Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 04.05.2015 Rückbaukosten der bayerischen Kernkraftwerke Der Ausstieg aus der Kernkraft ist beschlossen. Aktuelle Meldungen zeigen jedoch, dass die Kosten des Rückbaus der Anlagen nur schwer abzuschätzen sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau, inklusive anschließender Entsorgung, aller bayerischen Kernkraftanlagen insgesamt? 2. Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau, inklusive anschließender Entsorgung, der bayerischen Kernkraftanlagen bei einzelner Betrachtung (bitte um Einzellistung der bayerischen Kernkraftanlagen und detaillierte Darstellung aller notwendigen Rückbaukosten; inklusive Entsorgung sowie Nennung der jeweiligen Betreiber)? 3. Wie hoch sind die Nuklearrückstellungen der Betreiber für den Rückbau der Kernkraftanlagen in Bayern (bitte um Einzeldarstellung)? 4. Glaubt die Staatsregierung, dass die Nuklearrückstellungen für alle bayerischen Kernkraftanlagen ausreichen werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.05.2015 Vorbemerkung: Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind handelsund bilanzrechtlich verpflichtet, für den Rückbau und die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke (KKW) Rückstellungen zu bilden. Die entsprechenden Rückstellungen werden in den Bilanzen der EVU ausgewiesen und von den für die EVU zuständigen Finanzbehörden geprüft. Der Staatsregierung liegen über die Höhe der anlagenspezifischen oder der für die KKW in Bayern gebildeten Rückstellungen keine Angaben vor. Unter anderem aus dem im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Gutachten „Finanzielle Vorsorge im Kernenergiebereich – Etwaige Risiken des Status quo und mögliche Reformoptionen“ sowie aus der Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl vom 02.04.2014 (Bundestagsdrucksache 18/1041) ergibt sich folgendes Bild: Für die EVU, die die bayerischen KKW Isar 1, Isar 2, Grafenrheinfeld und Gundremmingen betreiben, sind mit Stand 31.12.2013 Rückstellungen in Höhe von 14,607 Mrd. Euro (E.ON SE) bzw. 10,250 Mrd. Euro (RWE AG) ausgewiesen . Für die weiteren zur Bildung von Rückstellungen verpflichteten Unternehmen sind 7,664 Mrd. Euro (EnBW AG), 1,651 Mrd. Euro (Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG) bzw. 1,805 Mrd. Euro (Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG) ausgewiesen. Demzufolge stehen insgesamt 35,978 Mrd. Euro für Rückbau und Entsorgung der deutschen KKW zur Verfügung. Für den Rückbau jedes der 17 KKW werden in Deutschland etwa 1,0–1,2 Mrd. Euro veranschlagt . Für die Vorsorge zur anschließenden Sicherung des radioaktiven Materials ist aus dem genannten Gutachten ein Gesamtbetrag von 17,123 Mrd. Euro zu entnehmen. Insgesamt ist somit die Summe der gebildeten Rückstellungen plausibel. Zu 1.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Darüber hinausgehende Zahlen zu den Kosten für Rückbau und Entsorgung liegen der Staatsregierung nicht vor. Zu 2.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Darüber hinaus gehende Zahlen zu den Kosten für Rückbau und Entsorgung liegen der Staatsregierung nicht vor. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Darüber hinaus gehende Zahlen zu den anlagenspezifisch gebildeten Rückstellungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Höhe der erwarteten Kosten für Rückbau und Entsorgung deckt sich mit der Höhe der in der Vorbemerkung dargestellten Rückstellungen für die Gesamtheit der deutschen KKW. Der Staatsregierung liegen insofern keine Hinweise vor, aus denen sich folgern ließe, dass die Rückstellungen nicht ausreichend sein sollten. Unabhängig von der Frage, ob die Rückstellungen ausreichen, um Rückbau und Entsorgung finanziell abzusichern, sind die EVU allerdings verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten in voller Höhe zu tragen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6767 Bayerischer Landtag