Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 23.01.2015 Rückkehrhilfen für Flüchtlinge – Abschiebungen Im Münchner Merkur vom 31.12.2014 wird der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann zitiert mit der Info, dass im Jahre 2013 insgesamt ungefähr 4.600 Asylbewerber freiwillig ausgereist seien und 1.300 abgeschoben wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylbewerber reisten 2014 freiwillig aus? 2. Welche Fördermaßnahmen für eine freiwillige Aus- reise bietet der Freistaat im Einzelnen an und welche Kosten waren damit verbunden? 3. Aus welchen Ländern stammen diese Asylbewerber 2013 und 2014 und wie lange hielten sie sich in Bayern auf und welchen Status (z. B. Duldung) hatten diese Personen? 4. Aus welchen Regierungsbezirken stammten diese Personen und wie viele Familien und unbegleitete Flüchtlinge waren darunter? 5. Welche Säulen hat dieses Projekt? a) Wurden auch Beratungen durch den Freistaat geleis- tet? b) Wurden auch finanzielle Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland durch den Freistaat geleistet? c) Wurde auch Betreuung im Herkunftsland durch Ver- mittlung an andere, international tätige Organisationen (z. B. ärztliche Rückreisebetreuung) durch den Freistaat geleistet? d) Wurden auch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland zur Vermittlung dringend benötigter Kenntnisse im Herkunftsland durch den Freistaat geleistet? e) Wurde auch logistische und finanzielle Hilfe zum Transport von Haushaltsgütern und Arbeitsgeräten in das Herkunftsland durch den Freistaat geleistet? f) Wurde auch die Qualifizierung des Projektpersonals durch den Freistaat geleistet? g) Wenn (5. a–f) ja, in welcher Weise und in welcher Form? 6. Plant die Staatsregierung für das Jahr 2015 die Zahl der freiwillig Ausreisenden zu erhöhen? Wenn ja, auf welche Weise bzw. mit welchen zusätzlichen Anreizen (z. B. finanziell)? 7. Wie viele Flüchtlinge wurden 2013 und 2014 abgeschoben bzw. in welche Länder und was war der jeweilige Grund? 8. Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung die Zahl der Abschiebungen 2015 zu erhöhen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Asylbewerber reisten 2014 freiwillig aus? Im Jahr 2014 reisten insgesamt 4.346 zur Ausreise Verpflichtete freiwillig mit oder ohne Fördermittel aus, davon 2.169 Personen unter Inanspruchnahme von Rückkehrfördermitteln nach dem REAG-/GARP-Programm. 2.177 Personen sind ohne Rückkehrfördermittel ausgereist. Hierbei handelt es sich um ca. 70 % abgelehnte Asylbewerber, in den anderen Fällen lagen andere ausländerbehördliche Entscheidungen zugrunde. 2. Welche Fördermaßnahmen für eine freiwillige Ausreise bietet der Freistaat im Einzelnen an und welche Kosten waren damit verbunden? Der Freistaat Bayern beteiligt sich an dem von Bund und Ländern je zur Hälfte finanzierten REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme ). Danach antragsberechtigt sind alle nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigten, anerkannte Flüchtlinge, sonstige Ausländer, denen ein Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt worden ist, sowie Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Mit Ausnahme von Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel sind Leistungen an EU-Staatsangehörige ausgeschlossen. Mit der Durchführung des Programms wurde die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit Sitz in Nürnberg von Bund und Ländern beauftragt. Nach den jeweiligen Programmteilen werden folgende Leistungen gewährt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.06.2015 17/6572 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6572 Nach dem Teilprogramm REAG: – Übernahme der Flug-, Bus- oder Bahnkosten – Benzinkosten in Höhe von 250,00 € pro PKW – Reisebeihilfe in Höhe von 200,00 € pro Erwachse- nen/Jugendlichen, 100,00 € für Kinder unter 12 Jahren . Keine Reisebeihilfen erhalten Staatsangehörige europäischer Drittstaaten, d. h. Nicht-EU-Staaten, die nach dem Beginn der jeweiligen Visumfreiheit nach Deutschland eingereist sind. