Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 24.02.2015 Zusammenarbeit mit den Landesmediendiensten Bayern e.V. Die Landesmediendienste Bayern e.V. (LMD) verkaufen und verleihen Filme zur politischen Bildung inklusive der Lizenz für eine öffentliche Vorführung an schulische und außerschulische Einrichtungen. Dies geschieht im Wesentlichen im Auftrag der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und des Pädagogischen Instituts München. Nach Auskunft der LMD hat die Landeszentrale diese Kooperation zum 1. April 2015 aufgekündigt. Die LMD sieht sich dadurch in ihrer Existenz gefährdet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen soll die Zusammenarbeit mit den Landesmediendiensten Bayern e.V. beendet werden ? 2. Wie viel Geld wurde den LMD seit ihrer Gründung im Jahr 2000 aus Landesmitteln zum Erwerb von Material oder als Zuschüsse zur Verfügung gestellt? 3. Was geschieht im Falle eines Endes der Zusammen- arbeit mit den im Auftrag der Landeszentrale erworbenen und aus Landesmitteln finanzierten Leihfilmen? 4. Stehen diese Filme ab 1. April 2015 weiterhin zum Ver- leih zur Verfügung? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Einrichtung wird den Verleih durch- führen und wie wirkt sich das auf die Leihgebühren aus? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.05.2015 Vorbemerkung: Zwischen den Landesmediendiensten e.V. (nachfolgend LMD e.V.) und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (nachfolgend LZ), wurde Mitte Februar 2015 ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Der Aufhebungsvertrag sieht vor, dass die Geschäftsbeziehung zwischen der LZ und den LMD e.V. über den Verleih der visuellen Medien, die im Eigentum der Landeszentrale stehen, zum 31. März 2015 beendet wird sowie dass der Verleih dieser Medien durch den Landesmediendienst ab 1. April 2015 ersatzlos eingestellt wird. Eine Kündigung der Geschäftsbeziehung seitens des Staatsministeriums erfolgte nicht. Zur im Vorspruch zur Schriftlichen Anfrage vorgetragenen „Existenzgefährdung der LMD e.V.“ wird folgende Information übermittelt: Im Oktober 2014 teilte der Vorsitzende der LMD e.V. in einem Gespräch Vertretern des Staatsministeriums mit, dass die Beendigung der Geschäftsbeziehungen grundsätzlich für die LMD e.V. nicht existenzgefährdend sei, dass aufgrund des diesbezüglichen Wegfalls eines 25%igen Anteils des Jahresetats jedoch an Entlassungen gedacht werden müsse. 1. Aus welchen Gründen soll die Zusammenarbeit mit den Landesmediendiensten Bayern e.V. beendet werden? a) Bis 31.03.2015 wurden Medien zur politischen Bildungsarbeit über die eigenen Internetseiten der LZ, über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung und über die nachfolgend LMD e.V. vertrieben bzw. verliehen. Daneben besteht über die kommunalen Medienzentren als wichtigste Lieferanten von Medien zur (politischen) Bildung (die im landesweiten Durchschnitt jährlich etwa 23.000 Euro für den Neuankauf zur Verfügung haben), über die diözesanen Mediendienste sowie über die evangelische Medienzentrale für jedermann die Möglichkeit, kurzfristig und in aller Regel kostenlos an entsprechende Medien zu gelangen. Die Mediathek „mebis“, das vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst initiierte und etablierte „Landesmedienzentrum Bayern“, ist (neben der Lernplattform und dem Prüfungsarchiv) inzwischen ein etablierter und wichtiger Bestandteil der Plattform. Sie enthält 13.000 Bildungsmedien und wird in Zukunft den kommunalen Medienzentren die Möglichkeit eröffnen, ihre Online-Medien über diesen Weg an die Schulen zu verbreiten. b) Der Bayerische Oberste Rechnungshof (nachfolgend ORH) hat sich in seiner Prüfungsmitteilung aus dem Jahr 2009 u. a. auch zum Verleih audio-visueller Medien durch Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6758 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6758 die LMD e.V. geäußert und Kritik geübt. Die Kritik betraf zum einen die Höhe der pro Verleihvorgang zu entrichtenden Pauschale, ferner, dass trotz dieser hohen Pauschale zusätzlich von den LMD e.V. für Katalogwerbung und Verleihmitteilungen sowie für die Aufbewahrung der Medieneinheiten der LZ Gebühren in beträchtlicher Höhe in Rechnung gestellt wurden. Bemängelt