Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 21.01.2015 Ganztagsschulen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztagsbetrieb an staatlichen Schulen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztagsbetrieb an staatlichen Schulen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele zusätzliche Lehrerstellen wurden in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen geschaffen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele zusätzliche Lehrerstellen wurden in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen geschaffen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. a) Wie viele Beschäftigte sind mit staatlichen Arbeitsverträgen in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Beschäftigte sind mit staatlichen Arbeitsverträgen in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. a) Wie viele Beschäftigte in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind bei Kooperationspartnern angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Beschäftigte in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind bei Kooperationspartnern angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. a) Wie viele Beschäftigte in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind als Honorarkräfte angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Beschäftigte in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind als Honorarkräfte angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6. a) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Arbeits- bzw. Honorarverträge für lehrendes Personal in Ganztagsschulen? b) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Arbeits- bzw. Honorarverträge für nicht-lehrendes Personal in Ganztagsschulen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.05.2015 Vorbemerkung: Der bedarfsgerechte und flächendeckende Ausbau der Ganztagsangebote war in den letzten Jahren ein Schwerpunkt in der Bildungspolitik und wird dies auch in den nächsten Jahren bleiben. Dies hat der Bayerische Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 deutlich gemacht. Die Grundlagen für den Ausbau der Ganztagsangebote wurden auf dem Bildungsgipfel am 11. Februar 2009 zwischen dem Freistaat und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Danach erfolgt die Einrichtung schulischer Ganztagsangebote auf Antrag der Kommunen als Sachaufwandsträger . Bislang konnten alle genehmigungsfähigen Anträge auf Einrichtung schulischer Ganztagsangebote genehmigt werden. Das gegenwärtige Angebotsspektrum (gebundene Ganztagsangebote ; offene Ganztagsangebote; Mittagsbetreuung ; verlängerte Mittagsbetreuung; verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhtem Förderbedarf; Horte; Häuser für Kinder, altersgeöffnete Kindergärten) stellt den Schulen bzw. Kommunen verschieden ausgeprägte Angebotsformen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten zur Verfügung. Mit den Beschlüssen des Ganztagsgipfels am 24. März 2015 haben Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände eine Weiterentwicklung der Ganztagsangebote eingeleitet . Im Mittelpunkt des Beschlusses steht die neue Möglichkeit der Einrichtung offener Ganztagsangebote auch in den Jahrgangsstufen 1–4 (Grundschule bzw. Grundschulstufe der Förderschule). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6754 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6754 1. a) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztagsbetrieb an staatlichen Schulen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten zu Schülerinnen und Schülern, die ein gebundenes Ganztagsangebot an staatlichen Schulen in Bayern besuchen, sind der Tabelle zu Frage 1 a in der Anlage zu entnehmen. Die Auswertung der Daten bezieht sich auf die Erhebung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) bei den Bezirksregierungen, Dienststellen der Ministerialbeauftragten und Staatlichen Schulämtern im Oktober 2013 zu gebundenen Ganztagsangeboten, die auf Grundlage der Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten an Schulen vom 8. Juli 2013 (KWMBl S. 238) im Schuljahr 2013/2014 gefördert wurden und in der entsprechenden Statistik erfasst sind. Entsprechend plausibilisierte Daten für das aktuelle Schuljahr 2014/2015 liegen derzeit noch nicht vor. Bei der Bewertung der Zahlen gilt es zu beachten, dass es sich um den Gesamtanteil der Schülerinnen und Schüler aller Schularten mit schulischen Ganztagsangeboten handelt. Die Anteile der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schularten können daher sehr unterschiedlich sein und auch von den regionalen Schulstandortfaktoren sowie weiteren Möglichkeiten einer ganztägigen Bildung und Betreuung abhängen. b) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztagsbetrieb an staatlichen Schulen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten zu Schülerinnen und Schülern, die ein offenes Ganztagsangebot an staatlichen Schulen in Bayern besuchen, sind der Tabelle zu Frage 1 b in der Anlage zu entnehmen. Die Auswertung der Daten bezieht sich auf die Erhebung des StMBW bei den Bezirksregierungen, Dienststellen der Ministerialbeauftragten und Staatlichen Schulämtern im Oktober 2013 zu offenen Ganztagsangeboten , die auf Grundlage der Bekanntmachung zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen vom 8. Juli 2013 (KWMBl S. 247) im Schuljahr 2013/2014 gefördert wurden und in der entsprechenden Statistik erfasst sind. Entsprechend plausibilisierte Daten für das aktuelle Schuljahr 2014/2015 liegen derzeit noch nicht vor. Bei der Bewertung der Zahlen gilt es zu beachten, dass es sich um den Gesamtanteil der Schülerinnen und Schüler aller Schularten mit schulischen Ganztagsangeboten handelt. Die Anteile der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schularten können daher sehr unterschiedlich sein und auch von den regionalen Schulstandortfaktoren abhängen. Zudem sind besonders im Grundschulbereich die Angebote der Mittagsbetreuung sowie weitere Angebote der Kindertagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 nicht erfasst. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule war die Einrichtung bzw. die Teilnahme an einem Angebot der offenen Ganztagsschule gemäß der o. g. Bekanntmachung zu offenen Ganztagsangeboten grundsätzlich noch nicht möglich . Im Rahmen des Ganztagsgipfels am 24. März 2015 haben Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände die Einführung offener Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1–4 (Grundschule bzw. Grundschulstufe der Förderschule) beschlossen. Daher ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die offene Ganztagsangebote an staatlichen Schulen besuchen, künftig deutlich erhöhen wird. 2. a) Wie viele zusätzliche Lehrerstellen wurden in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen geschaffen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bis zum Schuljahr 2013/14 wurden für gebundene Ganztagsangebote knapp 2.000 Lehrerstellen für Ganztagsschulen an allen Schularten zur Verfügung gestellt. Eine Aufteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor. b) Wie viele zusätzliche Lehrerstellen wurden in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen geschaffen (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Mit Genehmigung eines offenen schulischen