Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 26.02.2015 Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern; zentralörtliche Einstufung der Stadt Bad Berneck, der Gemeinden Himmelkron und Neuenmarkt sowie der Märkte Marktschorgast und Wirsberg zu einem gemeinsamen Mittelzentrum Den fünf antragstellenden Kommunen wurden in Gesprächen mit dem ehemaligen Wirtschaftsminister Martin Zeil (20.06.13) und Herrn Ministerialdirigenten Dr. Robert Schreiber im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) (24.10.13) für den Prozess der Erstellung eines Gutachtens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms im Bereich „ZentraleOrte -System“ eine Reihe von Zusagen gemacht, die nicht eingehalten wurden. Auch das seit 2014 zuständige Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) zeigt bisher weder Dialogbereitschaft noch Transparenz im Verfahren. Dies wirft eine Reihe von Fragen auf. Wir fragen deshalb die Staatsregierung: 1. a) In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bürgermeister der fünf antragstellenden Kommunen in den Erstellungsprozess des Gutachtens zur Teilfortschreibung des LEP im Bereich „Zentrale Orte“ eingebunden ? b) Wurde den fünf Kommunen der Name des begutachtenden Büros, wie vom StMWi 2013 zugesichert, bekannt gemacht? c) Falls nicht, aus welchen Gründen? 2. a) Wurden den fünf Kommunen, wie vom StMWi 2013 zugesichert, die der Gutachtenerstellung zugrunde liegenden Kriterien von Beginn an bekannt gemacht? b) Falls nicht, aus welchen Gründen? 3. a) Wurden die fünf Kommunen, wie vom StMWi 2013 zugesichert, von Beginn an aktiv in den Prozess der Gutachtenerstellung eingebunden? b) Falls nicht, weshalb wurde diese Zusage aufgekündigt ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.05.2015 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Frau Inge Aures, MdL, und Herrn Dr. Christoph Rabenstein, MdL, vom 26. Februar 2015 betreffend „Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; zentralörtliche Einstufung der Stadt Bad Berneck, der Gemeinden Himmelkron und Neuenmarkt sowie der Märkte Marktschorgast und Wirsberg zum gemeinsamen Mittelzentrum“ wird wie folgt beantwortet: 1. a) In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bürgermeister der fünf antragstellenden Kommunen in den Erstellungsprozess des Gutachtens zur Teilfortschreibung des LEP im Bereich „Zentrale Orte“ eingebunden? b) Wurde den fünf Kommunen der Name des begutachtenden Büros, wie vom StMWi 2013 zugesichert , bekannt gemacht? c) Falls nicht, aus welchen Gründen? 2. a) Wurden den fünf Kommunen, wie vom StMWi 2013 zugesichert, die der Gutachtenerstellung zugrunde liegenden Kriterien von Beginn an bekannt gemacht ? b) Falls nicht, aus welchen Gründen? 3. a) Wurden die fünf Kommunen, wie vom StMWi 2013 zugesichert, von Beginn an aktiv in den Prozess der Gutachtenerstellung eingebunden? b) Falls nicht, weshalb wurde diese Zusage aufgekündigt ? Bei dem von der Staatsregierung vergebenen Gutachten zu den Zentralen Orten handelt es sich um eine bayernweite Untersuchung. In deren Rahmen gilt es objektive Kriterien und Untersuchungsschritte für alle Gemeinden zu finden. Nur auf diese Weise ist eine bayernweite Basis herzustellen, auf die die LEP-Teilfortschreibung zu den Zentralen Orten aufsetzen kann. Die Vorstellung einzelner Anträge durch die Gemeinden ist innerhalb des Gutachtens noch nicht zweckmäßig, da spezifische Einzelsituationen von Gemeinden für eine bayernweite Basis nicht ausschlaggebend sein können. Gleiches gilt für einzelne Ortstermine und Befragungen der dortigen Bevölkerung. Alle vorliegenden Auf- und Einstufungsanträge werden vor einer endgültigen Entscheidung untersucht. Im Gutachten werden Kriterien für die Überprüfung der Zentralen Orte schrittweise erarbeitet. Dabei werden nicht nur vorhandene zentralörtliche Einrichtungen berücksichtigt, sondern auch das Entwicklungspotenzial der Gemeinden und die Ergänzungsmöglichkeiten sowie die bestehenden Interaktionen zwischen den Gemeinden. Es werden die aktuellsten bayernweit verfügbaren Daten herangezogen. Auch die Lage von Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, zu dem u. a. Nordostoberfranken zählt, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6562 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6562 wird besonders berücksichtigt. Zum methodischen Vorgehen wurde am 14. Januar 2015 ein Zwischenbericht gegeben , bei dem auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände anwesend waren. Nach Fertigstellung des Gutachtens und Abnahme durch die Staatsregierung wird dem Landtag über das Gutachten berichtet werden (vgl. hierzu Antwort der Staatsregierung zur Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Frau Annette Karl, MdL, vom 01.12.2014 – Drs.17/4683). Welche Voraussetzungen für eine Festlegung als Mittelzentrum erfüllt sein müssen, soll abschließend erst in Kenntnis der Gutachtenergebnisse im Rahmen der LEPTeilfortschreibung entschieden werden. Erst dann ist die Diskussion über Einzelfälle zielführend. Dies gilt auch für die Frage, ob zusätzliche Mehrfachzentren das künftige zentralörtliche System stützen können. Sofern Zentrale Doppel- oder Mehrfachorte beantragt wurden, wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aufgrund des vorliegenden gemeinsamen Antrags vorausgesetzt. Um die Kooperation zwischen Gemeinden, die gemeinsam ein Zentraler Ort werden wollen, zu bekräftigen und umzusetzen , bietet sich nach entsprechender gemeinsamer Festlegung im LEP der Abschluss eines landesplanerischen Vertrags nach Art. 29 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLpLG) an (vgl. LEP 2013, Begründung zu 2.1.2 letzter Absatz). Die tatsächliche Neueinstufung der Mittel- und Oberzentren erfolgt nicht durch das Gutachten, sondern erst durch die darauf folgende Teilfortschreibung des LEP. Das LEP 2013 gibt bayernweit den zuständigen Regionalen Planungsverbänden die Zusammenfassung der beiden vormaligen grundzentralen Stufen „Unterzentrum“ und „Kleinzentrum“ zu einer grundzentralen Stufe „Grundzentrum “ vor. Entwicklungshemmnisse oder andere Nachteile für die Gemeinden sind mit dieser Zusammenfassung nicht verbunden. Für die konkrete Ausweisung der einzelnen Grundzentren sind die Regionalen Planungsverbände zuständig .