Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 17.03.2015 Schulinterne Fortbildungen – Maßnahmen und Kosten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Gelder stehen im Schuljahr 2014/15 und im Schuljahr 2015/16 für schulinterne Lehrerfortbildungen zur Verfügung? b) Wo im Doppelhaushalt 2015/16 finden sich die entsprechenden Summen? 2. a) Werden die Gelder auf die Schulamtsbezirke nach bestimmten Kriterien verteilt? b) Welche Summen stehen für Fortbildungen im Bereich Inklusion zur Verfügung? c) Welche Summen stehen für Fortbildungen bei der Arbeit mit Flüchtlingen (Sprachvermittlung, kulturelle Sensibilität, psychologische Grundkenntnisse) zur Verfügung? 3. Werden die zur Verfügung gestellten Summen für schulinterne Lehrerfortbildungen nach den hinzugekommenen Aufgaben, wie sie beispielsweise in der Drs. 17/5027 festgelegt wurden, entsprechend erhöht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.05.2015 Zu 1. a) und b): Die Mittel für die Lehrerfortbildung sind im Einzelplan 05 bei Kap. 0504 TG95 für das jeweilige Haushaltsjahr ausgebracht . Dementsprechend erfolgt die Verteilung und die Zuweisung der Mittel nach Haushaltsjahren und nicht nach Schuljahren. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 sind folgende Mittel für die bayerische Lehrerfortbildung veranschlagt : – im Jahr 2014: 6.609,0 Tsd. €, nach Abzug der haushalts- gesetzlichen Sperre verfügbar 5.777,0 Tsd. € – im Jahr 2015: 6.503,5 Tsd. €, nach Abzug der haushalts- gesetzlichen Sperre verfügbar 5.958,0 Tsd. € – im Jahr 2016: 6.503,5 Tsd. € Neben Veranstaltungen der schulinternen (SCHILF) und regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) werden aus den genannten Mitteln auch Reisekosten sowie Referentenhonorare im Rahmen von zentralen Lehrerfortbildungsmaßnahmen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen sowie regionalen Fortbildungsmaßnahmen der neun staatlichen Schulberatungsstellen bestritten. Für RLFB- und SCHILF-Maßnahmen aller Schularten wurden dabei folgende Summen zugewiesen: – 2014: 3,727 Mio. € – 2015: 3,958 Mio. € Eine exakte Bezifferung des Anteils für SCHILF-Veranstaltungen ist nicht möglich, da aus den genannten Summen sowohl RLFB- als auch SCHILF-Maßnahmen finanziert werden können. Zu 2. a): Die finanziellen Mittel für die lokalen und schulhausinternen Fortbildungen werden im Bereich der Grund- und Mittelschulen nach der Anzahl der im Schulamtsbezirk tätigen Lehrkräfte verteilt. Zu 2. b) und c): Aus den in der Antwort zu den Fragen 1 a und 1 b genannten Haushaltsmitteln werden sämtliche Fortbildungen der RLFB und SCHILF finanziert. Eine Festlegung auf bestimmte , maximale Summen für einzelne Fortbildungsthemen erfolgt nicht. Vielmehr entscheiden die Anbieter in aller Regel selbst, für welche konkreten Themenbereiche die zugewiesenen Mittel eingesetzt werden. Der Bedarf der Schulen und das Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung bilden dabei den Orientierungsrahmen und die wesentliche Grundlage für die Planung. Das Schwerpunktprogramm beschreibt schulart- und fächerübergreifend pädagogische bzw. fachliche Themen und Handlungsfelder, zu denen auf allen Ebenen der Lehrerfortbildung (zentral, regional durch die RLFB und die staatlichen Schulberatungsstellen, lokal, SCHILF) bevorzugt Fortbildungen angeboten werden. Das Schwerpunktprogramm der staatlichen Lehrerfortbildung für die Jahre 2015 und 2016 enthält für die Fragen 2 b und 2 c einschlägige Maßgaben: Fortbildungsschwerpunkte sind derzeit bezogen auf den Unterricht unter anderem „pädagogisches Diagnostizieren“ sowie „Umgang mit Heterogenität “, insbesondere „Inklusion“, „Migration“ und „individuelle Förderung unterschiedlicher Begabungen“ sowie bezogen auf Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen unter anderem „interkulturelles und interreligiöses Lernen“ sowie „Sensibilisierung für den Umgang mit Menschen mit Behinderung“. Zu 3.: Neue Themen, die in SCHILF-Maßnahmen Berücksichtigung finden, sind an der Tagesordnung und machen nicht automatisch eine Erhöhung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel erforderlich, zumal die Lehrkräfte neben ihrer Fortbildungspflicht auch ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben in gewohntem Umfang nachkommen müssen und somit neue Fortbildungsthemen nicht gleichzusetzen sind mit einer Ausweitung der Zahl der von einer Lehrkraft besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6594 Bayerischer Landtag