Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 27.03.2015 Öffentliche Förderung von Filteranlagen wegen Atrazinrückständen Die Aufbereitung von Grund- und Trinkwasser ist umso aufwendiger, teurer und energieintensiver, je stärker das Grundwasser durch Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträge belastet ist. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Belastung mit Atrazin. Um das verunreinigte Grundwasser für den menschlichen Verzehr nutzbar zu machen, müssen Gemeinden entsprechende Filteranlagen innerhalb der Wasseraufbereitung vorsehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Form werden Wasserversorgungssysteme und Filteranlagen in Bayern öffentlich gefördert? 2. Welche öffentlichen Mittel flossen in den letzten fünf Jahren für diese Förderung (bitte nach Gemeinden bzw. entsprechenden Zweckverbänden aufschlüsseln )? 3. a) Was tut die Staatsregierung für eine engere Kooperation von Wasserversorgern und Landwirten, b) um auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten? c) um erweiterte Kontrollen zu gewährleisten? 4. Was tut die Staatsregierung für einen verbesserten Gewässerschutz? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. In welcher Form werden Wasserversorgungssysteme und Filteranlagen in Bayern öffentlich gefördert ? Der Freistaat fördert Wasserversorgungsanlagen, die auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt werden, nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). Die RZWas sind seit 2005 im Bereich der Wasser- und Abwasseranlagen beschränkt auf die Förderung von Vorhaben der Ersterschließung. Bauliche Maßnahmen zur qualitativen Sicherung bestehender Wasserversorgungsanlagen, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten zu können (Aufbereitungsanlagen ), werden seitdem nicht mehr gefördert. Sofern bei einer Ersterschließungsmaßnahme der Bau einer Aufbereitungsanlage wegen Atrazin erforderlich wäre, könnte diese auch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Dieser Fall ist allerdings sehr unwahrscheinlich, weil in der Regel verschiedene wirtschaftlichere Alternativen zur Verfügung stehen (z. B. Neuerschließung eines Trinkwasserbrunnens oder Beileitung von unbelastetem Trinkwasser). 2. Welche öffentlichen Mittel flossen in den letzten fünf Jahren für diese Förderung (bitte nach Gemeinden bzw. entsprechenden Zweckverbänden aufschlüsseln)? Daten über die Förderung von Aufbereitungsanlagen werden in der Wasserwirtschaftsverwaltung nicht gesondert erfasst und liegen somit nicht vor. Der Staatsregierung ist aber kein Fall bekannt, bei dem eine Aufbereitungsanlage wegen Atrazin gefördert worden wäre. 3. a) Was tut die Staatsregierung für eine engere Kooperation von Wasserversorgern und Landwirten? In Bayern bestehen unterschiedliche Formen von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. Ihr gemeinsames Ziel ist die grundwasserschonende Landbewirtschaftung . Diese freiwillige Zusammenarbeit wird durch privatrechtliche Verträge geregelt. Der Inhalt der Vereinbarungen muss jeweils aus den örtlichen hydrologischen und klimatischen Standortverhältnissen entwickelt und an die jeweiligen Bewirtschaftungsformen angepasst werden. Neben der vertraglichen Vereinbarung von Bewirtschaftungsformen wird auch die landwirtschaftliche Beratung eingebunden, um eine möglichst umweltverträgliche Bewirtschaftung zu erreichen . Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Fors- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6604 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6604 ten (ELF) übernehmen eine Moderationsfunktion zwischen Wasserversorgern und betroffenen Landwirten. Sie wirken beispielsweise bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung von Wasserschutzgebietsverordnungen mit. Nicht zuletzt sind hier auch die Wasserberater zu nennen, die als Mittler zwischen Wasserversorgern und Landwirten agieren (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 4). Seit mehr als 25 Jahren unterstützt die Staatsregierung diese Kooperationen zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirten durch Beratung, fachliche Unterstützung und eindringliche Empfehlung bei verschiedensten Arten von Veranstaltungen, wie z. B. Bürgerversammlungen oder Erörterungsterminen im Rahmen von Rechtsverfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Bürgermeisterdienstbesprechungen , Wasserwerksnachbarschaftstagen, etc. Da es sich bei diesen Kooperationen um privatrechtliche Vereinbarungen handelt, ist ein hoheitliches Eingreifen der Staatsregierung im Sinne von Anordnungen o. ä. nicht möglich . Einen Überblick über durchgeführte und laufende Kooperationen sowie über mögliche Maßnahmen und Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs bieten die Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU): http://www.lfu. bayern.de/wasser/trinkwasserschutzgebiete/kooperation _mit_landwirten/index.htm. b) um auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten? Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Die gemeinwohlorientierte Beratung der ELF zielt verstärkt darauf ab, dass Pflanzenschutzmittel nur im notwendigen Maß eingesetzt werden. Wichtige Instrumente hierzu wie z. B. Warndienst, Monitoring, Schadensschwellen werden von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft bereitgestellt. Nicht zuletzt ist hier aktuell auch auf die erhöhte Förderung für den ökologischen Landbau (Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln) zu verweisen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 4). Das LfU hat in enger Zusammenarbeit mit der LfL und den Wasserversorgungsunternehmen der Region ein Programm entwickelt, das den Verzicht Terbuthylazinhaltiger Pflanzenschutzmittel im Jura-Karst zum Ziel hat (TBA-Verzichtsprogramm Jura-Karst) und derzeit in der Umsetzung ist (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 4). c) um erweiterte Kontrollen zu gewährleisten? Die Einhaltung der Vorschriften, die für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten, wird im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms (Bund-Länder-Programm) überwacht. Das Anwendungsverbot von Atrazin wird in Bayern seit dem Jahr 1993 überwacht. Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt teils per Zufallsprinzip, teils im Rahmen von Verdichtungsprogrammen in enger Abstimmung mit dem LfU. Zusätzlich erfolgen Kontrollen in begründeten Verdachtsfällen bzw. aufgrund von Anzeigen. Die Kontrollen erstrecken sich über ganz Bayern. Sie werden von den örtlich zuständigen ELF mit Fachzentrum L 3.1 (Pflanzenbau) durchgeführt. In den Jahren 2009 bis 2014 wurden jeweils etwa 100 Bodenproben gezogen und analysiert. Die Anzahl wurde bzw. wird mit dem LfU abgestimmt. Eine verbotswidrige Anwendung Atrazin-haltiger Pflanzenschutzmittel wurde zuletzt im Jahr 2010 in einem Betrieb in Niederbayern nachgewiesen. Zur besseren Kontrolle des Trinkwassers haben das LfU und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammen mit der LfL ein im Jahr 2014 veröffentlichtes Konzept entwickelt, das den Wasserversorgungsunternehmen für die jährlichen Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung und die mindestens 5-jährlichen Untersuchungen nach Eigenüberwachungsverordnung die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nennt, die erfahrungsgemäß im Einzugsgebiet der Trinkwasserbrunnen angewendet wurden . Damit ist in Zukunft eine gezielte und effiziente Kontrolle gewährleistet. 4. Was tut die Staatsregierung für einen verbesserten Gewässerschutz? Mit der im Dezember 2000 verabschiedeten EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz erreicht werden. