Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.03.2015 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Pegnitz Im Zuge der von Finanzminister Dr. Markus Söder angekündigten Behördenverlagerung soll die in Pegnitz verortete Bayerische Justizakademie zu einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege umgewidmet werden und ich frage die Bayerische Staatsregierung: 1. Wie viele Schüler/-innen/Studierende besuchen aktuell die Justizakademie in Pegnitz? 1.1 nach Fachrichtung/Fächern 1.2 nach Geschlecht 1.3 nach Beruf 2. Wie viele Beschäftigte im lehrenden/wissenschaftli- chen Bereich sind an der Justizakademie aktuell tätig? 2.1 nach Fachrichtung/Fächern 2.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 2.3 nach Geschlecht 3. Wie viele Beschäftigte sind aktuell im Verwaltungs- bzw. nicht-lehrenden/-wissenschaftlichen Bereich an der Justizakademie tätig? 3.1 nach Tätigkeitsbereich 3.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 3.3 nach Geschlecht 4. Wie viele Schüler/-innen/Studierende werden nach er- folgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule immatrikuliert sein? 4.1 nach Fachrichtung/Fächern 4.2 nach Geschlecht 4.3 nach Beruf 5. Wie viele Beschäftigte im lehrenden/wissenschaftli- chen Bereich werden nach erfolgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule tätig sein? 5.1 nach Fachrichtung/Fächern 5.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 5.3 nach Geschlecht 6. Wie viele Beschäftigte im Verwaltungs- bzw. nicht- lehrenden/-wissenschaftlichen Bereich werden nach erfolgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule tätig sein? 6.1 nach Tätitgkeitsbereich 6.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 6.3 nach Geschlecht 7. Welche Voraussetzungen müssen in Pegnitz für die anstehende Behördenverlagerung geschaffen werden ? 7.1 bezüglich baulicher Veränderungen/Anpassungen am Campus 7.2 bezüglich Wohnraumbereitstellung für die ansteigende Mitarbeiter/-innen-/Studierendenzahl 7.3 bezüglich einer sozialen Infrastruktur für die Mitarbeiter/-innen und Studierenden 8. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch diese Behördenverlagerung? 8.1 zur Durchführung der Verlagerung inklusive baulicher Investitionen 8.2 Welche Mittel stehen der zu schaffenden Fachhoch- schule jährlich zur Verfügung? 8.3 Welche Mittel werden weiterhin in den Standort Strau- bing fließen? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 20.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3: Die Staatsregierung hat am 4. März 2015 die Vorschläge des StMFLH für ein Konzept Behördenverlagerungen beschlossen . Das Konzept sieht u. a. vor, den Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern von seinem jetzigen Standort in Starnberg nach Pegnitz zu verlagern. Die bereits in Pegnitz ansässige Bayerische Justizakademie ist nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Insbesondere ist nicht vorgesehen, die Bayerische Justizakademie „zu einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege umzuwidmen“. Vielmehr ist vorgesehen, die beiden Einrichtungen räumlich an einem Ort zusammenzuführen. 1. Wie viele Schüler/-innen/Studierende besuchen aktuell die Justizakademie in Pegnitz? 1.1 nach Fachrichtung/Fächern 1.2 nach Geschlecht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6669 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6669 1.3 nach Beruf An der Bayerischen Justizakademie finden – neben zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen – mehrere Ausbildungslehrgänge in verschiedenen Zyklen statt. Die Zahl der Auszubildenden variiert dabei von Woche zu Woche. Die folgenden Angaben wurden daher zum März 2015 ermittelt. An der Bayerischen Justizakademie werden ausgebildet: – Nachwuchskräfte für die 2. Qualifikationsebene (Justiz- fachwirte), – Nachwuchskräfte für die 1. Qualifikationsebene (Justiz- wachtmeisterdienst) und – Gerichtsvollzieherbewerber. Aus den Einstellungsjahrgängen 2013 und 2014 befinden sich in der Ausbildung zum Justizfachwirt (2. Qualifikationsebene ) 198 Anwärter. Davon sind 139 weiblich und 59 männlich. In der Ausbildung zum Justizwachtmeister (1. Qualifikationsebene ) werden für 2015 ca. 30 Nachwuchskräfte einen Lehrgang in Pegnitz besuchen. Die Teilnehmer sind noch nicht bekannt, weshalb auch eine Unterscheidung nach Geschlecht noch nicht möglich ist. (Anm.: Im Jahr 2014 wurden 88 Justizhelferinnen und Justizhelfer zum Justizwachtmeister ausgebildet.) In der Gerichtsvollzieherausbildung befinden sich aus den Einstellungsjahrgängen 2013 und 2014 insgesamt 59 Personen, davon 35 weiblich und 24 männlich. Hinzu kommen sogenannte „andere Bewerber“ (Seiteneinsteiger ) aus den Einstellungsjahren 2014 mit 19 Personen (17 weiblich; 2 männlich) und aus dem Einstellungsjahr 2015 mit 15 Personen (10 weiblich; 5 männlich). Neben den Ausbildungslehrgängen (Justizwachtmeister , Justizfachwirt, Gerichtsvollzieher) finden in Pegnitz die zentralen Schulungen der Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) statt. An den 37 Schulungsmodulen im Jahr 2014 mit einer Dauer von je 3 Tagen bis zu 2 Wochen haben 396 Arbeitnehmerinnen erfolgreich teilgenommen. Die Frauenquote liegt bei 100 %. 