Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 10.02.2015 AIDS-Beratungsstellen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele und welche Stellen zur Beratung von Personen mit HIV/AIDS bzw. zur Beratung von Personen mit einem erhöhten Risiko für eine HIV-Infektion gibt es derzeit in Bayern? 2. a) Wie viele Personen im Sinne von Vollzeitäquivalenten arbeiten derzeit in diesen Beratungsstellen (bitte aufschlüsseln nach Personen mit administrativem, psychosozialem und medizinischem Tätigkeitsbereich)? b) Wie hoch ist der Versorgungsgrad von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in AIDS-Beratungsstellen in Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner auf Ebene der Regierungsbezirke und in ganz Bayern? c) Wie hoch ist der Versorgungsgrad von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in AIDS-Beratungsstellen in Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner in den anderen Bundesländern und in ganz Deutschland? 3. Wie viele Personen mit welchem Risikoprofil nahmen in den vergangenen fünf Jahren die AIDS-Beratungsstellen in Anspruch (bitte nach den einzelnen AIDSBeratungsstellen auflisten)? 4. a) Welchen Anteil am finanziellen Gesamtvolumen der AIDS-Beratungsstellen machen jeweils die im Haushaltstitel 14 05 Titelgruppe 52 zur Verfügung stehenden „Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS“ aus? b) Auf welche anderen Finanzmittel können und müssen die AIDS-Beratungsstellen in Bayern zurückgreifen? c) Wie hoch ist der Anteil der nicht-staatlichen Finanzmittel , auf die die AIDS-Beratungsstellen zurückgreifen können und müssen, an ihren Gesamtmitteln? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 1–4 die Versorgung mit AIDS-Beratungsstellen in Bayern? 6. a) Ist der Versorgungsgrad im Vergleich mit anderen Bundesländern ausreichend? b) Ist die Erreichbarkeit der AIDS-Beratungsstellen auch für Personen, die nicht in Ballungszentren leben, gewährleistet ? c) Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung im Hinblick auf die qualitative und die quantitative Weiterentwicklung der AIDS-Beratung in Bayern? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 05.05.2015 1. Wie viele und welche Stellen zur Beratung von Personen mit HIV/AIDS bzw. zur Beratung von Personen mit einem erhöhten Risiko für eine HIV-Infektion gibt es derzeit in Bayern? In Bayern gibt es zehn Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen , in jedem Regierungsbezirk eine und in Oberbayern vier. Diese bieten überregional Beratung und Begleitung für HIVpositive Menschen und deren Angehörige und führen zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen durch. Daneben bieten anlassbezogen die Gesundheitsämter fachkundige Beratung sowie kostenfrei und anonym HIVTests an. Ebenso finden von HIV besonders gefährdete Gruppen (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben, MSM) Beratungs- und Testangebote bei den vier bayerischen AIDS-Hilfen (München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg ). 2. a) Wie viele Personen im Sinne von Vollzeitäquivalenten arbeiten derzeit in diesen Beratungsstellen (bitte aufschlüsseln nach Personen mit administrativem , psychosozialem und medizinischem Tätigkeitsbereich )? b) Wie hoch ist der Versorgungsgrad von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in AIDS-Beratungsstellen in Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner auf Ebene der Regierungsbezirke und in ganz Bayern? Die Fragen 2 a und 2 b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der Personen im Sinne von Vollzeitäquivalenten , die in den AIDS-Beratungsstellen arbeiten, und die Höhe des Versorgungsgrades von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in AIDS-Beratungsstellen in Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner auf Ebene der Regierungsbezirke und in ganz Bayern ergibt sich aus der folgenden Tabelle 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6462 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6462 Tabelle 1 – Versorgungsgrad in Vollzeitäquivalenten AIDS-Beratungsstellen Administrative Stellen Psychosoziale Stellen Medizinische Stellen Versorgung je 100.000 Einwohner/Vers.gebiet Niederbayern 0,75 2,163 0,023 0,25 Oberpfalz 1 3,93 0,08 0,47 Unterfranken 1 3,6*** 0 0,36 Mittelfranken 1 3,83 0 0,22 Oberfranken 0,75 3,011 0 0,35 Schwaben 1 4,512** 0 0,30 Oberbayern gesamt 3,56 12,645 0,19 0,658 – Caritas München 1 3,5 0 0,10 – Münchner AIDS-Hilfe 1,37 5,29 0 0,44**** – Bayerische AIDS-Stiftung 1,19* 2,13 0,19 0,08 – Universitäts-Klinik München 0 1,725 0 0,038 Bayern 7,87 34,691 0,293 0,34 *auch Projektkoordination und Projektdokumentation ** im Stellen-Vollzeitäquivalent ist das projektfinanzierte Präventionsmodell „Männer, die Sex mit Männern haben“ enthalten. *** Das Modell Betreutes Wohnen ist im Vollzeit-Stellenäquivalent enthalten. ****zuständig für Stadt München, deren Einwohnerzahl wurde zugrunde gelegt Quelle: Mitteilung der Sprecherin der Leiterinnen und Leiter der Bayerischen Aids-Beratungsstellen vom 09.03.2015 c) Wie hoch ist der Versorgungsgrad von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in AIDS-Beratungsstellen in Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner in den anderen Bundesländern und in ganz Deutschland ? