Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 20.03.2015 Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf gibt es in Bayern (bitte nach Altersgruppen und Geschlecht getrennt angeben)? b) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Förderbedarf werden an den einzelnen Schularten unterrichtet? c) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf werden an Regelschulen mit dem Schulprofil Inklusion unterrichtet? 2. Welches speziell auf die Kinder und Jugendlichen mit sozial-emotionalen Förderbedarf zugeschnittene päda gogische Setting findet sich an den einzelnen Schularten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.05.2015 1. a) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf gibt es in Bayern (bitte nach Altersgruppen und Geschlecht getrennt angeben )? An den allgemeinbildenden Schulen in Bayern erhielten im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 7.670 Schüler eine sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“. In der nachfolgenden Tabelle zu 1a sind diese Schüler in Aufgliederung nach Alter und Geschlecht dargestellt. Tabelle zu 1 a. Sonderpädagogisch geförderte Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 2013/2014 nach Alter und Geschlecht Alter am Erhebungsstichtag 01.10.2013 Sonderpädagogisch geförderte Schüler im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 2013/2014 männlich weiblich 5 Jahre 4 2 6 Jahre 246 92 7 Jahre 575 136 8 Jahre 805 170 9 Jahre 904 229 10 Jahre 645 151 11 Jahre 566 107 12 Jahre 635 127 13 Jahre 581 147 14 Jahre 585 195 15 Jahre 416 155 16 Jahre 102 65 17 Jahre 11 11 über 17 Jahre 5 3 Zusammen 6.080 1.590 b) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf werden an den einzelnen Schularten unterrichtet? Der nachfolgenden Tabelle zu 1b ist die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 2013/2014 in Aufgliederung nach Schularten zu entnehmen. An Regelschulen sind hierbei alle Schüler erfasst, die durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) oder an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion sonderpädagogische Förderung erhielten. Ebenfalls enthalten sind 46 Schüler an Förderschulen, die zwar einem anderen Förderschwerpunkt zugeordnet waren, aber zusätzlich durch den MSD sonderpädagogische Förderung im Bereich „Emotionale und soziale Entwicklung“ erhielten. Tabelle zu 1 b. Sonderpädagogisch geförderte Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 2013/2014 nach Schularten Schulart Sonderpädagogisch geför- derte Schüler im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 2013/2014 Förderzentrum 4.050 Grund- und Mittel-/Hauptschule 3.466 Realschule z. sonderpäd. Förderung 88 Gymnasium 33 Realschule 31 Sonstige 2 Zusammen 7.670 An beruflichen Schulen werden im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ Merkmale zur sonderpädagogischen Förderung lediglich an der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (BSF) statistisch erfasst. Im Schuljahr 2013/2014 wurden an der BSF im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ 376 Schüler sonderpädagogisch gefördert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.06.2015 17/6571 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6571 c) Wie viele Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Förderbedarf werden an Regelschulen mit dem Schulprofil Inklusion unterrichtet? Im Schuljahr 2013/2014 wurden an Regelschulen mit dem Schulprofil Inklusion 599 Schüler unterrichtet, die eine sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ erhielten. 2. Welches speziell auf die Kinder und Jugendlichen mit sozial-emotionalem Förderbedarf zugeschnittene pädagogische Setting findet sich an den einzelnen Schularten? Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf emotionalsozialer Entwicklung sind in allen Schularten präsent. Aufgrund von Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs - und Unterrichtswesen (BayEUG) haben sich alle Schulen dieser Herausforderung zu stellen. In diesem Sinne wurde auch der anliegende schulartübergreifende Text „Der Erziehungsauftrag von Schulen im Umgang mit emotional und sozial stark belasteten Kindern und Jugendlichen“ im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) erstellt und als Anlage den gemeinsamen Empfehlungen von Bayerischem Landkreistag, Bayerischem Städtetag und dem Staatsministeriums (StMBW) zur Schulbegleitung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch beigefügt. In den Förderschulen ist das Angebot von Fördermaßnahmen im Bereich des Förderschwerpunkts emotionalsoziale Entwicklung eine zentrale Aufgabe. Eine besondere Berücksichtigung des Themas findet in den Bereichen von Unterricht und Erziehung, Diagnostik, Beratung, Förderung, Fortbildung und Koordinierung der Maßnahmen statt. In den Regelschulen werden Schülerinnen und Schüler mit emotional-sozialem Förderbedarf durch Lehrkräfte aus dem Bereich der Regelschulen (Klassenlehrkräfte, Schulpsychologen , Beratungslehrkräfte, Förderlehrerinnen und -lehrer) und aus dem Bereich der Förderschulen (v. a. Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) unterstützt. Pädagogische „Settings“ finden sich in folgenden Konzeptionen und Organisationsstrukturen. Sie bestehen zum Teil in einer reinen Unterstützungsstruktur, zum anderen auch in einer organisatorisch verfestigten Klassen- oder Gruppen- struktur. Manche sind speziell auf den Bereich der emotionalen und sozialen Förderung ausgerichtet (z. B. Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse), zum Teil haben sie umfassendere Aufgaben, dienen aber auch der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem emotional-sozialen Unterstützungsbedarf (z.B. Kooperationsklasse). • Schulpsychologen und Beratungs-Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen • Jugendsozialarbeit an Schulen • Schulhausinterne Erziehungshilfe (SE) • Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) und Schulvor- bereitende Einrichtungen (SVE) in den Förderzentren • Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) der Förder- schule, v. a. zur Unterstützung der Regelschulen • Sonderpädagogische Förderung an Regel- und Förder- schulen mit dem Profil Inklusion • Alternatives schulisches Angebot (AsA) an Grund- und Mittelschulen (gemeinsame Unterstützung durch Teams aus Lehrkräften für Sonderpädagogik und Lehrkräften der Regelschule) • Therapieunterricht als Stabilisierungsmaßnahme (§ 39 VSO-F) in Förderschulen • Erziehungs-Kompetenz-Teams • Schulbegleitung in Regel- und Förderschulen • Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK) an Förderschulen in Kooperation mit der Jugendhilfe • Einige den Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklas- sen vergleichbare Klassen in Grund- und Mittelschulen • Kooperationsklassen (an Grund-, Mittel und Berufsschu- len mit Unterstützung durch den MSD) • Partnerklassen • Tandemklassen • Praxisklassen In Zusammenarbeit mit den Regierungen, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) entwickelt das (StMBW) den Förderschwerpunkt „Emo-tionale und soziale Entwicklung“ als einen wesentlichen Baustein sonderpädagogischer Förderung stets weiter. Anlage 1 Seite 1 von 5 Der Erziehungsauftrag von Schulen im Umgang mit emotional und sozial stark belasteten Kindern und Jugendlichen 1. Beschreibung der Zielgruppe: Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere von emotional und sozial stark belasteten Kindern und Jugendlichen wie aggressives, gewalttätiges, delinquentes, ängstliches, traumatisiertes, regressives, verweigerndes oder vermeidendes Verhalten und auch depressive oder sexualisierte Verhaltensweisen sind nicht auf (unveränderliche) Eigenschaften der Persönlichkeit zurückzuführen und / oder als Folge einer gestörten Kind-Umfeld-Beziehung