Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 21.04.2015 Zugänglichkeit der Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt In der 28. Sitzung des Landtagsausschusses Wissenschaft und Kunst wurde berichtet, dass den Außenstellen des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) die Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt mitgeteilt werden und von den Prüfern eingesehen werden können. Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind die Ergebnisse nach Prüfungsort, Prüfungsfach und Einzelprüfung aufgeschlüsselt? 2. Erhalten alle Außenstellen identische Daten oder werden nur die am eigenen Prüfungsort und im gesamtbayerischen Durchschnitt erreichten Ergebnisse mitgeteilt? 3. Wer ist befugt, die Daten einzusehen, und wer legt diese Berechtigung fest? 4. Stehen den Einsichtsberechtigten Kopien der Ergebnis- listen zur Verfügung, die sie z. B. zum Zwecke der Qualitätssicherung mit den Fachkollegen besprechen können? 5. Welche Ergebnisse (Durchschnitttsnoten) wurden an den bayerischen Universitäten jeweils im Frühjahr und im Herbst 2014 in der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt erzielt, bitte aufgeschlüsselt nach Prüfungsort, Prüfungsfach und Einzelprüfung? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.06.2015 Zu 1. und 2.: Für jeden Prüfungstermin werden standardmäßig Notenstatistiken an die Außenstelle des Prüfungsamts für die Lehrämter an öffentlichen Schulen der einzelnen Universitäten übermittelt. Diese Daten umfassen die Fachnoten-, Einzelprüfungs - und Gesamtnotenstatistik der jeweiligen Universität sowie die bayernweiten Vergleichswerte. Zu 3.: Mitgliedern des Prüfungsausschusses und den Studiendekanen wird durch den Leiter der Außenstelle des Prüfungsamts an den einzelnen Universitäten Einsichtnahme in die genannten Statistiken gewährt. Die Nutzung der Notenstatistik erfolgt zu Prüfungszwecken gemäß Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und dient der Wahrung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs und damit der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren. Die Berechtigung zur Einsicht wird vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Rahmen des BayDSG festgelegt. Zu 4.: Auf Wunsch können für die Einsichtsberechtigten Kopien der Ergebnislisten angefertigt werden. Bei deren Verwendung ist allerdings auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu achten. Zu 5.: Die gewünschten Ergebnisse sind entsprechend aufgeschlüsselt in der Anlage zu finden. Hinweis des Landtagsamts: Die Anlage konnte vom StMBW nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, sondern wurde dem Abgeordneten lediglich in Papierform übermittelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6820 Bayerischer Landtag