Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Einstellung von Lehrkräften während des laufenden Schuljahres Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Bewerber, denen eine Planstelle angeboten wurden, haben seit 2008 diese nicht angetreten bzw. sonst auf diese verzichtet und wann wurde dieser Verzicht auf eine Planstelle dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bekannt? a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen anderen Bewerbern als Nachrückern angeboten? Falls nein: warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt ? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis, ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten ? Bitte mit Begründung dieser Entscheidung. Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten. 2. Wie viele Gymnasiallehrkräfte, die im Schuljahr 2013/2014 einen Anstellungsvertrag an einer anderen Schulart angenommen haben, sind während des Schuljahres wieder ausgeschieden, weil sie beispielsweise eine Festanstellung im Gymnasialbereich bekommen haben? 3. Wie viele Planstellen wurden seit 2008 im Laufe des jeweiligen Schuljahres wegen unplanmäßigen Ausscheidens (z. B. Versetzung in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) frei (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten)? a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen Bewerbern aus dem vorangegangenen Einstellungstermin als Nachrückern angeboten? Falls nein: warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt ? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis, ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten ? Bitte mit Begründung dieser Entscheidung. 4. Wie lange dauert es, bis ein Erkrankter einen Termin bei einer Medizinischen Untersuchungsstelle an einer der Bezirksregierungen bekommt? a) Wie lange dauert es von der Begutachtung bs zur Fertigstellung des Gutachtens? b) Wie haben sich diese Zeiten in den letzten zehn Jahren entwickelt? 5. Wann haben die Arbeitsverträge, soweit die freigewordenen Planstellen nur mit befristeten Arbeitsverträgen nachbesetzt wurden, jeweils begonnen? a) Wann endete die Laufzeit dieser Verträge und wurden insbesondere die Sommerferein mit abgedeckt? b) Wie viele Stellen, die hätten besetzt werden können, mussten unbesetzt bleiben, weil sich kein Bewerber finden konnte? Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten. 6. Wie viele Planstellen für Beamte blieben in den jeweiligen Schuljahren seit 2008 unbesetzt? Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Bewerber, denen eine Planstelle angeboten wurden, haben seit 2008 diese nicht angetreten bzw. sonst auf diese verzichtet und wann wurde dieser Verzicht auf eine Planstelle dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bekannt? Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, denen eine Planstelle angeboten wurde und die diese nicht angetreten bzw. sonst auf diese verzichtet haben: Grundund Mit- telschule Förderschulen Realschulen Gymnasien 2008 36 60 64 137 2009 46 54 33 131 2010 29 68 37 106 2011 44 60 23 54 2012 46 19 17 99 2013 51 11 4 90 2014 53 19 8 52 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6711 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6711 Bei den beruflichen Schulen sind im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens aus den vergangenen Jahren seit 2008 allenfalls 2 Nichtantritte bekannt. Für das dem Direktbewerbungsverfahren nachgelagerte Zuweisungsverfahren ist aufgrund fehlender Datenerfassung keine zahlenmäßige Benennung möglich. Hinsichtlich der Fragestellung, wann der Verzicht auf eine Planstelle dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst jeweils bekannt wurde, sind keine Datenaufzeichnungen vorhanden. Bei den Stellenangeboten der Realschule, des Gymnasiums und der beruflichen Schulen soll eine Mitteilung zur Annahme bzw. zur Ablehnung des Angebots unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von drei Tagen, erfolgen. Insofern wird die Ablehnung eines Angebots im Regelfall noch während der Sommerferien und damit vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres bekannt. In einzelnen Fällen erfolgt die Ablehnung erst später. Bei den Grund-, Mittel- und Förderschulen gehen die Verzichtserklärungen bei den für die Einstellung zuständigen Bezirksregierungen ein. Aufzeichnungen über den Zeitpunkt von Verzichtserklärungen sind auch bei den Bezirksregierungen nicht vorhanden. a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen anderen Bewerbern als Nachrückern angeboten ? Falls nein: warum nicht? Die frei gewordenen Planstellen werden mit Ausnahme der Grund-, Mittel- und Förderschulen (hierzu vgl. u. die Antwort zu Frage 1 c) in allen Schularten anderen Bewerberinnen und Bewerbern als Nachrückerinnen und Nachrückern angeboten . b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt? In allen Schularten erfolgen Einstellungen in Anwendung der Verfassungsgebote des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und des Art. 94 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung (BV) nach dem Leistungsprinzip. c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis , ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten? Bitte mit Begründung dieser Entscheidung. Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten. Soweit in der jeweiligen Fächerverbindung entsprechende Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind, erhalten im Bereich der Realschulen, der Gymnasien und der beruflichen Schulen nachrückende Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung des Leistungsprinzips ein Angebot über das gleiche Beschäftigungsverhältnis wie die Bewerberin bzw. der Bewerber, die bzw. der das Stellenangebot abgelehnt hat. Andernfalls werden die freien Planstellenkapazitäten zur Beschäftigung von befristeten Aushilfslehrkräften verwendet. Im Bereich der Grund-, Mittel und Förderschulen werden aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten nur befristete Arbeitsverträge für das jeweilige Schuljahr einschließlich der Sommerferien angeboten: Bei den Grund-, Mittel- und Förderschulen werden die Einstellungskriterien („Staatsnote“) unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes sowie Ausschöpfung der verfügbaren Einstellungsmöglichkeiten zentral im Ministerium festgelegt und den sieben Bezirksregierungen als Einstellungsbehörden mitgeteilt. Falls eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, der für eine Verbeamtung vorgesehen war, bei den Regierungen absagt, ist die frei werdende Einstellungsmöglichkeit wieder zu nutzen und zwar dort, wo durch die Absage eine Lücke entstanden ist. Beim Angebot einer Planstelle an den Nachrücker bzw. die Nachrückerin müsste jedoch aufgrund des zu beachtenden Leistungsprinzips die bzw. der in der gesamtbayerischen Betrachtung nächstbestgeeignete Bewerberin bzw. Bewerber zum Zuge kommen. Dabei wären noch die unterschiedlichen Lehrämter zu berücksichtigen (Grundschule , Mittelschule, Sonderpädagogik mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten) und innerhalb dieser Lehrämter die unterschiedlichen Bewerberkategorien (aktueller Prüfungsjahrgang , Freie Bewerber und 5 Wartelistenjahrgänge ). Erschwerend kommt im Grund- und Mittelschulbereich hinzu, dass hier oft 10 und mehr Bewerberinnen und Bewerber eine identische Einstellungsnote aufweisen und dann eine entsprechende Zahl zum Nachrücken anstünde. Im Bereich der Förderschulen hingegen stehen Bewerberinnen und Bewerber mit der erforderlichen Lehramtsbefähigung als Nachrücker überwiegend nicht mehr zur Verfügung, da in der Regel zum Einstellungstermin alle entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber ein Planstellenangebot erhalten haben. Diese organisatorischen Gegebenheiten machen im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich ein Nachrücken in eine Beamtenstelle unter Beachtung des Leistungsprinzips nahezu unmöglich. Mit einer befristeten Beschäftigung als Ersatz für den Nichtantritt kann hingegen das Stellengehalt dort genutzt werden, wo aufgrund des Nichtantritts ein entsprechender Bedarf entstanden ist. Soweit im Förderschulbereich keine Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik zur Verfügung stehen, werden befristete Aushilfsverträge mit Bewerberinnen und Bewerbern abgeschlossen, die eine anderweitige Lehramtsbefähigung nachweisen. 2. Wie viele Gymnasiallehrkräfte, die im Schuljahr 2013/2014 einen Anstellungsvertrag an einer anderen Schulart angenommen haben, sind während des Schuljahres wieder ausgeschieden, weil sie beispielsweise eine Festanstellung im Gymnasialbereich bekommen haben? Da während des Schuljahres im Bereich der staatlichen Gymnasien keine Festanstellungen von der Warteliste oder von Freien Bewerbern erfolgen, gibt es keine Lehrkräfte in der (beispielsweise) beschriebenen Fallkonstellation. Durch das Personalverwaltungssystem VIVA kann ausgewertet werden, wie viele Gymnasiallehrkräfte im Schuljahr 2013/2014 an anderen Schularten befristet beschäftigt waren und deren Vertrag im Laufe des Schuljahres geendet hat. Aus welchen Gründen der Vertrag endete, kann nicht festgestellt werden. Die Anzahl der Lehrkräfte, die das gymnasiale Lehramt nachweisen und im Schuljahr 2013/14 befristet an einer anderen Schulart beschäftigt waren (Grundschule, Mittelschule , Realschule, Berufliche Schulen einschl. FOS/BOS) und deren Vertrag im Laufe des Schuljahres 2013/14 geendet hat, beläuft sich auf 169 Personen. 