Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 21.01.2015 Psychogene Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Bayern Leider steigen psychogene Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Bayern stetig an. Mehr als 20 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben – in welcher Form auch immer – Probleme mit der Nahrungsaufnahme. Bei den Mädchen sind es fast 30 %, bei den Jungs immerhin noch knapp 15 %. Die Techniker Krankenkasse hat 2013 in einem Bericht festgestellt, dass die Anzahl der jungen Menschen mit Essstörungen in Bayern im Zeitraum von 2007–2012 um ca. 20 % angewachsen ist. Insgesamt wurden 813 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren stationär behandelt, davon 758 Mädchen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche genauen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Fallzahlen von Magersucht (Anorexia nervosa) und Bulimie (Bulimia nervosa) bei Mädchen und Jungen vor (Antworten bitte aufgeteilt nach Altersklassen unter 10 Jahre, 10–14 Jahre, 15–19 Jahre, 20 Jahre und älter)? 2. Welche weiteren psychogenen Essstörungen, wie z. B. Orthorexie, nehmen in Bayern bei Kindern und Jugendlichen zu? 3. a) Wie viele entsprechende Therapieeinrichtungen gibt es derzeit in Bayern? b) Wie viele Therapieplätze gibt es jeweils in den betreffenden Institutionen (Antwort bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? 4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Platz in solchen Therapieeinrichtungen? 5. a) In welchem Umfang ist der Ausbau von Therapieeinrichtungen geplant? b) In welchem Umfang ist die Aufstockung von Therapieplätzen geplant? c) In welchem Umfang sind hierfür finanzielle Zuwendungen vonseiten des Freistaats Bayern zu erwarten? 6. a) Inwiefern wird an bayerischen Schulen im Unterricht auf die Gefahren von Essstörungen jeglicher Art hingewiesen ? b) An welchen Schulen gibt es Modellprojekte zur Bekämpfung von psychogenen Essstörungen? c) Welche Unterstützung erhalten diese seitens der Staatsregierung? 7. a) Welche außerschulischen Projekte zur Bekämpfung von Essstörungen gibt es in Bayern? b) Welche Unterstützung erhalten diese seitens der Staatsregierung? Antwort der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege vom 01.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Welche genauen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Fallzahlen von Magersucht (Anorexia nervosa) und Bulimie (Bulimia nervosa) bei Mädchen und Jungen vor (Antworten bitte aufgeteilt nach Altersklassen unter 10 Jahre, 10–14 Jahre, 15–19 Jahre, 20 Jahre und älter)? Daten zu Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen liegen aus der amtlichen Statistik nur für die stationär behandelten Fälle vor. Im Jahr 2012 wurden ca. 1.100 Fälle von Anorexia und Bulimie im Kindesalter und bei jungen Erwachsenen stationär behandelt: Krankenhausfälle infolge von Anorexia und Bulimie, Bayern, 2012 weiblich männlich 5 bis unter 10 Jahre F50.0 Anorexia nervosa 4 1 F50.1 Atypische Anorexia nervosa - 3 F50.2 Bulimia nervosa - 1 F50.3 Atypische Bulimia nervosa - - 10 bis unter 15 Jahre F50.0 Anorexia nervosa 192 19 F50.1 Atypische Anorexia nervosa 14 2 F50.2 Bulimia nervosa 13 - F50.3 Atypische Bulimia nervosa 1 - Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6563 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6563 15 bis unter 20 Jahre F50.0 Anorexia nervosa 377 18 F50.1 Atypische Anorexia nervosa 32 7 F50.2 Bulimia nervosa 116 5 F50.3 Atypische Bulimia nervosa 4 - 20 bis unter 25 Jahre F50.0 Anorexia nervosa 194 4 F50.1 Atypische Anorexia nervosa 18 2 F50.2 Bulimia nervosa 111 5 F50.3 Atypische Bulimia nervosa 8 - Datenquelle: Statistisches Bundesamt Repräsentative Studien zur Häufigkeit von Anorexia und Bulimie bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind der Staatsregierung nicht bekannt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bezieht sich auf die Daten von Swanson et al. (2011), Prevalence and Correlates of Eating Disorders in Adolescents, Arch Gen Psychiatry 68(7): 714– 723. Dort wurde für Anorexia in der Altersgruppe 13–18 Jahre eine Lebenszeitprävalenz von 0,3 % sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen und für Bulimie eine Lebenszeitprävalenz von 0,5 % bei Jungen und 1,3 % bei Mädchen festgestellt . Inwieweit diese Daten auf Deutschland bzw. Bayern übertragbar sind, ist jedoch ungeklärt. 