Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.03.2015 Entsorgung der Teerdecke der Kehlsteinwege bei Berchtesgaden Presseberichten zufolge planen die Bayerischen Staatsforsten , demnächst mit dem Abbau des Straßenteers der Kehlsteinwege auf einer Länge von 13,1 km zu beginnen. Insgesamt sind rund 40.000 Tonnen Teer zu entsorgen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung? 2. Wer trägt diese Kosten? 3. Wo und wie sollen diese Mengen Teer entsorgt werden? 4. Wurden Alternativen zum Wegeabbau geprüft, wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen, wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird auf Grundlage des Berichts der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine belastbare Aussage zu den für die Altlastenbeseitigung am Kehlstein anfallenden Kosten kann erst getroffen werden , wenn der Sanierungsplan endgültig feststeht und entsprechende Angebote vorliegen (s. a. Antwort zu Frage 4). Die BaySF erwarten nach den bisherigen internen Kalkulationen auf Grundlage des bisherigen Leistungsverzeichnisses Sanierungskosten im unteren bis mittleren einstelligen Millionenbereich. Zu 2.: Kostenträger der Maßnahme sind gemäß der Anordnung des Landratsamts Berchtesgadener Land die BaySF. Die BaySF haben allerdings nach Art. 18 Abs. 3 des Staatsforstengesetzes für Sanierungsmaßnahmen bei Altlasten einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern . Zu 3.: Die Entsorgungswege unterliegen detaillierten abfallrechtlichen Regelungen, die je nach Schadstoffklasse unterschiedlich ausfallen können. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt der Grundsatz: Wiederverwerten statt Deponierung. Nach gängiger Fachmeinung gehört die thermische Behandlung des Teermaterials mit anschließender Wiederverwertung des gereinigten, schadstofffreien Materials im Straßenbau zu den derzeit umweltfreundlichsten Verfahren. Im Rahmen der Prüfung der Angebote und bei der geplant engmaschigen Kontrolle der Bauausführung werden die BaySF auf die Einhaltung der zulässigen Entsorgungswege besonderes Augenmerk legen. Zu 4.: Mit Bescheid vom 11.06.2013 hat das Landratsamt Berchtesgadener Land die BaySF zur Untersuchung der teerbelasteten Straßen durch einen Gutachter nach § 18 BBodSchG verpflichtet. Das daraufhin eingeholte Gutachten vom 16.12.2013 kommt zu folgender Empfehlung: „ ... Die Bayerischen Staatsforsten, vertreten durch den Forstbetrieb Berchtesgaden, sollten daher im Rahmen eines behördlichen Bescheids zur Durchführung der Sanierung verpflichtet werden. ...“ Mit Bescheid vom 06.05.2014 hat das Landratsamt die Sanierung angeordnet. Mit Ergänzungsbescheid vom 17.07.2014 wurden bei der Sanierung zu beachtende Nebenbestimmungen mit Auflagen des Gesundheitsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein festgelegt. Außerdem enthält er den Sanierungsplan vom 27.05.2014 und einen Lageplan der sanierungsbedürftigen Forststraßen. In einem ergänzenden Gutachten zum Hauptgutachten vom 10.03.2015 im Auftrag der BaySF wurden die möglichen Varianten Dekontamination (Entfernung der teerhaltigen Straßenbeläge und des kontaminierten Straßenunterbaus ) und Sicherung (Versiegelung) gegenübergestellt. Nach den bislang vorliegenden gutachtlichen Untersuchungen und dem Sanierungsplan ist eine Sanierung durch Entfernung der teerhaltigen Schwarzdecken notwendig. Im Rahmen eines Ortstermins am 27.04.2015 hat Herr Landrat Grabner angekündigt, den Sanierungsbescheid vom 6. Mai 2014 ganz oder in Teilen auszusetzen. In einem noch einzuholenden ergänzenden Gutachten soll geprüft werden, ob und welche Alternativen zu Rückbau und Entsorgung zumindest auf Teilstrecken des Wegesystems als geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vertretbar sind. Abhängig vom Ergebnis dieses Gutachtens werden dann der Bescheid des Landratsamtes und der Sanierungsplan ggf. angepasst. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6603 Bayerischer Landtag