Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 10.04.2015 Etablierung eines 3D-Grundwassermodells auf der Deponie Hegnenbach im Landkreis Augsburg Ursprünglich als Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der Augsburger Müllverbrennungsanlage gedacht, wurde in Hegnenbach, an der nordwestlichen Grenze des Landkreises Augsburg, von April 1990 bis zum Ende des Jahres 2013 eine Mülldeponie betrieben. Der Standort der Deponie befindet sich auf einer Wasserscheide zwischen dem Zusam - und dem Laugnatal. Bei ihrem Untergrund handelt es sich um sogenannte „obere Süßwassermolasse“, wobei es sich hier um eine weithin inhomogene Schicht handelt. Die exponierte Lage der Deponie auf einer Kuppe trägt dazu bei, dass sie einen Hochpunkt der oberflächennahen Grundwasserströmungen markiert, von dem aus das Grundwasser in alle Richtungen talabwärts strömt. Bei einer regelgeleiteten Beprobung des Abtorms aus dem Untergrund der Deponie erscheint es daher unmöglich, letztgültig zu definieren, ob es sich bei etwaigen Messstellen um einen Grundwasseraufschluss eines Zu- oder Abstroms handelt, sodass belastbare Aussagen über die Einhaltung oder Überschreitung von Schwellenwerten für deponietypische Schadstoffe schwerfallen. Laut Auskunft der zuständigen Fachbehörden könnte im Zuge dessen die Erstellung eines dreidimensionalen Grundwassermodells Abhilfe schaffen, welches der besonderen hydrogeologischen Situation mittels Computersimulation gerecht wird, indem es die tangierten Messeinflüsse durch mathematische Gleichungen greifbar macht. Laut Auskunft des Landesamtes für Umwelt (LfU) handelt es sich dabei um ein Verfahren, welches mittlerweile zum „Standard bei der Beantwortung von hydrogeologischen und geohydraulischen Fragestellungen“ geworden ist. Als eine diesbezügliche Petition einer regionalen Bürgerinitiative im zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags beraten wurde, fand diese keine Mehrheit, obwohl der Vertreter des Fachministeriums in seiner Stellungnahme auf hydrogeologische Standortprobleme verwiesen hatte, die für Schwierigkeiten bei der Abstromkontrolle aus der Hegnenbacher Deponie verantwortlich zeichnen würden, sodass die Gefahr bestehe, dass die Überschreitung von Schwellenwerten für deponietypische Stoffe unerkannt bliebe. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Einschätzung des Landesamtes für Umwelt (LfU), dass es sich beim 3DGrundwassermodell um das Standardverfahren zu Beurteilungen von Situationen wie in Hegnenbach handelt? 2. An welchen bayerischen Deponiestandorten wird bereits auf das Verfahren der 3D-Simulation zurückgegriffen? 3. Welche Kosten würden nach Auffassung der Staatsregie- rung für die Etablierung eines dreidimensionalen Grundwassermodells am Deponiestandort in Hegnenbach anfallen ? 4. Wie kann den vorbeschriebenen hydrogeologischen und geohyrdaulischen Aspekten Genüge getan werden, wenn weiterhin auf die Errichtung eines 3D-Grundwassermodells verzichtet wird? 5. In welchem Zusammenhang steht die Schließung des Trinkwasserbrunnens in Zusamzell mit der zeitgleichen Eröffnung der Deponie in Hegnenbach? 6. Könnte der ehemalige Trinkwasserbrunnen auch nebst der Deponie bedenkenlos betrieben werden? 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die gegenüber dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtags von einem Ministerialrat vorgetragenen Bedenken im Hinblick auf die betreffende Kontrolle des Abstroms in Hegnenbach? 8. Auf welche Weise will die Staatsregierung die unter 7 tan- gierten Bedenken im Hinblick auf die Kontrolle der Trinkwasserqualität im Umfeld der Deponie in Hegnenbach ausräumen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.05.2015 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Einschätzung des Landesamtes für Umwelt (LfU), dass es sich beim 3D-Grundwassermodell um das Standardverfahren zu Beurteilungen von Situationen wie in Hegnenbach handelt? Numerische Grundwassermodelle gehören mittlerweile zu den Standardverfahren bei der Lösung von hydrogeologischen und geohydraulischen Fragestellungen. Es ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Erstellung eines derartigen Modells sinnvoll und zielführend ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6749 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6749 Im Fall der Deponie Hegnenbach besteht weder Anlass noch eine Notwendigkeit für ein numerisches Grundwasserströmungsmodell . Eine diesbezügliche Landtagseingabe (Landtagseingabe vom 31.01.2014, UV.0030.17) führte daher nach ausführlicher Sachverhaltsdarstellung zum Beschluss , dass „die Eingabe […] aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt [wird].