Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 13.04.2015 Schadstoffbelastung auf US-Kasernengelände in Illesheim Wie aus den Antworten der Staatsregierung auf meine Schriftlichen Anfragen vom 03.03.2014 (Drs. 17/1529) und 27.11.2014 (Drs. 17/4901) zum Thema „Schadstoffbelas tung auf USKasernengelände“ in der Region Ansbach her vorgeht, besteht für diese Areale eine nicht unerhebliche Belastung der Umwelt mit Schadstoffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Treffen die Berichte der örtlichen Medien zu, dass eine Kontaminierung des Erdreiches mit Schadstoffen im Be reich des USStützpunktes in Illesheim, Landkreis Ans bach, vorliegt? 2. Um welche Chemikalien (genaue chemische Zusammen setzung) oder Schadstoffe handelt es sich hierbei und welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen wur den vor Ort in Illesheim veranlasst? 3. Für welche festgestellten Chemikalien oder Schadstof fe gibt es Grenzwerte und um wie viel wurden sie über schritten? 4. Sieht die Staatsregierung unter den vor Ort in Illesheim gegebenen Umständen die Gefahr, dass Schadstoffe ins Grundwasser und letztendlich in trinkwasserführende Schichten eindringen könnten, und in welchem Zeitraum wäre dies zu erwarten? 5. Sieht die Staatsregierung eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung, die von den gefundenen Chemikalien und Schadstoffen ausgehen könnte? 6. Ist es geplant, die durch Schadstoffe kontaminierten Flä chen zu sanieren, wer ist für diese Sanierungsmaßnah men zuständig oder federführend und wer übernimmt die Kosten für diese Maßnahmen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.05.2015 1. Treffen die Berichte der örtlichen Medien zu, dass eine Kontaminierung des Erdreiches mit Schadstoffen im Bereich des US-Stützpunktes in Illesheim, Landkreis Ansbach, vorliegt? Die angesprochenen Berichte der örtlichen Medien bezüg lich Kontaminationen des Erdreiches mit Schadstoffen im Bereich des USStützpunktes in Illesheim, Landkreis Neu stadt a. d. Aisch–Bad Windsheim, sind den zuständigen Be hörden nicht bekannt. Dessen ungeachtet sind innerhalb des Kasernenbereiches folgende Altlasten bzw. Altlastver dachtsflächen in Bearbeitung: – Ehemaliger Motorpool, Gebäude Nr. 6633 – Skeet Range, AltlastenkatasterNr. 57500503 – Löschwasserbecken Bereits abgeschlossen sind folgende Flächen: – AAFES Tankstelle (Gebäude 6645): Sanierung durch Bo denaustausch (Berichte vom November 1997 und Sep tember 1998). – Bereich der ehemaligen Tankstelle unterirdisches Tank lager: Kein Handlungsbedarf für den Wirkungspfad BodenGrundwasser als Ergebnis der abschließenden Gefährdungsabschätzung im Rahmen der Detailerkun dung (Gutachten vom Oktober 2004 und vom November 2006). 2. Um welche Chemikalien (genaue chemische Zusammensetzung ) oder Schadstoffe handelt es sich hierbei und welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen wurden vor Ort in Illesheim veranlasst? Ehemaliger Motorpool: Im Boden wurden folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen nach gewiesen: BTEX, LHKW, MKW, PAK, Naphthalin, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, aliphatische Kohlenwasserstoffe. Im Grundwasser wurden PAK nachgewiesen. Veranlasste Untersuchungen: Zur Erkundung des Unter grunds wurden eine orientierende Untersuchung und eine Detailuntersuchung durchgeführt (Gutachten vom August 2011 bzw. November 2012). Bei Straßenbauarbeiten wur de ein Teil des kontaminierten Erdreiches abgetragen und ordnungsgemäß entsorgt (Dokumentation der Aushubüber wachung im November 2012). Zur abschließenden Gefähr dungsabschätzung wurden drei Grundwassermessstellen errichtet und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse (Gutachten vom Januar 2015) kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass eine Gefähr dung des Grundwassers nicht zu besorgen ist, empfiehlt jedoch im Falle künftiger Bautätigkeiten die festgestellten Auffüllungsschichten zu entfernen, das Aushubmaterial ab Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.06.2015 17/6707 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6707 fallrechtlich einzustufen und fachgerecht zu entsorgen. Ergebnisse: siehe 3. Skeet Range: Im Boden und teilweise im Eluat wurden folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen nachgewiesen: MKW, PAK, Naphtha lin, Benzo(a)pyren, PCB, Arsen, Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber. Im Grundwasser wur den folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen nachgewiesen: PAK, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber. Veranlasste Untersuchungen: Erste Bodenuntersuchun gen erfolgten im Jahre 1991 (Gutachten vom Dezember 1991) und in den Jahren 1992/1993 (Gutachten vom Feb ruar 1993). Festgestellt wurden Belastungen mit Schwer metallen, die weitere Untersuchungen insbesondere des Grundwassers nach sich zogen (Gutachten vom April 2007). Es folgten zusätzliche Untersuchungen entsprechend des Leitfadens „Der umweltverträgliche