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Republik Mazedonien, Montenegro , Serbien (visumfrei jeweils seit 19.12.2009), Bosnien und Herzegowina, Albanien (visumfrei jeweils seit 15.12.2010) sowie Republik Moldau (visumfrei seit 28.04.2014). Den nach wie vor visumpflichtigen Kosovaren werden keine Reisebeihilfen gewährt, wenn sie nach dem 01.01.2015 in das Bundesgebiet eingereist sind. Nach dem Teilprogramm GARP: Gewährung einer finanziellen Starthilfe (Wiedereinglie- derungshilfe), deren Höhe von dem jeweiligen Herkunftsland abhängt: Staatsangehörige aus Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, China, Eritrea, Guinea , Ghana, Indien, Jordanien, Libanon, Marokko, Nigeria, Sierra Leone, Syrien und Vietnam erhalten eine Starthilfe in Höhe von 300,00 € pro Erwachsenen/ Jugendlichen und 150,00 € pro Kind unter 12 Jahren. In sog. Dublin-Fällen (Vorliegen einer unanfechtbaren Entscheidung nach § 27a AsylVfG und der Bereitschaft , in das ursprüngliche Herkunftsland zurückzukehren ) erfolgt eine Deckelung von maximal 900,00 € pro Familie. Staatsangehörige aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Iran, Kosovo (soweit vor dem 01.01.2015 eingereist und kein Angehöriger der Minderheiten der Serben und Roma), Russische Föderation, Türkei und Ukraine können eine Starthilfe in Höhe von 400,00 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 200,00 € pro Kind unter 12 Jahren erhalten. In sog. Dublin-Fällen erfolgt eine Deckelung von maximal 1.200,00 € pro Familie. Staatsangehörige aus Afghanistan, Irak und dem Kosovo (soweit vor dem 01.01.2015 eingereist und Angehörige der Minderheiten der Serben und Roma) kann eine Starthilfe in Höhe von 750,00 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 375,00 € pro Kind unter 12 Jahren gewährt werden. In sog. Dublin-Fällen erfolgt eine Deckelung bis zu maximal 2.250,00 € pro Familie. Keine Starthilfen erhalten Staatsangehörige der Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina sowie Kosovaren, soweit sie nach dem 01.01.2015 in das Bundesgebiet eingereist sind. Ein wesentlicher Bestandteil der Rückkehrförderung besteht aus einer qualifizierten Rückkehrberatung durch die jeweiligen Rückkehrberatungsstellen, durch die über das REAG-/GARP-Programm hinausgehende Rückkehrhilfen einzelfallbezogen gewährt und an die jeweilige Rückkehrsituation des Betroffenen angepasst werden können. Siehe hierzu auch weitergehende Ausführungen in der Antwort auf Frage 5 a. Zur ständigen Optimierung dieser Rückkehrberatung beteiligt sich der Freistaat Bayern an dem länderübergreifenden Projekt Integplan (Integrierte Rückkehrplanung mit dem Ziel der Etablierung eines integrierten Rückkehrmanagements in Deutschland; Qualifizierungen und OnlineFachforum für Rückkehrberater). Weiter beteiligt sich der Freistaat Bayern an dem unter Federführung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführten bundesweiten Projekt ZIRF Counselling (Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung mit der Möglichkeit individueller Anfragen; Tool für Rückkehrberater, das für die Rückkehrberatung wichtige Länderinformationen vorhält und auch länderbezogene individuelle Anfragen zu Einzelproblemen ermöglicht). Als zielstaatsbezogenes Reintegrationsprojekt wird vom Freistaat Bayern das seit 2008 bestehende Kosovo-Projekt der Arbeiterwohlfahrt in Nürnberg gefördert. Ziel dieses Projekts ist es, insbesondere aus Bayern