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Personen mit welchem Risikoprofil nahmen in den vergangenen fünf Jahren die AIDS-Beratungsstellen in Anspruch (bitte nach den einzelnen AIDS-Beratungsstellen auflisten)? Die Anzahl der Personen, die in den vergangenen fünf Jahren (2009–2014) die AIDS-Beratungsstellen in Anspruch genommen haben, und deren Risikoprofil kann der folgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2 – Anzahl Klienten AIDS-Beratungsstellen Heterosexuel- ler Kontakt Homosexueller Kontakt i.v. Drogenge- brauch Blut, Blutpro- dukte Sonstige Unklar Kein Risiko AIDS-Informations- und Beratungsstelle Niederbayern 306 83 16 6 2 45 177 AIDS-Beratungsstelle Oberpfalz 1.036 354 370 37 20 80 162 AIDS-Beratung Unterfranken 338 182 42 5 69 208 104 AIDS-Beratung Mittelfranken 150 97 13 11 64 43 118 AIDS-Beratung Oberfranken Diakonisches Werk – Stadtmission Bayreuth e.V. 1.801 509 26 1 49 152 216 Zentrum für AIDS-Arbeit Schwaben 183 6.505 22 6 14 122 207 Caritas München 282 188 31 10 27 78 38 Münchner AIDS-Hilfe 2.336 2.097 81 0 286 497 386 Bayerische AIDS-Stiftung 269 726 14 0 6 131 68 Universitäts-Klinik München 849 914 16 2 18 84 396 Quelle: Mitteilung der Sprecherin der Leiterinnen und Leiter der Bayerischen AIDSBeratungsstellen vom 09.03.2015. Den Trägern obliegt die Definition, was ein Kontakt ist. Deshalb keine Vergleichbarkeit der Zahlen. Drucksache 17/6462 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. a) Welchen Anteil am finanziellen Gesamtvolumen der AIDS-Beratungsstellen machen jeweils die im Haushaltstitel 14 05 Titelgruppe 52 zur Verfügung stehenden „Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS“ aus? b) Auf welche anderen Finanzmittel können und müssen die AIDS-Beratungsstellen in Bayern zurückgreifen ? c) Wie hoch ist der Anteil der nicht-staatlichen Finanzmittel , auf die die AIDS-Beratungsstellen zurückgreifen können und müssen, an ihren Gesamtmitteln ? Die Fragen 4 a, 4 b und 4 c werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Auswertung der Förderbescheide für das Jahr 2014 ergab für die AIDS-Beratungsstellen in Bayern einen Gesamtfinanzierungsbedarf von rd. 3,2 Mio €. Davon wurden rd. 2,28 Mio € durch staatliche Zuschüsse aus Kapitel 14 05 TG 52 gedeckt, das sind 71,25 % der Gesamtkosten. Die AIDS-Beratungsstellen erhalten in unterschiedlicher Höhe Zuschüsse von den Bezirken, Städten, kirchlichen Stellen, Stiftungen, Spendern und Sponsoren. Als Zuschussnehmer müssen die Träger der AIDS-Beratungsstellen außerdem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten einbringen. Zusammen mit den Mitteln der o.g. Zuschussgeber ergibt sich ein Anteil von 28,75 % an nicht-staatlichen Finanzmitteln für die AIDS-Beratungsstellen. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 1–4 die Versorgung mit AIDS-Beratungsstellen in Bayern? Bayern ist das einzige Land, das eine Versorgungsstruktur mit AIDS-Beratungsstellen vorhält. Die Versorgung mit Präventionsaktionen , HIV-Testmöglichkeiten und Angeboten zur Beratung und Hilfe rund um HIV/AIDS ist in Bayern flächendeckend und auf einem hohen Niveau gewährleistet. 6. a) Ist der Versorgungsgrad im Vergleich mit anderen Bundesländern ausreichend? Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 5. b) Ist die Erreichbarkeit der AIDS-Beratungsstellen auch für Personen, die nicht in Ballungszentren leben, gewährleistet? Die Mehrzahl der AIDS-Beratungsstellen liegt außerhalb der bayerischen Ballungszentren. Sie stehen allen Betroffenen offen und sind erreichbar. c) Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung im Hinblick auf die qualitative und die quantitative Weiterentwicklung der AIDS-Beratung in Bayern? Die AIDS-Präventions- und Beratungsarbeit der AIDS-Beratungsstellen in Bayern erfolgt nach strengen Qualitätskriterien und in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP). Seit 2007 wird die AIDS-Arbeit in Bayern am Runden Tisch AIDS-Prävention, angesiedelt am StMGP, koordiniert. Dieser tagt anlassbezogen und mindestens einmal jährlich. Gemeinsam mit den AIDS-Beratungsstellen, den AIDSHilfen und Vertretern der Regierungen und des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden nach aktuellen Erfordernissen die Schwerpunkte der AIDS-Arbeit festgelegt und neue Präventions -Kampagnen sowie HIV-Testaktionen entwickelt. Weitere Informationen zu der aktuellen Bayerischen HIVPräventionskampagne und zur Bayerischen HIV-Testwoche sind unter www.mitsicherheitbesser.de und www.testjetzt.de zu finden.