Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias, Andreas Lotte SPD vom 29.01.2015 Mindestlohn an Hochschulen Einige Hochschulen in Bayern, wie z. B. die Friedrich-Alexander -Universität Erlangen-Nürnberg, machen den Mindestlohn für Einschränkungen an den Hochschulen, wie die Reduzierung der Öffnungszeiten der Universitätsbibliotheken , verantwortlich. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele studentische Hilfskräfte an allen Hochschulen Bayerns haben – aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Bereichen, in denen eine Anstellung als studentische Hilfskraft möglich ist (Bibliotheksdienst, Tutor/in, Laborassistent , Verwaltungstätigkeit etc.) – bis zum 31.12.2014 weniger als 8,50 Euro Stundenlohn verdient? 2. Wie erklären Sie sich die Einschränkungen im Angebot für Studierende an bayerischen Hochschulen, wenn es, aufgrund der angeblich geringen Anzahl an studentischen Hilfskräften, die bis zum 31.12.2014 weniger verdient haben als durch den Mindestlohn festgeschrieben, nach Aussage des Ministeriums ohne größere finanzielle Mehrbelastungen möglich ist, deren Vergütung anzupassen und damit den Einschränkungen vorzubeugen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.06.2015 Zur o. g. Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias und Andreas Lotte nimmt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt Stellung: 1. Wie viele studentische Hilfskräfte an allen Hochschulen Bayerns haben – aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Bereichen, in denen eine Anstellung als studentische Hilfskraft möglich ist (Bibliotheksdienst , Tutor/-in, Laborassistent, Verwaltungstätigkeit etc.) – bis zum 31.12.2014 weniger als 8,50 Euro Stundenlohn verdient? Zur Beantwortung der Frage musste der Zeitraum „bis zum 31.12.2014“ konkretisiert werden. Das Staatsministerium hat daher bei den Hochschulen aus statistischen Gründen abgefragt, wie viele studentische Hilfskräfte zum Stichtag 01.12.2014 weniger als 8,50 € Stundenlohn verdient haben. Die Hochschulen haben hierzu folgende Zahlen gemeldet: a) Universitäten Hochschule Zahl der stud. Hilfskräfte, mit weniger als 8,50 € Stundenlohn zum Stichtag 01.12.2014 Augsburg – Bamberg 443 Bayreuth 635 Erlangen-Nürnberg 1.355 München LMU 301 München TUM - Passau 455 Regensburg 899 Würzburg 1.503 b) Hochschulen für angewandte Wissenschaften Hochschule Zahl der stud. Hilfskräfte, mit weniger als 8,50 € Stundenlohn zum Stichtag 01.12.2014 Amberg-Weiden – Ansbach – Aschaffenburg – Augsburg – Coburg – Deggendorf – Hof 67 Ingolstadt – Kempten – Landshut – München – Neu-Ulm – Nürnberg – Regensburg – Rosenheim – Weihenstephan-Triesdorf – Würzburg-Schweinfurt 84 c) Kunsthochschulen Hochschule Zahl der stud. Hilfskräfte, mit weniger als 8,50 € Stundenlohn zum Stichtag 01.12.2014 Hochschule für Musik und Theater München – Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6796 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6796 Hochschule für Musik Würzburg – Hochschule für Musik Nürnberg 15 Akademie der Bildenden Künste München 59 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 22 Hochschule für Fernsehen und Film München – Eine Aufschlüsselung nach den verschiedenen Bereichen, in denen eine Anstellung als studentische Hilfskraft möglich ist, war mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Eine solche Differenzierung ist im Personaldatenbestand der Hochschulen nicht vorgesehen. Die Aufschlüsselung hätte daher händisch, durch Prüfung der einzelnen Beschäftigungsverträge , erfolgen müssen. Dies wäre mit einem unverhältnismäßigen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden gewesen. Angemerkt sei, dass an einigen Hochschulen neben den in obiger Tabelle angegebenen studentischen Hilfskräften, die weniger als 8,50 € Stundenlohn verdienten, etliche weitere studentische Hilfskräfte zu einem höheren Stundenlohn beschäftigt waren. Die Hochschulen differenzieren bei der Festlegung der Höhe des Stundenlohns u. a. nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation der studentischen Hilfskräfte (mit oder ohne Bachelorabschluss). Ab dem 01.01.2015 zahlen alle bayerischen Hochschulen selbstverständlich allen studentischen Hilfskräften mindestens 8,50 € Stundenlohn, wie es das Mindestlohngesetz ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. 2. Wie erklären Sie sich die Einschränkungen im Angebot für Studierende an bayerischen Hochschulen, wenn es aufgrund der angeblich geringen Anzahl an studentischen Hilfskräften, die bis zum 31.12.2014 weniger verdient haben als durch den Mindestlohn festgeschrieben, nach Aussage des Ministeriums ohne größere finanzielle Mehrbelastungen möglich ist, deren Vergütung anzupassen und damit den Einschränkungen vorzubeugen? Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sind gemäß § 1 Abs. 3 Buchst. b und c vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gibt jedoch in der „Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte“ Höchstsätze für die Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte vor. Die Höchstsätze wurden zuletzt zum Sommersemester 2014 erhöht. Aktuell sieht die TdL-Richtlinie für studentische Hilfskräfte einen Höchstsatz von bis zu 9,90 € pro Stunde vor. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMF) hat sich seinerzeit gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit FMS vom 17. April 2013 damit einverstanden erklärt, dass die aktuellen Höchstsätze zur Anwendung kommen. Dabei ging das StMF ausdrücklich davon aus, dass die erhöhten Vergütungssätze im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt werden können. Dies wurde den Hochschulen mit Schreiben des damaligen StMWFK vom 13. Mai 2013, Az. E1-H2173.6- 10b/10137, mitgeteilt. Die von der TdL vorgegebenen Höchstsätze liegen deutlich über dem nun gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 8,50 €. Sie dürfen von den Hochschulen zwar unterschritten, jedoch nicht überschritten werden. Dies hat zur Folge, dass die Vergütungssätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte in Bayern nicht einheitlich sind, sondern in Abhängigkeit von Standort, Lebenshaltungskosten etc. divergieren. Gut die Hälfte der bayerischen Hochschulen hat zwar bereits im Jahr 2013 Vergütungen ausbezahlt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € lagen. Dennoch haben insbesondere die Universitäten die Zahlung des Mindestlohns unterschiedlich vollzogen. Dabei ist zu beachten, dass die Globalmasse Forschung und Lehre (TG 73, aus der auch studentische Hilfskräfte bezahlt werden) im Doppelhaushalt 2015/16 um rund 10 % aufgestockt worden ist. Daraus könnten auch höhere Stundensätze für studentische Hilfskräfte im Rahmen des Mindestlohns bezahlt werden. Zuweilen setzen die Hochschulen jedoch im Rahmen ihrer Selbstverwaltung andere Prioritäten und verwenden die Mittel für andere Bereiche wie beispielsweise Bauunterhalt oder Bewirtschaftungskosten . Dies betrifft nach Kenntnis des Staatsministeriums drei der neun Universitäten.