Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.04.2015 Aktuelle Kostenentwicklung bei der Planung und Durchführung des G7-Gipfels in Elmau Ich frage die Staatsregierun: 1. a) Inwiefern wurde das Sicherheitskonzept der Polizei seit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2015/2016 geändert? b) Worin bestehen gegebenenfalls die Änderungen? c) Wie und in welcher Höhe wirken sich diese Änderun- gen gegebenenfalls auf die Kosten aus? 2. a) In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen? b) Hat sich der Anteil gegenüber den Angaben im Einzelplan 03A des Doppelhaushalts 2015/2016 geändert? c) Wenn ja, in welcher Höhe? 3. a) Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für das Pressezentrum? b) In welcher Höhe werden die Kosten jeweils von Bund und Land getragen? 4. a) Liegt das entsprechende Gutachten zur Bewertung der für den G7-Gipfel notwendigen (Um-)Baumaßnahmen inzwischen vor? b) Auf Kosten in welcher Höhe belaufen sich die Ausgaben für diese Maßnahmen? 5. a) In welcher Höhe werden Kosten für die angekündigte Abordnung von Richterinnen und Richtern anfallen? b) Inwiefern und in welcher Höhe sind die Ausgaben für diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand der bayerischen Justiz im Doppelhaushalt 2015/2016 veranschlagt? 6. Auf welcher Höhe belaufen sich voraussichtlich die Kosten für die Rückbaumaßnahmen der Hubschrauberlandeplätze zu einem Wanderparkplatz? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 26.05.2015 1. a) Inwiefern wurde das Sicherheitskonzept der Polizei seit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2015/2016 geändert? b) Worin bestehen gegebenenfalls die Änderungen? c) Wie und in welcher Höhe wirken sich diese Ände- rungen gegebenenfalls auf die Kosten aus? Das Sicherheitskonzept der Bayer. Polizei ist basierend auf einer fortlaufenden Lageentwicklung und -bewertung stetigen Aktualisierungen und Anpassungen u. a. im Bereich der Schwerpunktbildung, Taktik, Kräftedisposition und Ressourcenplanung unterworfen. Diese Modifikationen können grundsätzlich auch Auswirkungen auf die anfallenden Kosten haben. Die tatsächlichen Kosten zur Bewältigung der polizeilichen Einsatzlage „G7-Gipfel 2015“ können aufgrund der dynamischen Entwicklung des Sicherheitskonzepts erst am Ende des Einsatzes beziffert werden. 2. a) In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen? Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund dem Freistaat zur pauschalen Abgeltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen des G7-Gipfels auf Schloss Elmau einen Betrag in Höhe von 40 Mio. Euro abzüglich der dem Bund entstehenden Ausgaben (714.000 Euro einschließlich Versicherungssteuer) für die Versicherung im Rahmen des Gipfels mutwillig verursachter privater Sachschäden zur Verfügung. Daneben unterstützt der Bund den Freistaat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Verzicht auf die Erstattung jeglicher Sach- und Personalkosten, insbesondere bei Unterstützungsleistungen in den Bereichen der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks. b) Hat sich der Anteil gegenüber den Angaben im Ein- zelplan 03A des Doppelhaushalts 2015/2016 geändert ? Ja – vgl. vorstehend Antwort zu Frage Nr. 2 a. c) Wenn ja, in welcher Höhe? Ja – vgl. vorstehend Nr. 2 a. 3. a) Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für das Pressezentrum? Die Einrichtung und der Betrieb des Internationalen Medienzentrums im Olympia-Eissport-Zentrum (OEZ) in GarmischPartenkirchen zum Zwecke der Berichterstattung bzw. als Arbeitsort für Medienvertreter fallen vollständig in die Verantwortung des Bundes. Federführend ist hier das Pres- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.06.2015 17/6747 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6747 se- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA). Die Bayerische Staatskanzlei kann über die Höhe der diesbezüglichen Kosten keine Angaben machen. b) In welcher Höhe werden die Kosten jeweils von Bund und Land getragen? Auf der Freifläche des OEZ werden ein Zelt sowie ein kleiner Biergarten für insgesamt ca. 1.000 Personen errichtet. Dort wird am 06.06.2015 der Eröffnungsabend stattfinden. Auch in den Folgetagen (07./08.06.2015) werden Zelt und Biergarten betrieben. Den bis zu 4.500 erwarteten Journalisten aus aller Welt präsentieren sich dort u. a. die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Bauernverband, die Gebietsweinwerbung Frankenland, der Bayerische Trachtenverband und die TU München. Die Kosten für Aufbau und Betrieb des Zeltes und des Biergartens teilen sich Bund und Land eins zu eins. Der gegenwärtige Kostenvoranschlag beziffert den auf Bayern entfallenden Anteil auf 320.000 Euro (netto). 