Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 28.11.2013 Medizinische Behandlung von ausländischen Patient/ inn)en und Patient/inn)en Die Anzahl von Patient/inn)en insbesondere aus Russland und dem arabischen Raum, die sich in Bayern medizinisch behandeln lassen, nimmt zu. Dieser Trend stellt eine zusätzliche Einnahmequelle für Krankenhäuser dar und wird von der Bayerischen Staatsregierung auch finanziell mit dem Programm „Bavaria – A better state of health“ gefördert. Gleichzeitig häufen sich Medienberichte über betrügerische Machenschaften von Vermittlungsagenturen und auch zweifelhaftes Gebaren von medizinischen Einrichtungen. Dabei steht außer Frage, dass nach derzeitiger Rechtslage eine Differenzierung der Vergütungen und Honorarsätze nach Herkunft der Patient/inn)en unzulässig ist und dass Verträge über „Schlepper-Provisionen“ zwischen Kliniken und Vermittlungsagenturen sittenwidrig sind. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie viele Patient/inn)en aus dem Ausland wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils in Bayern stationär medizinisch behandelt? a) Was waren die zehn wichtigsten Behandlungsgründe (Diagnosen)? b) Aus welchen Ländern kamen diese Patient/inn)en? 2. Wie haben sich die Gesamtumsätze der bayerischen stationären Einrichtungen mit ausländischen Patient/ inn)en in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? a) Wie hat sich der Anteil an Umsätzen mit ausländischen Patient/inn)en in bayerischen stationären Einrichtungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bayerische Krankenhäuser ausländischen Patient/ inn)en höhere Fallpauschalen in Rechnung stellen als inländischen Patient/inn)en? 3. Wie viele Unternehmen (Agenturen) bieten in Bayern ihre Dienstleistung als Vermittler zwischen den ausländischen Patient/inn)en einerseits und den Behandlungseinrichtungen andererseits an? a) Wie hat sich die Anzahl dieser Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? b) Welche Dienstleistungen bieten diese Agenturen konkret an? c) Gegen wie viele dieser Agenturen laufen derzeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen? d) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bayerische Kliniken Provisionen an derartige Agenturen zur Vermittlung von Patient/inn)en zahlen? 4. Wie viele Krankenhäuser in Bayern betreiben derzeit spezifische Marketingaktivitäten, um ausländische Patient /inn)en und Patient/inn)en zu gewinnen? a) An wie vielen bayerischen Krankenhäuseren existieren Büros oder Stellen („International Offices“), die sich um die Abwicklung von stationären Behandlungen für ausländische Patient/inn)en kümmern? 5. Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die bisher in das Projekt „Bavaria – A better state of health“ geflossen sind? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher und sollen in Zukunft mit diesen Mitteln finanziert werden? b) Wie schätzt die Staatsregierung die bisherigen Effekte dieses Projektes ein? 6. Wie lässt sich nach Ansicht der Staatsregierung sicherstellen , dass ausländische Patient/inn)en in Bayern nach den hier geltenden medizinischen Standards und den ortsüblichen Konditionen behandelt werden? a) Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für angezeigt , um ausländische Patient/inn)en und Patient/ inn)en vor den Aktivitäten von betrügerischen Vermittlungsagenturen zu schützen? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Möglichkeit einer Zertifizierung von Vermittlungsagenturen oder einer Erhöhung des Landesbasisfallwertes für ausländische Patient/inn)en ein? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 05.02.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsminsterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : Hinweis: Aufgrund der geteilten Zuständigkeit zwischen nichtuniversitären (StMGP) und universitären Krankenhäusern (StMBW) erfolgt bei einigen Fragen eine nach Verfügbarkeit von Daten entsprechend differenzierte Beantwortung der Fragen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/692 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/692 1. Wie viele Patient/inn)en aus dem Ausland wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils in Bayern stationär medizinisch behandelt? 