anzusehen. Diese haben sich in Interaktionsprozessen im familiären, schulischen und gesellschaftlichen Umfeld herausgebildet, zudem können Auswirkungen von Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen verstärkend wirken. Vor diesem Hintergrund sind Verhaltensauffälligkeiten immer als ein Signal des Kindes bzw. Jugendlichen zu verstehen für Bedürfnisse, Ängste, Nöte oder Wünsche und erfordern neben einer persönlichen Zuwendung meist auch spezifische Hilfs-, Förder- und Stützangebote. Emotional und sozial stark belastete Kinder und Jugendliche sind in allen Altersstufen und Schulformen zu finden. 2. Pädagogische Handlungsfelder Ziel erzieherischer Arbeit in der Schule ist die Persönlichkeitsbildung, die in enger Verzahnung mit dem Bildungsauftrag und der Sozialerziehung steht. Die nachfolgenden Ausführungen zielen darauf ab, Handlungsmöglichkeiten im Schulalltag im Umgang mit emotional und sozial stark belasteten Schülern aufzuzeigen. Mit Blick auf die Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) und Persistenz (Fortbestehen eines Symptoms) von emotional und sozial stark belasteten Kindern und Jugendlichen gewinnt eine frühzeitige Förderung und Unterstützung besondere Bedeutung. Präventive Arbeit verlangt schulische Rahmenbedingungen, die von der Haltung und Einstellung des einzelnen Lehrers bis hin zu Schulkonzepten und Schulleitlinien reichen. Eingesetzte Methoden sowie die personellen und materiellen Bedingungen bedürfen einer ständigen Weiterentwicklung und Evaluation. In diesem Zusammenhang gewinnt die Auseinandersetzung eines Kollegiums mit der Frage nach eigenen Haltungen und Wertevorstellungen besondere Bedeutung. Daneben sind berufsbegleitende Maßnahmen der Lehrerfortbildung auszubauen. Im Schulalltag lassen sich grundsätzlich drei Handlungsebenen ausmachen: • Prävention • Intervention • multimodale Förderkonzepte (interdisziplinär verzahnt mit Kooperationspartnern) Bei komplexem Förderbedarf des Schülers werden Hilfs- oder Unterstützungsangebote in Kooperation mit schulischen oder externen Partnern gestaltet. In diesem Zusammenhang kann auch eine enge Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten mit gemeinsam abgestimmten Zielen enorme Wirkung zeigen. Ein auf den Unterricht begrenztes Handeln kann nur ein Aspekt eines abgestimmten Förderkonzeptes für emotional und sozial hoch belastete Schüler sein, wenn eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Veränderung eintreten soll. Um spezifische Förderkonzepte und Hilfen für einzelne Schüler im Rahmen eines Unterrichts, einer Klasse bzw. einer Schule erfolgreich durchführen zu können, bedarf es der grundsätzlichen Akzeptanz der gesamten Schulfamilie. Damit wird deutlich, dass der gemeinsame Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus in der Schulgemeinschaft abgestimmt werden muss. Dabei ist auf die Belange aller Schüler zu achten. Nur so lässt sich die gesellschaftliche Bildungs- und Erziehungsmitverantwortung von Schule realisieren. Anlage 1 Seite 2 von 5 3. Pädagogische Maßnahmen von Schulen Grundlegende Voraussetzung für pädagogisches Handeln ist eine tragfähige SchülerLehrer -Beziehung, die sich durch ein hohes Maß an Verständnis, durch besondere persönliche Zuwendung und pädagogisch-psychologische Unterstützung auszeichnet. Hierzu gehört auch, dass Grenzen, Normen und Regeln vereinbart und umgesetzt werden. Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung zielt prinzipiell auf die Ermöglichung von gelingenden Erfahrungen ab, bei denen sich Kinder bzw. Jugendliche positiv erleben: • Erfolgsbestätigung • Förderung zur Wahrnehmung eigener und fremder Gefühle • Anbahnung und Förderung einer angemessenen Emotionsregulation • Erweiterung von kommunikativen Kompetenzen • Stärkung der Konzentrationsfähigkeit • Förderung der Lern- und Anstrengungsbereitschaft a) Maßnahmen zur Entwicklung eines Schulkonzeptes Folgende Aspekte können bei der Entwicklung des Schulkonzeptes je nach Schulart im Sinne eines abgestimmten Erziehungskonzeptes unterstützend wirken: • allgemeines Schulkonzept • Strategie der Vernetzung innerhalb der Lehrerschaft • Abstimmung und Koordination der Erziehungsarbeit • Raumgestaltung • Organisatorische Bedingungen wie Klassen- und Gruppenzusammensetzung • Rückzugsinseln in Kombination mit musisch-kreativen Angeboten • Temporärer Wechsel der Bezugsgruppe, z. B. Teilnahme am Unterricht der Parallelklasse, um Krisensituationen in der Stammklasse des Schülers zu entzerren • Sozialtrainingsprogramme • Streitschlichter • Tutoren • Rhythmisierung von Ganztagsangeboten in Verzahnung mit außerschulischen Bildungsträgern • Spezifische Konzepte wie die Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) b) Maßnahmen in Unterricht und Erziehung Der spezielle Förderbedarf dieser Schüler erfordert eine spezifische Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsangebote, da unterrichtliche und erzieherische Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, zur Selbststeuerung und auch zur Verarbeitung von belastenden Lebenseindrücken dienen können. Dies können Angebote der äußeren und inneren Differenzierung und Individualisierung sein: • Praktisches Lernen zur Erweiterung der Handlungskompetenz • Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote zur Förderung von Kommunikation, Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Emotionalität und Soziabilität • Spielangebote • Ausdrucksmöglichkeiten im musisch-künstlerischen und gestalterischen Bereich Für den Unterricht ist bei der Auswahl der Themen und Lernorte im Rahmen der Lehrpläne ein großer Ermessensspielraum gegeben. Gleiches gilt, um schulvermeidende und schulabsente Kinder und Jugendliche wieder an den Unterricht heranzuführen. Dies bedarf einer engmaschigen Abstimmung zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe. Pädagogische Maßnahmen Anlage 1 Seite 3 von 5 Mögliche individuelle Förderangebote, die sich am individuellen Entwicklungsstand des Schülers orientieren: • Erarbeitung und Formulierung von Regeln (bis hin zu Ordnungsmaßnahmen) • Arbeit mit individuellen Förderzielen • Grenzen setzen und einfordern • Beschreibendes Lob oder Spiegeln • Klassenrat und Schülerkonferenz • Arbeit mit sozialen Trainingsprogrammen • Verhaltensmodifikatorische Elemente • Vier-Augen-Gespräche • Nennung präziser Verhaltenserwartungen • Erinnerung an persönliche Vorhaben und Ziele des Kindes/Jugendlichen • Gezielte Rückmeldungen und Reflexionen am Ende von (Unterrichts)-Einheiten Mögliche Strategien für „aufkeimende“ Schwierigkeiten: • Bewusstes Ignorieren • Spannungsentschärfung durch Humor • Entlastungen schaffen durch Alternativangebote • Umlenken und Umgestalten • Beruhigendes Einwirken in Krisensituationen Mögliche Strategien zur Grenzsetzung und Konfliktlösung unterhalb der Schwelle von Ordnungsmaßnahmen: • Emotionscoaching • Konfliktlösungsgespräche • Natürliche Folgen und logische Konsequenzen aufzeigen • Herausnahme des Schülers aus der Situation Aspekte der äußeren Strukturierung von Settings: Äußere Strukturierung bedeutet, der Umgebung des Kindes/Jugendlichen klare, überschaubare Strukturen und Ordnungen wie Regeln, Rituale, Verfahrensweisen in Krisensituationen, strukturierte Unterrichtsabläufe zu geben, die ihm als verlässliche Orientierung zur inneren Strukturierung dienen. Je tief greifender ein Kind/Jugendlicher in seiner emotional-sozialen Entwicklung verunsichert ist, desto stärker ist sein Bedürfnis nach Sicherheit und Halt gebenden Strukturen in seiner Umgebung. Folgende äußere Strukturierungsmöglichkeiten bieten sich an: • Strukturierung des Raumes • Strukturierung durch gezielte Materialangebote • Strukturierung von Unterrichtsaktivitäten nach zeitlichen und didaktischen Aspekten • Rituale in der Abfolge von