Ganztagsangebotes stellt der Freistaat Bayern für jede gebildete Gruppe je nach Schulart derzeit ein Budget zwischen 24.850 Euro und 32.600 Euro für den zusätzlichen Personalaufwand der Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. In der Regel überträgt die Schulleitung in Absprache mit dem Schulaufwandsträger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote ganz oder teilweise einem Kooperationspartner . Eine Veranschlagung von zusätzlichen Lehrerstellen für offene Ganztagsangebote im Haushalt ist nicht vorgesehen. c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Daten und Auswertungen vor. 3. a) Wie viele Beschäftigte sind mit staatlichen Arbeitsverträgen in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten sind der Tabelle zu Frage 3 a in der Anlage zu entnehmen. b) Wie viele Beschäftigte sind mit staatlichen Arbeitsverträgen in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten sind der Tabelle zu Frage 3 b in der Anlage zu entnehmen. c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Daten und Auswertungen vor. 4. a) Wie viele Beschäftigte in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind bei Kooperationspartnern angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Angaben zur Anzahl der Beschäftigten bei den Kooperationspartnern liegen dem Staatsministerium nicht vor. Die Anzahl der geschlossenen Kooperationsverträge durch Drucksache 17/6754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 die Bezirksregierungen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist der Tabelle zu Frage 4 a in der Anlage zu entnehmen. Je Kooperationsvertrag können im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets je Ganztagsklasse eine oder mehrere Personen eingesetzt werden. Ein Kooperationsvertrag kann auch mit einem Kooperationspartner für mehrere Ganztagsklassen oder mit mehreren Kooperationspartnern für eine Ganztagsklasse an einem Schulstandort abgeschlossen werden. b) Wie viele Beschäftigte in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind bei Kooperationspartnern angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Angaben zur Anzahl der Beschäftigten bei den Kooperationspartnern liegen dem Staatsministerium nicht vor. Die Anzahl der geschlossenen Kooperationsverträge durch die Bezirksregierungen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist der Tabelle zu Frage 4 b in der Anlage zu entnehmen. Je Kooperationsvertrag sind im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets je Ganztagsgruppe mehrere Personen (mindestens zwei) eingesetzt. Ein Kooperationsvertrag kann auch für mehrere Gruppen an einem Schulstandort abgeschlossen werden. c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Daten und Auswertungen vor. 5. a) Wie viele Beschäftigte in den gebundenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind als Honorarkräfte angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten sind der Tabelle zu Frage 5 a in der Anlage zu entnehmen. b) Wie viele Beschäftigte in den offenen Ganztagsschulen an staatlichen Schulen sind als Honorarkräfte angestellt (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten sind der Tabelle zu Frage 5 b in der Anlage zu entnehmen. c) Im Vergleich zu regulären Schulen ohne Ganztagsangebot (bitte aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hierzu liegen dem Staatsministerium keine Daten und Auswertungen vor. 6. a) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Arbeits- bzw. Honorarverträge für lehrendes Personal in Ganztagsschulen ? Bei Beschäftigungsverhältnissen mit angestellten Lehrkräften finden die Verträge zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit dem Freistaat Bayern Anwendung. b) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Arbeits- bzw. Honorarverträge für nicht-lehrendes Personal in Ganztagsschulen ? Aufgrund der Tarifbindung des Freistaates Bayern unterliegen auch Arbeitsverhältnisse mit nicht-lehrendem Personal, welches beim Freistaat Bayern beschäftigt ist, grundsätzlich dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL ). Die schriftlichen Arbeitsverträge auf Grundlage des TV-L werden von der zuständigen Regierung geschlossen. Kooperationsverträge werden auf Vorschlag der Schulleitung zwischen einem freien Träger oder einer Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Zum Vertragsabschluss ist der vom Staatsministerium zur Verfügung gestellte Mustervertrag zu verwenden, welcher im Informationsportal des Staatsministeriums als Anlage zu den jeweiligen Bekanntmachungen zu gebundenen bzw. offenen Ganztagsangeboten an Schulen in der jeweils gültigen Form unter folgender Adresse eingestellt ist: www.km.bayern.de/ganztagsschule Bezüglich des Abschlusses von Honorarverträgen wird auf die diesbezügliche Bekanntmachung des Staatsministeriums sowie die entsprechenden Mustervereinbarungen und Hinweise zum Einsatz von Honorarkräften in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6754 1 a) gebundenen 1 b) offenen Bayern 6,0 % 7,2 % Oberbayern 5,7 % 7,0 % Niederbayern 5,7 % 8,2 % Oberpfalz 6,7 % 6,9 % Oberfranken 6,0 % 7,4 % Mittelfranken 6,8 % 6,8 % Unterfranken 6,6 % 9,1 % Schwaben 5,5 % 6,2 % 9,6 % 7,2 % 7,5 % 8,8 % 8,3 % 7,4 % 4,9 % 6,5 % 3,8 % 9,0 % 4,0 % 3,1 % 9,3 % 4,5 % 6,3 % 8,8 % 5,0 % 3,1 % 4,9 % 9,1 % 4,6 % 3,9 % 5,7 % 9,9 % 3,7 % 7,4 % 7,0 % 4,6 % 4,9 % 6,3 % 6,0 % 5,0 % 6,3 % 10,0 % 5,8 % 2,8 % 3,0 % 4,8 % 4,4 % 8,2 % 4,5 % 7,7 % 2,3 % 5,1 % 1,8 % 3,3 % 3,7 % 5,4 % 11,6 % 12,8 % 8,8 % 2,2 % 6,1 % 5,2 % 5,9 % 11,7 % 5,9 % 9,5 % 3,0 % 7,4 % 9,4 % 11,6 % 7,8 % 6,9 % 2,2 % 11,2 % Ingolstadt München/Stadt Rosenheim/Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München/Land Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim/Land Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Landshut/Stadt Passau/Stadt Straubing Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut/Land Passau/Land Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen 4,7 % 5,4 % Tabelle zu Frage 1. Anteil der Schüler in gebundenen und offenen Ganztagsangeboten an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14 in regionaler Gliederung Region Anteil der Schüler in … Ganztagsangeboten an staatlichen Schulen* im Schuljahr 2013/14 Seite 1 von 6 Drucksache 17/6754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 3,7 % 5,8 % 7,1 % 5,1 % 8,3 % 11,9 % 5,7 % 14,1 % 5,3 % 7,4 % 3,7 % 5,3 % 7,2 % 3,9 % 5,2 % 7,7 % 9,9 % 7,4 % 5,5 % 4,0 % 8,3 % 5,1 % 4,8 % 3,0 % 5,7 % 6,1 % 6,1 % 14,0 % 3,6 % 7,7 % 4,6 % 8,8 % 4,8 % 6,5 % 7,0 % 12,7 % 5,5 % 8,0 % 5,8 % 8,4 % 9,5 % 3,6 % 13,7 % 5,7 % 4,6 % 5,3 % 4,9 % 7,0 % 5,7 % 2,0 % 8,0 % 7,5 % 7,7 % 7,8 % 6,5 % 7,7 % 5,6 % 5,2 % 7,2 % 6,0 % 7,1 % 11,1 % 7,1 % 4,2 % 8,1 % 6,5 % 6,1 % 6,5 % 6,9 % 5,7 % 2,9 % 6,4 % 3,9 % 8,7 % 12,0 % 4,8 % 4,4 % 10,6 % 6,5 % 11,5 % 10,0 % 8,5 % 0,8 % 5,8 % 15,0 % 8,0 % 7,0 % 15,9 % 8,3 % 11,1 % 3,2 % 6,6 % 5,7 % 7,0 % 4,4 % 8,3 % 8,9 % 7,3 % 6,2 % 6,8 % Dingolfing-Landau Amberg Regensburg/Stadt Weiden i. d. OPf. Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg/Land Schwandorf Tirschenreuth Bamberg/Stadt Bayreuth/Stadt Coburg/Stadt Hof/Stadt Bamberg/Land Bayreuth/Land Coburg/Land Forchheim Hof/Land Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ansbach/Stadt Erlangen Fürth/Stadt Nürnberg Schwabach Ansbach/Land Erlangen-Höchstadt Fürth/Land Nürnberger Land Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Roth Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg/Stadt Schweinfurt/Stadt Würzburg/Stadt Aschaffenburg/Land Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt/Land Würzburg/Land Augsburg/Stadt Kaufbeuren Kempten (Allgäu) 10,4 % 4,2 % Seite 2 von 6 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6754 7,5 % 6,3 % 3,5 % 5,2 % 5,6 % 5,1 % 4,6 % 6,7 % 3,9 % 7,2 % 10,1 % 6,7 % 5,1 % 4,1 % 2,7 % 3,8 % 3,2 % 12,9 % 3,2 % 6,3 % Memmingen Aichach-Friedberg Augsburg/Land Dillingen a. d. Donau Günzburg Neu-Ulm Lindau (Bodensee) Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu 3,2 % 8,0 % * Berücksichtigt sind gebundene Ganztagsangebote an Grundschulen sowie der Grundschulstufe an Förderzentren; gebundene und offene Angebote an Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien (Jahrgangsstufen 5 bis 10). Seite 3 von 6 Drucksache 17/6754 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Ta be lle n zu Fr ag en 3 b is 5 be zo ge n au f d as Sc hu lja hr 2 01 3/ 20 14 3 a) ge bu nd en en Ga nz ta gs an ge bo te n 3 b) o ffe ne n Ga nz ta gs an ge bo te n 4 a) ge bu nd en en Ga nz ta gs an ge bo te n 4 b) o ffe ne n Ga nz ta gs an ge bo te n 5 a) ge bu nd en en Ga nz ta gs an ge bo te n 5 b) o ffe ne n Ga nz ta gs an ge bo te n 47 6 20 4 11 50 10 53 6 0 36 8 36 5 29 7 0 0 3 3 92 12 0 0 0 2 0 12 3 12 9 0 0 36 4 10 6 10 7 0 0 22 43 17 5 12 5 2 0 4 0 11 7 14 1 4 0 37 3 14 6 17 2 13 4 0 0 4 14 9 16 10 7 58 7 5 6 12 4 9 9 8 14 9 15 11 10 6 9 15 4 8 13 7 1 27 18 3 7 1 12 8 6 7 1 9 11 3 55 24 1 8 5 4 8 15 25 2 13 8 5 14 1 3 5 7 4 5 5 5 7 2 13 10 7 12 8 15 9 15 Ba ye rn Ob er ba ye rn Ni ed er ba ye rn Ob er pf alz Ob er fra nk en M itt el fra nk en Un te rfr an ke n Sc hw ab en In go lst ad t M ün ch en /S ta dt Ro se nh ei m /S ta dt Al tö tti ng Be rc ht es ga de ne r L an d Ba d Tö lzW ol fra ts ha us en Da ch au Eb er sb er g Ei ch st ät t Er di ng Fr ei sin g Fü rs te nf el db ru ck Ga rm isc h- Pa rte nk irc he n La nd sb er g a m Le ch M ie sb ac h M üh ld or f a . I nn M ün ch en /L an d Ne ub ur gSc hr ob en ha us en Pf af fe nh of en a. d . I lm Ro se nh ei m /L an d St ar nb er g Tr au ns te in W ei lh ei m -S ch on ga u La nd sh ut /S ta dt Pa ss au /S ta dt St ra ub in g De gg en do rf Fr ey un gGr af en au Ke lh ei m La nd sh ut /L an d Pa ss au /L an d 19 16 Re gio n An za hl ab ge sc hl os se ne r K oo pe ra tio ns ve rtr äg e in Be sc hä fti gt e m it Ar be its ve rtr äg en in An za hl vo n Ho no ra rv er trä ge n in Se ite 4 vo n 6 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6754 0 7 3 3 5 13 6 9 9 11 8 5 1 16 26 10 9 4 10 1 7 14 17 13 11 15 21 13 17 16 12 8 3 2 1 11 6 3 9 6 1 6 17 4 8 11 5 4 6 4 10 14 4 16 14 8 8 7 7 5 3 4 8 5 2 4 6 1 12 8 4 7 21 11 8 1 17 11 1 25 26 5 5 1 1 18 19 34 11 10 23 7 3 18 12 7 3 6 8 1 1 19 10 1 5 6 1 7 9 1 7 5 1 9 13 13 19 3 14 14 2 10 Re ge n Ro tta l-I nn St ra ub in g- Bo ge n Di ng ol fin g- La nd au Am be rg Re ge ns bu rg /S ta dt W ei de n i. d . O Pf . 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Wahlperiode Seite 9 6 10 17 16 7 14 12 10 6 10 81 13 37 18 4 5 3 11 4 3 14 6 2 31 7 7 12 76 11 20 18 22 22 12 8 38 15 1 10 67 6 35 12 11 5 5 11 25 8 9 12 11 12 13 25 3 8 Ki tz in ge n M ilt en be rg M ain -S pe ss ar t Sc hw ei nf ur t/ La nd W ür zb ur g/ La nd Au gs bu rg /S ta dt Ka uf be ur en Ke m pt en (A llg äu ) M em m in ge n Ai ch ac h- Fr ie db er g Au gs bu rg /L an d Di llin ge n a. d . D on au Gü nz bu rg Ne u- Ul m Lin da u (B od en se e) Os ta llg äu Un te ra llg äu Do na uRi es Ob er all gä u 8 4 11 13 Se ite 6 vo n 6