Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 23.04.2015 Bürokratische Hürden für bayerische Hilfsorganisationen in Fluchtherkunftsregionen Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen und einzelner Länder wie der Libanon, Jordanien oder die Türkei, die gegenwärtig einen hohen Anteil an Flüchtlingen aufnehmen, und den dort aktiven bayerischen Hilfsorganisationen frage ich die Staatsregierung: 1. Welche rechtlichen Hürden nach bayerischem, deut- schem und europäischem Recht sowie nach internationalen Übereinkünften sind der Staatsregierung bekannt, die gegenwärtig bayerische Hilfsorganisationen vor Ort in Fluchtherkunftsregionen bei ihrer Arbeit und bei der Aquise von Sachspenden in Bayern behindern? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, bekann- te bestehende rechtliche Hürden im eigenen Zuständigkeitsbereich abzubauen? 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung in den ver- gangenen Jahren im Zuge steigender Flüchtlingszahlen unternommen, um bayerische Hilfsorganisationen allgemein zu unterstützen und zu versuchen, bekannte rechtliche Hürden im eigenen Zuständigkeitsbereich für die Arbeit von Hilfsorganisationen vor Ort in Fluchtherkunftsregionen abzubauen? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 03.06.2015 Zu 1.: Die bayerische Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Bekämpfung von Fluchtursachen in Partnerländern und -regionen durch die Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort, insbesondere im Rahmen von Projekten. Für Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe , zu denen auch die Flüchtlingshilfe zählt, stehen der Staatsregierung keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nicht um Entwicklungszusammenarbeit im eigentlichen Sinn. Einige bayerische Nichtregierungsorganisationen aus dem Eine-Welt-Bereich engagieren sich dankenswerterweise gleichwohl auch in Fluchtherkunftsregionen. Mögliche Hürden bestehen nach Informationen der Staatsregierung für die Helferinnen und Helfer meist im Visa-Bereich oder etwa beim Registrierungsbzw . Zulassungsprozess als Nichtregierungsorganisation in einem Land. Zudem können Probleme beim Zoll im Hinblick auf eine möglichst schnelle Freigabe von Hilfsgütercontainern oder allgemeinen bei der Gewährung einer Transiterlaubnis entstehen. Ferner ist beim Grenzübertritt von und nach Syrien aufgrund verschärfter Kontrollen mit längeren Warte- oder Umladezeiten zu rechnen. Bei der Akquise von Sachspenden in Bayern sind der Staatsregierung keine Hürden bekannt. Zu 2.: Im eigenen Zuständigkeitsbereich sind der Staatsregierung keine Hürden für die Arbeit von Hilfsorganisationen vor Ort bekannt. Zu 3.: Die Unterstützung bayerischer Hilfsorganisationen erfolgt allgemein durch die Förderung von einzelnen Projekten, vorrangig im Bereich der beruflichen Bildung oder des Infrastrukturausbaus . Soweit die Staatsregierung im Einzelfall Kenntnis von konkret betroffenen bayerischen Hilfsorganisationen erlangt, drängt sie etwa im Rahmen von politischen Gesprächen auf den Abbau dieser Hürden. Um die bayerischen Akteure politisch effektiv unterstützen zu können, ist es jedoch erforderlich, dass die Staatsregierung eine genaue Beschreibung der jeweiligen Problemlage erhält. Im Übrigen siehe die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6791 Bayerischer Landtag