Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 16.12.2013 Einstellung von Lehrern auf Arbeitsvertrag in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren ab 2008–2013/14 in den einzelnen Schulämtern in Unterfranken (bitte jeweils nach den einzelnen Schulämtern aufschlüsseln) auf Arbeitsvertragsbasis zum Schuljahresbeginn angestellt? 2. Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren ab 2008–2013/14 in den einzelnen Schulämtern in Unterfranken (bitte jeweils nach den einzelnen Schulämtern aufschlüsseln) während des Schuljahres (Stand: 01.12.13) angestellt? 3. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass insbesondere die Schulämter in Miltenberg und Aschaffenburg Land relativ hohe Zahlen aufweisen? 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Situation in den Schulämtern in Aschaffenburg und Miltenberg zu verbessern ? 5. Wie hoch ist jeweils die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge im Vergleich zu den befristeten Arbeitsverträgen in absoluten Zahlen und in % in den einzelnen Schulämtern in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/14 in Unterfranken ? 6. Wie ist das Verhältnis von befristeten Arbeitsverträgen zu unbefristeten Arbeitsverträgen in Bayern in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014? 7. Welche Gründe führt die Staatsregierung für die befristeten Arbeitsverträge an? 8. Wie lange dauerten die befristeten Arbeitsverträge in Unterfranken in den Jahren 2008/2009 bis 2013/14? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.02.2014 1. Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren ab 2008–2013/14 in den einzelnen Schulämtern in Unterfranken (bitte jeweils nach den einzelnen Schulämtern aufschlüsseln) auf Arbeitsvertragsbasis zum Schuljahresbeginn angestellt? 5. Wie hoch ist jeweils die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge im Vergleich zu den befristeten Arbeitsverträgen in absoluten Zahlen und in % in den einzelnen Schulämtern in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/14 in Unterfranken? 6. Wie ist das Verhältnis von befristeten Arbeitsverträgen zu unbefristeten Arbeitsverträgen in Bayern in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014? Es wird Bezug genommen auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen vom 17.07.2013, 18.07.2013 bzw. 31.07.2013 mit Schreiben des Staatsministeriums vom 12. September 2013 (Drs. 16/18380). Bei der Beantwortung der o. g. Anfragen wurde als Anlage eine Tabelle übermittelt, die die Situation der ganzjährigen Verträge, die Zahl der beim Freistaat Bayern beschäftigten voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte umgerechnet auf Vollzeitlehrereinheiten für die verbeamteten, die unbefristet sowie die befristet angestellten Lehrkräfte in regionaler Gliederung und in der zeitlichen Entwicklung seit 2008/2009 bis 2012/2013 zeigt. Dargestellt ist zudem die relative Verteilung der Lehrkräfte auf die genannten Rechtsverhältnisse. Grundlage hierfür sind die jeweils zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittel-/Hauptschulen im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten an den staatlichen Schulen gemeldeten Lehrkräfte. Auf diese Anlage und die Beantwortung der o. g. Anfragen (Drs. 16/18380, siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2) wird Bezug genommen. Für das laufende Schuljahr 2013/2014 stehen Daten aus dem Verfahren Amtliche Schuldaten noch nicht zur Verfügung, belastbare Ergebnisse werden nach Abschluss der Plausibilisierungen im Frühjahr 2014 vorliegen. 2. Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren ab 2008–2013/14 in den einzelnen Schulämtern in Unterfranken (bitte jeweils nach den einzelnen Schulämtern aufschlüsseln) während des Schuljahres (Stand: 01.12.13) angestellt? Erkenntnisse zu Schuljahresbeginn stehen über das Verfahren Amtliche Schuldaten stichtagsbezogen zum 1. Oktober zur Verfügung, jedoch bleiben naturgemäß jene befristeten Verträge unberücksichtigt, die zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr geschlossen werden. Dazu kann ergänzend Folgendes mitgeteilt werden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/680 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/680 An den Grund- und Mittelschulen wurde wie in den Vorjahren auch im Schuljahr 2013/2014 die Mobile Reserve in den Monaten November und Januar aufgestockt. Im November 2013 wurden bayernweit 150 Verträge vergeben. Weitere 80 Verträge wurden im Januar 2014 auf die Regierungen verteilt. Eine weitere Aufstockung erfolgt im Februar 2014. Zu diesem Zeitpunkt kann – wie im Vorjahr – der gesamte Bedarf der bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres ausgeschiedenen Lehrkräfte ersetzt werden. Die gestaffelte Bereitstellung von Vollzeit-Kapazitäten der Mobilen Reserve an die Regierung von Unterfranken in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Schuljahr Nov. Jan. Feb. 2008/2009 17 4 7 2009/2010 9 5 3 2010/2011 12 5 4 2011/2012 15 6 4 2012/2013 14 7 22 2013/2014 16 9 30 Im Umfang der bereitgestellten Vollzeit-Kapazitäten werden die Regierungen ermächtigt, befristete Arbeitsverträge bis zum Ende des laufenden Schuljahres abzuschließen (vgl. auch die Antwort zu Frage 8). Soweit die Ermächtigung auf der Basis von (wieder)besetzbaren Planstellen erfolgt – das ist bei der Februar-Aufstockung der Fall, der eine Ausnahme von der haushaltsgesetzlichen Wiederbesetzungssperre (Art. 6 Abs. 2 HG 2013/2014) zugrunde liegt – ist es auch möglich, planstellenrelevante Maßnahmen durchzuführen (z. B. Teilzeitaufstockung von verbeamteten Lehrkräften). Die Zahl der erteilten Ermächtigungen kann damit nicht zwangsläufig mit der Zahl der befristeten Arbeitsverträge gleichgesetzt werden. Eine weitere Aufschlüsselung dieser Kapazitäten nach Schulamtsbezirken unterbleibt, da die Zuordnung zu den Schulämtern im Verlauf des Schuljahres durch kurzfristig entstehende Bedarfe Änderungen unterworfen ist (vgl. die Antwort zu Frage 8). 3. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass insbesondere die Schulämter in Miltenberg und Aschaffenburg Land relativ hohe Zahlen aufweisen? Es wird auf die Beantwortung der o. g. Drucksache (Drs. 16/18380, siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4) verwiesen. 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Situation in den Schulämtern in Aschaffenburg und Miltenberg zu verbessern? Wie in der Antwort des Staatsministeriums in der LandtagsDrucksache 16/18380 bereits erläutert, ist lediglich im Schulamtsbezirk Miltenberg eine geringere Quote an unbefristet beschäftigtem Personal zu verzeichnen, die insbesondere durch die Einsatzwünsche der Bewerber in Unterfranken begründet ist. Ziel des Staatsministeriums war und ist es, das Verhältnis von befristeten Arbeitsverträgen zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen in Unterfranken an den bayernweiten Schnitt von rund 96 % anzugleichen und die Spreizung dieser Werte über die unterfränkischen Schulamtsbezirke hinweg zu minimieren. Dieses Ziel wurde erreicht. Um diese Angleichung zu erreichen, wurden den Schulamtsbezirken Miltenberg und Aschaffenburg zum Schuljahr 2013/2014 rund 78 % Prozent der unbefristeten Beschäfti- gungsmöglichkeiten für Grund- und Mittelschullehrer in Unterfranken zugewiesen. Der Anteil der unbefristet beschäftigten Lehrkräfte konnte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, vor allem im Landkreis Miltenberg. Dort lag die Quote der unbefristet beschäftigten Lehrkräfte im vergangenen Schuljahr noch bei 89 %, sie liegt nun bei rund 94 %. Der überwiegende Teil der unbefristet beschäftigten Lehrkräfte ist im Beamtenverhältnis tätig. Die genannte Quote ist vergleichbar der Quote für Aschaffenburg. Um diese Quote zu erreichen, wurde die Anzahl der unbefristeten Neueinstellungen in Unterfranken von 26 im Schuljahr 2012/2013 auf nun 116 (einschließlich der Versetzungen in den Regierungsbezirk Unterfranken) gesteigert; 34 davon entfallen allein auf den Landkreis Miltenberg (im Vorjahr waren es nur sieben). Parallel dazu wurde die Anzahl der befristet angestellten Lehrkräfte im Landkreis Miltenberg von 53 im Vorjahr auf nun 27 reduziert. Somit kann nun dem Wunsch nach Kontinuität in den Lehrerkollegien der Grund- und Mittelschulen Rechnung getragen werden. 7. Welche Gründe führt die Staatsregierung für die befristeten Arbeitsverträge an? Befristete Verträge werden derzeit im Umfang von etwa 4 Prozent pro Regierungsbezirk (bezogen auf den gesamten Personalkörper) angeboten. Diese Beschäftigungsverhältnisse werden in diesem kleinen prozentualen Anteil vorgehalten , um auf kurzfristige Bedarfe oder Veränderungen in der demografischen Entwicklung adäquat reagieren zu können. Im Gesamtsystem wird darauf geachtet, dass das Verhältnis zwischen unbefristet und befristet beschäftigten Lehrkräften in den Regierungsbezirken vergleichbar gestaltet wird. Bei dem Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich bei den Lehrkräften auch Änderungen in den beantragten Teilzeit-Dienstverhältnissen ergeben, die durch ergänzende befristete Verträge ausgeglichen werden müssen, und dass zum Teil Bewerber nicht antreten (auch Krankheits- und Todesfälle), für die dann Nachrückerverträge vergeben werden müssen. Darüber hinaus wurde für das Schuljahr 2013/2014 bayernweit im Rahmen des Bildungsfinanzierungsgesetzes auch ein erhebliches Volumen an befristeten Vertragsmöglichkeiten ausgebracht, das nicht der Grundversorgung dient, sondern zweckgebunden für die Qualitätsentwicklung in der gebundenen Ganztagsschule, zum Ausbau der Vorkurse in Kindertageseinrichtungen, auch für Kinder ohne Migrationshintergund, zur weiteren Sprachförderung in Übergangsklassen und Deutschförderkursen sowie zur verbesserten Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule eingesetzt wird. Diese Maßnahmen werden bedarfsbezogen über die zur Verfügung gestellten Mittel finanziert und tangieren nicht die Grundversorgung (= Planstellen und unbefristete Verträge). 8. Wie lange dauerten die befristeten Arbeitsverträge in Unterfranken in den Jahren 2008/2009 bis 2013/14? Die Arbeitsverträge befristet beschäftigter Lehrkräfte des Freistaats Bayern enden stets mit Ablauf des vorletzten Tages der Sommerferien, wenn a) die Lehrkräfte spätestens vier Wochen nach dem ersten Schultag eingestellt und bis zum Schuljahresende verwendet werden, oder b) im laufenden Schuljahr das Dienstverhältnis nicht mehr als 20 Schultage unterbrochen wurde. Als Unterbrechung Drucksache 17/680 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gilt hierbei auch eine Nichtverwendung in der Zeit vom ersten Schultag bis zur Aufnahme des Dienstes. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind die befris- teten Arbeitsverträge bis längstens zum letzten Schultag abzuschließen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen werden befristete Arbeitsverträge grundsätzlich ganzjährig vergeben. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden zur Aufstockung des Kontingents der Mobilen Reserve weitere Arbeitsverträge in den Monaten November, Januar und Februar den Regierungen zugewiesen.