3. Wie viele Planstellen wurden seit 2008 im Laufe des jeweiligen Schuljahres wegen unplanmäßigen Ausscheidens (z. B. Versetzung in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) frei (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten)? Drucksache 17/6711 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst kann aus dem Personalverwaltungssystem VIVA die Daten der verbeamteten Lehrkräfte abrufen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit nach Art. 65 BayBG in den Ruhestand getreten oder verstorben sind. Umgerechnet in Planstellen ergeben sich folgende Zahlen: Frei gewordene Planstellen während des Schuljahres aufgrund Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Tod 2011/12 2012/13 2013/14 an Grund- und Mittelschulen 234,44 307,78 312,14 an Realschulen 38,39 27,95 34,10 an Gymnasien 70,31 47,76 66,91 an Förderschulen 36,88 32,45 37,92 an beruflichen Schulen (einschl. FOS/BOS) 34,46 33,47 35,90 Für vorherige Schuljahre können keine entsprechenden Zahlen benannt werden. Die Personalverwaltung der Lehrer erfolgt seit 2012 im Rahmen des integrierten Verfahrens VIVA. Bis 2012 wurden die Daten der Lehrer in einem eigenständigen Personalverwaltungssystem des Kultusministeriums geführt (Lehrerdatei). Aus diesem Verfahren stehen jedoch keine entsprechenden Daten mehr zur Verfügung, da aus datenschutzrechtlichen Gründen jedes Jahr im Februar die Daten der Lehrkräfte, die fünf Jahre vor dem aktuellen Jahr ausgeschieden sind, gelöscht werden. Auf die Antwort des Staatsministeriums vom 23. Oktober 2014 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger vom 09.09.2014 „Löschung von Personaldaten im EDVSystem “ (LT-Drs. 17/3730) darf insoweit Bezug genommen werden. a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen Bewerbern aus dem vorangegangenen Einstellungstermin als Nachrückern angeboten? Falls nein: warum nicht? Nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) dürfen frei werdende Stellen für Beamte und Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf der Wiederbesetzungssperre (aktuell 3 Monate) besetzt werden. Für den Vollzug der Wiederbesetzungssperre bei den Lehrerstellen hat das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat im Rahmen der Sonderregelung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 4 HG zugestimmt, dass Stellen für Lehrkräfte, die während der Laufzeit eines Schulhalbjahres frei werden, zum darauffolgenden Schulhalbjahr bzw. zum darauffolgenden Schuljahr wieder besetzt werden. Eine im ersten Schulhalbjahr frei werdende Planstelle kann somit zum Einstellungstermin Februar wieder in Anspruch genommen werden, eine im zweiten Schulhalbjahr frei werdende Planstelle zum Einstellungstermin September. Im Grund-, Mittel-, Förderschul- und Realschulbereich gibt es aufgrund der Struktur der Vorbereitungsdienste nur einen Einstellungstermin, sodass für besetzbare Planstellen erst zum nächsten Schuljahr im Rahmen der Einstellung ein Planstellenangebot erfolgen kann. Insofern gibt es hier keine „Nachrücker“ zum Februartermin. Die Planstellen, die im ersten Schulhalbjahr frei werden und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres wieder besetzbar sind, werden jedoch für die Beschäftigung von Lehrkräften mit befristetem Arbeitsvertrag in Anspruch genommen. Im Gymnasialbereich und im Bereich der beruflichen Schulen besteht zum Februartermin lediglich ein Einstellungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus dem aktuellen Jahrgang; diesen Bewerberinnen und Bewerbern werden die im ersten Schulhalbjahr frei gewordenen Planstellen angeboten . Zum Septembertermin werden auch Bewerberinnen und Bewerber aus vorangegangenen Einstellungsterminen berücksichtigt. b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt? In allen Schularten erfolgen Einstellungen in Anwendung der Verfassungsgebote des Art. 33 Abs. 2 GG und des Art. 94 Abs. 2 BV nach dem Leistungsprinzip. D. h. alleiniges Entscheidungskriterium für die dauerhafte Einstellung in den staatlichen Schuldienst sind die Qualifikation und die Leistung einer Bewerberin oder eines Bewerbers. c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis , ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten? Bitte mit Begründung dieser Entscheidung. Zum Schulhalbjahr werden keine „Nachrücker aus vorangegangenen Einstellungsterminen“ eingestellt (vgl. o. die Antwort zu Frage 3 a). „Nachrückern aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang“ wird bei den Gymnasien und den beruflichen Schulen ein Beamtenverhältnis angeboten, sofern für die jeweilige Fächerverbindung genügend Bewerberinnen bzw. Bewerber vorhanden sind. Ansonsten werden die besetzbaren Planstellen wie auch bei den Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen zur Deckung der Ausgaben für die befristete Beschäftigung von Aushilfslehrkräften in Anspruch genommen. Die im zweiten Schulhalbjahr bis Ende des Schuljahres frei werdenden Planstellen werden im Rahmen der regulären Einstellungsverfahren zum neuen Schuljahr besetzt. Hier werden im Rahmen des Leistungsprinzips sowohl Bewerberinnen und Bewerber aus dem aktuellen als auch aus früheren Prüfungsterminen berücksichtigt und Beamtenstellen angeboten. 