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erstellen. Für Oberflächen - und Grundwasserkörper, welche das Ziel eines „guten Zustandes“ mit den grundlegenden Maßnahmen voraussichtlich nicht erreichen, sind in den Maßnahmenprogrammen „ergänzende Maßnahmen“ vorgesehen. Erarbeitung und Bereitstellung von Beratungs- und Handlungsgrundlagen 1. Freiwilliger Verzicht auf Terbuthylazin-haltige Herbizide im Maisanbau im Jura-Karst „TBA-freier Jura-Karst“ In Abstimmung zwischen LfL und LfU wurde im Jahr 2013 eine Gebietskulisse für den Jura-Karst entwickelt, in der die Fachberatung der Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung empfiehlt, auf den Einsatz von Terbuthylazin (TBA) bei der Unkrautkontrolle im Maisanbau zu verzichten. Das TBA-Verzichtsprogramm ist im Internet veröffentlicht und wird auch von der Privatberatung (Industrie, Handel) berücksichtigt. 2. Wirkstoffspezifisches Risikomanagement zur Vermeidung von Gewässerbelastungen mit Pflanzenschutzmitteln Die Landwirtschaftsverwaltung sensibilisiert Anwender bzw. Landwirte für einen vorbeugenden gewässerschonenden Pflanzenschutzmitteleinsatz. Für die Umsetzung eines wirkstoffspezifischen und flächenbezogenen Risikomanagements wurde für auffällige Wirkstoffe eine an das spezifische Belastungsrisiko der Behandlungsflächen angepasste Vermeidungsstrategie entwickelt. Je nach Wirkstoff und Flächensituation (Wasserschutzgebiet , sorptionsschwache Standorte, normal rückhaltefähige Standorte) wird eine möglichst reduzierte Anwendung bis hin zum Anwendungsverzicht empfohlen. Das im Frühjahr 2015 in einer Abstimmung zwischen LfL und LfU neu konzipierte Risikomanagementkonzept wurde allen Beratungsinstitutionen (Offizialberatung, Industrie, Han- Drucksache 17/6604 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 del, Selbsthilfeeinrichtungen) als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt. 3. TOPPS-prowadis Gewässerschutz Im Rahmen eines europäischen Projekts wurde ein neues Diagnoseverfahren für die Risikobewertung von Ackerflächen hinsichtlich der Belastung von Oberflächengewässern mit Pflanzenschutzmitteln entwickelt. Das Konzept beinhaltet neben der Risikodiagnose auch die Umsetzung von risikospezifischen Vermeidungsmaßnahmen. Die Anwendung des TOPPS-prowadis-Konzepts wurde der Fachberatung durch Schulungsmaßnahmen der LfL zur Verfügung gestellt und ist somit ein effektives und praxistaugliches Arbeitsmittel für die Gewässerschutzberatung zur Vermeidung von Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln . Beschäftigung von Wasserberatern Seit Oktober 2009 arbeiten 18 Wasserberater (12 Volarbeitskräfte ) an ausgewählten ELF zur Unterstützung der Landwirte bei der Auswahl geeigneter ergänzender Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus der Landwirtschaft . Die LfL, die für die Koordinierung der Wasserberatung zuständig ist, stellt den Wasserberatern Vorlagen und Arbeitshilfen zur Verfügung. Weiterhin wurden die Wasserberater durch entsprechende Schulungen zu Fragen des Gewässerschutzes speziell im Bereich Pflanzenschutz (siehe Erarbeitung und Bereitstellung von Handlungsgrundlagen ) unterstützt. Information und gezielte Beratung zur Umsetzung von gewässerschonenden Maßnahmen Für eine zielgerichtete, erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen ist es notwendig, die Flächen und Einzugsgebiete mit hohen Nährstoffeinträgen und potenziellen Gefährdungen durch Pflanzenschutz zu bestimmen. In diesen Schwerpunktgebieten informieren die Wasserberater die Landwirte über die regionalspezifischen Gewässerqualitäten und die acker- und pflanzenbaulichen Gewässerschutzmaßnahmen sowie die angebotenen Agarumweltprogramme wie z. B. das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Eine zentrale Stellung beim Gewässerschutz nimmt der Zwischenfruchtanbau ein. Um die Einführung von gewässerschonenden Maßnahmen voranzubringen, werden von den Wasserberatern in Zusammenarbeit mit interessierten Betrieben Demonstrationsflächen angelegt. Die Bedeutung der biologischen Konservierung von Stickstoff sowie die Möglichkeit zur Mulchsaat können anhand von verschiedenen Zwischenfruchtvarianten dargestellt werden. Durch Felderbegehungen und durch Maschinenvorführungen zusammen mit Partnern der Verbundberatung (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung und Maschinenring) wird der Erfahrungsaustausch unter den Landwirten gefördert. Praxisnahe Lösungskonzepte auch im Hinblick auf eine reduzierte