Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2015 Aujeszkysche Krankheit Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit (AK) wurden in Bayern in den letzten zehn Jahren nachgewiesen (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)? b) Wie korrespondiert die offensichtlich virulente Anwesenheit des Erregers in den deutschen Bundesländern, auch in Bayern, mit dem Umstand, dass Deutschland seit 2003 in der EU als anerkannt AK-frei gilt? 2. a) Wie viele stichprobenbasierte Untersuchungen von Wildschweinblutproben auf Antikörper gegen das AKVirus zeigten seit Einführung der Untersuchungen durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) positive Ergebnisse (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)? b) Wie verteilen sich diese positiven Ergebnisse auf die bayerischen Regierungsbezirke (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)? c) Wie sind die regionalen Unterschiede, falls vorhanden, zu erklären? 3. a) Zeigen die Ergebnisse der Untersuchungen, dass Schwarzwild weiterhin das Reservoir für die AK bildet und dies mit steigender Tendenz auch bleibt? b) Gibt es Grund zur Annahme, dass mit der Zunahme der Schwarzwildbestände auch die AK weiter zunimmt ? 4. a) Wurde in Bayern gesund gestrecktes Schwarzwild auf das Vorkommen von AK untersucht? b) Wenn ja, wie hoch war der Anteil der diagnostisch positiven Tiere (bitte auf die Jahre seit Beginn der Untersuchungen aufgeschlüsselt)? 5. a) Wie viele Erkrankungsfälle bei Hunden wurden in den letzten zehn Jahren seit 2005 angezeigt? b) Wie wird aus der Sicht der Staatsregierung der Grad der Gefährdung für den zur Schwarzwildjagd eingesetzten Hund eingeschätzt? 6. a) Gab es in Bayern wechselseitige Ansteckungen zwischen Wildschwein und Hausschwein? b) Wenn ja, wann und wie viele? c) Welche Vorkehrungen wurden bzw. werden getroffen, um die wechselseitige Ansteckung Wildschwein/Hausschwein zu verhindern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.05.2015 1. a) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit (AK) wurden in Bayern in den letzten zehn Jahren nachgewiesen (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln )? Deutschlands Hausschweinepopulation ist seit 2003 AKfrei ; die AK-Freiheit der Hausschweinebestände wird über jährliche Stichprobenuntersuchungen gewährleistet. Mit Beginn des AK-Monitorings bei Wildschweinen (serologische Untersuchungen auf Antikörper) im Jahr 2012 wurden in Bayern folgende positive Nachweise erhoben: • 2012: 81 (von 1.632 untersuchten Proben) • 2013: 287 (von 2.798 untersuchten Proben) • 2014: 550 (von 4.581 untersuchten Proben) b) Wie korrespondiert die offensichtlich virulente Anwesenheit des Erregers in den deutschen Bundesländern , auch in Bayern, mit dem Umstand, dass Deutschland seit 2003 in der EU als anerkannt AKfrei gilt? Siehe auch 1 a, der Status „AK-frei“ bezieht sich ausschließlich auf Hausschweine. 2. a) Wie viele stichprobenbasierte Untersuchungen von Wildschweinblutproben auf Antikörper gegen das AK-Virus zeigten seit Einführung der Untersuchungen durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) positive Ergebnisse (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)? b) Wie verteilen sich diese positiven Ergebnisse auf die bayerischen Regierungsbezirke (bitte auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)? AK-Untersuchungen Wildschwein (LGL) 2014, 2013 und 2012 Positive Nachweise 2014: Niederbayern: 53 (17,5 % positiv) Unterfranken: 334 (18,5 %) Oberpfalz: 103 (11 %) Mittelfranken: 22 (7,5 %) Oberfranken: 26 (3,4 %) Oberbayern: 12 (3,8 %) Schwaben: 0 Gesamt: 550 von 4.581 untersuchten Proben (12 %) Positive Nachweise 2013: Niederbayern: 65 (20,1 % positiv) Unterfranken: 180 (13,7 %) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6762 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6762 Oberpfalz: 29 (8,6 %) Mittelfranken: 2 (1,7 %) Oberfranken: 7 (2,3 %) Oberbayern: 4 (1,9 %) Schwaben: 0 Gesamt: 287 von 2.798 untersuchten Proben (10,3 %) Positive Nachweise 2012: Niederbayern: 37 (19,5 %) Unterfranken: 17 (3,5 %) Oberpfalz: 20 (5,6 %) Mittelfranken: 0 Oberfranken: 0 Oberbayern: 5 (3,0 %) Schwaben: 2 (1,0 %) Gesamt: 81 von 1.632 untersuchten Proben (5 %) c) Wie sind die regionalen Unterschiede, falls vorhanden , zu erklären? Die Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Schwarzwildpopulation in den jeweiligen Regierungsbezirken. 3. a) Zeigen die Ergebnisse der Untersuchungen, dass Schwarzwild weiterhin das Reservoir für die AK bildet und dies mit steigender Tendenz auch bleibt? Ja, infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger. b) Gibt es Grund zur Annahme, dass mit der Zunahme der Schwarzwildbestände auch die AK weiter zunimmt ? Grundsätzlich bedeutet der Anstieg einer Tierpopulation auch einen zunehmenden Infektionsdruck von Tierseuchen. 4. a) Wurde in Bayern gesund gestrecktes Schwarzwild auf das Vorkommen von AK untersucht? b) Wenn ja, wie hoch war der Anteil der diagnostisch positiven Tiere (bitte auf die Jahre seit Beginn der Untersuchungen aufgeschlüsselt)? Siehe Antwort zu Frage 2, die serologischen Untersuchungen wurden bei gesund erlegten Wildschweinen durchgeführt . 5. a) Wie viele Erkrankungsfälle bei Hunden wurden in den letzten zehn Jahren seit 2005 angezeigt? In Deutschland wurde in den letzten zehn Jahren bei insgesamt zwölf Hunden eine AK-Infektion nachgewiesen, drei davon in Bayern. Alle waren Jagdgebrauchshunde, die nach unmittelbarem Kontakt mit Wildschweinen an dieser Erkrankung verendet sind. b) Wie wird aus der Sicht der Staatsregierung der Grad der Gefährdung für den zur Schwarzwildjagd eingesetzten Hund eingeschätzt? Der Hund infiziert sich in der Regel über den Fang (Maul) bei Aufnahme von rohem Fleisch/Aufbruch (Innereien) oder durch Bisse eines infizierten Wildschweins. Die AK verläuft beim Hund immer tödlich. Hundeführer sollten den Kontakt von Jagdhunden und Wildschweinen auf das Notwendigste beschränken bzw. gänzlich vermeiden. 6. a) Gab es in Bayern wechselseitige Ansteckungen zwischen Wildschwein und Hausschwein? b) Wenn ja, wann und wie viele? Nein. c) Welche Vorkehrungen wurden bzw. werden getroffen , um die wechselseitige Ansteckung Wildschwein /Hausschwein zu verhindern? Grundsätzlich birgt das Vorhandensein von AK in der Schwarzwildpopulation das Risiko der Einschleppung der AK in Hausschweinebestände, insbesondere bei Freiland- und Auslaufhaltungen von Hausschweinen. Um dies zu verhindern, sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung Anforderungen an die Freiland- und Auslaufhaltung festgelegt, wie z. B. Genehmigung bzw. Anzeige der Haltung durch und an die zuständige Behörde, Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. doppelte Umzäunung, Kontrolle des Personen- und Tierverkehrs).