Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.01.2014 Baumaßnahmen für eine Hähnchenmastanlage in der Gemarkung Schmähingen In der Gemarkung Schmähingen im Landkreis Donau-Ries wird derzeit ein Hähnchenmaststall errichtet. Das Genehmigungsverfahren scheint jedoch fehlerbehaftet. So wurde im August 2010 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 84.900 Tierplätzen beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Eine Genehmigung für diese Anlage ist offenbar jedoch nicht ergangen. Die derzeit errichtete Anlage soll auf einer Altgenehmigung aus dem Jahr 2008 beruhen. Die diesbezügliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung dürfte jedoch heute keine rechtliche Gültigkeit mehr haben. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welches ist die rechtliche Grundlage für die derzeit im Gang befindlichen Baumaßnahmen zur Errichtung eines Hähnchenmaststalles in der Gemarkung Schmähingen? 2. Welche immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt diesem Bau zugrunde, wann wurde diese beantragt, wann wurde ggf. eine Verlängerung der Gültigkeit beantragt ? 3. Zu welchen Ergebnissen kam wann die erforderliche immissionsschutzrechtliche Prüfung? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Errichtung der Anlage zur Haltung von 39.900 Hähnchen beruht auf der bestandskräftigen immissionsschutz- rechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 05.09.2008. Am 16.06.2013 wurde die Fortsetzung der Errichtung des genehmigten Stalls mit Anzeige nach § 15 BImSchG beim Landratsamt Donau-Ries unter Vorlage eines aktualisierten Gutachtens angezeigt. Ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG war aufgrund des vorgelegten Nachweises bzgl. Luftreinhaltung und der angezeigten Verbesserung der Abluftanlage nicht erforderlich. Für die am Stall vorgenommenen Änderungen baulicher Art, insbesondere die verbesserte Abluftführung, wurde im Anschluss durch die Große Kreisstadt Nördlingen eine baurechtliche Genehmigung erteilt. Zu 2.: Die Errichtung und der Betrieb des Hähnchenmaststalls wurden am 01.12.2007 beantragt. Das Landratsamt DonauRies erteilte mit Bescheid vom 05.09.2008 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der beantragten Anlage. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Genehmigung war nicht erforderlich. Zu 3.: Im Laufe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden Stellungnahmen von Fachbereichen (z. B. fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft, Veterinärmedizin , Umweltschutzingenieurin, untere Naturschutzbehörde ) und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeholt. Vom Ingenieurbüro Müller BBM wurden Immissionsprognosen für Staub, Ammoniak und Gerüche angefertigt. Die Prüfungen ergaben, dass das Vorhaben unter Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgesetzten Auflagen die in § 6 BImSchG genannten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Des Weiteren war eine standortbezogene Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit gemäß § 3 c Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) durchzuführen. Diese Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Gemäß § 3 a Satz 2 des UVPG wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries das Ergebnis der Vorprüfung am 29.07.2008 öffentlich bekannt gegeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/648 Bayerischer Landtag