Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.03.2015 Helicopter Service der Lufthansa ab Flughafen München Seit 01.01.2015 bietet die Lufthansa ab Flughafen München einen „Helicopter Service“ „in die nahegelegenen Skigebiete “ an (Pressemitteilung der Deutschen Lufthansa AG vom 14.12.2014). In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wann wurden diese Hubschrauberflüge beantragt bzw. genehmigt und warum wurden sie genehmigt? 2. Wie viele derartige Hubschrauberflüge und auf welchen Routen wurden genehmigt? 3. Wie viele Hubschrauberflüge wurden von 01.01.– 31.03.2015 tatsächlich durchgeführt? 4. In welcher Höhe wurden diese Flüge durchgeführt? Werden Schutzgebiete wie z. B. das Ismaninger Teichgebiet überflogen, wenn ja, in welcher Höhe? 5. Hat die Lufthansa die Genehmigung weiterer Hubschrauberflüge beantragt, wenn ja, wie viele zu welchen Zielen, auf welchen Routen, in welchen Zeiträumen ? 6. a) Wurden solche Anträge bereits genehmigt, wenn ja, welche? b) Aus welchen Gründen wurden diese Anträge genehmigt ? 7. Wurden solche Anträge auch schon abgelehnt, wenn ja, welche und mit welcher Begründung? 8. Haben auch schon andere Fluglinien solche Hubschrauberflüge ab Flughafen München beantragt, wenn ja, welche, zu welchen Zielen, auf welchen Flugrouten , und wie ist in diesen Fällen der jeweils aktuelle Genehmigungsstand? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.05.2015 1. Wann wurden diese Hubschrauberflüge beantragt bzw. genehmigt und warum wurden sie genehmigt ? Gemäß Pressemitteilung des Unternehmens Deutsche Lufthansa AG vom 15.12.2014 erfolgt der HubschrauberTransfer nicht durch Lufthansa selbst, sondern durch HTM Helicopter Travel Munich GmbH. HTM ist ein vom LuftfahrtBundesamt genehmigtes Luftfahrtunternehmen und benötigt für die Durchführung einzelner Flüge von und zu Flugplätzen , welche für den Hubschrauberbetrieb zugelassen sind, grundsätzlich keine weiteren luftfahrtbehördlichen Genehmigungen . Für Starts und Landungen außerhalb der für Hubschrauber genehmigten Flugplätze verfügt HTM über eine Allgemeinerlaubnis des Luftamtes Südbayern. Zum Schutz des Alpenraums ermöglicht diese Allgemeinerlaubnis Außenstarts und -landungen jedoch nur nördlich einer Begrenzungslinie, welche ungefähr südlich von Murnau zwischen Bad Kohlgrub, Hechendorf und der Glentleiten verläuft. Die Allgemeinerlaubnis berechtigt damit nicht zu Starts und Landungen im Raum Garmisch-Partenkirchen. HTM hat auf Nachfrage erklärt, dass Flüge in diese Gegend auch nicht durchgeführt werden. Soweit seitens Lufthansa solche Flüge angeboten werden, bedeutet dies nicht, dass mit dem Hubschrauber in Garmisch-Partenkirchen gelandet werde, sondern – wenn überhaupt – nördlich der genannten Begrenzungslinie; von dort aus würde dann der Weitertransport per Kfz erfolgen. 2. Wie viele derartige Hubschrauberflüge und auf welchen Routen wurden genehmigt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Hubschrauberflüge wurden von 01.01.– 31.03.2015 tatsächlich durchgeführt? Nach Angabe von HTM wurden in diesem Zeitraum lediglich zwei Flüge durchgeführt, welche beide als Ziel einen Landeplatz bei Kitzbühel (Österreich) hatten. 4. In welcher Höhe wurden diese Flüge durchgeführt ? Werden Schutzgebiete wie z. B. das Ismaninger Teichgebiet überflogen, wenn ja, in welcher Höhe? Nach Mitteilung von HTM werden die Flüge von und zum Flughafen München unter Beachtung der Sicherheitsmindesthöhen auf den dort festgelegten Routen bzw. gemäß den durch Flugverkehrskontrollfreigaben der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt . 5. Hat die Lufthansa die Genehmigung weiterer Hubschrauberflüge beantragt, wenn ja, wie viele zu Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6712 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6712 welchen Zielen, auf welchen Routen, in welchen Zeiträumen? Da die Hubschrauberflüge von HTM durchgeführt werden, benötigt Lufthansa keine eigenen Genehmigungen. Zum Genehmigungserfordernis siehe Antwort zu Frage 1. 6. a) Wurden solche Anträge bereits genehmigt, wenn ja, welche? b) Aus welchen Gründen wurden diese Anträge genehmigt ? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wurden solche Anträge auch schon abgelehnt, wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Haben auch schon andere Fluglinien solche Hubschrauberflüge ab Flughafen München beantragt, wenn ja, welche, zu welchen Zielen, auf welchen Flugrouten, und wie ist in diesen Fällen der jeweils aktuelle Genehmigungsstand? Zum Genehmigungserfordernis siehe Antwort zu Frage 1. Ob und inwieweit andere Fluglinien Hubschrauberflüge anbieten und ggf. von Drittanbietern durchführen lassen, ist der Staatsregierung derzeit nicht bekannt.