freiwillig in den Kosovo zurückgekehrte Kosovaren Hilfen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung vor Ort im Kosovo anzubieten. Die Mitarbeiter vor Ort verfügen dafür inzwischen über ein größeres Hilfsnetzwerk. Gemeinsam mit den Rückkehrern werden Perspektiven für einen Neuanfang in der Heimat entwickelt. Durch eine langfristige Betreuung im Kosovo können bei der Reintegration gute Ergebnisse erzielt werden. Sowohl das REAG-/GARP-Programm als auch die Rückkehrberatungsprojekte werden durch den Europäischen Rückkehrfonds, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelt ist, gefördert. Für die Durchführung des REAG-/GARP-Programms stellte der Freistaat Bayern im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 905.264,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wurden für die Zentralen Rückkehrberatungsstellen und damit verbundene Rückkehrberatungs- und Rückkehrförderprojekte weitere 426.000,00 € bereitgestellt. Der Freistaat Bayern hat somit im Haushaltsjahr 2014 für die Förderung der freiwilligen Rückkehr insgesamt 1.331.264,00 € ausgegeben. 3. Aus welchen Ländern stammen diese Asylbewerber 2013 und 2014 und wie lange hielten sie sich in Bayern auf und welchen Status (z. B. Duldung) hatten diese Personen? Die Herkunft der 2013 und 2014 mit REAG-/GARP-Mitteln freiwillig aus Bayern in das jeweilige Herkunftsland Zurückgekehrten kann der nachfolgenden statistischen Auswertung der Organisation für Migration (IOM), die mit der Durchführung des REAG-/GARP-Programms beauftragt ist, entnommen werden. Staatsangehörigkeit 2013 2014 Afghanistan 18 24 Ägypten 4 2 Albanien 3 28 Algerien 1 Angola 1 Argentinien 1 Armenien 14 34 Aserbaidschan 38 80 Äthiopien 4 13 Bangladesch 2 Bosnien und Herzegowina 125 328 Botsuana 1 Brasilien 7 Drucksache 17/6572 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bulgarien 1 5 Burkina Faso 1 China 29 30 Eritrea 1 Georgien 42 95 Ghana 1 1 Guinea 1 Indien 1 1 Irak 134 49 Iran, Islamische Republik 29 27 Israel 9 5 Jordanien 1 6 Kanada 1 2 Kasachstan 10 15 Kenia 1 3 Kolumbien 1 Kongo 3 Kongo, Demokratische Republik 4 1 Korea, Republik 1 Kosovo 73 126 Kroatien 2 Kuba 1 2 Libanon 1 Madagaskar 1 Mali, Republik 2 Marokko 1 Mazedonien, ehem. jug. Rep. 267 202 Montenegro 4 Mexiko 1 Mongolei 1 Niger 1 Nigeria 7 12 Pakistan 9 14 Palästina 1 Peru 3 1 Polen 1 Rumänien 2 Russische Föderation 603 653 Senegal 5 Serbien 411 288 Sierra Leone 1 1 Slowakei 1 Sudan 1 Syrien, Arabische Republik 2 Thailand 1 Tunesien 1 Türkei 11 9 Uganda 4 Ukraine 9 39 Ungarn 1 1 Usbekistan 2 Vereinigte Staaten von Amerika 1 2 Vietnam 10 8 Weißrussland 17 24 GESAMT 1.911 2.169 Über die jeweilige Dauer des Aufenthalts in Bayern und zur Frage, welchen ausländerrechtlichen bzw. asylverfahrensrechtlichen Status die Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer Ausreise hatten, liegen keine statistischen Angaben vor. Außer in wenigen Fällen von EU-Staatsangehörigen, denen REAG -Leistungen nur gewährt werden können, wenn sie Op- fer von Zwangsprostitution und Menschenhandel geworden sind, sind die REAG-/GARP-geförderten Ausreisen nach einem erfolglos durchlaufenen Asylverfahren erfolgt. 4. Aus welchen Regierungsbezirken stammten diese Personen und wie viele Familien und unbegleitete Flüchtlinge waren darunter? Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. 