Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2015 Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2003 herrscht Einvernehmen über die wichtige Rolle staatlicher Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Der Beschluss auf der Sportministerkonferenz (SMK) in Weimar, den Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP) auch auf der Ebene der Bundesländer zu unterstützen und detaillierte Angaben über die finanzielle Beteiligung der Bundesländer zu machen , hat dies wiederholt bekräftigt. Doping ist jedoch nicht nur ein Problem des Leistungssportes , sondern auch im Breitensport ein Thema. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rolle der NADA im Anti-Doping-Kampf? 2. Wie finanziert der Freistaat Bayern die Nationale AntiDoping -Agentur NADA (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2003)? 3. Wie viele Leistungssportler/-innen konnten in Bayern des Dopings überführt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2003)? 4. Mit welchen Programmen engagiert sich die Staatsregierung gegen Doping in Bayern? 5. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Anti-Doping-Kampf noch effektiver zu gestalten (finanzielle Förderungen bitte aufgeschlüsselt nach Förderbereichen )? 6. Wie bekämpft die Staatsregierung den Anti-DopingKampf im Breitensport? 7. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung im Kampf gegen Doping im Breitensport? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rolle der NADA im Anti-Doping-Kampf? Entscheidend für einen wirksamen Anti-Doping-Kampf ist in erster Linie die Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems für Deutschland. Die Bündelung der mit der Dopingbekämpfung verbundenen Kompetenzen für die Erteilung medizinischer Ausnahmegenehmigungen (TUE) und die Beantwortung von Medikamentenanfragen, die zentrale Steuerung der Präventionsarbeit sowie die Umsetzung des WADA-Codes in einen NADA-Code sind ebenfalls zentrale Voraussetzungen für erfolgreiche Dopingbekämpfung. Weitere Kernaufgaben der NADA liegen in der (Rechts-)Beratung für Verbände und Athleten sowie der Einrichtung eines unabhängigen Sportschiedsgerichts (seit 1. Januar 2008). Mit der Umsetzung dieser Aufgaben gewährleistet die NADA eine hohe Professionalität und stellt bei höherer Kosteneffizienz die Durchsetzung einheitlicher und gleicher Standards für alle Sportler und Athleten sicher. Die zum 1. März 2009 eingerichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I zur Verfolgung von Doping-Delikten steht in dauerhaftem Kontakt und Erfahrungsaustausch mit der NADA. Zumindest einmal jährlich treffen Referenten der Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit den Verantwortlichen der NADA zusammen. Zuletzt fand dieses Treffen am 22. April 2015 in den Räumen des Landeskriminalamtes BadenWürttemberg in Stuttgart statt. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I bewertet die Zusammenarbeit mit der NADA positiv. 2. Wie finanziert der Freistaat Bayern die Nationale AntiDoping -Agentur NADA (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2003)? Der Freistaat Bayern leistete bei Gründung der NADA eine Zustiftung in Höhe von insgesamt 150.000 €, verteilt auf zwei Raten in den Jahren 2003 und 2004. Im Jahr 2010 erfolgte eine weitere Zustiftung in Höhe von 200.000 €. Für die in das Kontrollsystem der NADA einbezogenen Athleten, die in die Finanzierungszuständigkeit des Freistaats Bayern fallen, wurden seit dem Jahr 2003 ca. 4.000 € jährlich durch den BLSV aus staatlichen Mitteln an die NADA entrichtet. Seit 2014 wird für diese Kaderathleten aus dem Bereich der D-/C-Kader, einem Mischkader, der Landeskaderathleten mit Bundeskaderperspektive erfasst, ein pauschaler Beitrag der Länder in Höhe von 100.000 € an die NADA geleistet, von dem der Freistaat Bayern rund 15.250 € zu erbringen hat (Aufteilung nach Königsteiner Schlüssel). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6713 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6713 3. Wie viele Leistungssportler/-innen konnten in Bayern des Dopings überführt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2003)? Die NADA kann hierzu erst ab dem Jahr 2010 Zahlen beitragen . In den Jahren davor wurden Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren von den Sportfachverbänden übernommen . Diesbezüglich liegen keine Informationen vor. Ab dem Jahr 2010 ergibt sich folgendes Bild: a) Jahr und Anzahl der bayerischen Athletinnen/Athleten, die einen Dopingverstoß begangen haben, mit Wohnort in Bayern: 2010: 5 2011: 7 2012: 2 2013: 4 2014: 4 2015: (bislang) 0 b) Jahr und Anzahl der Athletinnen/Athleten, die einen Dopingverstoß im Rahmen eines Wettkampfs in Bayern begangen haben: 2010: 7 2011: 5 2012: 5 2013: 5 2014: 5 2015: (bislang) 0 4. Mit welchen Programmen engagiert sich die Staatsregierung gegen Doping in Bayern? Im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt die Aufgabe der Dopingbekämpfung vor allem im Bereich der Prävention. Daher ist die Durchführung aktiver Dopingpräventionsmaßnahmen innerhalb der Sportfachverbände seit 2011 eine allgemeine Voraussetzung für die Förderung eines Sportfachverbandes aus staatlichen Mitteln. Die in Bayern aus staatlichen Mitteln gewährte Sportförderung kann von den Sportfachverbänden bei ihren Dopingbekämpfungsaktivitäten für die Finanzierung der anfallenden Ausgaben anteilig bis zu 90 % eingesetzt werden. 5. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Anti-Doping-Kampf noch effektiver zu gestalten (finanzielle Förderungen bitte aufgeschlüsselt nach Förderbereichen)? Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 6./7. November 2014 beschlossen, die NADA bei ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Die Länder haben sich bereit erklärt, bis zu 500.000 € jährlich (aufgeteilt nach Königsteiner Schlüssel) zur Finanzierung dieser Aufgabe beizutragen. Gleichzeitig wird in einem laufenden Prozess mit dem organisierten Sport in Bayern durch die unter Frage 4 genannten Regelungen versucht, die Dopingprävention umfassend und auf einem standardisierten Niveau bei den Sportfachverbänden zu verankern. 6. Wie bekämpft die Staatsregierung den Anti-DopingKampf im Breitensport? Die Staatsregierung fördert die Verbände bei ihren Maßnahmen zur Prävention von Arzneimittelmissbrauch auch im Breitensport, beispielsweise im Rahmen von Aus- und Fortbildungslehrgängen der Sportfachverbände für Übungsleiter (siehe Antwort zu 4.). 7. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung im Kampf gegen Doping im Breitensport? Dem Medikamentenmissbrauch im Breitensport kann ebenfalls in erster Linie durch präventive Aufklärungsarbeit begegnet werden. Die Berücksichtigung der Dopingprävention im Rahmen der Aus- und Fortbildungstätigkeit der Sportfachverbände für Übungsleiter stellt den wichtigsten Ansatzpunkt für Synergieeffekte des Anti-Doping-Kampfes für die Bekämpfung des Medikamentenmissbrauchs auch im Breitensport dar (siehe Antwort zu 5.).