Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 21.04.2015 Personalsituation bei den Feuerwehren in Oberbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Feuerwehren in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden in den oberbayerischen Landkreisen seit 2010 nach ihrer Stärke und Ausrüstung entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden in den einzelnen Gemeinden (hauptamtliche, nebenamtliche, ehrenamtliche Dienstleistende), b) der Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden in den einzelnen Gemeinden nach Alter (unter 30 Jahren, 31 bis 50 Jahre, 51 Jahre und älter) und c) der Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge (im Verhältnis zur Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden)? 2. Welche Feuerwehren in den einzelnen kreisangehö- rigen Gemeinden der oberbayerischen Landkreise halten überörtlich erforderliche Fahrzeuge vor (z. B. Rüstwagen, Gerätewagen, Schlauchwagen, Einsatzleitwagen , Atemschutz- und Strahlenschutzfahrzeuge, Ölschaden- und Einsatzfahrzeuge für Gefahrgutunfälle , überörtlich notwendige größere Lösch- oder Sonderfahrzeuge , Wasserfahrzeuge und Löschboote), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Feuerwehren in den kreisangehörigen Gemeinden und b) der Art der dort jeweils unterhaltenen Feuerwehrfahrzeuge ? 3. Welche Feuerwehren in oberbayerischen Gemeinden können aktuell die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) beschriebene Mindeststärke nicht oder nur knapp bzw. nicht ständig (jeden Wochentag, Tag und Nacht) erfüllen , aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Feuerwehr in der jeweiligen Gemeinde und b) der Anzahl der dort tätigen Feuerwehrdienstleistenden ? 4. In welchen kreisangehörigen Gemeinden Oberbay- erns musste zwischenzeitlich eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt bzw. Feuerwehrdienstleistende aufgrund des Nichterreichens der Mindeststärke zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chen kreisangehörigen Gemeinden Oberbayerns die Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden untertags auf- grund der auswärtigen Tätigkeitsstätten von Feuerwehrdienstleistenden nicht ausreicht, um die nötige Mindeststärke zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.05.2015 1. Wie haben sich die Feuerwehren in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden in den oberbayerischen Landkreisen seit 2010 nach ihrer Stärke und Ausrüstung entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden in den einzelnen Gemeinden (hauptamtliche, nebenamtliche , ehrenamtliche Dienstleistende), b) der Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden in den einzelnen Gemeinden nach Alter (unter 30 Jahren, 31 bis 50 Jahre, 51 Jahre und älter) und c) der Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge (im Verhältnis zur Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden)? In dieser Detailschärfe liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) weder Daten zu Feuerwehrdienstleistenden noch zu Fahrzeugen vor. Das StMI erhebt Zahlen zur personellen und sachlichen Ausstattung der bayerischen Feuerwehren nur im Rahmen des Berichtswesens für die jährliche Stärkemeldung und Einsatzstatistik, die im Jahresbericht „Feuerwehren in Bayern“ veröffentlicht werden. Für die Berichtsjahre 2003 bis 2013 kann die Statistik auf der Homepage des Ministeriums unter https:// www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/datenundfakten/index. php und dort im Bereich „Veröffentlichungen“ (2013) bzw. „Downloads“ (2003–2012) abgerufen werden. Für das Jahr 2014 wird der Bericht aktuell noch erstellt. Bis auf die Gemeindeebene aufgeschlüsselte Zahlen liegen dem StMI dabei nicht vor. Für die Erstellung der Jahresstatistik wurden bis einschließlich des Berichtsjahres 2013 von den Regierungen jeweils nur Sammeldatensätze auf Bezirksebene übermittelt. Diese beruhen ihrerseits wiederum auf Sammeldatensätzen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Gemeinden wäre damit derzeit nur über eine aufwendige Abfrage bei den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6771 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 möglich. Durch die derzeit in Umsetzung befindliche Einführung eines webbasierten Systems für die Stärkemeldung und die Einsatzstatistik werden jedoch voraussichtlich ab Mitte 2016 entsprechend erweiterte Abfragemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Was die Altersstruktur der Feuerwehrdienstleistenden (Frage 1 b) betrifft, wird diese überhaupt erstmals für das Berichtsjahr 2014 als freiwillige Angabe abgefragt. Die Erhebung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Aufschlüsselung auf Gemeindeebene die vorstehenden Ausführungen entsprechend. 2. Welche Feuerwehren in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden der oberbayerischen Landkreise halten überörtlich erforderliche Fahrzeuge vor (z. B. Rüstwagen, Gerätewagen, Schlauchwagen , Einsatzleitwagen, Atemschutz- und Strahlenschutzfahrzeuge , Ölschaden- und Einsatzfahrzeuge für Gefahrgutunfälle, überörtlich notwendige größere Lösch- oder Sonderfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Löschboote), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Feuerwehren in den kreisangehörigen Gemeinden und b) der Art der dort jeweils unterhaltenen Feuerwehrfahrzeuge ? Für die Jahresstatistik werden die Fahrzeuge jeweils nur nach ihrem Typ erfasst. Eine Differenzierung nach örtlicher und überörtlicher Erforderlichkeit erfolgt nicht. Die erbetenen Daten sind daher dem StMI nicht bekannt und müssten speziell und aufwendig erhoben werden. 3. Welche Feuerwehren in oberbayerischen Gemeinden können aktuell die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG ) beschriebene Mindeststärke nicht oder nur knapp bzw. nicht ständig (jeden Wochentag, Tag und Nacht) erfüllen, aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Feuerwehr in der jeweiligen Gemeinde und b) der Anzahl der dort tätigen Feuerwehrdienstleistenden ? Auch hierzu liegen dem StMI keine Zahlen vor. Auf die Ausführungen zu Frage 1a wird verwiesen. Unabhängig davon sind die erfragten Angaben auch nicht – insbesondere nicht in dieser Detailschärfe – Gegenstand der Personalstatistik. Sie müssten demnach erst eigenständig für jede einzelne der insgesamt 1.317 Freiwilligen, 2 Berufs- und 61 Werkbzw . Betriebsfeuerwehren bei den 500 oberbayerischen Gemeinden abgefragt werden. 4. In welchen kreisangehörigen Gemeinden Oberbayerns musste zwischenzeitlich eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt bzw. Feuerwehrdienstleistende aufgrund des Nichterreichens der Mindeststärke zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden? Derartige Angaben sind ebenfalls nicht Gegenstand der Erhebungen für die Jahresstatistik. Nach Kenntnis des StMI musste bislang aber in ganz Bayern keine einzige Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden. Auch bezüglich einer Heranziehung von Gemeindeeinwohnern zum Feuerwehrdienst wegen Nichterreichens der Mindeststärke ist dem StMI bayernweit bislang kein Fall bekannt. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen kreisangehörigen Gemeinden Oberbayerns die Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden untertags aufgrund der auswärtigen Tätigkeitsstätten von Feuerwehrdienstleistenden nicht ausreicht , um die nötige Mindeststärke zu erreichen? Auch hierzu liegen dem StMI keine statistischen Erhebungen vor. Auf die Ausführungen zu den Fragen 1, 3 und 4 wird insoweit entsprechend verwiesen.