Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2015 Einführung des Digitalfunks im Rahmen des G7-Gipfels Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kommunen sind von einer vorgezogenen Einführung des Digitalfunks und der Beschaffung entsprechender Geräte aufgrund der Ausrichtung des G7- Gipfels 2015 in Bayern betroffen? 2. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Digitalfunks in den betroffenen Gemeinden? 3. Ist in allen Kommunen gewährleistet, dass trotz der vorgezogenen Einführung ein Probebetrieb erfolgen kann? 3.1 Wenn nein, in welchen Kommunen ist kein Probebetrieb möglich? 3.2 Wenn ja, welche konkrete Ausgestaltung wird der Probebetrieb jeweils haben? 4. Wie ist der Beschaffungsprozess der Geräte für den Digitalfunk ausgestaltet worden? 4.1 Musste die Ausschreibung eines Rahmenvertrages nach VOL/A wegen eines fehlerhaften Vergabeverfahrens erneut durchgeführt werden, und wenn ja, warum ? 4.2 Wurden nach einer Auftragsvergabe noch zusätzliche Komponenten, Lizenzen etc. vom Anbieter nachgeordert , die in der ursprünglichen Ausschreibung/dem ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren? 5. Wurden derartige Erweiterungen der Ausschreibung an alle Bieter gerichtet oder nur an den, der bereits ursprünglich den Zuschlag erhalten hatte? 5.1 Wenn ja, welche Auswirkung hatten die Ausschreibungserweiterungen auf die ursprünglichen Preise und sind diese dann noch mal mit dem angebotenen Leistungskatalog und den Preisen der ursprünglich unterlegenen Bieter verglichen worden? 5.2 Zu welchem Ergebnis hat ein solcher Vergleich geführt ? 6. Welche Kosten sind bei der Beschaffung der Geräte jeweils angefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune , Kostenträger und unter Gegenüberstellung von Kostenplanung der Kommune und tatsächlichen Beschaffungskosten )? 7. Welchen Einfluss hatten die Kommunen konkret auf die Auswahl der angeschafften Geräte? 7.1 Gibt es zwischen den Kommunen Unterschiede in Bezug auf die technologische Ausgestaltung der Geräte? 7.2 Gibt es im Hinblick auf die Technologie der Geräte insbesondere Unterschiede zwischen den Kommunen im direkten Umfeld des Gipfelorts und denen, die sich im weiteren Umkreis befinden? 8. Was haben die einzelnen Rettungsdienste für Geräte erhalten, insbesondere wie sind sie technologisch ausgestattet (bitte aufgeschlüsselt nach Rettungsdienst , Kommunen und technologischer Beschreibung der Geräte)? 8.1 Wie ist sichergestellt, dass die beschafften Geräte und ihr Zubehör mit künftigen technischen Veränderungen kompatibel sind? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.05.2015 1. Welche Kommunen sind von einer vorgezogenen Einführung des Digitalfunks und der Beschaffung entsprechender Geräte aufgrund der Ausrichtung des G7-Gipfels 2015 in Bayern betroffen? Von einer vorgezogenen Einführung des Digitalfunks und der Beschaffung von digitalen Endgeräten sind wegen des G7-Gipfels sämtliche Kommunen im Rettungsdienstbereich (RDB) Oberland, also in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen , Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau betroffen. 2. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Digitalfunks in den betroffenen Gemeinden? Die Migration (= Wechsel vom Analog- zum Digitalfunk) im RDB Oberland ist vollständig abgeschlossen. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Oberland hat die Beschaffung der Endgeräte der kommunalen Feuerwehren durchgeführt. Der Einbau in die Fahrzeuge und die Schulung der Einsatzkräfte ist erfolgt. 22 G7-relevante Dienststellen der Feuerwehren wurden ebenfalls bereits digital ertüchtigt. Der Aufbau des Digitalfunknetzes im Einsatzbereich des G7-Gipfels wurde plangemäß zum 30.04. abgeschlossen. 3. Ist in allen Kommunen gewährleistet, dass trotz der vorgezogenen Einführung ein Probebetrieb erfolgen kann? 3.1 Wenn nein, in welchen Kommunen ist kein Probebetrieb möglich? 3.2 Wenn ja, welche konkrete Ausgestaltung wird der Probebetrieb jeweils haben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6755 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6755 Der sog. erweiterte Probebetrieb (ePB) ist im zwischen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Berlin und der Airbus Defence and Space (Airbus DS, vormals Cassidian Communications) geschlossenen Systemliefervertrag als Teil des Abnahmeverfahrens eines Netzabschnitts unter Mitwirkung des jeweiligen Landes bundesweit einheitlich und verbindlich geregelt. Der Beginn des ePB ist nach den Vereinbarungen grundsätzlich an die Fertigstellung der Netzinfrastruktur in einem Netzabschnitt gekoppelt und startet nach der technischen Abnahme des Netzes. Nach dem ePB muss eine Abnahme von der Systemlieferantin Airbus DS erfolgen, sofern keine abnahmeverhindernden Mängel bestehen. Dieses Verfahren fand bzw. findet in allen 45 bundesweiten Netzabschnitten Anwendung. In Bayern wird der ePB umfassend genutzt, um die Netzabnahme mit umfangreichen technischen und funktionellen Tests sowie einer testweisen taktischen Netznutzung zu begleiten, frühzeitig Erfahrungen mit dem digitalen Einsatzfunk im jeweiligen Netzabschnitt zu sammeln und etwaige Erkenntnisse