Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 26.03.2015 Stillräume Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen staatlichen Museen in Bayern gibt es Stillräu- me? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Ein- richtung von Stillräumen in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu fördern? 3. Wie bewertete die Staatsregierung die Tatsache, dass laut Medienberichten eine stillende Mutter in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus in München auf die Herrentoilette verwiesen wurde, obwohl das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München eine Liste mit möglichen „Stillgelegenheiten in der Stadt“ für Mütter veröffentlicht hat und darunter als Empfehlung von stillfreundlichen Einrichtungen auch die städtischen Museen „in den stillen Ecken und deren Eingängen“ nennt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.05.2015 Die o. g. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein wird in Absprache mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet : Zu 1.: Räumlichkeiten, die ausschließlich als Stillraum ausgewiesen und genutzt werden, sind in den staatlichen Museen nicht vorhanden. Teilweise können Wickelräume zugleich als Stillräume verwendet werden. Teilweise werden stillenden Müttern Räumlichkeiten oder geschützte Bereiche bei konkretem Bedarf als Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Die staatlichen Museen achten dabei auf die besonderen individuellen Bedürfnisse stillender Mütter und bieten praktikable Lösungen für den Einzelfall. Zu 2.: Die Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen ist eine Querschnittsaufgabe, die auch bei Baumaßnahmen öffentlicher Gebäude zu berücksichtigen ist. Zu familienfreundlichen Rahmenbedingungen gehören auch geschützte Bereiche, die sich für das Stillen eignen. Eine Förderung von Stillräumen in öffentlich zugänglichen Gebäuden wäre im Übrigen mangels zweckentsprechend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nicht möglich. Zu 3.: Der geschilderte Vorfall entzieht sich der konkreten Kenntnis und dem Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Staatsregierung und kann daher nicht bewertet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.06.2015 17/6606 Bayerischer Landtag