Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.04.2015 Gesundheitsmanagement bei der Bayerischen Polizei Der Beruf des/der Polizeibeamten/Polizeibeamtin ist eine sowohl körperlich als auch geistig anspruchsvolle Tätigkeit. Die Belastungen im täglichen Einsatz können gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Wie aus der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drs. 17/3788 hervorgeht, engagiert sich die Staatsregierung seit Jahren für das Gesundheitsmanagement beim Freistaat Bayern. Es werden Maßnahmen, allerdings sehr allgemeiner Natur, aufgezählt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention gibt es speziell für die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei? 2. a) In welcher Form werden sie angeboten? b) An welchen Orten finden sie statt? 3. Wie können Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei an gesundheitsfördernden Angeboten teilnehmen ? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei haben die Angebote seit 2009 in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Veranstaltung )? 5. a) Gab es eine Belastungsanalyse für den Polizeiberuf, um gesundheitsfördernde Maßnahmen auf die Anforderungen abzustimmen? b) Bejahendenfalls, wie sah diese aus und zu welchem Ergebnis kam sie? c) Verneinendenfalls, weshalb nicht? 6. Gibt es weiterführende Pläne, die Gesundheit am Arbeitsplatz für Polizeibeamtinnen und -beamte zu verbessern ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.05.2015 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention gibt es speziell für die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei ? Die Herausforderungen für die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei steigen stetig an. Der Bayerischen Polizei ist bewusst, dass sich die körperliche und die seelische Gesundheit ihrer Mitarbeiter entscheidend auf die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft auswirkt. Sie setzt deshalb auf eine ganzheitliche Gesundheitsförderung , die alle für die Gesundheit wichtigen Faktoren mit einbezieht. Die wichtigsten Maßnahmen sind: • Führungskräfte und Mitarbeiter wurden und werden im Rahmen der Einführung des Behördlichen Gesundheitsmanagements bei der Bayerischen Polizei sensibilisiert (zentrale Maßnahme). • Die Bayerische Polizei wurde und wird durch externe Beratung bei der Etablierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements unterstützt und geschult (zentrale Maßnahme). • Bei der Bayerischen Polizei werden die Arbeitsbedingungen mit dem Ziel gestaltet, die Mitarbeiter möglichst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen (zentrale und dezentrale Maßnahmen). • Den Mitarbeitern werden vielfältige Möglichkeiten geboten , ihre Gesundheit zu fördern. Zudem erfolgt die Anregung , sich selbst aktiv um die eigene Gesundheit zu kümmern (vorrangig individuelle, dezentrale Maßnahme). • Innerhalb der Bayerischen Polizei wird ein Führungsstil gefördert, der von Respekt und gegenseitiger Unterstützung zwischen Mitarbeitern und Führung geprägt ist und den Mitarbeitern Raum für eigene Entscheidungen und für die Gestaltung ihrer Arbeit lässt (zentrale und dezentrale Maßnahmen). • Längerfristig erkrankten Mitarbeitern wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten (zentrale und dezentrale Maßnahmen). • Es steht ein umfassendes Netzwerk zur Verfügung, das Mitarbeiter, Führungskräfte und alle in der Bayer. Polizei für Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention Verantwortlichen mit dem Ziel verbindet, nachhaltig Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es allen Mitarbeitern ermöglichen , sich zu entwickeln und gesund und mit Freude zu arbeiten (zentrale und dezentrale Maßnahmen). • In besonderem Maße sollen dabei auch die Bedürfnisse der Schichtdienstleistenden berücksichtigt werden. Die Umsetzung der konkreten, dezentralen Maßnahmen erfolgt bei den Polizeiverbänden bzw. den jeweiligen Polizei- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6550 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6550 dienststellen. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle der Bayerischen Polizei sowie der unterschiedlichen Belastungen der Einsatzbereiche und sich daraus ergebenden individuell voneinander abweichenden Bedürfnissen wird besonderer Wert auf individuelle Gestaltungsmöglichkeit der Angebote in den Polizeiverbänden sowie in den Dienststellen gelegt. Die Maßnahmen sind entsprechend vielfältig und reichen beispielsweise von der Neugestaltung der Arbeitsbereiche, über konkrete Beratungen durch die Trainer für polizeiliches Einsatzverhalten bis hin zu abgestimmten Entspannungs- und Sportangeboten. 2. a) In welcher Form werden sie angeboten? b) An welchen Orten finden sie statt? Die Form der dezentralen Angebote sowie der Ort der Maßnahmen sind abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen und örtlichen Verhältnissen. Sie werden individuell mit den Mitarbeitern vor Ort abgestimmt. 3. Wie können Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei an gesundheitsfördernden Angeboten teilnehmen? Die Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird mit dem jeweils zuständigen Dienststellenleiter abgesprochen. Dienstbetriebliche Belange sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Alle gesundheitsfördernden Angebote stehen auch denjenigen Mitarbeitern offen, die wegen Krankheit, Elternzeit , Beurlaubung oder sonstigen Gründen länger nicht am Dienstbetrieb teilnehmen können. 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei haben die Angebote seit 2009 in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Veranstaltung )? Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote erfolgen nicht. Eine Erhebung bzw. Abfrage bei den Dienststellen wäre nur mit erheblichem Aufwand durchführbar , der innerhalb der für die Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 5. a) Gab es eine Belastungsanalyse für den Polizeiberuf , um gesundheitsfördernde Maßnahmen auf die Anforderungen abzustimmen? b) Bejahendenfalls, wie sah diese aus und zu welchem Ergebnis kam sie? c) Verneinendenfalls, weshalb nicht? Sowohl bei der Planung und Umsetzung zentraler als auch dezentraler Maßnahmen kann die Bayerische Polizei auf ein umfangreiches Netzwerk, bestehend aus Fachkräften für Arbeitsschutz, Polizeiärztlichem Dienst, Zentralem Psychologischen Dienst, Polizeiseelsorge, Suchtberatung, Bayer. Polizeisportkuratorium u. v. m. zurückgreifen, das zusammen mit den Mitarbeitern eine individuelle, der Vielfältigkeit des Polizeiberufs angemessene Analyse vornehmen kann. Auf dieser Basis werden die jeweils individuell passenden Maßnahmen für die konkrete Belastung und den konkreten Bedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. 6. Gibt es weiterführende Pläne, die Gesundheit am Arbeitsplatz für Polizeibeamtinnen und -beamte zu verbessern? Der Polizeiberuf und die damit verbundenen Anforderungen und Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen einer ständigen Veränderung. Durch Evaluierung bereits durchgeführter Maßnahmen, aktive Mitarbeiterbeteiligung z. B. in Form von Gesundheitszirkeln auf den Dienststellen , aktive Bildung von Netzwerken innerhalb der Bayerischen Polizei sowie mit anderen Polizei in anderen Ländern sowie regelmäßigen Fortbildungen des eingesetzten Personals werden laufend weitere Maßnahmen entwickelt.