Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.04.2015 Schwangerschaftsabbrüche Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 1 StGB vorgenommen? 2. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 2 StGB vorgenommen? 3. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 3 StGB vorgenommen? 4. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 4 StGB vorgenommen? 5. Wer trifft auf welcher rechtlichen Grundlage in den öffentlichen Kliniken die Entscheidung, ob und nach welchen Gesichtspunkten Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich vorgenommen werden? 6. Ist es betroffenen Schwangeren möglich, in allen staatlich anerkannten Beratungsstellen zu erfahren, welche Kliniken Abbrüche nach welcher Beratungsleistung vornehmen , und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.05.2015 1. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 1 StGB vorgenommen? 2. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 2 StGB vorgenommen? 3. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 3 StGB vorgenommen? 4. In welchen Kliniken werden Schwangerschaftsabbrüche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk) nach § 218 Absatz 4 StGB vorgenommen? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs anhand der nachfolgenden Tabelle gemeinsam beantwortet. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Aufschlüsselung nach den Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch relevant ist, was sich aus § 218 a StGB ergibt. § 218 StGB regelt demgegenüber den Straftatbestand des Schwangerschaftsabbruches als solchen, etwaige Qualifikationsmerkmale und die Versuchsstrafbarkeit. Die Antwort bezieht sich daher auf § 218 a StGB und nicht, wie in der Schriftlichen Anfrage angegeben, auf § 218 StGB. Regierungsbezirk Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung (§ 218 a Abs. 1, 4 StGB) medizinischer Indikation (§ 218 a Abs. 2, 3 StGB) Oberbayern Amper Kliniken AG + + Krankenhausstr. 15 85221 Dachau Kreiskrankenhaus Erding - + Bajuwarenstr. 5 85435 Erding Klinikum Fürstenfeldbruck + + Dachauer Str. 33 82256 Fürstenfeldbruck Klinikum Garmisch-Partenkirchen - + Auenstr. 6 82467 GarmischPartenkirchen Klinikum Ingolstadt - + Krumenauerstr. 25 85049 Ingolstadt Klinikum Harlaching + + Städt. Klinikum München GmbH Sanatoriumsplatz 2 81545 München Klinikum Schwabing + + Städt. Klinikum München GmbH Kölner Platz 1 80804 München Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6835 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6835 Regierungsbezirk Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung (§ 218 a Abs. 1, 4 StGB) medizinischer Indikation (§ 218 a Abs. 2, 3 StGB) Oberbayern Klinikum München Pasing + + Steinerweg 5 81241 München Klinikum Neuperlach + + Städt. Klinikum München GmbH Oskar-Maria-GrafRing 51 81737 München Kreisklinik Trostberg - + Siegerthöhe 1 83308 Trostberg Klinikum Traunstein - + Cuno-Niggl-Str. 3 83278 Traunstein Niederbayern … *) + (nur in Ausnahmefällen ) + … *) + + Schwaben Donau-Ries Klinik - + Neudegger Allee 6 86609 Donauwörth Kreiskliniken Günzburg-Krumbach + + Klinik Günzburg Ludwig-HeilmeyerStraße 1 89312 Günzburg Kliniken Donauklinik - + Krankenhausstraße 11 89231 Neu-Ulm Illertalklinik - + Krankenhausstraße 7 89257 Illertissen Oberpfalz keine entf. Oberfranken … *) + + … *) + + Regierungsbezirk Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung (§ 218 a Abs. 1, 4 StGB) medizinischer Indikation (§ 218 a Abs. 2, 3 StGB) Mittelfranken ANregiomed + + Klinik Rothenburg Ansbacher Straße 131 91541 Rothenburg o. d. T. Unterfranken Klinikum Aschaffenburg + + Am Hasenkopf 1 63739 Aschaffenburg Frauenklinik der JuliusMaximilians -Universität + + Josef-Schneider-Str. 4 97080 Würzburg *) Diese Kliniken haben einer Auskunftserteilung nach Art. 6 Abs. 3 des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes widersprochen. 5. Wer trifft auf welcher rechtlichen Grundlage in den öffentlichen Kliniken die Entscheidung, ob und nach welchen Gesichtspunkten Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich vorgenommen werden? Diese Entscheidung trifft, je nachdem wie die jeweilige Entscheidungsbefugnis im Innenverhältnis mit dem Krankenhausträger ausgestaltet ist, die Verwaltungsleitung, die Geschäftsführung oder der Vorstand. Soweit sich der Krankenhausträger diese Entscheidungen vorbehalten hat, entscheidet das zuständige Trägerorgan. 6. Ist es betroffenen Schwangeren möglich, in allen staatlich anerkannten Beratungsstellen4er zu erfahren , welche Kliniken Abbrüche nach welcher Beratungsleistung vornehmen, und falls nein, warum nicht? Nach Art. 6 Abs. 3 des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes erteilen die unteren Behörden für Gesundheit , Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz und die gesetzlichen Krankenkassen auf Ersuchen Frauen, die eine Schwangerenkonfliktberatung nach § 219 StGB oder die schriftliche Feststellung eines Arztes über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 218 a Abs. 2 oder 3 StGB nachweisen, Auskunft über Bezeichnung und Anschrift der im Regierungsbezirk zugelassenen Einrichtungen, soweit die jeweiligen Träger oder Inhaber einer solchen Einrichtung dieser Unterrichtung nicht widersprochen haben. Auch den anerkannten Beratungsstellen sind die Kliniken bekannt, die in Bayern Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.