wurde weiterhin, dass die pädagogischen bzw. didaktischen Erwägungen, die dem Ankauf von Medieneinheiten durch die LZ auf Vorschlag der LMD e.V., die für sich hohe Beratungskompetenz in Anspruch nehmen, nicht nachvollziehbar seien, da entsprechende Begründungen durch die LMD e.V. nicht vorgelegt worden seien. Schließlich wurde durch den ORH bemängelt, dass die LZ sich überhaupt noch des „veralteten“ (und kostspieligen ) konventionellen Vertriebs-/Verleihwegs, wie ihn die LMD e.V. beschreitet, angesichts moderner und weitaus kostengünstigerer Vertriebswege bedient. Die LZ hat die Konsequenzen aus der Prüfungsmitteilung gezogen: Sie hat den Ankauf neuer Medieneinheiten eingestellt und außerdem den LMD e.V. bereits im Jahr 2011 mitgeteilt, dass die Geschäftsbeziehung nicht mehr fortgesetzt würde. Nach Jahren des Übergangs ist die nochmals bis 31.03.2015 eingeräumte Frist zur Abwicklung aus Sicht des Staatsministeriums mehr als hinreichend bemessen gewesen. Die Beendigungsvereinbarung wurde sowohl von den LMD e.V. am 16.02.2015 als auch von der LZ am 10.02.2015 unterschrieben. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Medienverleih durch die LMD e.V. vergleichsweise kostspielig und wenig zeitgemäß ist und zudem der Bedarf durch die Serviceleistungen der Plattform mebis, der kommunalen Medienzentren, der diözesanen Mediendienste und der evangelischen Medienzentren ohne Einsatz zusätzlicher staatlicher Mittel gedeckt werden kann. Darüber hinaus sind die meisten der von den LMD e.V. verliehenen Medienträger (VHS-Kassetten, Super-8-Filme) inzwischen technisch nicht mehr einsetzbar; auch die künftige Nutzung von CD-ROM bzw. DVD ist, bedingt durch die ständig wachsende Bedeutung neuer Technologien, eher begrenzt . Der Verleih von Medien per Postversand ist nicht mehr zeitgemäß und zudem vergleichsweise teuer. Inhaltlich ist im Lauf der Jahre zwischen 1998 (dem Beginn der Geschäftsbeziehung zu den LMD e.V.) und 2009 (Zugang der ORH-Prüfungsmitteilung) ein Bestand an Medien entstanden, der pädagogisch und didaktisch nicht mehr voll auf der Höhe der Zeit ist und dem jedenfalls kein stringentes Konzept zugrunde liegt. 2. Wie viel Geld wurde den LMD seit ihrer Gründung im Jahr 2000 aus Landesmitteln zum Erwerb von Material oder als Zuschüsse zur Verfügung gestellt ? Mit Landesmitteln erfolgte eine Verleihkostenerstattung, die Übernahme von Verkaufskosten, die Erstattung von Ankäufen , die Bezahlung von Lizenzrechten und von sonstigen Kosten (z. B. Lagergebühren). Die den LMD e.V. in den Jahren 2000 mit 2014 zur Verfügung gestellten Landesmittel sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Jahr Betrag in EUR 2000 208.854,64 (408.484,16 DM) 2001 214.979,02 (420.462,41 DM) 2002 204.636,02 2003 193.124,53 2004 218.382,79 2005 204.281,77 2006 145.134,88 2007 146.459,00 2008 120.633,50 2009 120.679,00 2010 120.000,00 2011 107.224,00 2012 64.649,00 2013 46.522.34 2014 53.181,19 3. Was geschieht im Falle eines Endes der Zusammenarbeit mit den im Auftrag der Landeszentrale erworbenen und aus Landesmitteln finanzierten Leihfilmen? Da die Geschäftsbeziehung zu den LMD e.V. beendet ist, werden die LMD e.V. alle visuellen Verleihmedien an die LZ zurückgeben. Nach einer fachlichen Sichtung wird über die weitere Verwendung entschieden. 4. Stehen diese Filme ab 1. April 2015 weiterhin zum Verleih zur Verfügung? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Einrichtung wird den Verleih durchführen und wie wirkt sich das auf die Leihgebühren aus? Die bei den LMD e.V. vorhandenen Medien stehen seit 1. April 2015 aus folgenden Gründen nicht mehr für den Verleih zur Verfügung: • Die Medien sind zum Teil technisch und inhaltlich veraltet. • Über kommunale Medienzentren, über die diözesanen Mediendienste sowie die evangelische Medienzentrale können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger kurzfristig und in der Regel kostenlos an entsprechende Medien gelangen. Die Mediathek von „mebis“ eröffnet eine weitere Möglichkeit, um entsprechende Medien zu erhalten . Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. • Die LZ arbeitet an einem neuen Medienkonzept, um at- traktives Material in einem zeitgemäßen und zukunftsfähigen Format anbieten zu können.