2. Welche weiteren psychogenen Essstörungen, wie z. B. Orthorexie, nehmen in Bayern bei Kindern und Jugendlichen zu? Ob Essstörungen gegenwärtig zunehmen oder nicht, ist nicht bekannt. „Orthorexie“ ist als Krankheitsbild nicht in der ICD-10-Klassifikation der WHO und somit auch nicht in der Krankenhausstatistik enthalten. 3. a) Wie viele entsprechende Therapieeinrichtungen gibt es derzeit in Bayern? b) Wie viele Therapieplätze gibt es jeweils in den betreffenden Institutionen (Antwort bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Diese Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam bearbeitet. Die Behandlung von psychogenen Essstörungen bei Minderjährigen gehört grundsätzlich zum Versorgungsauftrag akutstationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen . Entsprechende Kapazitäten werden jedoch als Subdisziplin von der Krankenhausplanung nicht gesondert erfasst. Ein spezielles Kontingent für die Behandlung von psychogenen Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen wie dem kbo-Heckscher -Klinikum Rosenheim und dem kbo-Heckscher-Klinikum Rottmannshöhe. Insgesamt stehen in Bayern in der Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) derzeit 628 Betten und 442 tagesklinische Plätze zur Verfügung (Stand: 23.02.2015). Die Aufteilung der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten ist in folgender Tabelle aufgeführt . Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) in Bayern Zugelassene Betten und tagesklinische Plätze im Jahr 2015 Betten tageskl. Plätze kbo-Heckscher-Klinikum München 62 44 Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München 30 10 Landeshauptstadt München 92 54 kbo-Heckscher-Klinikum Rosenheim 30 10 Kreisfreie Stadt Rosenheim 30 10 Tagesklinik für KJP am Zentrum für Kinder und Jugendliche 0 16 Landkreis Altötting 0 16 Klinik Hochried, Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien 16 16 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 16 16 Kliniken St. Elisabeth, Neuburg a. d. Donau 30 15 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 30 15 kbo-Heckscher-Klinikum Wasserburg am Inn 20 0 Landkreis Rosenheim 20 kbo-Heckscher-Klinikum Rottmannshöhe 42 0 Landkreis Starnberg 42 0 Oberbayern 230 111 Bezirkskrankenhaus Landshut 36 14 Kreisfreie Stadt Landshut 36 14 Bezirkskrankenhaus Passau – Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 0 18 Kreisfreie Stadt Passau 0 18 Bezirksklinikum Mainkofen 10 0 Tagesklinik für KJP am Klinikum Deggendorf 0 15 Landkreis Deggendorf 10 15 Niederbayern 46 47 Psychiatrische Tagesklinik Amberg 0 12 Kreisfreie Stadt Amberg 0 12 Bezirksklinikum Regensburg 28 14 Drucksache 17/6563 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Kreisfreie Stadt Regensburg Psychiatrische Tagesklinik Weiden 28 14 0 12 Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 0 12 Psychiatrische Tagesklinik Cham 0 12 Landkreis Cham 0 12 Oberpfalz 28 50 Tagesklinik für KJP am Klinikum Bamberg – Betriebsstätte am Bruderwald – 12 Kreisfreie Stadt Bamberg 12 Bezirkskrankenhaus Bayreuth 28 8 Kreisfreie Stadt Bayreuth 28 8 Tagesklinik Coburg für KJP des BKH Bayreuth 0 12 Kreisfreie Stadt Coburg 0 12 Tagesklinik Hof für KJP des BKH Bayreuth 0 12 Kreisfreie Stadt Hof 0 12 Oberfranken 28 44 Bezirksklinikum Ansbach 30 15 Kreisfreie Stadt Ansbach 30 15 Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 32 26 Kreisfreie Stadt Erlangen 32 26 Klinikum Fürth 0 15 Kreisfreie Stadt Fürth 0 15 Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Nord – 42 18 Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Süd – 11 0 Kreisfreie Stadt Nürnberg 53 18 Mittelfranken 115 74 Klinikum Aschaffenburg-Alzenau – Standort Aschaffenburg – 18 18 Kreisfreie Stadt Aschaffenburg 18 18 Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt 9 12 Kreisfreie Stadt Schweinfurt 9 12 Tagesklinik für KJP Würzburg 0 14 Intensiveinheit für KJP an der Universität Würzburg 14 0 Klinik am Greinberg 15 0 Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg 32 2 Kreisfreie Stadt Würzburg 61 16 Unterfranken 88 46 Josefinum Augsburg 73 40 Kreisfreie Stadt Augsburg 73 40 Klinik Kempten für KJP des Josefinums Augsburg 20 15 Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) 20 15 Tagesklinik Nördlingen für KJP des Josefinums Augsburg 0 15 Landkreis Donau-Ries 0 15 Schwaben 93 70 Insgesamt 628 442 Landkreise bzw. kreisfreie Städte, in denen keine Einrichtungen bestehen , sind nicht aufgeführt. Zudem werden Patienten mit Essstörungen teilweise auch in Kliniken oder Abteilungen der Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin (KIN) oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (PSO) behandelt. Auch hier gibt es keine festgelegte Zahl von Therapieplätzen ausschließlich für Patienten mit Essstörungen. Die Zahl der in den Kliniken wegen Essstörungen behandelten Patienten variiert je nach Patientenaufkommen. 4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Platz in solchen Therapieeinrichtungen? Die Angaben zu den Wartezeiten differieren je nach befragter Institution. So erfolgt beispielsweise in der Schön Klinik Roseneck nach der Anmeldung der Patienten die Prüfung der Indikation und Dringlichkeit zur stationären Aufnahme durch die Fachärztinnen und den leitenden Psychologen der Spezialabteilung für Jugendliche. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt nach dortiger Aussage 2 bis 3 Monate. Je nach medizinischer Dringlichkeit kann die Aufnahme der Patienten schneller erfolgen. Die Selbsthilfeorganisation ANAD® e.V. (Anorexia Nervosa and Associated Disorders) berichtet gemäß subjektiver Einschätzung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wartezeiten in Kliniken bis zu 6 Monaten, bei schweren Fällen insbesondere mit Komorbiditäten, also psychischen Störungen , die zusätzlich zu Essstörungen bestehen, bis zu einem Jahr, bei ambulanter Psychotherapie von 3–5 Monaten (je nach Wohnort), bei Beratungsstellen bis zu 4 Wochen (je nach Wohnort) und für die Aufnahme in eine Wohngruppe bis zu 5 Monaten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6563 Diesen Einschätzungen widersprechen die Aussagen des auf Essstörungen spezialisierten Dienstleisters Therapienetz Essstörung®. Das Therapienetz betreibt Beratungsstellen und leistet Casemanagement bei Essstörungen im Rahmen der Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V. In diesem Rahmen kann es auf eine Vielzahl von Klinikpartnern zurückgreifen, was einen steten Überblick über alle freien Betten gewährleistet. Für Mädchen und Frauen, die im Therapienetz Essstörung eingeschrieben sind, bestehen nach eigener Aussage seit 2013 keine kapazitätsbedingten Wartezeiten im stationären Bereich. Wartezeiten ergeben sich ggf. aufgrund der verzögerten Kostenzusagen durch die Kostenträger. Aufgrund der relativ geringen Fallzahlen bei Jungen und Männern (6 % der Ratsuchenden), die bereit sind, sich stationär behandeln zu lassen, ist eine entsprechend geringe Kapazität auf der Angebotsseite vorhanden, weshalb es für Männer zu Wartezeiten kommen kann (aktuell ca. 3 Monate). Die Landesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik führt zum Thema Wartezeit u. a. aus, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Essstörungen ein ureigenes Angebot der Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychosomatik sei, das von allen diesen Kliniken angeboten würde und auch von einem relativ hohen Anteil von Patienten genutzt werde. Von einem Mangel an Therapieplätzen für essgestörte Kinder und Jugendliche sei der Landesarbeitsgemeinschaft nichts bekannt. