Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.04.2015 Lange Wartezeiten bei der Beihilfestelle Regensburg Seit einiger Zeit gibt es wiederholt Beschwerden, dass es seit Monaten zu unangemessen langen Wartezeiten bei der Behandlung von Beihilfeanträgen an der Dienststelle Regensburg des Landesamtes für Finanzen kommt. Laut Auskunft seien personelle Engpässe und Umstellungsprobleme in der Datenverarbeitung schuld daran. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen? 2. Ist nur die Dienststelle Regensburg von den überdurchschnittlichen Bearbeitungszeiten betroffen? 3. Wie ist die überdurchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen zu erklären? 4. Wie viele Sachbearbeiter sind in der Bearbeitung der Beihilfeanträge eingesetzt? Angaben bitte getrennt für die Jahre seit 2007. 5. Wie viele Beihilfeanträge werden pro Jahr bearbeitet? Angaben bitte getrennt für die Jahre seit 2007. Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.06.2015 Zu 1.: Als Bearbeitungsdauer ist der Zeitraum vom Eingang bei der jeweiligen zuständigen Dienststelle bis zum Erlass der Festsetzung anzusehen. Die Bearbeitung von Beihilfeanträgen durch die Dienststellen des Landesamts für Finanzen erfolgt derzeit (Stand: 20. KW 2015) im Durchschnitt in 20,8 Kalendertagen. Zu 2. und 3.: Für die aktuellen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge gibt es mehrere Gründe: Beim Landesamt für Finanzen wurde begonnen, bei den Beihilfestellen schrittweise die elektronische „Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe“ (PSB) einzuführen. In der Umstellungsphase sind durch einen solchen Systemwechsel Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten üblich. Hinzugekommen sind noch folgende Faktoren: – In den Anfangsmonaten eines Jahres sind die Antrags- eingänge stets deutlich erhöht und waren 2015 nochmals deutlich höher als zu Beginn 2014. – Das Landesamt für Finanzen hatte aufgrund von Erkrankungen (lange Grippewelle) hohe Personalausfälle, die kurzfristig nicht kompensiert werden konnten. Durch das Zusammentreffen dieser drei Gründe wurde ein Antragsstau verursacht. Das Landesamt für Finanzen hat bereits unterschiedliche technische, organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen (z. B. Mehrarbeit), um den Rückstand abzubauen. Zu 4.: Jahr Vollzeitkräfte in der Beihilfe (Stand: je 01.04.) 2007 300,95 2008 302,49 2009 297,50 2010 301,55 2011 311,601 2012 334,512 2013 336,44 2014 337,38 2015 340,02 Zu 5.: Jahr Erstellte Beihilfebescheide 2007 1.220.986 2008 1.284.350 2009 1.324.594 2010 1.325.664 2011 1.349.719 2012 1.394.422 2013 1.415.434 2014 1.429.066 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6794 Bayerischer Landtag 1 und 2: Aufgrund der Einführung der hinzugekommenen Aufgabe der Arzneimittelrabattierung nach dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden in den Jahren 2011 und 2012 ca. 37 Vollzeitkräfte im Bereich der Beihilfe neu eingesetzt.