Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Martin Schöffel CSU vom 05.03.2015 Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern; Antrag vom 11.08.2012 auf zentralörtliche Einstufung der Stadt Bad Berneck, der Gemeinden Himmelkron und Neuenmarkt sowie der Märkte Marktschorgast und Wirsberg zum gemeinsamen Mittelzentrum – Teile 1 und 2 Ich frage die Staatsregierung: Teil 1 1. a) Wurde der Aufstufungsantrag der fünf Kommunen zum gemeinsamen Mittelzentrum vom 11.08.2012 vollinhaltlich in den Bewertungsprozess des begutachtenden Fachbüros eingebunden und als Einzelantrag auch geprüft und bewertet? b) Hatten die fünf Kommunen im Laufe der Gutachtenerstellung die Möglichkeit, ihren Aufstufungsantrag mit den Gutachtern zu besprechen? c) Fand im Rahmen der Gutachtenerstellung durch das Fachbüro ein Ortstermin statt, bei dem die Gutachter die Argumente, Örtlichkeiten, Potenziale und Entwicklungschancen der antragstellenden fünf Kommunen kennenlernen konnten? Falls nicht, aus welchen Gründen wurde ein solcher Ortstermin nicht für notwendig erachtet? 2. a) Wie und in welcher Form wurden die aktuellsten Pendlerströme , das aktuellste Einkaufs- und Dienstleistungsverhalten , die Naherholungsbewegungen sowie die aktuellsten wirtschaftlichen Perspektiven im und um den beantragten Aufstufungsraum ermittelt? b) Wurden das aktuelle Pendler-, Freizeit-, Dienstleistungs - und Einkaufsverhalten zwischen den fünf Bewerbungskommunen und den umliegenden Ober- und Mittelzentren ermittelt? c) Wurden die aktuellen ÖPNV-Verbindungen zwischen den fünf Bewerberkommunen und den umliegenden Ober- und Mittelzentren erhoben und bewertet? 3. a) Wurden in der Bevölkerung der fünf Antragskommunen Erhebungen zur Grundlagenermittlung über die Sinnhaftigkeit des Aufstufungsantrages zum gemeinsamen Mittelzentrum durchgeführt? b) Wie und in welchem Umfang wurden die gesellschaftlichen , wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verflechtungen im und um den Raum der bewerbenden fünf Kommunen am Autobahnkreuz A 9 / A 70 ermittelt ? c) Auf welchem Wege und im welchem Umfang wurden die demografischen und wirtschaftlichen Wachstumspotenziale im beantragten Mittelzentrumsraum ermittelt ? 4. a) In welcher Form wurde im Gutachten die Bereitschaft der fünf Kommunen zu einer künftigen Arbeitsteilung zur Sicherstellung einer Versorgung des gehobenen Bedarfs ermittelt? b) Welche Kriterien wurden herangezogen, um die bayernweit vorliegenden Aufstufungsanträge zu Mittelzentren bezüglich ihrer infrastrukturellen Ausstattung und ihrer Lage in einem Ballungsgebiet oder in einer benachteiligten , ländlichen Region vergleichen zu können ? c) Erfüllen die bereits neu genehmigten und zur Neugenehmigung vorgesehenen Mittelzentren alle Infrastruktureinrichtungen und -anforderungen, die zur Deckung des gehobenen Bedarfs notwendig sind, oder gibt es in einzelnen Mittelzentren noch Nachholbedarf? 5. Sind nach Auffassung der Staatsregierung an die beantragten Mittelzentren in den Ballungsräumen dieselben Anforderungskriterien zu stellen wie an diejenigen im ländlichen Raum des strukturschwachen Nordostoberfranken ? Teil 2 1. a) Welche Möglichkeiten stehen den fünf antragstellenden Kommunen offen, um ihre Sachargumente zum beantragten, gemeinsamen Mittelzentrum noch vor dem Abschluss des „Zentrale-Orte-Gutachtens“ in das Gutachten einzubringen? b) Aus welchen Gründen werden den fünf Kommunen sachbezogene Gespräche im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit der Begründung verweigert, dass diese „nicht zielführend“ seien? c) Welche Möglichkeiten stehen den antragstellenden fünf Kommunen zu, um Einblick in das gesamte Gutachten nach Abschluss des Erstellungsprozesses zu bekommen? 2. a) Welche Nachweise haben die fünf Kommunen noch zu erbringen, um die Aufstufung zum gemeinsamen Mittelzentrum genehmigt zu bekommen? b) Ist die Staatsregierung weiterhin der Auffassung, wie vom damaligen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur , Verkehr und Technologie am 20.03.2013 festgestellt , dass ein von den fünf Kommunen gebildetes, gemeinsames Mittelzentrum „die Steuerungswirkung des Zentrale-Orte-Systems insgesamt schwächen würde“? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6568 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6568 c) Hält die Staatsregierung die geplante Abstufung des Unterzentrums Neuenmarkt/Wirsberg zum Grundzentrum , das Einfrieren des aufstrebenden Himmelkron vom Kleinzentrum zum Grundzentrum und die Abstufung der Stadt Bad Berneck vom Unterzentrum zum Grundzentrum und damit die perlenkettenartige Aneinanderreihung von vier Grundzentren landesplanerisch und entwicklungsperspektivisch für sinnvoll? 