5. Welche Säulen hat dieses Projekt? Die Förderung der freiwilligen Rückkehr beruht in Bayern auf drei Säulen • Ausbau und Weiterentwicklung der Rückkehrberatung • Rückkehrhilfeprojekte, die überwiegend noch in Deutsch- land durchgeführt werden (z. B. REAG/GARP) • Rückkehrprojekte, die in den jeweiligen Herkunftsländern durchgeführt werden zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Reintegration (z. B. Kosovo-Projekt) a) Wurden auch Beratungen durch den Freistaat geleistet ? Ja. Zur Optimierung der Förderung der freiwilligen Rückkehr wurden im Jahr 2003 auf Anregung des Freistaates Bayern Zentrale Rückkehrberatungsstellen in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege gegründet. In Bayern gibt es derzeit 3 Rückkehrberatungsstellen, die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert werden. Es handelt sich dabei um die • Zentrale Rückkehrberatung für ausländische Flüchtlinge in Nord- und Westbayern in Nürnberg (ZRB Nord) und Würzburg (ZRB West) • Zentrale Rückkehrberatung für ausländische Flüchtlinge in Südbayern, Augsburg (ZRB Süd) sowie das • Projekt „Coming Home“ der Landeshauptstadt München. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit können die Zentralen Rückkehrberatungsstellen einzelfallbezogen über die REAG-/GARP-Fördermittel hinausgehende weitere Rückkehrhilfen gewähren. Seit Inkrafttreten der zum 01.01.2015 wirksamen Änderungen der Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht (ZustVAuslR) sind auch die Zentralen Ausländerbehörden der Regierungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Rückkehrberatung und Rückkehrförderung zuständig, mit dem Ziel, mit der Rückkehrberatung bereits in den Aufnahmeeinrichtungen so frühzeitig wie möglich zu beginnen und auf die bestehenden Möglichkeiten einer Rückkehrförderung hinzuweisen. b) Wurden auch finanzielle Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland durch den Freistaat geleistet? Ja. Neben der Auszahlung von REAG-/GARP-Mitteln ist es den bayerischen Rückkehrberatungsstellen zusätzlich möglich , bayerische Rückkehrhilfemittel als Starthilfen, Reisebeihilfen , medizinische Hilfen und Existenzgründungshilfen auszuzahlen. c) Wurde auch Betreuung im Herkunftsland durch Vermittlung an andere, international tätige Organisationen (z. B. ärztliche Rückreisebetreuung) durch den Freistaat geleistet? Um die nachhaltige Rückkehr sicherzustellen, vermitteln die Rückkehrberatungsstellen in der Regel an vor Ort tätige Organisationen weiter. Dies ist unter anderem auch deshalb nötig, da die gewährten bayerischen Rückkehrhilfen erst vor Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6572 Ort im Ausland und teils erst unter Nachweis der entstandenen Kosten (z. B. für den geplanten Schulbesuch oder Ausbildung) ausgezahlt werden. Eine ärztliche Rückreisebetreuung wird in der Regel von Deutschland aus organisiert . Die bayerischen Rückkehrberatungsstellen bedienen sich in der Regel des medizinischen Logistik-Netzwerks MELONET , welches weltweit Patientenbegleitungen anbietet. d) Wurden auch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland zur Vermittlung dringend benötigter Kenntnisse im Herkunftsland durch den Freistaat geleistet? Die Rückkehrberatungsstellen bieten den Rückkehrern eine Reihe von niedrigschwelligen Qualifizierungsangeboten (z. B. Computerkurse, Solarkocherbaukurse, Nähkurse) an, mit welchen sich die Rückkehrer in ihrem Heimatland die Lebensgrundlage sichern können. Weiterhin vermitteln die Rückkehrberatungsstellen die über ZIRF Counselling über das Heimatland gewonnenen Erkenntnisse an den Rückkehrer weiter. e) Wurde auch logistische und finanzielle Hilfe zum Transport von Haushaltsgütern und Arbeitsgeräten in das Herkunftsland durch den Freistaat geleistet ? Ja. Dies geschieht in Form einer Barleistung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Rückkehrhilfe. f) Wurde auch die Qualifizierung des Projektperso- nals durch den Freistaat geleistet? Ja. Über das Integplanprojekt sind die bayerischen Rückkehrberater deutschlandweit mit anderen Rückkehrberatern vernetzt. Über dieses Projekt wurde neuen Rückkehrberatern über