4. Wie lange dauert es, bis ein Erkrankter einen Termin bei einer Medizinischen Untersuchungsstelle an einer der Bezirksregierungen bekommt? Großen Einfluss auf die Terminvergabe hat die Mitwirkung des zu Untersuchenden. So kann es zu deutlichen Verzögerungen kommen, wenn z. B. die Kontaktaufnahme mit dem zu Untersuchenden (u. a. Wegzug, längerer Krankenhausaufenthalt ohne Information an die Personalstelle oder die Medizinische Untersuchungsstelle) erschwert ist, wenn der versandte Fragebogen verspätet rückgesandt wird oder wenn der Begutachtungstermin mit oder ohne ärztliches Attest z. T. kurzfristig verschoben wird. Eine aktuelle Umfrage bei den Regierungen hat ergeben, dass es durchschnittlich 4 bis 6 Wochen vom Eingang des Untersuchungsauftrags bis zum Untersuchungstermin dauert . Aufgrund von Ruhestandsversetzungen und z. T. erschwerter Nachwuchsgewinnung von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst kann es zu größeren Abweichungen kommen. a) Wie lange dauert es von der Begutachtung bs zur Fertigstellung des Gutachtens? In den meisten Fällen dauert es von der Begutachtung bis Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6711 zur Fertigstellung des Gutachtens 2 bis 4 Wochen. Falls Zusatzgutachten externer Spezialisten erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. b) Wie haben sich diese Zeiten in den letzten zehn Jahren entwickelt? In den letzten zehn Jahren haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Durch Prozessoptimierung wird stetig versucht, die Zeiten zu verkürzen. 5. Wann haben die Arbeitsverträge, soweit die freigewordenen Planstellen nur mit befristeten Arbeitsverträgen nachbesetzt wurden, jeweils begonnen? Allgemein gilt, dass befristete Arbeitsverträge grundsätzlich mit Dienstantritt beginnen. Beim Nachrücken aufgrund eines Nichtantritts beginnt der Arbeitsvertrag somit in der Regel ab Einstellungstermin im September, bei Ausscheiden einer Lehrkraft wegen Ruhestandsversetzung aufgrund Dienstunfähigkeit oder Tod im ersten Schulhalbjahr frühestens ab Montag nach den Zwischenzeugnissen (vgl. o. die Antwort zu Frage 3 a) bzw. sobald die betroffene Schule eine Aushilfslehrkraft gefunden hat. Bei Ausscheiden im zweiten Schulhalbjahr darf die Planstelle erst wieder zum nächsten Einstellungstermin in Anspruch genommen werden (vgl. Antwort zu Frage 3 a). a) Wann endete die Laufzeit dieser Verträge und wurden insbesondere die Sommerferein mit abgedeckt ? Die Laufzeit der Verträge von Lehrkräften, die bis zum Ende des Schuljahres beschäftigt werden, enden mit Ablauf des vorletzten Tages der Sommerferien, wenn a) die Lehrkräfte spätestens vier Wochen nach dem ersten Schultag eingestellt und bis zum Schuljahresende verwendet werden, oder b) im laufenden Schuljahr das Dienstverhältnis nicht mehr als 20 Schultage unterbrochen wurde; als Unterbrechung gilt auch eine Nichtverwendung in der Zeit vom ersten Schultag bis zur Aufnahme des Dienstes. Ansonsten sind die befristeten Arbeitsverträge bis längstens zum letzten Schultag abzuschließen bzw. bis zum Wegfall des Aushilfsgrundes. Bei befristet beschäftigten Aushilfslehrkräften , die nicht bis zum Schuljahresende verwendet werden , erfolgt ggf. eine Verlängerung der Vertragsdauer um den zustehenden Urlaubsanspruch. b) Wie viele Stellen, die hätten besetzt werden können , mussten unbesetzt bleiben, weil sich kein Bewerber finden konnte? Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten. Grundsätzlich bleiben keine Stellen „unbesetzt“, da sie ggf. zur Finanzierung von Mitteln für die Beschäftigung von befristeten Aushilfslehrkräften herangezogen werden. 6. Wie viele Planstellen für Beamte blieben in den jeweiligen Schuljahren seit 2008 unbesetzt? Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten. In allen Schularten wurden grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Planstellen besetzt. Soweit keine Besetzung mit Beamtinnen und Beamten erfolgt, werden die Stellen zur Verstärkung der Mittel für Aushilfslehrkräfte verwendet. Somit werden alle freien und besetzbaren Stellen bzw. deren Stellengehalt in Anspruch genommen.