“ 2. An welchen bayerischen Deponiestandorten wird bereits auf das Verfahren der 3D-Simulation zurückgegriffen ? Über 3D-Simulationen, die im Zusammenhang mit bayerischen Deponiestandorten erstellt wurden, gibt es keine systematische und vollständige Auflistung. Eine Recherche über den Einsatz von Grundwassermodellen an Deponien ist im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht zu bewältigen. 3. Welche Kosten würden nach Auffassung der Staatsregierung für die Etablierung eines dreidimensionalen Grundwassermodells am Deponiestandort in Hegnenbach anfallen? Im Rahmen der o. g. Landtagseingabe wurde vom StMUV geschätzt, dass die von der Bürgerinitiative „Keine Mülldeponie im Raum Altenmünster/Welden e. V.“ veranschlagten Kosten von 30.000 Euro um mindestens das Zehnfache überschritten würden, denn die Erstellung eines Grundwassermodells , um auf einem neuen Erkenntnisniveau eine Bewertung vornehmen zu können, würde zusätzliche Grundwasseraufschlüsse erfordern. Hierbei ist zusätzlich zu bedenken, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhebliches Risiko bestünde, trotz der Aufwendungen keinen nutzbaren Erkenntnisgewinn zu erzielen. 4. Wie kann den vorbeschriebenen hydrogeologischen und geohyrdaulischen Aspekten Genüge getan werden , wenn weiterhin auf die Errichtung eines 3DGrundwassermodells verzichtet wird? Die Standortverhältnisse der Deponie Hegnenbach sind ausreichend erkundet. Der Standort befindet sich im Bereich einer Grundwasserscheide. Die beobachtete geringe Grundwassermächtigkeit sowie die wechselnde Fließrichtung sind dadurch bedingt. Diese Situation erlaubt eine ordnungsgemäße hydrogeologische Überwachung der Deponie , aber keine sinnvolle 3D-Simulation. 5. In welchem Zusammenhang steht die Schließung des Trinkwasserbrunnens in Zusamzell mit der zeitgleichen Eröffnung der Deponie in Hegnenbach? Die Schließung des Trinkwasserbrunnens steht in keinem Zusammenhang mit der Deponie Hegnenbach. Anlass war vielmehr die Neustrukturierung der Wasserversorgung der Gemeinde Altenmünster. 6. Könnte der ehemalige Trinkwasserbrunnen auch nebst der Deponie bedenkenlos betrieben werden? Der Brunnen wurde vor vielen Jahren außer Betrieb genommen . Es liegen keine Kenntnisse bezüglich des baulichen Zustands des Brunnens vor. Auch die Frage, ob das für einen Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung erforderliche Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden könnte, ist offen. Vor diesem Hintergrund lässt sich die gestellte Frage nicht beantworten. Bei der Standortsuche für die Deponie wäre die Lage in einem Trinkwassereinzugsgebiet aus Vorsorgegründen ein Ausschlusskriterium gewesen. Umgekehrt kann auch keine Trinkwassergewinnungsanlage befürwortet werden, deren Grundwassereinzugsgebiet sich mit dem Grundwasserabstrombereich der Deponie überschneidet. 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die gegenüber dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtags von einem Ministerialrat vorgetragenen Bedenken im Hinblick auf die betreffende Kontrolle des Abstroms in Hegnenbach? Vonseiten der Staatsregierung wurden gegenüber dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtags keine Bedenken im Hinblick auf eine unzureichende Kontrolle des Abstroms der Deponie Hegnenbach vorgetragen. Im Gegenteil wurde dargelegt, dass eine ausreichende Überwachung gegeben ist. 8. Auf welche Weise will die Staatsregierung die unter 7 tangierten Bedenken im Hinblick auf die Kontrolle der Trinkwasserqualität im Umfeld der Deponie in Hegnenbach ausräumen? Siehe Antwort zu den Fragen 6 und 7.