Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 10.04.2015 Verlagerung der Außensenate des Augsburger Finanzgerichts nach Schwabmünchen In seinem Jahresbericht 2015 fordert der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) umfangreiche Strukturreformen im Hinblick auf die Bayerischen Finanzgerichte. Geht es nach dem ORH, sollen hiervon auch die Außensenate des Münchner Finanzgerichtshofes am Standort in Augsburg betroffen sein. Die Münchner Steuerberaterkammer fordert vor diesem Hintergrund, im Zuge etwaiger Reformen auf eine Dezentralisierung der Finanzgerichtsbarkeit in Bayern zu achten, um einen bürgernahen und effektiven Rechtsschutz sicherzustellen. Ein Ansinnen, das nicht zuletzt den Zielen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags entspricht, durch Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum die dortigen infrastrukturellen Begebenheiten zu stärken. Zeitgleich zu diesen Überlegungen wird derzeit intensiv über eine geeignete Nachnutzung des Amtsgerichtsgebäudes in Schwabmünchen, Landkreis Augsburg, diskutiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Beabsichtigt die Staatsregierung mittelfristig eine Verla- gerung der Augsburger Außensenate des Finanzgerichtes ? 2. Ist der ehemalige Standort des Amtsgerichtes in Schwab- münchen geeignet, eine solche Institution zu beherbergen ? 3. Welche Veränderungen im Hinblick auf die vom ORH gerügte, laufende Betriebskostensituation erwartet die Staatsregierung im Falle einer Verlagerung der Augsburger Außensenate in das, nunmehr von der bayerischen Justiz ungenutzte, Schwabmünchner Amtsgerichtsgebäude ? 4. Hat die Staatsregierung die Option einer Verlagerung der Augsburger Außensenate des Finanzgerichts an den Standort Schwabmünchen bereits geprüft oder wird sie zeitnah eine solche Prüfung vornehmen? 5. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in den Außensenaten des Finanzgerichts München am Standort Augsburg beschäftigt ? 6. Aus welchem Einzugsgebiet kommen die Streitparteien, die vor die Außensenate des Finanzgerichts in Augsburg geladen werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.05.2015 Zu 1.: Seitens der Staatsregierung bestehen keine Bestrebungen, etwas an den Standorten der Finanzgerichte oder von deren Außensenaten zu ändern. Zu 2.: Da seitens der Staatsregierung keine Bestrebungen bestehen , etwas an den Standorten der Finanzgerichte zu ändern , wurde eine derartige Prüfung nicht vorgenommen. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 5.: Derzeit sind in den Außensenaten des Finanzgerichts München am Standort Augsburg 24,66 MAK Mitarbeiter beschäftigt . Zu 6.: Der Außensenat Augsburg behandelt Streitsachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Augsburg-Land, Augsburg-Stadt, Dachau, Deggendorf, Dillingen, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen , Günzburg, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg , Lindau, Memmingen, Miesbach, Mühldorf, Neu-Ulm, Nördlingen, Passau, Rosenheim, Schrobenhausen, Straubing und Traunstein, verschiedene Zuständigkeiten aus den Bezirken des Finanzgerichts München, Streitsachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Familienkassen mit Sitz im Regierungsbezirk Schwaben, Streitsachen in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG für Kläger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Regierungsbezirk Schwaben haben, und Streitsachen aus dem Bezirk des Finanzgerichts München betreffend die Fälle des § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6704 Bayerischer Landtag