Betrieb von Wurfschei benschießanlagen – Arbeitshilfe für Behörden, Betreiber und Ingenieurbüros“ (mit Berichten vom Februar 2008 und vom August 2011). Daraufhin wurde ein Bodenaustausch belasteter Bereiche im Hinblick auf den Wirkungspfad BodenMensch durchgeführt, zusätzlich erfolgten weitere Grundwasseruntersuchungen im Hinblick auf den Wirkungs pfad BodenGewässer (Grundwassermonitoring). Die Um setzung dieser Maßnahmen ist in Berichten vom Mai 2012 und September 2014 dokumentiert. Ergebnisse: siehe 3. Löschwasserbecken: Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Boden veränderung im Bereich der Löschwasserbecken ergaben sich im April 2015, als in einem Löschwasserrückhaltebe cken PFCBelastungen nachgewiesen wurden. Eine darauf folgende erste Prüfung stellte die Dichtigkeit des Beckens fest. Nach einer Entleerung des Beckens wird eine weitere entsprechende Prüfung durchgeführt und der Dichtigkeits nachweis vorgelegt werden. In diesem Fall gilt der Altlast verdacht als ausgeräumt. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht veranlasst. Es sind keine Stoffe bzw. Stoffgruppen in Boden und Grundwasser nachgewiesen. 3. Für welche festgestellten Chemikalien oder Schad- stoffe gibt es Grenzwerte und um wie viel wurden sie überschritten? Für die nachgewiesenen Stoffe bzw. Stoffgruppen (vgl. 2.) sind zum Wirkungspfad BodenGrundwasser folgende Ori entierungswerte aus dem LfUMerkblatt 3.8/1 relevant: Boden Eluat Grundwasser Hilfswert 1 [mg/kg] Hilfswert 2 [mg/kg] Prüfwert [µg/l] Stufe-1-Wert [µg/l] Stufe-2-Wert [µg/l] BTEX 10 100 LHKW 1 MKW 100 1000 200 PAK 5 25 0,2 0,2 2 Naphthalin 1 5 2 Benzo(a)pyren 0,01 PCB 1 10 0,05 As 10 50 10 10 40 Pb 100 500 25 25 100 Sb 10 50 10 Cd 10 50 5 5 20 Cr gesamt 50 1000 50 50 200 Cu 100 500 50 50 200 Ni 100 500 50 50 200 Hg 2 10 1 1 4 Zn 500 2500 500 Drucksache 17/6707 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ehemaliger Motorpool: Bei den Bodenproben wurde der Hilfswert 2 für MKW ma ximal 1,4fach überschritten. Die anderen Parameter lagen stets unterhalb des Hilfswertes 2. Hilfswert 1Überschrei tungen ergaben sich bei den Parametern LHKW 3,1fach, PAK 1,2fach, Pb 1,7fach und aliphatische Kohlenwasser stoffe 1,4fach. Die Wasserproben aus drei Grundwasser messstellen zeigten keine Überschreitung von Stufe2Wer ten. Skeet Range: Im Boden wurden z. T. die Hilfswerte 2 überschritten: PAK 60fach, Naphthalin 1,6fach, As 15fach, Sb 67fach, Pb 46 fach (Maximalwerte). Die Eluate überschreiten die Prüfwerte bzw. die vorläufigen Prüfwerte teilweise ebenfalls: PAK 3,5 fach, Benzo(a)pyren 4,8fach, Sb 42fach, Pb 30fach, Cu 1,6fach, Ni 1,7fach, As 11fach. Die Grundwasserproben zeigen lediglich bei einer Probe eine 1,2fache Überschrei tung des Stufe1Wertes für Blei. Die übrigen Proben und Parameter waren unauffällig. 4. Sieht die Staatsregierung unter den vor Ort in Illesheim gegebenen Umständen die Gefahr, dass Schadstoffe ins Grundwasser und letztendlich in trinkwasserführende Schichten eindringen könnten, und in welchem Zeitraum wäre dies zu erwarten? Ehemaliger Motorpool: Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach sieht bis auf wenige ergänzende Untersuchungen zur genauen Abgrenzung von Teilbereichen derzeit keinen weiteren Erkundungs oder Sanierungsbedarf für Boden oder Grundwasser und keine Gefährdung des Grundwassers durch die festgestellten ge ringen Bodenbelastungen. Skeet Range: Dieser Standort ist noch nicht abschließend bewertet; zur Frage der Grundwassergefährdung ist deshalb aktuell noch keine belastbare Aussage möglich. Bereits jetzt schließt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach jedoch eine Beeinträch tigung für eine öffentliche Trinkwassergewinnungsanlage aus, da der Standort außerhalb des Einzugsgebiets einer solchen Anlage liegt. 5. Sieht die Staatsregierung eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung, die von den gefundenen Chemikalien und Schadstoffen ausgehen könnte? Nein. 6. Ist es geplant, die durch Schadstoffe kontaminierten Flächen zu sanieren, wer ist für diese Sanierungsmaßnahmen zuständig oder federführend und wer übernimmt die Kosten für diese Maßnahmen? Ehemaliger Motorpool: Derzeit ist keine Sanierung erforderlich und daher auch nicht geplant. Bei evtl. künftigen Bauvorhaben (Nutzungs änderung) könnten Maßnahmen erforderlich werden. Skeet Range: Die abschließende Bewertung bleibt abzuwarten. Löschwasserbecken: Die USArmy wurde durch die Kreisverwaltungsbehörde aufgefordert, in dem Bereich zeitnah weitere Erkundungs maßnahmen durchzuführen. Zuständige Bodenschutzbehörde ist im Freistaat Bayern die Kreisverwaltungsbehörde, hier das Landratsamt Neu stadt a. d. AischBad Windsheim. Die Kostentragung erfolgt nach den Regelungen des § 4 Abs. 3 BundesBodenschutzgesetz. Im Innenbereich der Kaserne sind die USStreitkräfte vollumfänglich Kostenträ ger, außerhalb der Kaserne trägt nach den Regelungen über das NATOTruppenstatut die Bundesanstalt für Immobilien aufgaben die Kosten.