2012 2011 2010 2009 2008 Fälle gesamt 2.859.780 2.819.944 2.767.581 2.737.658 2.668.225 Ausland 22.513 19.934 18.242 16.512 15.795 Anteil Ausland in % 0,8 % 0,7 % 0,7 % 0,6 % 0,6 % Für das Jahr 2013 liegen hierzu noch keine Daten vor. a) Was waren die zehn wichtigsten Behandlungsgründe (Diagnosen)? Zu den Behandlungsgründen an den nichtuniversitären Krankenhäusern liegen dem StMGP keine Kenntnisse vor. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die für die gesetzlichen Aufgaben des StMGP im Bereich der Krankenhausplanung und -förderung nicht benötigt werden und daher dem StMGP auch nicht zur Verfügung stehen. An den bayerischen Universitätsklinika und am Deutschen Herzzentrum München waren die wichtigsten Behandlungsgründe : – Bösartige Neubildung der Brustdrüse – Lymphatische Leukämie – Bösartige Neubildung des Gehirns – Bösartige Neubildung der Schilddrüse – Chronische ischämische Herzkrankheit – Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des au- tonomen Nervensystems – Leiomyom des Uterus (gutartige Neubildung der Gebär- mutter) – Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Ver- dauungsorgane – Patient/inn)en mit angeborenen Herzfehlern in der Kin- derkardiologie b) Aus welchen Ländern kamen diese Patient/inn)en? Nach den Daten der Krankenhausstatistik wurden in den Jahren von 2008 bis 2012 Patient/inn)en aus verschiedenen Ländern ohne Wohnsitz in Deutschland in bayerischen Krankenhäusern , einschließlich Universitätsklinika, stationär behandelt . Hierzu wird auf die anliegende Tabelle* verwiesen. 2. Wie haben sich die Gesamtumsätze der bayerischen stationären Einrichtungen mit ausländischen Patient/inn)en in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Über die Umsatzzahlen und Bilanzen der Krankenhäuser in Bayern hat das StMGP keine Kenntnisse. Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die für die gesetzlichen Aufgaben des StMGP im Bereich der Krankenhausplanung und -förderung nicht benötigt werden und daher vom StMGP auch nicht z. B. im Wege einer Umfrage erhoben werden könnten. Die Gesamtumsätze der bayerischen Universitätsklinika und des Deutschen Herzzentrums München haben sich in den vergangenen fünf Jahren positiv entwickelt. a) Wie hat sich der Anteil an Umsätzen mit ausländischen Patient/inn)en in bayerischen stationären Einrichtungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Dem StMGP liegen zu den nichtuniversitären Krankenhäusern keine Kenntnisse vor (vgl. Beantwortung der Frage 2). Die Gesamtumsatzanteile mit ausländischen Patient/inn)en konnten an den bayerischen Universitätsklinika in den letzten fünf Jahren gesteigert – vor allem in München – bzw. konstant gehalten werden. b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bayerische Krankenhäuser ausländischen Patient/inn)en höhere Fallpauschalen in Rechnung stellen als inländischen Patient/inn)en? Dem StMGP liegen zu den nichtuniversitären Krankenhäusern keine Kenntnisse vor (vgl. Beantwortung der Frage 2). Im ersten Quartal des Jahres 2008 hatte es eine Beschwerde des Generalkonsulats der Vereinigten Arabischen Emirate über die Abrechnung erhöhter Basisfallwerte durch das Städtische Klinikum München GmbH gegeben, die aber offensichtlich im Einvernehmen beigelegt werden konnte. Weitere Streitfälle sind nicht bekannt geworden. Die Abrechnungen ausländischer Patient/inn)en in den bayerischen Universitätsklinika werden grundsätzlich auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Kataloge und Gebührenordnungen vorgenommen. Patient/inn)en, die privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten eine nach GOÄ-Ziffern spezifizierte Rechnung. Wahlleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die DRG-Rechnungen („Diagnosis Related Groups“ = diagnosebezogene Fallgruppen ) erfolgen nach dem Fallpauschalenkatalog mit den einschlägigen Bewertungsrelationen. Das Deutsche Herzzentrum München und das Klinikum der LMU erheben in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Patient/inn)en eine sog. Servicepauschale für besondere Leistungen und für einen erhöhten Logistikaufwand. 