Bodenbearbeitung können dadurch leichter entwickelt und umgesetzt werden. In Pflanzenbauveranstaltungen der ELF werden die Inhalte der WRRL dargestellt. Es gilt, auf allen Flächen unabhängig vom Gewässerzustand, die gesetzlichen Anforderungen wie z. B. die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzrecht oder die Cros-Compliance-Regelungen einzuhalten und eine Verschlechterung der Wasserqualität zu verhindern. Neues Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Mit der neuen Förderperiode ab 2015 werden im Rahmen des neuen Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms bewährte einzelflächenbezogene Maßnahmen wie – extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten, – Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, – Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten, – Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen angeboten. Zudem wurden die gewässer- und bodenschonenden Maßnahmen weiter ausgebaut und um neue Maßnahmen ergänzt. So soll die KULAP-Maßnahme „Streifen-/ Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen“ zu einem höheren Erosionsschutz in der Praxis und einer verringerten Gefährdung von Oberflächengewässern beitragen. Neu ist auch die Förderung der Maßnahme „Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“. Zusammen mit weiteren Fördermaßnahmen für eine extensive Wirtschaftsweise wie z. B. „Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten“ stehen Maßnahmen zur Verfügung, im Bereich Grundwasserschutz das Auswaschungsrisiko zu minimieren. Insbesondere die Maßnahme „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt als gesamtbetriebliche Maßnahme den Gewässerschutz . Weiterhin sind für den Gewässerschutz attraktive Kombinationen von ökologischen Vorrangflächen und dem KULAP möglich. Initiative boden:ständig Zentrales Anliegen der Initiative ist es, die Erosion und den diffusen Nährstoffeintrag in Oberflächengewässer mit einem Maßnahmenbündel aus erosionsmindernden Bewirtschaftungsmethoden in der Fläche und Puffersystemen auf privaten und kommunalen Flächen zu verringern und so den Zustand der Oberflächengewässer zu verbessern. Dazu erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Landwirten, Gemeinden und Fachverwaltungen. Aktion Grundwasserschutz Unterfranken/Oberfranken Um das Trinkwasser langfristig zu sichern, hat die Regierung von Unterfranken 2001 die „AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ – Trinkwasser für Unterfranken“ ins Leben gerufen. Die Bürger Unterfrankens sollen gezielt über die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten informiert werden. Nur so kann auf Dauer ein Bewusstsein dafür entwickelt werden, wie wichtig das Trinkwasser ist und wie wir es für kommende Generationen schützen können. Die AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ initiiert vor allem in den Bereichen – grundwasserverträgliche Landwirtschaft, – regionale Kooperationen und – Bildung für nachhaltige Entwicklung Modellprojekte, die von möglichst vielen Partnern aufgegriffen und weitergetragen werden sollen. Nähere Informationen dazu: http://www.aktiongrundwasserschutz.de/aktion/ Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6604 Die Aktion Grundwasserschutz wird in ähnlicher Ausprägung derzeit auch in Oberfranken umgesetzt (http://www. grundwasserschutz-oberfranken.de/). Eine Ausweitung auf ganz Bayern ist geplant. Forschungsprojekt „Landwirtschaft und Grundwasserschutz in den Gebieten Hohenthann, Pfeffenhausen und Rottenburg an der Laaber“ Seit März 2014 führen das LfU, die Technische Universität München und die LfL das Forschungs- und Entwicklungs- vorhaben „Landwirtschaft- und Gewässerschutz“ durch. Ziel des Projekts ist, Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundwasserqualität in Gebieten mit hohem Anfall von organischen Düngern zu erforschen und umzusetzen. Die Ableitung von Nitratminderungsstrategien und Lösungsansätze in der Modellregion sind auch für andere Agrargebiete relevant und haben generelle Bedeutung für Bayern.