aus der ersten Nutzung heraus ggf. an die BDBOS möglichst noch innerhalb des Abnahmeprozesses weiterzugeben, um bei festgestelltem Verbesserungsbedarf frühzeitig entsprechende Maßnahmen zu initiieren. Der Stand der Migration bei den erstteilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist zu Beginn des ePB nur von nachgeordneter Bedeutung. Da alle Teilnehmer jedoch ein Interesse daran haben, dass das Netz den Anforderungen entspricht, wird bis zum Beginn des ePB ein Migrationsstand angestrebt, der praktische Tests ermöglicht. Zur Durchführung der im ePB vorgesehenen Tests ist es ausreichend, wenn eine repräsentative Anzahl Endgeräte vorhanden ist. Die Migration kann während des ePB und darüber hinaus fortgesetzt werden. Für das G7-Einsatzgebiet begann der ePB Mitte Dezember 2014 und wurde nach Durchführung intensiver und umfangreicher Tests, an denen sich auch Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste mit eigenen Endgeräten und mit Digitalfunk ausgerüsteten Fahrzeugen beteiligten, Ende März 2015 für beendet erklärt. Bereits während des ePB nutzten die Feuerwehren im RDB Oberland aufgrund des weit fortgeschrittenen Migrationsstands den BOS-Digitalfunk freiwillig im Einsatzalltag, so zum Beispiel auch erfolgreich bei den Einsätzen während des Sturms „Niklas“. Vorbemerkung zu den Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 betreffen die Durchführung und Abwicklung des Vergabeverfahrens. Die Ausschreibung, Beschaffung und Verteilung der digitalen Endgeräte führte der ZRF Oberland für alle Kommunen im RDB Oberland mit Unterstützung eines entsprechenden Fachanwalts eigenverantwortlich durch. Deshalb liegen die in Nrn. 4 und 5 gewünschten Auskünfte dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nur rudimentär vor. 4. Wie ist der Beschaffungsprozess der Geräte für den Digitalfunk ausgestaltet worden? Die Ausschreibung wurde europaweit veröffentlicht und nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen. Ein zunächst fristwahrend eingelegter Überprüfungsantrag wurde wieder zurückgenommen . 4.1 Musste die Ausschreibung eines Rahmenvertrages nach VOL/A wegen eines fehlerhaften Vergabeverfahrens erneut durchgeführt werden, und wenn ja, warum? Nein. 4.2 Wurden nach einer Auftragsvergabe noch zusätzliche Komponenten, Lizenzen etc. vom Anbieter nachgeordert, die in der ursprünglichen Ausschreibung /dem ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren? Aufgrund einer Freigabe des 2. Kontrollkanals (SCCH) durch die BDBOS und der Sendeleistungsbeschränkung erst im laufenden Vergabeverfahren wurden diverse Komponenten nach unseren Informationen nachträglich verändert. 5. Wurden derartige Erweiterungen der Ausschreibung an alle Bieter gerichtet oder nur an den, der bereits ursprünglich den Zuschlag erhalten hatte? 5.1 Wenn ja, welche Auswirkung hatten die Ausschreibungserweiterungen auf die ursprünglichen Preise und sind diese dann noch mal mit dem angebotenen Leistungskatalog und den Preisen der ursprünglich unterlegenen Bieter verglichen worden ? 5.2 Zu welchem Ergebnis hat ein solcher Vergleich geführt ? Informationen hierzu liegen uns nicht vor. 6. Welche Kosten sind bei der Beschaffung der Geräte jeweils angefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune, Kostenträger und unter Gegenüberstellung von Kostenplanung der Kommune und tatsächlichen Beschaffungskosten)? 7. Welchen Einfluss hatten die Kommunen konkret auf die Auswahl der angeschafften Geräte? 7.1 Gibt es zwischen den Kommunen Unterschiede in Bezug auf die technologische Ausgestaltung der Geräte? 7.2 Gibt es im Hinblick auf die Technologie der Geräte insbesondere Unterschiede zwischen den Kommunen im direkten Umfeld des Gipfelorts und denen , die sich im weiteren Umkreis befinden? Die Fragen 6 bis 7.2 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Beschaffung digitaler Endgeräte handeln die Ge- meinden und Landkreise eigenverantwortlich im Rahmen ihres jeweiligen kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Aus diesem Grund liegen die gewünschten detaillierten Auskünfte dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht vor. 8. Was haben die einzelnen Rettungsdienste für Geräte erhalten, insbesondere wie sind sie technologisch ausgestattet (bitte aufgeschlüsselt nach Rettungsdienst, Kommunen und technologischer Beschreibung der Geräte)? Das Bayerische Rote Kreuz hat für alle bayerischen Rettungsdienstorganisationen eine landesweite Ausschreibung und Beschaffung der Endgeräte durchgeführt und die Endgeräte an die jeweiligen Verbände und Organisationen verteilt. Details hierzu liegen dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr nicht vor. Drucksache 17/6755 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 8.1 Wie ist sichergestellt, dass die beschafften Geräte und ihr Zubehör mit künftigen technischen Veränderungen kompatibel sind? Im bundesweiten BOS-Digitalfunknetz dürfen nur Endgeräte verwendet und betrieben werden, die von der BDBOS entsprechend zertifiziert sind. Insoweit ist sichergestellt, dass alle digitalen Endgeräte im BOS-Digitalfunknetz auch nach technischen Veränderungen untereinander kompatibel sind.