Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2015 G7-Gipfel auf Schloss Elmau: Naturschutz II Umringt vom Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) Mittenwalder Buckelwiesen, dem Naturschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet Schachen und Reintal sowie dem Landschaftsschutzgebiet Wettersteingebiet findet im Juni auf Schloss Elmau der G7-Gipfel statt. Dieses Großereignis ist zweifelsohne durch das große Verkehrsaufkommen, mehreren Zehntausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern, massivem sicherheitstechnischem und logistischem Aufwand mit drastischen Auswirkungen auf den Naturschutz verbunden. Die Vielzahl an Bauarbeiten, Bodenversiegelung , Lärm durch Hubschrauberflüge und der Verkehrslärm können den sensiblen Naturraum nachhaltig stören. Aus der Sicht des Naturschutzes fallen daher eine Vielzahl an Fragen an die Eignung des Gipfelstandorts Schloss Elmau an. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Ertüchtigungen der Infrastruktur bzw. Bauvorhaben wurden für den Gipfel bis Ende April 2015 durchgeführt? 1.1 Welche davon unterlagen der Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG, bitte auflisten? 1.2 Für welche Vorhaben wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, bitte auflisten? 2. Für welche Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, bitte auflisten? 2.1 Für welche Vorhaben wurden spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen unternommen, bitte auflisten? 2.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für die Bauvorhaben im Rahmen der Eingriffsregelung geschaffen ? 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn (Drs. 17/2468) in Antwort 1 aufgeführten Bauvorhaben haben in welchem Ausmaß jeweils welche Auswirkungen auf die dort genannten Schutzgebietskategorien gehabt? 4. Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlagen die Genehmigungen der neuen Verbindungsstraße zwischen der Straße hinter dem Schloss auf den Kranzberg in Richtung Kranzbach und dem Neubau der Lauterseestraße? 4.1 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden jeweils dafür geschaffen? 4.2 Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um negative Auswirkungen zu verhindern? 5. Welche baulichen Veränderungen wurden an der Zufahrtsstraße Klais-Elmau durchgeführt? 5.1 Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? 5.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen ? 6. Welcher dritte Zufahrtsweg wurde realisiert, um den Sicherheitsansprüchen zu genügen? 6.1 Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? 6.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen ? 7.1 Wie weit sind die Pläne, Bereiche des zukünftigen Wanderparkplatzes zu Biotopen umzugestalten, vorangeschritten ? 7.2 Gibt es ein Konzept zur Biotopgestaltung? 8. Sieht die Staatsregierung die UNESCO-Weltnaturerbe -Bewerbung für die Mittenwalder Buckelwiesen durch die Ertüchtigungen rund um Schloss Elmau in Gefahr? 8.1 Welche Sicherungsmaßnahmen auf dem FFH-Gebiet der „Mittenwalder Buckelwiesen“ sind geplant, um dieses zu schützen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.06.2015 Bei der Beantwortung der Fragen werden nur die naturschutzrelevanten Maßnahmen berücksichtigt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des G7-Gipfels stehen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abgestimmt. 1. Welche Ertüchtigungen der Infrastruktur bzw. Bauvorhaben wurden für den Gipfel bis Ende April 2015 durchgeführt? Folgende Ertüchtigungen der Infrastruktur und Bauvorhaben wurden bis Ende April 2015 durchgeführt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6819 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6819 Nr. Maßnahme 1 Erneuerung der Fahrbahndecke der Mautstraße Klais-Elmau 2 Erneuerung der baufälligen Brücke über den Kranzbach bei der Mautstation an der Mautstraße Klais-Elmau 3 Ertüchtigung der Forststraße Mittenwald-Elmau: 3 a Erneuerung der Asphalt-Fahrbahndecke der Stra- ße zwischen Mittenwald (Abzweig von der St 2042 Mittenwald-Leutasch) und Abzweig zum Lautersee in bisheriger Breite einschließlich der Erneuerung zweier räumlich begrenzter Hangsicherungen. 