Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 13.04.2015 Ortsumgehung Stein Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße 14 im Gebiet der Stadt Stein (bitte separat für Pkws/Lkws angeben)? b) Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B 14 im Gebiet der Stadt Stein in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte separat für Pkws/Lkws angeben)? 2. a) Sind in den vergangenen fünf Jahren entlang der B 14 zwischen Stein und Ansbach Neubaugebiete ausgewiesen worden? b) Falls ja, wie viele und wo? c) Wie hat sich die Anzahl der Bewohner entlang der B 14 zwischen Stein und Ansbach in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 3. Welche Gründe haben ggf. dazu geführt, dass das Verkehrsaufkommen auf der B 14 in Stein angestiegen ist? 4. a) Wie ist der aktuelle Stand des Bewertungsverfah- rens beim Projekt „Bundesstraße 14 – Ortsumgehung Stein/Eibach“ im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2015? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um die angesprochene Ortsumgehung zu realisieren? c) Wie sieht die Staatsregierung die Chancen für eine zügige Realisierung der angesprochenen Ortsumgehung ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.05.2015 1. a) Wie hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße 14 im Gebiet der Stadt Stein (bitte separat für Pkws/Lkws angeben)? Nach den Ergebnissen der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 (SVZ 2010) beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) der Bundesstraße 14 in der Ortsdurchfahrt Stein von Ansbach kommend bis zum Anschluss Mühlloheweg 12.098 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsaufkommen von 982 Kfz/24 h. Im Anschlussabschnitt von der Einmündung Mühlloheweg bis zur Kreuzung mit der Staatsstraße 2407 an der Stadtgrenze zu Nürnberg beträgt die Verkehrsbelastung 28.323 Kfz/24 h (Schwerverkehrsaufkommen (SV): 1.521 Kfz/24 h). b) Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B 14 im Gebiet der Stadt Stein in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte separat für Pkws/Lkws angeben )? Westlich des Anschlusses Mühlloheweg betrug das Verkehrsaufkommen bei der vorherigen SVZ 2005 11.628 Kfz/24 h (SV: 735 Kfz/24 h). Im östlichen Abschnitt zwischen Mühlloheweg und der Stadtgrenze betrug die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung nach den Ergebnissen der SVZ 2005 32.699 Kfz/24 h (SV: 1.424 Kfz/24 h). Auch bei Betrachtung der weiter zurückliegenden Straßenverkehrszählungen der Jahre 1995 und 2000 sind in beiden Abschnitten kaum Veränderungen der Verkehrsmengen festzustellen. Seit 1995 haben sich die Fahrzeugbewegungen auf rund 30.000 Kfz/24 h zwischen Mühlloheweg und der Stadtgrenze eingependelt. Durch Umbaumaßnahmen (wie z. B. dem Einbau von Querungshilfen, Verbesserung der seitlichen Parkmöglichkeiten u. dgl.) im Jahr 2007 wurde sogar der Widerstand für den Individualverkehr erhöht. Insofern ist davon auszugehen, dass in der Ortsdurchfahrt Stein die Kapazitätsgrenze seit Langem erreicht ist und kein Potenzial für eine Verkehrszunahme besteht. 2. a) Sind in den vergangenen fünf Jahren entlang der B 14 zwischen Stein und Ansbach Neubaugebiete ausgewiesen worden? b) Falls ja, wie viele und wo? c) Wie hat sich die Anzahl der Bewohner entlang der B 14 zwischen Stein und Ansbach in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Ausweisung von Baugebieten sowie auch die Verankerung im jeweiligen Flächennutzungsplan unterliegt der kommunalen Planungshoheit. Informationen liegen der Staatsbauverwaltung dahingehend vor, dass die für den Streckenzug der B 14 zwischen Stein und Ansbach zuständigen Staatlichen Bauämter in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6766 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6766 Nürnberg und Ansbach in den vergangenen fünf Jahren bei einer Reihe von Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung beteiligt wurden. Diese betreffen im Bereich der Stadt Stein das neue Einkaufszentrum „Forum Stein“, das Seniorendomizil „Guttknechtshof“, sowie neue Wohngebäude im Bereich Hauptstraße/Gerasmühler Straße/Luitpoldstraße. Beim Markt Roßtal lief das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Buchschwabach. Durch die Stadt Ansbach erfolgte keine Beteiligung zu Bebauungsplänen in der näheren Umgebung der B 14. In der Urlas Housing Area haben allerdings – außerhalb der Bauleitplanung – in den letzten Jahren größere Bautätigkeiten stattgefunden. Die Stadt Heilsbronn hat das Staatliche Bauamt Ansbach in der näheren Umgebung der B 14 in drei Verfahren beteiligt. Eine Aussage darüber, wie sich die Anzahl der Bewohner entlang der B 14 im genannten Abschnitt im Zeitraum von fünf Jahren entwickelt hat, kann auf Basis der Beteiligung der Staatsbauverwaltung an den Bauleitplanverfahren nicht getroffen werden. 3. Welche Gründe haben ggf. dazu geführt, dass das Verkehrsaufkommen auf der B 14 in Stein angestiegen ist? Das Verkehrsaufkommen auf der B 14 ist in der Ortsdurchfahrt Stein in der Vergangenheit nahezu konstant geblieben und schwankt östlich des Mühlloheweges um die 30.000 Kfz/24 h. Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens erscheint unter den bestehenden Randbedingungen nicht möglich, weil der Fahrbahnquerschnitt mit der vorhandenen Verkehrsmenge gesättigt ist. 4. a) Wie ist der aktuelle Stand des Bewertungsverfahrens beim Projekt „Bundesstraße 14 – Ortsumgehung Stein/Eibach“ im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2015? Das Projekt ist in der vom Ministerrat am 12. März 2013 beschlossenen Anmeldeliste für die aktuell laufende Fort- schreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) enthalten . Die Projektunterlagen für die Bewertung wurden Anfang 2014 von Bayern an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeldet. Im Zuge der Fortschreibung werden Bundesverkehrswegeprojekte gesamtwirtschaftlich, umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf der Grundlage des Bewertungsergebnisses erstellt das BMVI den Entwurf des neuen BVWP und stimmt diesen mit den Ländern, Ressorts und Verbänden ab. Erstmals erfolgt hierbei auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Diese wird nach dem derzeitigen Zeitplan des BMVI voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 erfolgen. Auch die Verabschiedung des neuen BVWP durch den Bund soll noch im Jahr 2015 erfolgen . b) Was unternimmt die Staatsregierung, um die angesprochene Ortsumgehung zu realisieren? c) Wie sieht die Staatsregierung die Chancen für eine zügige Realisierung der angesprochenen Ortsumgehung ? Die Fragen 4 b und 4 c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der weitere Fortgang der Planungen hängt bei allen angemeldeten Projekten von der Einstufung bei der laufenden Fortschreibung des BVWP und schließlich der Verankerung im künftigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ab. Eine Aussage darüber, ob und in welcher Dringlichkeit die Maßnahme enthalten sein wird, kann derzeit nicht getroffen werden . Entsprechend der Dringlichkeitseinstufung im künftigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen erfolgen die notwendigen Planungsschritte zur Realisierung des Projekts. Diese ist abhängig vom Verlauf der zur Herbeiführung des Baurechts erforderlichen Planungen und Verfahren sowie auch von der Mittelbereitstellung durch den Bund, sodass aktuell keine verlässliche Aussage über die Umsetzung getroffen werden kann.