Unterrichtsaktivitäten, • Einstiegsrituale • Strukturierung von Übergängen • ritualisierte Reflexionsverfahren wie Feedback Strukturierung durch didaktisch-methodische Auswahl von Unterrichtsaktivitäten Bei der Unterrichtsplanung sollten Lehrkräfte darauf achten, dass sich der Unterricht thematisch und methodisch dazu eignet, die emotionale und soziale Entwicklung zu fördern. Hier können genannt werden: • Themen und Methoden, die die Wahrnehmung von Gefühlen der Schüler fördern • überschaubare Arbeitspensen zur Förderung der Arbeitsbereitschaft • Projektorientierte Themenbearbeitung, um der heterogenen Lernausgangslage der Schülerschaft in einem gemeinschaftlichen Vorhaben Rechnung zu tragen Anlage 1 Seite 4 von 5 c) Berufsbegleitende Fortbildung In der Erfüllung des schulischen Erziehungsauftrages sind auf Seiten der Lehrkräfte Bereitschaft und Mut zur Veränderung eigener Sicht- und Handlungsweisen eine wichtige Voraussetzung für die Prozesssteuerung in Unterricht und Schule. Hierzu eignen sich: • themenspezifische Dienstbesprechungen • Praxisbegleitende Weiterbildungen für den Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung • Kollegiale Fallbesprechung • Einführung in Deeskalationsstrategien • Supervision als fest installiertes Angebot für Lehrkräfte d) Schulische Unterstützungssysteme • Schulpsychologen • Beratungslehrkräfte • Verbindungslehrer • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) • Staatliche Schulberatungsstellen 4. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten Erziehungspartnerschaft mit Eltern ist unverzichtbar. Soll schulisches Lernen des Kindes oder Jugendlichen gelingen, dann ist es notwendig, alle am Erziehungs-, Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes und Jugendlichen beteiligten Personen einzubeziehen und mit ihnen kooperativ zusammenzuarbeiten. Die Beziehung zwischen Eltern und Schule sollte auf der Basis eines wertschätzenden Miteinanders stattfinden. Im Folgenden werden einige Beispiele der Kooperation aufgezeigt: • Elternbeirat und Klassenelternsprecher • Gemeinsame Gestaltung des Schulalltags • Initiativen von Eltern für Eltern • Elternabende, Elternsprechstunden • Eltern als Begleitpersonal bei Ausflügen • Begleitung bei Übergangsprozessen • Einbindung in die Förder- und Hilfeplanung • Ehrenamtliche Helfer und Paten (z.B. Lese- und Spielpaten) 5. Kooperation mit externen Partnern Die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit Betrieben, Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen sowie den Partnern in der dualen Ausbildung ist von enormer Bedeutung für Schulen, da sie den umfassenden Auftrag in Erziehung und Bildung nicht ohne Unterstützung leisten kann. Eine Kooperation mit externen Partnern kann sich für alle am Unterrichts- und Erziehungsprozess Beteiligten als förderlich erweisen. Einzelne Schüler mit besonderen Bedarfslagen benötigen gegebenenfalls spezifische Unterstützung. Hier ist die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendhilfeträgern, Eingliederungshilfe der Bezirke, Erziehungsberatungsstellen, Ärzten und auch Therapeuten zu nennen. Unterstützende Angebote externer schulischer Partner münden im Idealfall in ein gemeinsam abgestimmtes Hilfekonzept. Dies gilt insbesondere für die Jugendsozialarbeit (JaS) an Schulen und für die durch Kommunen ermöglichte Schulsozialarbeit. Im Übergang Schule – Beruf kommt der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere Rehabilitationsberatern, Berufseinstiegsbegleitern, Integrationsfachdiensten und Anlage 1 Seite 5 von 5 Sozialpädagogen in kooperativen berufsvorbereitenden Angeboten besondere Bedeutung zu. Anmerkungen: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher oder männlicher Personen aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit jeweils in maskuliner Form. Mit allen verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.