Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.04.2015 Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) für KMUs Konzerne und große Unternehmen müssen derzeit bereits ihre Abschlüsse nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellen. Nach meinen Informationen droht die verbindliche Anwendung der IFRS nun auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), was für sie einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die verbindliche Anwendung der IFRS für KMU? 2. Welche Schritte wird sie hinsichtlich der verbindlichen Festlegung dafür oder dagegen unternehmen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 26.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Staatsregierung hat eine verpflichtende Rechnungslegung nach IFRS für alle Unternehmen aufgrund der damit verbundenen Belastungen stets dezidiert abgelehnt. Darüber hinaus sind aus Sicht der Staatsregierung hierbei auch die mit einer Rechnungslegung nach IFRS verbundenen prozyklischen Effekte zu berücksichtigen. Insbesondere im Rahmen der Finanzkrise ist diese Prozyklizität evident geworden . Zu 2.: Konkrete Vorhaben, kleinere und mittlere Unternehmen den IFRS zu unterwerfen, sind der Staatsregierung weder auf EU- noch auf Bundesebene bekannt. Die europäische Kommission hat in ihrem Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion [KOM(2015)63 endg.] zwar die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll wäre, einen gemeinsamen EURechnungslegungs ¬standard für kleine und mittlere Unternehmen , die an einem MTF (Multilateral Trading Facility) notiert sind, zu erarbeiten (Frage 8), erkennt aber, dass kleineren Unternehmen bei Verpflichtung zur vollumfänglichen Anwendung der IFRS zusätzliche Kosten aufgebürdet würden , und stellt die Erarbeitung eines vereinfachten Regelungsstandards zur Diskussion (Grünbuch S. 15). Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch eine verpflichtende Anwendung der IFRS auf KMU explizit abgelehnt und gegenüber der EU-Kommission ausgeführt: „Ebenso bedenklich erscheinen die Vorschläge der EUKommission , durch eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung auf Grundlage der IFRS etwaige Informationslücken schließen zu wollen. Eine für alle Unternehmen verpflichtende externe Rechnungslegung nach IFRS ist aufgrund der damit verbundenen immensen Belastungen abzulehnen. Darüber hinaus ergeben sich, wie die Erfahrungen in der Finanzkrise gezeigt haben, mit den IFRS prozyklische Wirkungen , die zu massiven gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen führen können. Eine IFRS-Rechnungslegung kann nur für diejenigen Unternehmen in Betracht kommen, die eine Kapitalmarktfinanzierung anstreben und bereit sind, hierfür die entsprechenden Mehraufwendungen zu tragen.“ Der Bundesrat hat am 08.05.2015 in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission (Drs. 63/15) ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Anwendung der IFRS für KMU zu aufwendig sein dürfte und etwaige noch zu entwickelnde Standards nicht verbindlich für alle KMU vorgeschrieben werden sollten (Ziffer 21. der Stellungnahme). In der Stellungnahme des Deutschen Bundestages zum Grünbuch vom 7. Mai 2015 (Drs. 18/4807) wird eine Bilanzierungspflicht nach den IFRS für KMU ebenfalls abgelehnt (Ziffer II.10. der Stellungnahme). Die Staatsregierung wird die Entwicklungen im Bereich der Anwendung der IFRS weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit verfolgen und die oben angeführten Positionen im Hinblick auf die berechtigten Interessen der mittelständischen Wirtschaft entsprechend vertreten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6779 Bayerischer Landtag