3 b Asphaltbefestigung zwischen Abzweig Lautersee und der Ferchenseehöhe einschließlich Stabilisierung des Straßenkörpers in kurzen Teilbereichen in naturnaher Bauweise. 3 c Ertüchtigung des Ferchenseeweges ab Ferchenseehöhe bis Elmau mit Schaffung von Ausweichstellen 4 Neubau der Forstwege-Verbindung „KorbenlochAubodenweg “ 5 Ertüchtigung „Bannholzerweg“, „Alpengutweg“ und „Trüsselweg“, Brückenertüchtigungen „Alpengutweg “ und Ferchenbach, Schaffung von Ausweichstellen und Aufstellflächen, Bau von Wasserdurchlässen, abschnittsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen und Instandsetzung von wegbegleitenden Gräben im Forstwegenetz 6 Bau einer Wasser- und einer Abwasserleitung mit Hochbehälter sowie eines Breitband- und eines Stromkabels einschließlich erforderlicher Betriebseinrichtungen in der Fahrbahn bzw. am Rand der Mautstraße zwischen Klais und Elmau 7 Temporäre Ertüchtigung eines Holzlagerplatzes und einer Kiesgrube zu den Rettungszentren Nord und Süd 8 Anschluss des Rettungszentrums Süd an das öffentliche Stromnetz (erdverkabelt) 9 Ertüchtigung des Wanderparkplatzes zum Hubschrauberlandeplatz : temporäre Asphaltbefestigung der Landefläche und der Zufahrtsstraße 10 Wendeplatz im Bereich der Zufahrt zum Retreat 11 Ertüchtigung des Knüppeldammwegs zwischen Kranzbach und dem Wanderweg zur Elmauer Alm 12 Errichtung von temporären technischen Sicher- heitseinrichtungen zum Schutz der Sicherheitsbereiche 1 und 2 13 Briefing-Center (temporäre Errichtung Medienzelt, Baustraße, „Aufsager“ und Aufstellbereiche von Übertragungsfahrzeugen) 14 Umfahrung Engstelle Risserstraße in Wallgau 15 Trinkwasser-Notverbund Krün-Wallgau, Hochbe- hälter Krün 16 Errichtung von 2 temporären Digitalfunk-Basissta- tionen 17 Ertüchtigung der Zufahrtswege zum Segelflug- platz Pömetsried 18 Befestigung von Kontrollpunkten bei Linderhof (alte Grenzstation) und südlich Mittenwald 1.1 Welche davon unterlagen der Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG, bitte auflisten? Folgende Maßnahmen unterlagen der Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG (Nummerierung wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 1): 1, 2, 3 a, 3 b, 3 c, 4, 5 (soweit einschlägig), 6, 7 (soweit einschlägig), 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 (soweit einschlägig), 18. 1.2 Für welche Vorhaben wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, bitte auflisten? Für folgende Maßnahmen wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (einschließlich FFH-Vorprüfungen und -vorabschätzungen ) durchgeführt (Nummerierung wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 1): 2, 11, 12, 13, 15 (hier Trinkwasser-Notverbund Krün-Wallgau ). 2. Für welche Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, bitte auflisten? Keine der in der Tabelle der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen unterlag der UVP-Pflicht. 2.1 Für welche Vorhaben wurden spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen unternommen, bitte auflisten? Für folgende Maßnahmen wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Nummerierung wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 1): 2, 3 a, 3 b, 9, 12, 13. 2.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für die Bauvorhaben im Rahmen der Eingriffsregelung geschaffen? Die Kompensationsmaßnahmen werden gebündelt im Standortübungsplatz Mittenwald umgesetzt. Als Maßnahmen sind die Wiederaufnahme der Mahd verbuschender Magerrasen zur Förderung des Artenreichtums und die Herstellung lichter Kiefernwälder vorgesehen. Dazu kommen habitatverbessernde Maßnahmen für das Auerhuhn im Umfeld von Elmau. Die Kompensation für die Umfahrung Engstelle Risserstraße in Wallgau (vgl. zu Frage 1 Nr. 14) ist durch eine Kompensationsfläche in der Gemarkung Wallgau mit Beseitigung des vorhandenen Gehölzaufwuchses und anschließende einmal jährliche Mahd mit Mähgutabfuhr realisiert . Die Kompensation für den Trinkwasser-Notverbund Wallgau-Krün (vgl. Antwort zu Frage 1 Nr. 15) ist durch in der Nähe befindliche Entbuschungsmaßnahmen realisiert. 