2. Wie viele Beschäftigte im lehrenden/wissenschaftlichen Bereich sind an der Justizakademie aktuell tätig? 2.1 nach Fachrichtung/Fächern 2.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 2.3 nach Geschlecht Derzeit sind 8 hauptamtliche Lehrkräfte mit rund 5 Arbeitskraftanteilen im Unterricht an der Bayerischen Justizakademie in allen Ausbildungsrichtungen tätig. Davon sind 5 Frauen. Daneben sind an der Bayerischen Justizakademie rund 425 nebenamtliche Lehrkräfte tätig, deren Einsatz sich wie folgt verteilt: Ausbildungsrichtung Zahl Geschlecht (w/m) Arbeitnehmerschulung 46 31/15 Ausbildung der Justizhelferinnen und Justizhelfer, Justizwachtmeisterinnen- und Justizwachtmeisteranwärter 86 32/54 Ausbildung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte 215 133/82 Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher 73 30/43 3. Wie viele Beschäftigte sind aktuell im Verwaltungsbzw . nicht-lehrenden/-wissenschaftlichen Bereich an der Justizakademie tätig? 3.1 nach Tätigkeitsbereich 3.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 3.3 nach Geschlecht Im Verwaltungsbereich bzw. nicht-lehrenden/-wissenschaftlichen Bereich sind folgende Personen tätig: Bereich Zahl Arbeitskraftanteil Geschlecht (w/m) Akademieleitung 2 1 1/1 Arbeit in den Fachschaften 5 3 4/1 Haushalt 2 1 1/1 Verwaltung/Seminarmanagement 5 3,85 5 weiblich Technik/Hausmeister/ Sicherheit 4 3,75 4 männlich 4. Wie viele Schüler/-innen/Studierende werden nach erfolgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule immatrikuliert sein? 4.1 nach Fachrichtung/Fächern 4.2 nach Geschlecht 4.3 nach Beruf 5. Wie viele Beschäftigte im lehrenden/wissenschaft- lichen Bereich werden nach erfolgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule tätig sein? 5.1 nach Fachrichtung/Fächern 5.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 5.3 nach Geschlecht 6. Wie viele Beschäftigte im Verwaltungs- bzw. nicht- lehrenden/-wissenschaftlichen Bereich werden nach erfolgter Behördenverlagerung an der Fachhochschule tätig sein? 6.1 nach Tätigkeitsbereich 6.2 nach Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit usw.) 6.3 nach Geschlecht 7. Welche Voraussetzungen müssen in Pegnitz für die anstehende Behördenverlagerung geschaffen werden? 7.1 bezüglich baulicher Veränderungen/Anpassungen am Campus 7.2 bezüglich Wohnraumbereitstellung für die ansteigende Mitarbeiter/-innen-/Studierendenzahl 7.3 bezüglich einer sozialen Infrastruktur für die Mitarbeiter/-innen und Studierenden Auf die Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3 wird Bezug genommen: Gegenstand der geplanten räumlichen Verlagerung ist allein der Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Am Fachbereich Rechtspflege findet ausschließlich eine Bedarfsausbildung statt, nämlich für den Beruf der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Fachlaufbahn Justiz sowie für den Beruf der Verwaltungswirtin/des Verwaltungswirts in den Justizvollzugsanstalten. Auch nach räumlicher Verlagerung des Fachbereichs werden weiterhin so viele Anwärterinnen und Anwärter eingestellt werden und am Fachbereich studieren, wie es dem prognostizierten Bedarf entspricht. Es werden zudem weiterhin so viele Dozenten und Verwaltungspersonal am Fachbereich eingesetzt werden, wie es der Unterrichtsbetrieb erfordert. Für alle genannten Gruppen kann daher nur mit Prognosen gearbeitet werden; die Staatsregierung hat ihrem Verlagerungskonzept die Zahl Drucksache 17/6669 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 von 300 Studierenden und 28 Beschäftigten zugrunde gelegt . Bzgl. der räumlichen Unterbringung ist ein Flächenmanagementprozess der Immobilien Freistaat Bayern auf Basis des fachlich erforderlichen Raumbedarfs durchzuführen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordern. Ein konkretes Datum für die Aufnahme des Lehrbetriebs in Pegnitz lässt sich daher derzeit nicht nennen. 8. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch diese Behördenverlagerung? 8.1 zur Durchführung der Verlagerung inklusive baulicher Investitionen Da die Planungen noch bevorstehen, ist eine konkrete Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 8.2 Welche Mittel stehen der zu schaffenden Fachhochschule jährlich zur Verfügung? 8.3 Welche Mittel werden weiterhin in den Standort Straubing fließen? Hinsichtlich Frage 8.3 wird davon ausgegangen, dass diese nicht auf einen „Standort Straubing“, sondern auf den aktuellen Standort des Fachbereichs Rechtspflege in Starnberg abzielt (Straubing ist kein Standort des Fachbereichs Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern). Es wird auch bzgl. dieser Fragen auf die Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3 Bezug genommen: Gegenstand der geplanten räumlichen Verlagerung ist allein der Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Dem Fachbereich Rechtspflege werden am jetzigen Standort in Starnberg genauso wie am zukünftigen Standort in Pegnitz weiterhin die für den Unterrichtsbetrieb erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Bezifferung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und bleibt dem Ergebnis künftiger Haushaltsaufstellungen vorbehalten; auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 7 wird Bezug genommen.