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zu den Fragen 3 a und 3 b. Auf der Basis der o. g. Aussagen geht die Staatsregierung zusammenfassend davon aus, dass ein relevanter Mangel an Therapieplätzen für essgestörte Kinder und Jugendliche in Bayern nicht besteht. Allerdings kann die Aufnahme in eine Therapie bei einzelnen Anbietern längere Zeit in Anspruch nehmen. 5. a) In welchem Umfang ist der Ausbau von Therapieeinrichtungen geplant? b) In welchem Umfang ist die Aufstockung von Therapieplätzen geplant? Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Fragen gemeinsam bearbeitet. Planungen zum Ausbau von Therapieeinrichtungen und -plätzen speziell für essgestörte Patienten gibt es nicht. Im Rahmen der Krankenhausplanung werden in Bayern nur Standorte, Kapazitäten (vollstationäre Betten und teilstationäre Plätze) sowie Fachrichtungen von Krankenhäusern festgelegt. Die stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Kapazitäten werden auch zukünftig unter Beachtung der unterschiedlichen regionalen Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht ausgebaut. Bei der Weiterentwicklung der Versorgung ist zudem eine sachgerechte Austarierung zwischen wohnortnahen Behandlungsangeboten und leistungsfähigen zentralen (überregionalen) Versorgungseinrichtungen sowie der Bedarf an Spezialangeboten zu berücksichtigen. Im letzten Jahr hatte sich der Krankenhausplanungsausschuss u. a. für die Errichtung eines zusätzlichen vollstationären Standorts für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Weiden mit 32 Betten und 6 zusätzlichen Plätzen sowie für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Ansbach um 13 Betten ausgesprochen. Insgesamt sind in der Fachrichtung KJP derzeit Bedarfsfeststellungen für zusätzliche 100 Betten und 69 Plätze ergangen. c) In welchem Umfang sind hierfür finanzielle Zuwendungen vonseiten des Freistaats Bayern zu erwarten ? Spezielle finanzielle Zuwendungen für den Ausbau von Kapazitäten zur Behandlung psychogener Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen sind vonseiten der Krankenhausplanung nicht vorgesehen. Jedoch erfolgt auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Finanzierung zusätzlicher Kapazitäten im Rahmen der Krankenhausförderung. Krankenhausbauvorhaben zur Umsetzung als bedarfsnotwendig anerkannter Behandlungskapazitäten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zeitgerecht finanziert. Allein im vergangenen Jahr hat der Ministerrat zwei Vorhaben zur Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Regensburg und Schweinfurt mit einem Gesamtkostenvolumen von über 14 Mio. € zur Finanzierung in ein Jahreskrankenhausbauprogramm eingeplant. Diese konsequente Förderung dringlicher Krankenhausbaumaßnahmen wird auch in Zukunft fortgesetzt. Wesentliche Voraussetzung für eine zeitnahe Realisierung zusätzlicher Behandlungskapazitäten ist aber, dass der jeweilige Krankenhausträger nach der Bedarfsfeststellung zügig ein geeignetes bauliches Konzept erstellt und mit den Förderbehörden abstimmt. 6. a) Inwiefern wird an bayerischen Schulen im Unterricht auf die Gefahren von Essstörungen jeglicher Art hingewiesen? Die Frage von Essstörungen wird an bayerischen Schulen in den Jahrgangsstufen 7–10 v. a. im Biologieunterricht behandelt . Informationen zu diesem Themenbereich finden sich daher häufig in den Biologieschulbüchern dieser Jahrgangsstufen . Daneben gibt es im Rahmen der Gesundheitsförderung in allen Jahrgangsstufen auch in Fächern wie Sport, Religionslehre/Ethik oder Deutsch viele Gelegenheiten, den Themenbereich aufzugreifen und im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung präventiv zu wirken und Lebenskompetenzen zu fördern. Einen besonders wirksamen Präventionsbeitrag gegen Essstörungen liefern die Schulen durch die Pflege eines vertrauensvollen Schulklimas, in dem die Kommunikation stimmt und jeder Schüler sich wohlfühlen kann. Dies ist das Ziel der „Guten gesunden Schule“, ein Programm, das von vielen Schulen umgesetzt wird. b) An welchen Schulen gibt es Modellprojekte zur Bekämpfung von psychogenen Essstörungen? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) führt nach eigenen Aussagen keine Modellprojekte zur Prävention einzelner Krankheiten oder Krankheitsfelder durch, sondern versucht, in einem umfassenden Ansatz die Schüler zu gesundheitsförderlicher Ernährung , Bewegung, Umgang mit Suchtmitteln etc. zu befähigen . Daher gibt es keinen speziellen Modellversuch allein zum Thema Essstörungen. Derzeit unterstützt die Staatsregierung allerdings etwa 45 Schulen in Niederbayern, Oberfranken und der Oberpfalz in ihrer Entwicklung zu einer „Guten gesunden Schule“. Hierbei können die Themenbereiche Ernährung und psychische Erkrankungen je nach Situation an der einzelnen Schule aufgegriffen werden. c) Welche Unterstützung erhalten diese seitens der Staatsregierung? Die durch das Landesprogramm „Gute gesunde Schule“ geförderten Schulen werden durch einen externen Koordinator , zusätzliche Fortbildungsangebote und zusätzliche Drucksache 17/6563 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Ressourcen für die Durchführung selbst gewählter gesundheitsförderlicher Maßnahmen unterstützt. Alle bayerischen Schulen haben zum Thema Essstörung folgende Unterstützung erhalten bzw. erhalten sie weiterhin: • Zur Information stehen den Schulen Materialien des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung. Das ZPG stellt seit Jahren auch die Wanderausstellung „Der Klang meines Körpers“ kostenlos zur Verfügung. Diese wird von Schulen häufig nachgefragt. • Bereits vor Jahren hat das StMBW eine am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erarbeitete Broschüre „Prävention von Essstörungen in der Schule“ an alle weiterführenden Schulen versandt. Neben ausführlichen Hintergrundinformationen sowie Hinweisen auf Material und professionelle Hilfsangebote enthält diese Broschüre auch konkrete Empfehlungen zur Früherkennung an den Schulen , dem Umgang mit Betroffenen und Präventionsmöglichkeiten an der Schule (Download unter http://www.isb. bayern.de/schulartspezifisches/materialien/praeventionvon -ess-stoerungen-in-der-schule). • Im Schuljahr 2009/10 hat der Landesverband Bayern der Betriebskrankenkassen (BKK) in Kooperation mit dem StMBW das Projekt „Bauchgefühl“ durchgeführt. Die Lehrkräfte aller weiterführenden Schulen konnten sich in einer dreistündigen Fortbildung über Essstörungen informieren und die Schulen erhielten einen umfangreichen Material- und Informationsordner für ihre Schule. Ergänzt wurde die Aktion durch eine Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern. • Im Rahmen der staatlichen regionalen und schulinternen Lehrerfortbildung wird das Thema Essstörung immer wieder aufgegriffen. 7. a) Welche außerschulischen Projekte zur Bekämpfung von Essstörungen gibt es in Bayern? Hier ist beispielsweise „Cinderella“, Aktionskreis für Essund Magersucht e.V. zu nennen. Der Aktionskreis ist als Beratungsstelle mit Selbsthilfegruppen bei Essstörungen eine erste wichtige Informations- und Kontaktstelle für Hilfesuchende . Er leistet einen wichtigen Beitrag in der Präventionsarbeit durch Vorträge, Workshops und Fortbildungen. Des Weiteren gibt es eine Reihe regionaler Präventionsprojekte , durchgeführt z. B. von einzelnen Landratsämtern/ Gesundheitsämtern oder Frauengesundheitszentren. Eine Auflistung der einzelnen Projekte findet sich auf der Website des ZPG unter http://www.zpg-bayern.de/ess-stoerungen-760.html. b) Welche Unterstützung erhalten diese seitens der Staatsregierung? Das Projekt „Cinderella“ wird finanziell seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) mit rund 15.000 €/Jahr gefördert.