4. a) Liegt das entsprechende Gutachten zur Bewer- tung der für den G7-Gipfel notwendigen (Um-)Baumaßnahmen inzwischen vor? Die Gutachten zur Gipfelbedingtheit der von der Müller Elmau GmbH und der Hotel Kranzbach GmbH (die „Hotels“) geltend gemachten Aufwendungen sind noch nicht fertiggestellt . Nach den mit den Hotels getroffenen Kostenübernahmevereinbarungen sind Aufwendungen gipfelbedingt, soweit sie • allein der Erfüllung (internationaler) Sicherheitsstandards und protokollarischer Anforderungen dienen, die die Hotels erfüllen müssen, um den G7-Gipfel durchführen zu können und • von einem vergleichbaren Hotelunternehmer im normalen Geschäftsgang nicht als übliche Investitionen erbracht würden sowie • für die Hotels nach Abschluss des G7-Gipfels zu keinen spezifischen Wettbewerbsvorteilen gegenüber vergleichbaren Hotels führen. Die Hotels sind zudem verpflichtet, bei der Erbringung der gipfelbedingten Aufwendungen die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Handelns zu beachten und einzuhalten. Die geltend gemachten Aufwendungen betreffen insbesondere Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherstellung der termingerechten Baufertigstellung sowie die Anpassung technischer Standards (z. B. Telekommunikation, Strom, Wasser, Wärme) an die üblichen G7-/G8-Erfordernisse. Zudem entstehen Aufwendungen unter anderem im Zusammenhang mit der Schaffung zusätzlicher Konferenzräume für die bilateralen Gespräche der Staatschefs und die Treffen der Delegationen. Die Fertigstellung der Gutachten kann erst erfolgen, wenn die geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich erbracht und in Rechnung gestellt sind und damit der Höhe nach feststehen. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Erst dann ist der vom Freistaat Bayern beauf- tragte externe Gutachter zur abschließenden Bewertung der Gipfelbedingtheit anhand der oben genannten Kriterien in der Lage. Bei seiner Prüftätigkeit kann der Gutachter auch auf einschlägige Erfahrungen aus der Begleitung des G7- Gipfels 1992, der G8-Gipfel 1999 und 2007 sowie sonstiger Veranstaltungen internationalen Formats zurückgreifen. b) Auf Kosten in welcher Höhe belaufen sich die Aus- gaben für diese Maßnahmen? Die Höhe der gipfelbedingten Aufwendungen der Hotels steht noch nicht fest (vgl. hierzu Erläuterungen zu Nr. 4 a). Allerdings hat der Gutachter für die Aufwendungen der Müller Elmau GmbH am 11. Dezember 2014 ein vorläufiges Gutachten vorgelegt, wonach zum damaligen Zeitpunkt Aufwendungen in Höhe von mindestens EUR 2,1 Mio. als bereits vollständig erbracht und belegt gipfelbedingt anzuerkennen waren. Die Kostenübernahmevereinbarungen mit den Hotels enthalten jeweils Höchsterstattungsbeträge, welche die im Einzelplan 13 (Kap. 13 03 Tit. 671 01) für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 eingestellten und für die Erstattung an die Hotels gebundenen Haushaltsmittel insgesamt nicht übersteigen. Belastbare Zahlen zu den Gesamtaufwendungen der Hotels liegen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie nicht vor. Von den Gesamtaufwendungen erfasst sind auch solche Aufwendungen, die nicht gipfelbedingt sind, sondern lediglich aus Anlass des G7-Gipfels erbracht werden. Diese Aufwendungen sind nicht Gegenstand der staatlichen Erstattungsverfahren und damit von den Hotels gegenüber dem Freistaat Bayern in ihrer Höhe auch nicht zu benennen. 5. a) In welcher Höhe werden Kosten für die angekündigte Abordnung von Richterinnen und Richtern anfallen? Personelle Mehrkosten können durch die Abordnung von Richterinnen und Richtern nur mit Blick auf reisekostenrechtliche Ansprüche (z. B. Fahrtkostenersatz) entstehen. Die Höhe der Kosten kann gegenwärtig noch nicht beziffert werden. b) Inwiefern und in welcher Höhe sind die Ausgaben für diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand der bayerischen Justiz im Doppelhaushalt 2015/2016 veranschlagt ? Anfallende Kosten werden aus den im Einzelplan 04 verfügbaren Mitteln bestritten. 6. Auf welche Höhe belaufen sich voraussichtlich die Kosten für die Rückbaumaßnahmen der Hubschrauberlandeplätze zu einem Wanderparkplatz? Die Kosten für die Rückbaumaßnahmen der Hubschrauberlandeplätze durch die Beseitigung der Asphaltbefestigung sowie die Neugestaltung eines landschaftsangepassten Wanderparkplatzes belaufen sich voraussichtlich auf etwa 900.000 Euro.