3. Hat Herr Ministerpräsident Seehofer der Stadt Berching bereits eine definitive Aufstufungszusage zum gemeinsamen Mittelzentrum mit der Stadt Freystadt gemacht? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.05.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Martin Schöffel, MdL, vom 6. März 2015 betreffend „Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern; Antrag vom 11.08.2012 auf zentralörtliche Einstufung der Stadt Bad Berneck, der Gemeinden Himmelkron und Neuenmarkt sowie der Märkte Marktschorgast und Wirsberg zum gemeinsamen Mittelzentrum – Teile 1 und 2“ wird in Abstimmung mit der Staatskanzlei bzgl. Teil 2, Frage 3 wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–5. des Teil 1 und 1. a)–3. des Teil 2: Bei dem von der Staatsregierung vergebenen Gutachten zu den Zentralen Orten handelt es sich um eine bayernweite Untersuchung. In dessen Rahmen gilt es, objektive Kriterien und Untersuchungsschritte für alle Gemeinden zu finden. Nur auf diese Weise ist eine bayernweite Basis herzustellen, auf die die LEP-Teilfortschreibung zu den Zentralen Orten aufsetzen kann. Die Vorstellung einzelner Anträge durch die Gemeinden ist innerhalb des Gutachtens noch nicht zweckmäßig, da spezifische Einzelsituationen von Gemeinden für eine bayernweite Basis nicht ausschlaggebend sein können. Gleiches gilt für einzelne Ortstermine und Befragungen der dortigen Bevölkerung. Alle vorliegenden Auf- und Einstufungsanträge werden vor einer endgültigen Entscheidung untersucht. Im Gutachten werden Kriterien für die Überprüfung der Zentralen Orte schrittweise erarbeitet. Dabei werden nicht nur vorhandene zentralörtliche Einrichtungen berücksichtigt, sondern auch das Entwicklungspotenzial der Gemeinden und die Ergänzungsmöglichkeiten sowie die bestehenden Interaktionen zwischen den Gemeinden. Es werden die aktuellsten bayernweit verfügbaren Daten herangezogen. Auch die Lage von Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, zu dem u. a. Nordostoberfranken zählt, wird besonders berücksichtigt. Zum methodischen Vorgehen wurde am 14. Januar 2015 ein Zwischenbericht gegeben , bei dem auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände anwesend waren. Nach Fertigstellung des Gutachtens und Abnahme durch die Staatsregierung wird dem Landtag über das Gutachten berichtet werden (vgl. hierzu Antwort der Staatsregierung zur Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Frau Annette Karl, MdL, vom 01.12.2014 – Drs. 17/4683). Welche Voraussetzungen für eine Festlegung als Mittelzentrum erfüllt sein müssen, soll abschließend erst in Kenntnis der Gutachtenergebnisse im Rahmen der LEPTeilfortschreibung entschieden werden. Erst dann ist die Diskussion über Einzelfälle zielführend. Dies gilt auch für die Frage, ob zusätzliche Mehrfachzentren das künftige zentralörtliche System stützen können. Sofern Zentrale Doppel- oder Mehrfachorte beantragt wurden, wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aufgrund des vorliegenden gemeinsamen Antrags vorausgesetzt. Um die Kooperation zwischen Gemeinden, die gemeinsam ein Zentraler Ort werden wollen, zu bekräftigen und umzusetzen , bietet sich nach entsprechender gemeinsamer Festlegung im LEP der Abschluss eines landesplanerischen Vertrags nach Art. 29 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) an (vgl. LEP 2013, Begründung zu 2.1.2 letzter Absatz). Die tatsächliche Neueinstufung der Mittel- und Oberzentren erfolgt nicht durch das Gutachten, sondern erst durch die darauf folgende Teilfortschreibung des LEP. Herr Ministerpräsident Seehofer hat seine Unterstützung für den Wunsch der Stadt Berching nach einer Aufstufung zugesagt. Das LEP 2013 gibt bayernweit den zuständigen Regionalen Planungsverbänden die Zusammenfassung der beiden vormaligen grundzentralen Stufen „Unterzentrum“ und „Kleinzentrum“ zu einer grundzentralen Stufe „Grundzentrum “ vor. Entwicklungshemmnisse oder andere Nachteile für die Gemeinden sind mit dieser Zusammenfassung nicht verbunden. Für die konkrete Ausweisung der einzelnen Grundzentren sind die Regionalen Planungsverbände zuständig . Die Entscheidung über die landesplanerische Zulassung der Ansiedlung des Möbelmarktes XXXLutz in Himmelkron wurde mit Bescheid vom 10. März 2015 getroffen.