Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 18.03.2015 Internet-Breitbandversorgung der Schulen im Allgäu Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Schulen im Landkreis Ostallgäu verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen)? b) Welche Schulen im Landkreis Oberallgäu verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen)? c) Welche Schulen im Landkreis Lindau verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen)? 2. Welche Mittel stehen zur Verfügung, um die InternetBreitbandversorgung an den Schulen im Allgäu auf eine Bandbreite von 16.000 Mbit/s und mehr auszubauen ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.04.2015 Vorbemerkung: Zur Beantwortung ist zwischen „von den Schulen tatsächlich genutzter Bandbreite“ und „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ zu differenzieren (vgl. auch die Antwort des Staatsministeriums vom 25.03.2014 zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Karl, Drs. 17/1227, die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums vom 13.10.2014 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Karl, Drs. 17/3541, die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums vom 10.02.2015 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Müller, Drs. 17/5354 sowie die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums vom 10.03.2015 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Fahn vom 15.01.2015 Drs. 17/5773). Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegen keine Daten der einzelnen Schulen bzgl. „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ vor. In der alljährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung der Schulen (IT-Umfrage) des Staatsministeriums an allen bayerischen Schulen wird die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite abgefragt. Die derzeit vor Ort technisch nutzbare Bandbreite, die anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken der einzelnen, nicht aller dem Staatsministerium bekannten Netzwerkbetreiber ermittelbar wäre, kann höher liegen als die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite. Dem Staatsministerium kommt im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht die Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Eine namentliche Auflistung könnte ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen ermöglichen , ohne dabei jedoch die genauen technischen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Darüber hinaus beruhen die Daten auf den Rückmeldungen der Schulen aus der alljährlichen IT-Umfrage, die im Vertrauen darauf beantwortet wird, dass keine Einzelfallbetrachtungen , sondern nur summarische Auswertungen vorgenommen werden. Aus diesen genannten Gründen erfolgt keine namentliche Auflistung der Schulen nach der tatsächlich genutzten Bandbreite. Die in der Anfrage genannten Bandbreiten werden als 6 MBit/s bzw. 16 MBit/s interpretiert, da Bandbreiten von 6.000 MBit/s bzw. 16.000 MBit/s derzeit technisch nicht bzw. schwer realisierbar sein dürften. 1. a) Welche Schulen im Landkreis Ostallgäu verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen )? b) Welche Schulen im Landkreis Oberallgäu verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen )? c) Welche Schulen im Landkreis Lindau verfügen aktuell über keine moderne Internet-Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten unter 6.000 Mbit/s (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen )? Zur Beantwortung wird die Rückmeldung der Schulen aus der IT-Umfrage 2014 (Stand: August 2014) verwendet. Die folgenden Daten beziehen sich nur auf die Schulen in öffentlicher Trägerschaft in den in der Anfrage genannten Gebietskörperschaften. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6448 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6448 tatsächlich genutzte Bandbreite Keine Angabe bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s mehr als 16 MBit/s Ostallgäu – – 4 17 27 5 Oberallgäu – 1 6 11 27 8 Lindau – 2 8 15 9 2 2. Welche Mittel stehen zur Verfügung, um die In- ternet-Breitbandversorgung an den Schulen im Allgäu auf eine Bandbreite von 16.000 Mbit/s und mehr auszubauen? Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung und damit auch die Netzanbindung der Schulen in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers . Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Die Kosten für eine entsprechende Anbindung der Schule muss daher der jeweilige Sachaufwandsträger tragen. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Freistaats Bayern können die Kommunen durch eine entsprechende Konzeption des Fördergebiets auch die Schulstandorte an der Breitbanderschließung teilhaben lassen. Damit liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, inwiefern sie die Schulen in ihrem Gebiet an das Breitbandnetz anschließt.