Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 13.01.2014 Flexibilisierungsjahr In einer Pressemitteilung vom 20.12.2013 erläuterte Bildungsminister Dr. Spaenle, dass die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe ein Flexibilisierungsjahr wahrnehmen können und an rund 40 Prozent der Gymnasien die Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nutzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen Gymnasien (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln) nutzen die Schüler das Angebot des Flexibilisierungsjahres bzw. welche Klassenstufen sind jeweils betroffen? 2. Wie viele Schüler (bitte in absoluten Zahlen angeben) sind davon jeweils betroffen und wie ist die Aufschlüsselung männlich/weiblich? 3. Welche Gründe führt das Kultusministerium an, dass an 60 % der Gymnasien dieses Angebot nicht wahrgenommen wird? 4. Ist die Einführung des sogenannten „Flexi-Jahres“ nach Auffassung der Staatsregierung eine Erfolgsstory, die noch ausgebaut werden muss, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.02.2014 Zu 1.: Die Schülerinnen und Schüler können sich für dieses Angebot ab Schuljahresbeginn bis spätestens zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis entscheiden. Im September erfragten die Dienststellen der Ministerialbeauftragten der Gymnasien, an wie vielen staatlichen Gymnasien das Angebot des Flexibilisierungsjahres bereits zum Start der Individuellen Lernzeit (Stichtag 25.09.2013) wahrgenommen wird. Das Ergebnis war: An 36 % aller staatlichen Gymnasien haben sich bereits zu Schuljahresbeginn Schülerinnen und Schüler für ein Flexibilisierungsjahr entschieden. An wie vielen weiteren Gymnasien in der Zwischenzeit Schülerinnen und Schüler in ein Flexibilisierungsjahr neu eingetreten sind, wurde mit Blick auf den damit verbundenen organisatorischen Aufwand für die Schulen nicht erhoben. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann deshalb nicht beantwortet werden, an welchen Gymnasien Schülerinnen und Schüler das Angebot des Flexibilisierungsjahres nutzen bzw. welche Klassenstufen jeweils betroffen sind. Zu 2.: Aus den eben genannten Gründen liegen aktuell auch keine Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor, die im Schuljahr 2013/14 das Angebot des Flexibilisierungsjahres insgesamt in Anspruch nehmen und wie viele davon männlich/weiblich sind. Zu 3.: Wie oben dargelegt liegen keine Angaben darüber vor, an wie vielen Gymnasien das Angebot des Flexibilisierungsjahres derzeit wahrgenommen wird. Für eine Ursachenforschung ist es deshalb zu früh (siehe auch die Antwort zu Frage 4). Zu 4.: Das Flexibilisierungsjahr ist ein Baustein des Konzepts der Individuellen Lernzeit, das zur Stärkung der Individuellen Förderung in der Mittelstufe entwickelt wurde. Maßstab für den Erfolg der Individuellen Lernzeit ist daher nicht die Zahl der Teilnehmer am Flexibilisierungsjahr. Der Erfolg des Konzepts besteht darin, dass mehr Fördermaßnahmen angeboten und mehr Schüler individuell in ihrem Lernprozess unterstützt werden können. Dazu haben die staatlichen Gymnasien zunächst ein zusätzliches Budget im Umfang von 7 bis 9 Lehrerstunden je nach Schulgröße über die schon vorhandenen Kapazitäten für die Intensivierungsstunden hinaus erhalten. In den kommenden Jahren soll die Individuelle Förderung der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers weiter ausgebaut werden, um der zunehmenden Heterogenität der gymnasialen Schülerschaft Rechnung zu tragen. Dafür ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel geplant. Im Endausbau (ab dem Schuljahr 2014/2015) sollen die staatlichen Gymnasien über das Budget für die bereits etablierten Förderinstrumente hinaus (v. a. Intensivierungsstunden) ca. eine halbe Lehrerstelle zusätzlich für die Individuelle Lernzeit erhalten. Dies entspricht insgesamt rund 155 Stellenäquivalenten. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers sollen diese zusätzlichen Kapazitäten den staatlichen Gymnasien auch in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/659 Bayerischer Landtag