Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 07.10.2013 Hochwasserschutz im Freistaat Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Gemeinden finanziell, so dass diese einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten können? 2. Welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden vom Freistaat in den letzten zehn Jahren finanziell gefördert a) in der Stadt Landshut, b) im Landkreis Landshut und c) im Landkreis Dingolfing-Landau? 3. Welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden vom Freistaat in den nächsten Jahren finanziell gefördert a) in der Stadt Landshut, b) im Landkreis Landshut und c) im Landkreis Dingolfing-Landau? 4. Welche Maßnahmen trifft der Freistaat gegen die Verlandung /Versandung von Gewässern hinsichtlich des Hochwasserschutzes a) bei eigenen Gewässern? b) bei Fremdgewässern (z. B. Stauseen privater Kraft- werksbetreiber)? 5. Wie unterstützt der Freistaat die Kommunen beim Vorgehen gegen die Verlandung/Versandung von Gewässern ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.11.2013 1. Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Gemeinden finanziell, so dass diese einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten können ? Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen mit Fördermitteln im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). Beim Hochwas- serschutz können derzeit folgende Maßnahmen in Höhe des aufgeführten Prozentsatzes gefördert werden: • Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte 75 % • Integrale Rückhaltemaßnahmen 65 % • Verbesserungen des natürlichen Rückhalts in Gewässer und Aue 75 % • Gewässerausbau zum Hochwasserschutz 50 % Bei interkommunaler Planung und Umsetzung eines Hochwasserschutzes kann zusätzlich ein Förderbonus von 10 % gewährt werden, der Gesamtfördersatz kann maximal 75 % betragen. 2. Welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden vom Freistaat in den letzten zehn Jahren finanziell gefördert a) in der Stadt Landshut, b) im Landkreis Landshut und c) im Landkreis Dingolfing-Landau? Die seit dem Jahr 2003 vom Freistaat Bayern geförderten und zum Teil noch laufenden kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen sind in folgender Tabelle zusammengestellt . Bis Ende 2008 wurden vom Freistaat Bayern auch noch Vorhaben an Gewässern zweiter Ordnung gefördert. Seit 2009 hat hier der Freistaat die Zuständigkeit von den Bezirken übernommen. Vorhaben Vorhabensträger Förderung Freistaat Bayern Stadt Landshut HWS Auloh Stadt Landshut 85 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Attenkofen Stadt Landshut 780 Tsd. Euro Landkreis Landshut HWS Altdorf (mehrere Bauabschnitte) Bezirk Niederbayern 1.200 Tsd. Euro HWS Vilsbiburg (mehrere Bauabschnitte ) Bezirk Niederbayern 560 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Bayerbach Gde. Bayerbach 9 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Feuchten und Pimperl Gde. Bayerbach 300 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Ergolding Markt Ergolding 11 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Ergoldsbach Markt Ergoldsbach 9 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Essenbach Markt Essenbach 33 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept VG Furth VG Furth 25 Tsd. Euro Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2013 17/69 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/69 Vorhaben Vorhabensträger Förderung Freistaat Bayern HW-Rückhaltekonzept Hohenthann Gde. Hohenthann 13 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Schmatzhausen II Gde. Hohenthann 210 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Neufahrn Gde. Neufahrn 9 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Niederaichbach Gde. Niederaichbach 23 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Ruhmannsdorf Gde. Niederaichbach 260 Tsd. Euro HW-Rückhaltekonzept Pfeffenhausen Markt Pfeffenhausen 31 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Buchergraben Markt Altdorf 260 Tsd. Euro HW-Rückhaltebecken Gündlkofen Gde. Bruckberg 790 Tsd. Euro Landkreis Dingolfing-Landau HW-Rückhaltekonzept Moosthenning Gde. Moosthenning 38 Tsd. Euro 3. Welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden vom Freistaat in den nächsten Jahren finanziell gefördert a) in der Stadt Landshut, b) im Landkreis Landshut und c) im Landkreis Dingolfing-Landau? Über den Planungs- und Realisierungshorizont noch anstehender kommunaler Vorhaben, für die noch keine Förderung beantragt wurde, liegen dem Freistaat Bayern keine Informationen vor. Aus den genannten Landkreisen sind derzeit lediglich für einige Hochwasserschutzkonzepte Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm vorhanden . Sie werden voraussichtlich in 2014 einen Zuwendungsbescheid erhalten. Konkrete Zuwendungsanträge für Bauvorhaben liegen derzeit nicht vor. 4. Welche Maßnahmen trifft der Freistaat gegen die Verlandung/Versandung von Gewässern hinsichtlich des Hochwasserschutzes Verlandungen unterhalb des Dauerstauzieles sind an gestauten Gewässern für den Hochwasserrückhalt ohne Auswirkungen, da diese Räume bereits bei Normalabfluss gefüllt sind und somit ohnehin nicht zur Verfügung stehen. Für einen effektiven Hochwasserschutz an Staustufen und Flusskraftwerken ist primär die Freihaltung eines ausreichend großen Abflussquerschnittes entscheidend. a) bei eigenen Gewässern? Bei seinen eigenen Gewässern stellt der Freistaat Bayern durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung (z.B. Ausbaggern von Auflan-dungen) sicher, dass sich durch Anlandungen bzw. Aufwuchs keine wesentlichen Einschränkungen des bestehenden Hochwasserschutzniveaus ergeben. b) bei Fremdgewässern (z. B. Stauseen privater Kraftwerksbetreiber )? Sollten entsprechende Auflandungen, die das Hochwasserschutzniveau einschränken, bei Fremdgewässern im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht des Freistaates Bayern festgestellt werden, wird der Unterhaltungsverantwortliche über die Kreisverwaltungsbehörde auf den problematischen Zustand hingewiesen und aufgefordert, entsprechende Abhilfemaßnahmen vorzunehmen. 5. Wie unterstützt der Freistaat die Kommunen beim Vorgehen gegen die Verlandung/Versandung von Gewässern? Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen mit Fördermitteln im Rahmen der RZWas. Gewässerpflege- und Unterhaltungsmaßnahmen können derzeit mit einem Fördersatz von 30 % gefördert werden, wenn diese Maßnahmen gemäß einem Gewässerentwicklungskonzept durchgeführt werden. Sind Maßnahmen gegen die Verlandung von Gewässern im Gewässerentwicklungskonzept der Kommune enthalten, so kann die Kommune auch hierfür entsprechende Fördermittel erhalten. Sollten die Entlandungsmaßnahmen auch der Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen, so ist zusätzlich ein Förderbonus von 15 % möglich.