ein onlinegestütztes Schulungssystem eine Qualifizierung angeboten. Weiterhin werden über dieses Projekt in regelmäßigen Abständen Schulungen und Länderkundeseminare angeboten. Siehe dazu auch diesbezügliche Ausführungen zu Frage 2. g) Wenn (5 a–f) ja, in welcher Weise und in welcher Form? Siehe hierzu die Beantwortung der Fragen 5 a–f. 6. Plant die Staatsregierung für das Jahr 2015 die Zahl der freiwillig Ausreisenden zu erhöhen? Wenn ja, auf welche Weise bzw. mit welchen zusätzlichen Anreizen (z. B. finanziell)? Es ist beabsichtigt, die Zahl der freiwilligen Ausreisen durch ein möglichst frühzeitiges Beratungsangebot bereits in den Aufnahmeeinrichtungen zu erhöhen. Es hat sich herausgestellt , dass eine nicht geringe Zahl an Asylbewerbern nach ihrer Ankunft in Deutschland feststellen muss, dass die tatsächlichen Verhältnisse hier nicht in Einklang zu bringen sind mit den Versprechungen der Schleuser oder den eigenen Vorstellungen. Dieser Personenkreis zeigt in der Regel auch ein großes Interesse an einer dieser Situation angepassten Rückkehrberatung und Rückkehrförderung. Seit 01.01.2015 sind deshalb auch die in den Aufnahmeeinrichtungen tätigen Zentralen Ausländerbehörden der Regierungen für Rückkehrberatung und Rückkehrförderung zuständig. 7. Wie viele Flüchtlinge wurden 2013 und 2014 abge- schoben bzw. in welche Länder und was war der jeweilige Grund? Da anerkannte Flüchtlinge generell nicht abgeschoben werden , wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf abgelehnte und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Asylbewerber bezieht. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 942 und im Jahr 2014 insgesamt 874 vollziehbar zur Ausreise Verpflichtete aus Bayern abgeschoben. Dabei handelte es sich um abgelehnte Asylbewerber, Dublin-Überstellungen und Straftäter. Die Abschiebungen erfolgten in folgende Zielländer: 2013: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan , Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien , Bulgarien, China (VR), Cote d´Ivoire, Dominikanische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien , Ghana, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun , Kanada, Kasachstan, Kirgisien, Kolumbien, Kosovo , Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederland, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Togo, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, USA, Ukraine, Vietnam sowie Weißrussland. 2014: Afghanistan, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Großbritannien, Bulgarien, Chile, China (VR), Dominikanische Republik, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana , Griechenland, Guinea-Bissau, Indien, Irak (autonomes Kurdengebiet), Iran, Israel, Italien, Cote d´Ivoire, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Mosambik , Niederlande, Nigeria, Österreich, Pakistan, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, USA, Vietnam sowie Weißrussland. 8. Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung die Zahl der Abschiebungen 2015 zu erhöhen? Die Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht (ZustVAuslR ) wurde zum 01.01.2015 dahingehend geändert, dass in jedem Regierungsbezirk Zentrale Ausländerbehörden geschaffen werden. Zu deren wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere • die möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer; • Rückkehrberatung und Rückkehrförderung; • Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Sie sind in erster Linie zuständig für Ausländer, die verpflichtet sind, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen (Asylbewerber ), und auch grundsätzlich für alle Ausländer (Asylbewerber ), die aus den Aufnahmeeinrichtungen innerhalb Bayerns verteilt werden.