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn (Drs. 17/2468) in Antwort 1 aufgeführten Bauvorhaben haben in welchem Ausmaß jeweils welche Auswirkungen auf die dort genannten Schutzgebietskategorien gehabt? Die in der Antwort zu Frage 1 der Drs. 17/2468 genannten Maßnahmen führten zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Mittenwalder Buckelwiesen“. Bezüglich des Landschaftsschutzgebietes „Wettersteingebiet einschließlich Latschengürtel bei Mittenwald“ ergaben sich folgende Auswirkungen: Die Auswirkungsintensität der Maßnahme 3 a (vgl. Tabelle zu Frage 1) ist als sehr gering Drucksache 17/6819 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 zu bezeichnen, da Straße und Asphaltdecke bereits vorhanden sind und lediglich eine bestandsorientierte Erneuerung vorgenommen wurde. Die Auswirkungsintensität der Maßnahme 3 b (vgl. Tabelle zu Frage 1) ist als sehr gering zu bezeichnen, da Straße und eine wassergebunden befestigte Decke bereits vorhanden waren. Die Auswirkungsintensität der Maßnahme Nr. 5 (vgl. Tabelle zu Frage 1) ist als sehr gering zu bezeichnen, da es sich jeweils um kleinräumige, bestandsorientierte Maßnahmen handelt. 4. Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlagen die Genehmigungen der neuen Verbindungsstraße zwischen der Straße hinter dem Schloss auf den Kranzberg in Richtung Kranzbach und dem Neubau der Lauterseestraße? Vorbemerkung: Unter „neue Verbindungsstraße zwischen der Straße hinter dem Schloss auf den Kranzberg in Richtung Kranzbach“ wird die Maßnahme Nr. 4 (vgl. Tabelle zu Frage 1) und unter „Neubau der Lauterseestraße“ die Maßnahme Nr. 3 (vgl. Tabelle zu Frage 1) verstanden. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1.1, 1.2 und 2.1 verwiesen. 4.1 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden jeweils dafür geschaffen? Die Kompensationsmaßnahmen werden gebündelt im Standortübungsplatz Mittenwald umgesetzt. Der Kompensationsbedarf wurde nach der Bayerischen Kompensationsverordnung ermittelt, wobei sich für Maßnahme Nr. 3 ein Bedarf von rd. 22.000 Wertpunkten und für Maßnahme Nr. 4 ein Bedarf von rd. 21.000 Wertpunkten ergab. 4.2 Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um negative Auswirkungen zu verhindern? Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen : • Durchführung einer Umweltbaubegleitung während der gesamten Bauphase • Vermeidung von Gelege- und Individuenverlusten durch Begutachtung des Trassenbereichs und deren Nahbereich im Hinblick auf aktuelle Fortpflanzungsstätten (Brut, Nester, Höhlungen, Spalten etc.) sowie durch zeitliche Steuerung von Baumfällungen und Baufeldräumung • Trassenänderung zur Schonung eines Frauenschuhstandortes • Schutz angrenzender ökologisch bedeutsamer Flächen und Strukturen durch Bauschutzmaßnahmen. Die Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen erfolgt außerhalb naturschutzfachlich wertvoller Bereiche. Zu erhaltende Bestände mit ökologischer Funktion werden während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen nach DIN 18 920 geschützt. • Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor Verunreinigungen in der Bauphase durch Verwendung technisch einwandfreier Baugeräte. Der Umgang mit gewässergefährdenden Betriebsstoffen, Schmiermitteln etc. geschah unter besonderer Sorgfalt. Bereiche für Betankung werden von der Umweltbaubegleitung vor Ort zusammen mit der Baufirma festgelegt. • Auswahl der Standorte für Ausweichen an vorgeschädigten und wenig empfindlichen Stellen • Gestaltung der neuen Böschungen und Freiflächen. Zur Vermeidung des Einbringens von nicht standortgerechtem bzw. -heimischem Saat- und Pflanzmaterial werden die neu entstehenden Offenlandflächen entweder der natürlichen Sukzession überlassen oder mit vor Ort gewonnenem Saatgut begrünt. • Schonender Umgang mit Boden. Es erfolgte keine Zufuhr von Fremdböden, um den Eintrag von Fremdarten in das Gebiet zu vermeiden. • Maßnahmen zur Unterbindung einer Durchfahrmöglichkeit für Pkw bei Maßnahme Nr. 4. • Bei Maßnahme Nr. 3 b wird die Fahrbahndecke so ausgeführt , dass sie sich im Erscheinungsbild dauerhaft einem Kiesweg annähert. Dazu wird ein besonders helles, nicht bitumenumhülltes Abstreumaterial verwendet. 5. Welche baulichen Veränderungen wurden an der Zufahrtsstraße Klais-Elmau durchgeführt? Unter den baulichen Veränderungen an der Zufahrtsstraße Klais-Elmau werden die Maßnahmen in der Tabelle der Antwort zu Frage 1 mit den Nummern 1, 2, 6 und 10 verstanden. 