Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 15.01.2014 Katalysezentrum der TU München in Garching: hier „bodenlose “ Baumängel Angesichts der Baumängel am Katalysezentrum der TU München und der damit entstandenen Mehrkosten für den Freistaat Bayern frage ich die Staatsregierung: 1. Wer ist für die erheblichen Bauverzögerungen, Baumängel und Mehrkosten verantwortlich? 2. Hat das Staatliche Bauamt seine Aufsichts- und Überwachungspflicht gegenüber dem bauleitenden Büro bzw. der mit der Bauleitung beauftragten Firma ausreichend wahrgenommen? 3. Wurde für das auf anfangs 57 Millionen € geschätzte Bauprojekt ein Projektsteuerer eingeschaltet, und wenn nein, warum nicht? 4. Ist ein Beweissicherungsverfahren wegen späterer staatlicher Haftungsansprüche anhängig? 5. Gibt es ein Regelwerk für die Staatliche Hochbauverwaltung , wie die dort zu leistende Baukontrolle durchzuführen ist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Staatliche Bauamt München 2 hat für das Neubauprojekt des Katalysezentrums der Technischen Universität München sämtliche Planungsleistungen an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure vergeben. Hierzu gehören nach der einschlägigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den eingeführten Vertragsmustern des Freistaates Bayern die Entwurfsplanung, die Ausführungsplanung , die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Objektüberwachung. Nach den zugrunde liegenden Werkverträgen schuldet der freiberuflich tätige Architekt und Ingenieur dem Freistaat Bayern als Auftraggeber ein fehlerfreies Werk. Die Vergabe und Ausführung von Bauleis- tungen erfolgte auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie den eingeführten Vertragsmustern des Freistaats Bayern. Auch hier schuldet der jeweilige beauftragte Auftragnehmer dem Freistaat Bayern als Auftraggeber ein mangelfreies Werk. Durch die fehlerhafte Ausführung im Gewerk Estrichbau und die unzureichende Bau- bzw. Objektüberwachung zeichnen die ausführende Firma und die freiberuflich tätigen Architekten gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Baumängel einhergehend mit der Bauverzögerung und den Mehrkos- ten für die Mängelbeseitigung. Zu 2.: Das Staatliche Bauamt hat seine Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Es fanden regelmäßig Planungs-Jour-Fixe sowie Baustellenbesichtigungen statt, in denen sich das Bauamt zeitnah über alle Aspekte des Projektes informierte und auftretende Problempunkte termingerecht löste. Bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten, wie z. B. den Estricharbeiten , liegt der Tatbestand des verdeckten Mangels vor, der augenscheinlich nicht erkennbar war und erst durch die Untersuchungen und Ausführungen des Gutachters in seiner ganzen Tiefe ermittelt werden konnte. Das Bauamt hat bereits in der frühen Phase der Rohbauerstellung Defizite in der beauftragten Bauleitung festgestellt. Um den Defiziten entgegenzuwirken, wurde die beauftragte Bauleitung unter anderem aufgefordert, das fachkundige Personal vor Ort auf der Baustelle zu verstärken und die Überwachung der einzelnen Gewerke sowie die Koordinierung der Terminabläufe zu intensivieren. Zu 3.: Für die Terminsteuerung wurde ein Projektsteuerungsbüro eingeschaltet. Zu 4.: Zur Beweissicherung der mangelhaften Bauleistungen wurden unverzüglich nach Kenntniserlangung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet, die die Mängel untersuchten, dokumentierten und Sanierungsvorschläge erarbeiteten. Den schadensverursachenden Firmen und der verantwortlichen beauftragten Bauleitung wurde frühzeitig mitgeteilt, dass Regressansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Gegenwärtig ermittelt das Bauamt die jeweiligen monetären Aufwendungen, die für die Mängelbeseitigung angefallen sind. Zu 5.: Die Tätigkeit des Staatlichen Bauamtes richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau). In der RLBau wird in Abschnitt A, Punkt 2.2 „Aufgaben“ beschrieben, dass die Staatliche Hochbauverwaltung die Projektleitung durch Projektmanagement wahrnimmt. Die Aufgaben des Projektmanagements richten sich nach der DIN 69901. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/662 Bayerischer Landtag