Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 09.02.2015 Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region 14 In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 wurde von Herrn Ministerpräsidenten Seehofer angekündigt, dass Bayern unter anderem im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in zehn Jahren barrierefrei sein werde. Dazu wurde ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ aufgelegt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Bahn sind in der Region 14 geplant? 2. a) Welche Bahnhöfe in der Region 14 sind derzeit noch nicht barrierefrei? b) Wann werden die nötigen Umbauten durchgeführt? 3. Wann ist zwischen Pasing und Eichenau für den vom Innenminister zugesagten dreigleisigen Ausbau mit einem Baubeginn zu rechnen? 4. Wann kann die Stadt Puchheim mit einem neuen im Norden des Bahnhofs gelegenen Bau eines Außenbahnsteigs , der den behindertengerechten Zugang erleichtern würde, rechnen? 5. Wird der erweiterte Ausbauvorschlag des Stadtrats von Puchheim für einen umfassend barrierefreien Zugang des Bahnhofs mit zwei Aufzügen weiterverfolgt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.05.2015 1. Welche Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Bahn sind in der Region 14 geplant? Die barrierefreie Erschließung der Bahnhöfe wie auch der Ausbau der Schieneninfrastruktur sind grundsätzlich Aufgaben des Bundes. Zunächst muss also die Deutsche Bahn (DB) mit dem Bundesverkehrsministerium die Möglichkeiten einer Bezuschussung erörtern. Der Freistaat ist in den Fällen , in denen diese Grundfinanzierung gesichert ist, bereit, mit der DB Verhandlungen darüber zu führen, wie der – neben den Bauinvestitionen – regelmäßig erforderliche Wirtschaftlichkeitsausgleich (erhöhte laufende Kosten infolge der Baumaßnahme) finanziert werden kann. Am 5. März 2013 hat der Ministerrat das Bayern-Paket 2013–2018 zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen beschlossen. Damit wird das sogenannte 102-Millionen -Ausbauprogramm fortgesetzt, mit dem seit 2001 der Umbau von 41 Stationen der Münchner S-Bahn finanziert wurde. Mit dem Bayern-Paket unterstützt der Freistaat Bayern Investitionen von DB und Bund mit insgesamt bis zu 60 Mio. €. Das Paket ermöglicht unter anderem den barrierefreien Ausbau von elf Stationen der S-Bahn in München (Poing, Lohhof, Riem, Höllriegelskreuth, Buchenau, Heimstetten, Feldkirchen, Markt Schwaben, St.-Martin-Straße, Perlach, Weßling) und finanziert die Planungen für den barrierefreien Ausbau weiterer fünf Stationen. Nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten soll Bayern bis 2023 barrierefrei werden. Der Freistaat wendet in dem Bereich, für den er selbst zuständig ist, erhebliche Summen auf. Damit verbunden ist aber auch die Erwartung, dass alle anderen Beteiligten sich diesem Ziel anschließen. Für die DB und den Bund heißt dies, dass sie der Barrierefreiheit der Stationen größeres Gewicht beimessen müssen. Der Freistaat erwartet daher, dass die Leistungs - und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB dem Rechnung trägt. 2. a) Welche Bahnhöfe in der Region 14 sind derzeit noch nicht barrierefrei? b) Wann werden die nötigen Umbauten durchgeführt ? Die Fragen 2 a und b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Region 14 befinden sich insgesamt 165 Stationen. Davon liegen 42 S-Bahnstationen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München, von denen die folgenden neun Stationen derzeit noch nicht barrierefrei ausgebaut sind: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6597 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6597 München Isartor München Leuchtenbergring München St.-Martin-Straße München Aubing München Daglfing München Englschalking München Johanneskirchen München Lochhausen München Perlach Die Herstellung der Barrierefreiheit für die Stationen München Isartor, München St.-Martin-Straße, München Lochhausen und München Perlach ist derzeit in Planung bzw. im Bau; für München Lochhausen erfolgt die Inbetriebnahme voraussichtlich bis Mitte 2015. Der Bau und die Inbetriebnahme der drei erstgenannten Stationen erfolgt nach Aussage der DB voraussichtlich bis 2018. Der Ausbau der Station München Leuchtenbergring steht in Abhängigkeit zum Bau der 2. Stammstrecke. Für die Station München Aubing laufen Planungen im Zusammenhang mit dem Streckenausbau Pasing – Eichenau. Für die Stationen München Daglfing , Englschalking und Johanneskirchen ist ein barrierefreier Ausbau im Rahmen des geplanten Streckenausbaus zwischen Daglfing und Johanneskirchen vorgesehen. Neben den 42 Stationen im Stadtgebiet befinden sind weitere 123 Stationen in der Region 14. Davon sind derzeit folgende 39 Stationen noch nicht barrierefrei ausgebaut: Aßling (Oberbayern) Buchenau (Oberbayern) Dorfen Ebenhausen-Schäftlarn Eching Egling Eichenau (Oberbayern) Feldafing Feldkirchen (b. München) Geisenbrunn Gilching-Argelsried Grafing Bahnhof Grafrath Großhesselohe Isartalbahnhof Haspelmoor Heimstetten Hohenbrunn Höllriegelskreuth Hörlkofen Kaufering Langenbach (Oberbayern) Lohhof Markt Schwaben Neugilching Poing Puchheim Riederau Schondorf (Bay.) Seefeld-Hechendorf Starnberg Stockdorf Thann-Matzbach Türkenfeld Unterschleißheim Utting Wächterhof Walleshausen Walpertskirchen Weßling (Oberbayern) Die Stationen Buchenau, Feldkirchen, Grafing Bahnhof, Heimstetten, Höllriegelskreuth, Lohhof, Markt Schwaben, Poing, Unterschleißheim und Weßling werden bis vsl. 2018 barrierefrei ausgebaut. Planungen für einen barrierefreien Ausbau der Stationen Stockdorf, Gilching-Argelsried und Kaufering sind über das Bayern-Paket angestoßen. Im Zusammenhang mit der ABS 38 Ausbau der Strecke München-Mühldorf-Freilassing wird der barrierefreie Ausbau für die Stationen Dorfen, Hörlkofen, Thann-Matzbach und Walpertskirchen geplant. Zudem laufen die Planungen für einen Ausbau der Stationen Puchheim und Eichenau im Zusammenhang mit dem Streckenausbau Pasing – Eichenau. Der Ausbau des Bahnhofs Starnberg hängt ab von der weiteren Entscheidung der Stadt Starnberg zur Erfüllung des Vertrages mit der DB aus dem Jahr 1987. Für folgende 19 noch nicht barrierefreie Stationen gibt es bei der DB derzeit keine Planungen: Aßling, EbenhausenSchäftlarn , Eching, Egling, Feldafing, Geisenbrunn, Grafrath , Großhesselohe Isartalbahnhof, Haspelmoor, Hohenbrunn , Langenbach, Neugilching, Riederau, Schondorf, Seefeld-Hechendorf, Türkenfeld, Utting, Wächterhof und Walleshausen. Dabei gilt es zu beachten, dass davon die 10 in Fettdruck genannten Stationen ein Fahrgastaufkommen von weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag aufweisen. 3. Wann ist zwischen Pasing und Eichenau für den vom Innenminister zugesagten dreigleisigen Ausbau mit einem Baubeginn zu rechnen? Der Freistaat hat die Bahn aufgefordert, den Streckenausbau auf Basis von drei Gleisen zu planen. Hierzu hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) aktuell eine Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) erarbeitet und mit allen am Planungsprozess Beteiligten abgestimmt. Die bereits im Jahr 2006 zwischen Freistaat und Bahn geschlossene Planungsvereinbarung, in der der Freistaat einen Planungsmittelrahmen in Höhe von rund 12 Mio. € zusagt, wird aktualisiert . Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums und der zu erwartenden zeitaufwendigen Genehmigungsverfahren sind belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn derzeit nicht möglich. 4. Wann kann die Stadt Puchheim mit einem neuen im Norden des Bahnhofs gelegenen Bau eines Außenbahnsteigs , der den behindertengerechten Zugang erleichtern würde, rechnen? Der Freistaat hat die Bahn aufgefordert, im Rahmen der Planungen für einen dreigleisigen Ausbau der S4 West pri- Drucksache 17/6597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 oritär den barrierefreien Ausbau von Puchheim zu planen und einem Genehmigungsverfahren zuzuführen. Belastbare Aussagen zur Realisierung des barrierefreien Ausbaus von Puchheim können erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens getroffen werden. 5. Wird der erweiterte Ausbauvorschlag des Stadtrats von Puchheim für einen umfassend barrierefreien Zugang des Bahnhofs mit zwei Aufzügen weiterverfolgt? Mit Schreiben vom 13. Januar 2015 hat die Stadt Puchheim den Freistaat informiert, dass sich der Planungs- und Umweltausschuss am 9. Dezember 2014 für einen barrierefreien Stationsausbau auf Basis von zwei Außenbahnsteigen und Aufzügen in die bestehende Fuß- und Radwegunterführung ausgesprochen hat. Der bestehende Mittelbahnsteig soll möglichst erhalten bleiben. Mittlerweile sind jedoch die fachlichen Abstimmungen für den geplanten Streckenausbau der S4 West zwischen Freistaat , BEG und Bahn weiter vorangeschritten. Dabei ergab sich, dass für die Station Puchheim auch mit dem Streckenausbau der S4 West einer Beibehaltung der bereits heute vorzufindenden Bahnsteiganordnung aus verkehrlicher und betrieblicher Sicht Vorrang einzuräumen ist. Somit soll auch in Zukunft am Gleis 1 ein Außenbahnsteig und zwischen den Gleisen 2 und 3 ein Mittelbahnsteig vorgehalten werden. Somit kommen für die Ausgestaltung des barrierefreien Ausbaus der Station Puchheim nur noch die Varianten (gemäß Variantenuntersuchung des Büros Schüssler-Plan vom Oktober 2013) – barrierefreie Erschließung mittels zusätzlicher am öst- lichen Bahnsteigende gelegener Fußgängerüberführung mit Rampen und einem Aufzug zum Mittelbahnsteig (Variante 1), – barrierefreie Erschließung mittels zusätzlicher am östlichen Bahnsteigende gelegener Fußgängerunterführung mit Rampen und einem Aufzug zum Mittelbahnsteig (Variante 1a), – zusätzliche Bahnsteigunterführung ca. in der Mitte der Bahnsteige und barrierefreie Erschließung per Aufzüge aus der bestehenden Fuß- und Radwegunterführung (Variante 1b), – barrierefreie Erschließung per Rampen und einem Aufzug zum Mittelbahnsteig aus der bestehenden Fuß- und Radwegunterführung (Variante 1c) in Betracht. Um auf Basis der noch zur Auswahl stehenden Varianten für einen barrierefreien Ausbau auch die städtebaulichen Erwartungen berücksichtigen zu können, hat der Freistaat mit Schreiben vom 13. Februar 2015 die Stadt Puchheim um nochmalige Prüfung gebeten. Eine Variantenfestlegung für den barrierefreien Ausbau erfolgt im Anschluss.