5.1 Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1.1, 1.2 und 2.1 verwiesen. 5.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen ? Die Kompensationsmaßnahmen werden gebündelt im Standortübungsplatz Mittenwald umgesetzt. Der Kompensationsbedarf wurde nach der Bayerischen Kompensationsverordnung ermittelt, wobei sich ein Bedarf von rd. 15.400 Wertpunkten ergaben. 6. Welcher dritte Zufahrtsweg wurde realisiert, um den Sicherheitsansprüchen zu genügen? 6.1 Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? 6.2 Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen ? Die Fragen 6, 6.1 und 6.2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurde kein dritter Zufahrtsweg zu Schloss Elmau realisiert bzw. ertüchtigt. Elmau kann mit Fahrzeugen nur über die Mautstraße und die Ferchenseestraße erreicht werden. 7.1 Wie weit sind die Pläne, Bereiche des zukünftigen Wanderparkplatzes zu Biotopen umzugestalten, vorangeschritten? Die Planungen des Staatlichen Bauamtes Weilheim, das mit dem Rückbau der Asphaltbefestigung des Hubschrauberlandeplatzes , der Neugestaltung des Wanderparkplatzes und den darin integrierten Biotopbereichen betraut ist, sind so weit fortgeschritten, dass die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beantragt und die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet werden können. Es liegt jedoch ein vorläufiger, mündlicher Hinweis vor, dass sich im Bereich des Wanderparkplatzes Verfüllungen von Brandschutt befänden. Die diesbezüglichen Nachforschungen des Landratsamtes sind allerdings bisher ergebnislos verlaufen. Dem Hinweis soll jedoch nach dem Gipfel von den zuständigen Behörden weiter nachgegangen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6819 werden. Es wird angestrebt, mit dem Rückbau der Asphaltbefestigung und der Neugestaltung des Wanderparkplatzes baldmöglichst nach dem Gipfel zu beginnen. 7.2 Gibt es ein Konzept zur Biotopgestaltung? Es ist ein mit heimischen und standorttypischen Bäumen locker überstandener, hainartiger Parkplatz in naturnaher Gestaltung geplant. Die ringförmig angeordneten Fahrgassen werden in der für Forstwege üblichen Bauweise, die Stellplätze mit Schotterrasen angelegt, sodass alle Flächen unversiegelt bleiben. Die Bepflanzung soll auch um seltene einheimische Waldbaumarten wie Eibe, Mehlbeere und Wacholder ergänzt werden. Die Böschungsflächen werden mit bodenstabilisierenden Gehölzarten wie örtlich vorkommenden Weidenarten und Grünerlen bepflanzt. Zentral in der Mitte gelegene, naturnah gestaltete Mulden nehmen das anfallende Regenwasser auf, das dort versickern und verdunsten kann. Vor Beginn der Bauarbeiten im Spätsommer 2014 zum Hubschrauberlandeplatz wurden die dort vorkommenden Zauneidechsen in ein dafür neu angelegtes Ersatzbiotop, das im Südwesten an die Gestaltung des neuen Parkplatzes anschließt, umgesiedelt. 8. Sieht die Staatsregierung die UNESCO-Weltnaturerbe -Bewerbung für die Mittenwalder Buckelwie- sen durch die Ertüchtigungen rund um Schloss Elmau in Gefahr? Das Gebiet „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften “ (Historische Kulturlandschaften im Werdenfelser Land, Ammergau, Staffelseegebiet und Murnauer Moos) ist nach positiver Evaluierung durch den Fachbeirat der Kultusministerkonferenz (KMK) in die aktuelle deutsche Tentativliste als Weltkulturerbe aufgenommen worden. Die Maßnahmen rund um Elmau haben größtenteils nur temporären Charakter und stellen keine Gefahr für eine künftige Bewerbung zur Aufnahme als UNESCO-Weltkulturerbe dar. 8.1 Welche Sicherungsmaßnahmen auf dem FFHGebiet der „Mittenwalder Buckelwiesen“ sind geplant , um dieses zu schützen? Eingriffe in Buckelwiesen werden im Zug der Planungen weitestgehend vermieden bzw. die Buckelwiesen werden nur punktuell betroffen oder die Eingriffe sind temporär und werden zurückgebaut. An bestimmten Stellen werden zum Schutz der Wiesen Absperrungen errichtet und nach dem Gipfelereignis wieder zurückgebaut. Mit bleibenden Veränderungen ist nicht zu rechnen. Drucksache 17/6819 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5