Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.03.2015 Kommunale Vertragsmuster für Ingenieure Seit 2012 bietet die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Musteringenieurverträge entsprechend den Maßgaben der gültigen HOAI in Modulform kostenlos zum Download an. Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass der kommunale Prüfungsverband die bayerischen Kommunen anhält, kommunale Vertragsmuster für Ingenieureverträge kostenpflichtig über den Boorberg-Verlag zu beziehen, obwohl die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als Körperschaft des öffentlichen Rechts speziell auf die Leistungen von Ingenieuren im Bauwesen zugeschnittene kostenlose Vertragsmuster anbietet? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? 2. Trifft es zu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Prüfungsverbandes Vertragsmuster für den Boorberg-Verlag in Nebentätigkeit erarbeiten? a) Wenn ja, zu welchen Konditionen? 3. Tragen diese Verlagsvordrucke dem Gebot der Neutralität , Ausgewogenheit und des Ausgleichs der Interessen ausreichend Rechnung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.04.2015 Vorbemerkung: Die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat für die Staatsbauverwaltung für die Vergabe von Aufträgen an freiberuflich Tätige das Vergabehandbuch für freiberufliche Leistungen (VHF Bayern) eingeführt . In der Bekanntmachung „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005, Az.: IB3-1512.4-138, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (AllMBl 2013 S. 6), wird den kommunalen Auftraggebern empfohlen, bei Anwendung der VOF das VHF Bayern zu nutzen. Es ist in der aktuellen Fassung ins Internet eingestellt und kann dort eingesehen und kostenlos herunterge- laden werden. Dieses Handbuch enthält auch Vertragsmuster , die unter http://www.stmi.bybn.de/vob/default.htm zur Verfügung gestellt werden. Die Inhalte der Verlagsvordrucke des Boorberg-Verlags kennt und prüft das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf den uns vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erteilten Auskünften. Beschwerden in dieser Angelegenheit wurden bislang nicht an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herangetragen: 1. Trifft es zu, dass der kommunale Prüfungsverband die bayerischen Kommunen anhält, kommunale Vertragsmuster für Ingenieureverträge kostenpflichtig über den Boorberg-Verlag zu beziehen, obwohl die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als Körperschaft des öffentlichen Rechts speziell auf die Leistungen von Ingenieuren im Bauwesen zugeschnittene kostenlose Vertragsmuster anbietet? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? Die Fragen 1 und 1 a werden gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des BKPV empfiehlt dieser seinen Mitgliedern im Interesse eines einheitlichen Vorgehens und zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung individuell formulierter Regelungen, bei der Vergabe von Leistungen möglichst einheitliche und erprobte Vertragsmuster zu verwenden. Hierzu verweist der BKPV auskunftsgemäß regelmäßig auf die frei zugänglichen Vergabehandbücher des Freistaats Bayern (VHB, VHL und VHF), welche den Kommunen staatlicherseits zur Anwendung empfohlen, nicht aber vorgeschrieben sind. Die Prüfer des BKPV sind auskunftsgemäß allgemein gehalten, sich zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität der öffentlichen Hand bei Hinweisen auf Literatur etc. streng neutral zu verhalten . Vereinzelt ausgesprochene Empfehlungen zur Verwendung der Vertragsmuster aus HIV-KOM oder HAV-KOM [Anmerkung des StMI: Dies sind die in Rede stehenden Produkte des Boorberg-Verlags.] stellen im Übrigen auskunftsgemäß unverbindliche Hinweise, keinesfalls aber ein „Anhalten“ der Kommunen zum Erwerb dieser Produkte dar. 2. Trifft es zu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Prüfungsverbandes Vertragsmuster für den Boorberg-Verlag in Nebentätigkeit erarbeiten? Nach Auskunft des BKPV sind derzeit ein aktiver und zwei im Ruhestand befindliche Mitarbeiter des BKPV als Autoren des HAV-KOM und des HIV-KOM für den Boorberg-Verlag tätig. a) Wenn ja, zu welchen Konditionen? Der aktive Mitarbeiter erbringt diese Tätigkeit als Nebentätigkeit außerhalb der Arbeitszeit. Bei der Nebentätigkeit für den Boorberg-Verlag handelt es sich um eine gemäß Art. 82 Abs. 1 Nr. 4 BayBG genehmigungsfreie schriftstellerische Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6447 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6447 Tätigkeit. Da nach Auskunft des BKPV Anhaltspunkte für eine Verletzung von Dienstpflichten nicht vorliegen, besteht gemäß Art. 82 Abs. 2 BayBG kein Anspruch des Dienstvorgesetzten auf Auskunft über Art und Umfang der Nebentätigkeit und die hieraus erzielten Vergütungen. Dem BKPV liegen somit zu den Konditionen keine Informationen vor. 3. Tragen diese Verlagsvordrucke dem Gebot der Neutralität, Ausgewogenheit und des Ausgleichs der Interessen ausreichend Rechnung? Die HIV-KOM sind eine Arbeitshilfe, die vom Boorberg-Verlag eigenverantwortlich herausgegeben wird. Im Übrigen verweisen wir auf die Vorbemerkung.