Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 17.03.2015 Beratungsstellen für mobile ausländische Arbeitnehmer in Bayern In der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 wurde ein Antrag des Landes Niedersachsen zu einer Entschließung des Bundesrates mit dem Titel „Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken“ (BRDrs . 87/15) den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen . Darin ist der Vorschlag zum Aufbau eines bundesweiten Beratungsnetzes zur Beratung mobiler ausländischer Beschäftigter enthalten. In einigen Ländern existieren bereits entsprechende Beratungsstellen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Beratungsangebote für mobile Beschäftigte gibt es in Bayern? 2. Welche Träger betreiben diese Beratungsstellen? 3. Wie fördert der Freistaat Bayern derartige Beratungsangebote ? 4. In welchen Sprachen wird Beratung angeboten? 5. Zu welchen Themen findet Beratung statt? 6. Mit welchen weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im In- und Ausland kooperieren die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte? 7. Welche Position vertritt die Staatsregierung gegenüber dem Vorschlag, ein bundesweites Beratungsnetz für mobile ausländische Beschäftigte aufzubauen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.05.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Angelika Weikert wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beantwortet. Außerdem wurden beteiligt die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern sowie die vom Bayerischen Städtetag ausgewählten Städte München, Nürnberg und Augsburg. 1. Welche Beratungsangebote für mobile Beschäftigte gibt es in Bayern? 2. Welche Träger betreiben diese Beratungsstellen? Beratungsstelle Faire Mobilität in München: Im Oktober 2011 wurde das Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und fair gestalten“ vom DGB-Bundesvorstand und weiteren Projektpartnern ins Leben gerufen (Laufzeit von gut vier Jahren, 08/2011–10/2015). Ziel war und ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Ländern Informationen und kompetente Beratung anzubieten , damit sich diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser zurechtfinden. Hierzu wurden im Bundesgebiet sechs Beratungsstellen eingerichtet; eine davon ist in München (daneben finden sich Beratungsstellen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund). Die Beratung erfolgt im Arbeits- und Sozialrecht. Beratungsschwerpunkte in München liegen in den Bereichen Werkverträge, Entsendung und Leiharbeit. Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern : Die Handwerkskammern in Bayern bieten eine Beratung an, welche die gesamte selbständige Tätigkeit von Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie deren Existenzgründungsphase umfasst; dazu gehören Betriebswirtschaft , Arbeits- und Sozialrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht , Öffentliches Recht, Technik, Technologie und Innovation , Umweltschutz, Außenwirtschaft, aber auch Aus- und Weiterbildung. Das Beratungsangebot gilt aber auch für in- und ausländische Beschäftigte sowie Auszubildende, die bei den Mitgliedsbetrieben arbeiten bzw. bei diesen eine Tätigkeit aufnehmen . Info-Zentrum Migration und Arbeit: Seit dem 01.07.2014 fördert das Referat für Arbeit und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München (zunächst bis zum 30.06.2016 befristet) das Beratungsprojekt „Info-Zentrum Migration und Arbeit“ in München. Träger des Info-Zentrums ist die Arbeiterwohlfahrt München. Schwerpunkt der Arbeit soll die Beratung von Menschen sein, die infolge ihrer Arbeitssituation in prekäre Lebenssituationen geraten sind. Gleichzeitig werden präventive Ordnungshilfen vermittelt, die zum deutschen Arbeits-, Sozial- und Bildungssystem hinführen sollen . Neben den Fragen rund um die Arbeit werden hier auch weitere soziale Probleme thematisiert. Darüber hinaus bieten die Agenturen für Arbeit im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufgaben allen jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.06.2015 17/6750 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6750 oder teilnehmen wollen, Berufsberatung an (§§ 29 ff. SGB III). Dieses Angebot steht grundsätzlich auch mobilen ausländischen Arbeitnehmern zur Verfügung. 3. Wie fördert der Freistaat Bayern derartige Beratungsangebote ? Eine Förderung solcher Beratungsangebote erfolgt vonseiten des Freistaats nicht. 4. In welchen Sprachen wird Beratung angeboten? Die Beratung in der Beratungsstelle Faire Mobilität in München erfolgt grundsätzlich in deutscher, englischer und bulgarischer Sprache. Zusätzlich ist bei einer vorherigen Terminvereinbarung mit dem Informationszentrum Migration und Arbeit der Arbeiterwohlfahrt München die Beratung in türkischer und rumänischer Sprache möglich. Eine Beratung in einer anderen Sprache ist mit einem eigenen Übersetzer möglich. Das Beratungsangebot der Handwerkskammern erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über weitere Sprachkenntnisse verfügen, können diese für die Beratungstätigkeit eingesetzt werden. Das Info-Zentrum Migration und Arbeit berät in deutscher, englischer, türkischer, bulgarischer und rumänischer Sprache . 5. Zu welchen Themen findet Beratung statt? Vgl. Sie dazu bitte die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. 6. Mit welchen weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im In- und Ausland kooperieren die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte? Die Beratungsstelle Faire Mobilität in München kooperiert mit den Beratungsdiensten der Arbeiterwohlfahrt München (Informationszentrum für Migration und Arbeit; dort u. a. Unterstützung bei der Arbeitsuche, Beratung zu Aufenthalt, Sozialleistungen , Wohnen und Gesundheit). Die Handwerkskammern kooperieren grundsätzlich mit allen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im In- und Ausland (z. B. im Rahmen der Außenwirtschaftsberatung), soweit dies für die jeweilige Beratung sachdienlich ist. Das Info-Zentrum Migration und Arbeit arbeitet mit der Beratungsstelle Faire Mobilität in München zusammen und ist mit anderen Behörden, Institutionen und Organisationen vernetzt. 7. Welche Position vertritt die Staatsregierung gegenüber dem Vorschlag, ein bundesweites Beratungsnetz für mobile ausländische Beschäftigte aufzubauen ? Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung bestehen gegenüber dem Vorschlag, ein bundesweites Beratungsnetz für mobile ausländische Beschäftigte aufzubauen, folgende Bedenken: – Es ist unklar, welche Aufgaben die Beratungsstellen wie (Ausgestaltung des Beratungsangebots) und zu welchen Kosten wahrnehmen sollen. – Die Rechtsberatung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ist primär den Sozialpartnern sowie den rechtsberatenden Berufen zuzuordnen. Die Finanzierung eines (zusätzlichen) Beratungsangebots durch den Freistaat Bayern ist nicht angezeigt, zumal die primäre Zuständigkeit in Sachen Arbeits- und Sozialrecht auf Bundesebene liegt.