Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 27.04.2015 Erkenntnisse beim Vollzug des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) aus anderen Bundesländern In Ergänzung zur Schriftlichen Anfrage von MdL Kathrin Sonnenholzner (SPD) „Umsetzungsstand Notfallsanitätergesetz (NotSanG)“ frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Umsetzung des NotSanG in anderen Bundesländern vor? 2. a) Wird die Bayerische Staatsregierung aus diesen Erkenntnissen Schlüsse für den eigenen Vollzug des NotSanG ziehen? b) Wenn ja, welche sind dies? c) Und wie wird die Bayerische Staatsregierung diese in den Vollzug des NotSanG in Bayern integrieren? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.05.2015 Zu 1.: Zuständig für die Umsetzung des NotSanG (Bundesrecht) sind die Länder. Aufgrund der föderalistischen Struktur ist das Rettungsdienstrecht (Landesrecht) in den Ländern teils sehr verschieden geregelt. Die unterschiedlichen rettungsdienstlichen Strukturen der Länder führen damit auch zu einer auf die Rahmenbedingungen der einzelnen Länder ausgerichteten Umsetzung des NotSanG. So ist die Staatsregierung bestrebt, das NotSanG in Bayern unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse eines Flächenstaates bestmöglich zum Wohl der Patientinnen und Patienten sowohl in den Ballungszentren als auch in den ländlichen Bereichen umzusetzen. Ein Austausch der Länder über die Umsetzung des NotSanG erfolgt insbesondere auf Arbeitsebene über den Länderausschuss „Rettungswesen“, in dem die für den Rettungsdienst zuständigen Ministerien vertreten sind. Zudem beraten sich die Länder auch über die AG „Berufe des Gesundheitswesens “ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Da die Umsetzung des erst am 01.01.2014 in Kraft getretenen NotSanG noch andauert, liegt der Staatsregierung jedoch noch keine Zusammenstellung von Ergebnissen der Umsetzung in allen Ländern vor. Zu 2. a): Sofern sich Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Ländern auch auf die rettungsdienstlichen Strukturen in Bayern anwenden lassen, wird die Staatsregierung eine Umsetzung prüfen. Zu 2. b) bis c): Zum derzeitigen Umsetzungsstand können diese Fragen noch nicht beantwortet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/6770 Bayerischer Landtag