Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 07.04.2015 Stationsoffensive Bayern Am 2. März hat Staatsminister Joachim Herrmann mit dem Vorstandsvorsitzenden der DB Station&Service AG Dr. André Zeug eine Rahmenvereinbarung zu einer Stationsoffensive unterzeichnet. In diesem Zusammenhang frage ich die Bayerische Staatsregierung : 1. In welcher Weise war die Staatsregierung an der Bestimmung der geplanten zwanzig neuen Haltepunkte in Bayern beteiligt? 2. Nach welchen Kriterien wurden die neuen Haltepunkte ausgewählt? 3. a) Sind der Staatsregierung die Pläne für eine „Regionalbahn Allgäu“ mit zusätzlichen Haltepunkten an der bestehenden Bahnstrecke Oberstdorf – Kempten bekannt ? b) Wenn ja, warum wurde keiner der dort vorgeschlagenen neuen Haltepunkte in die Stationsoffensive aufgenommen ? 4. Aus welchen Gründen wurde der frühere Bahnhalt Aitrang im Landkreis Ostallgäu nicht als neuer Haltepunkt ausgewählt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.05.2015 Zu 1.: Die Auswahl der zwanzig neuen Haltepunkte, die im Rahmen des Projektes „Stationsoffensive Bayern“ realisiert werden sollen, haben die Deutsche Bahn AG und der Freistaat Bayern gemeinsam vorgenommen. Die Beschlüsse erfolgten in einem projektbegleitenden Arbeitskreis, in welchem seitens des Freistaats Bayern Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vertreten waren. Zu 2.: Jeder Haltepunkt musste folgende Bedingungen erfüllen: • Der Haltepunkt muss volkswirtschaftlich sinnvoll sein. • Der Haltepunkt muss gemäß den Prognosen von Frei- staat Bayern und Deutscher Bahn AG mittelfristig durch zusätzliche Fahrgäste Mehreinnahmen für das System Schiene generieren, welche die Investitionskosten übersteigen . Hierbei ist eine vollständige Barrierefreiheit zu unterstellen. • Am Haltepunkt muss mindestens eine stündliche Bedienung möglich sein. • Die Bedienung des Haltepunktes darf keine zusätzlichen Zugbestellungen auslösen. • Der Haltepunkt muss ohne größere Infrastrukturausbauten im Netzbereich bedienbar sein. • Die Bedienung des Haltepunktes darf nicht zu Anschlussverlusten in den Knotenbahnhöfen führen. Bevor es zu einer Realisierung kommen kann, sind auch die Zustimmung der Kommune und die Anpassung des öffentlichen Busverkehrs an den Schienenpersonennahverkehr erforderlich. Zu 3. a): Ja. Zu 3. b): Die im Zuge des Projektes vorgeschlagenen Haltepunkte erfüllen nicht die in der Antwort zu Frage 2 genannten Kriterien . So wären für die Realisierung der „Regionalbahn Allgäu“ umfangreiche Ausbauten im Netzbereich und die Bestellung von zusätzlichen Zugleistungen in erheblichem Umfang erforderlich, für die derzeit keine Finanzierung absehbar ist. Zu 4.: Die Einrichtung eines neuen Haltepunktes in Aitrang wurde bereits im Jahr 2009 auf Wunsch der Gemeinde Aitrang volkswirtschaftlich geprüft. Dabei konnte kein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt werden. Hauptursachen waren die verhältnismäßig geringe Einwohnerzahl und die fehlenden Direktverbindungen zum wichtigen Ziel Marktoberdorf bei hohen Kosten für zwei lange Bahnsteigkanten an der zweigleisigen Strecke Kaufbeuren – Kempten . Bezüglich der damals unterstellten Randbedingungen haben sich keine Veränderungen ergeben, sodass ein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis weiterhin nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass eine stündliche Bedienung nur mit der Bestellung zusätzlicher Zugleistungen möglich wäre. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6605 Bayerischer Landtag