Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 13.04.2015 Fördermöglichkeiten der Ferienbetreuung Ich frage die Staatsregierung: Welche Fördermöglichkeiten gibt es seitens des Freistaates Bayern für die Ferienbetreuung von Schulkindern: a) für Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer eine Feri- enbetreuung der Kinder anbieten wollen (intern oder extern)? b) für Betreuungseinrichtungen beispielsweise von Wohlfahrtsverbänden oder Gemeinden, die auf Grundlage des BayKiBiG arbeiten? c) für Elterninitiativen oder ehrenamtlich geführte Vereine ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.05.2015 Zu a)–c): Eine staatliche Förderung einer Ferienbetreuung von Schulkindern erfolgt nach Maßgabe des BayKiBiG gegenüber den für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen. Eine unmittelbare Förderung der freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen der Ferienbetreuung durch den Freistaat Bayern sieht das BayKiBiG grundsätzlich nicht vor. Sonstige Träger sind z. B. Elterninitiativen oder betriebliche Einrichtungen. Freigemeinnützige oder sonstige Träger haben aber Anspruch auf kindbezogene Förderung gegen die jeweilige Aufenthaltsgemeinde. Der Freistaat refinanziert die für die Kinderbetreuung zuständigen (Aufenthalts-)Gemeinden. Kindertageseinrichtungen, die nach dem BayKiBiG gefördert werden, können in Ferienzeiten im Rahmen der in der Betriebserlaubnis genehmigten zulässigen Höchstplatzzahl weitere Kinder (Ferienkinder) aufnehmen. Für diese Kinder besteht ein Anspruch auf kindbezogene Förderung, sofern die Buchung mindestens 15 Betriebstage im Abrechnungsjahr umfasst. Betreuungsangebote, die lediglich für Ferienzeiten organsiert werden, sind nach dem BayKiBiG nicht förderfähig, da es sich hierbei um kein regelmäßiges Bildungsangebot handelt und daher die verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans nicht umgesetzt werden können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6757 Bayerischer Landtag