3. Wie viele Unternehmen (Agenturen) bieten in Bayern ihre Dienstleistung als Vermittler zwischen den ausländischen Patient/inn)en einerseits und den Behandlungseinrichtungen andererseits an? Die Kenntnis über die Anzahl der Unternehmen bzw. Vermittler wird für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des StMGP und des StMBW nicht benötigt. Dem StMGP und dem StMBW liegen keine Kenntnisse vor. a) Wie hat sich die Anzahl dieser Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Vgl. Beantwortung der Frage 3. b) Welche Dienstleistungen bieten diese Agenturen konkret an? Ermittlung einer geeigneten Klinik mit Organisation und Kommunikation des medizinischen Versorgungsablaufes mit den Kliniken und Ärzten, An- und Abreise, Unterbringung , Dolmetscherleistungen, Freizeitorganisation für Angehörige , Aufstellen und Dokumentation der Leistungen sowie Unterstützung bei der Visaerteilung. Der Umfang der nichtmedizinischen Leistungen ist abhängig von den Wünschen und vom Bedarf des Patient/inn)en und seiner Angehörigen. c) Gegen wie viele dieser Agenturen laufen derzeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen? Nach den Rückmeldungen der beteiligten Staatsanwaltschaften ist derzeit nur ein Ermittlungsverfahren gegen einen Patient/inn)envermittler anhängig. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist nicht der Tatvorwurf des Betrugs oder der Bestechung, sondern derjenige der Verleumdung. Drucksache 17/692 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 d) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bayerische Kliniken Provisionen an derartige Agenturen zur Vermittlung von Patient/inn)en zahlen? Dem StMGP liegen zu den nichtuniversitären Krankenhäusern keine Kenntnisse vor. Das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern bzw. Patient/inn)envermittlern unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Das gilt insbesondere für die rein zivilrechtlichen Behandlungsverträge mit selbst zahlenden in- oder ausländischen Patient/inn)en sowie für die Einschaltung von Vermittlern. Nach einem Urteil des Landgerichtes Köln vom 28.10.2011 sind Provisionszahlungen, auch sogenanntes „Kopfgeld“ oder „Fangprämie“ zwischen Kliniken bzw. Ärzten und Vermittlern zur Gewinnung von Patient /inn)en sittenwidrig und nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Die bayerischen Universitätsklinika zahlen keine Provisionsgebühren an Patient/inn)envermittler oder Agenturen. 4. Wie viele Krankenhäuser in Bayern betreiben derzeit spezifische Marketingaktivitäten, um ausländische Patient/inn)en und Patient/inn)en zu gewinnen ? Dem StMGP liegen zu den nichtuniversitären Krankenhäusern keine Kenntnisse vor. Die bayerischen Universitätsklinika betreiben keine speziellen Marketingaktivitäten, um ausländische Patient/inn)en zu gewinnen. a) An wie vielen bayerischen Krankenhäusern existieren Büros oder Stellen („International Offices“), die sich um die Abwicklung von stationären Behandlungen für ausländische Patient/inn)en kümmern ? Dem StMGP liegen zu den nichtuniversitären Krankenhäusern keine Kenntnisse vor. In den bayerischen Universitätsklinika , außer Regensburg, wurden „International Offices“ eingerichtet, die sich um die Belange der ausländischen Patient/inn)en und Patient/inn)en kümmern. Im Deutschen Herzzentrum München besteht kein „International Office“. 5. Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die bisher in das Projekt „Bavaria – A better state of health“ geflossen sind? Zwischen 2010 und einschließlich 2013 wurden 347.434,61 € ausgegeben. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher und sollen in Zukunft mit diesen Mitteln finanziert werden ? Besuch von nationalen und internationalen Medizinmessen und -kongressen, Herausgabe von Werbebroschüren in deutscher, arabischer, englischer und russischer Sprache, Anzeigen in internationalen Fachzeitschriften, Empfang und Betreuung von internationalen Gesundheitsdelegationen mit Dolmetscherleistungen sowie Finanzierung von Studien. b) Wie schätzt die Staatsregierung die bisherigen Effekte dieses Projektes ein? Grundsätzlich besteht Bedarf an einer wissenschaftlichen Erhebung und Analyse von statistischen Kennzahlen im Ge- samtkomplex des Medizintourismus und Tourismus. In Anbetracht der zunehmenden internationalen und nationalen Konkurrenz im Medizintourismus zeigt der Freistaat Bayern mit diesem Projekt Präsenz. Zu beachten ist ferner, dass der Medizintourismus auch in Bayern für den Bereich Tourismus immer bedeutender wird. 6. Wie lässt sich nach Ansicht der Staatsregierung sicherstellen, dass ausländische Patient/inn)en in Bayern nach den hier geltenden medizinischen Standards und den ortsüblichen Konditionen behandelt werden? Die bayerischen Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten . Die Regeln zur ärztlichen Berufsausübung in Bayern ergeben sich aus der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, die von der Bayerischen Landesärztekammer auf der Basis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlassen worden ist. Die Berufsordnung unterscheidet nicht zwischen Patient/ inn)en aus dem Ausland und Deutschland. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns dienen die Ärztinnen und Ärzte der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Die rechtfertigende Indikation zu einer medizinischen Behandlung wird unabhängig von Herkunft und Nationalität gestellt, und bei allen Patient/inn) en die Therapie nach den allgemein anerkannten medizinischen Standards durchgeführt. a) Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für angezeigt, um ausländische Patient/inn)en vor den Aktivitäten von betrügerischen Vermittlungsagenturen zu schützen? Die Verträge zwischen Patient/inn)en aus dem Ausland und den Vermittlungsagenturen sind zivilrechtlicher Natur und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht. Die Staatsregierung hat keine Möglichkeit, auf das Geschäftsgebaren der Vermittlungsagenturen Einfluss zu nehmen. Bei Bekanntwerden von Betrugsfällen werden die Strafverfolgungsbehörden tätig. b) Wie schätzt die Staatsregierung die Möglichkeit einer Zertifizierung von Vermittlungsagenturen oder einer Erhöhung des Landesbasisfallwertes für ausländische Patient/inn)en ein? Die Zertifizierung von Vermittlungsagenturen stellt einen erheblichen Eingriff in das Marktgeschehen dar. Dieser ist nur zu rechtfertigen, wenn damit erhebliche Nachteile für die Patient/inn)en aus dem Ausland vermieden werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den betrügerischen Agenturen wohl um Einzelfälle handelt, dürfte diese Möglichkeit nicht angemessen sein. Die Staatsregierung wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich aber beobachten . Der Landesbasisfallwert wird jährlich von den Selbstverwaltungspartnern auf Landesebene vereinbart bzw. von der Schiedsstelle festgesetzt und staatlich genehmigt. Für eine Erhöhung zu Lasten ausländischer Patient/inn)en gibt es keine Rechtsgrundlage. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/692 *1 b. Aus welchen Ländern kamen diese Patienten? Nach den Daten der Krankenhausstatistik wurden in den Jahren von 2008 bis 2012 Patienten aus folgenden Ländern ohne Wohnsitz in Deutschland in bayerischen Krankenhäusern stationär behandelt: 2012 2011 2010 2009 2008 Afghanistan 24 19 10 9 22 Ägypten 332 Albanien 93 110 78 57 61 Algerien 9 8 12 5 6 Andorra 4 4 1 1 4 Angola 3 Argentinien 19 8 10 9 8 Armenien 53 37 39 17 6 Aserbaidschan 62 51 69 48 38 Äthiopien 20 Australien 140 169 120 82 102 Bahamas 1 2 Bahrain 32 42 64 42 29 Bangladesch 2 Belgien 185 213 174 182 163 Bolivien 3 1 4 1 8 Bosnien-Herzegowina 102 79 53 58 51 Brasilien 47 52 42 36 28 Bulgarien 262 240 211 204 156 Burkina Faso 3 Burundi 1 1 Ceylon 3 4 1 1 1 Chile 19 39 8 13 7 China 53 14 25 24 33 Costa Rica 1 1 1 5 2 Dänemark 139 163 150 141 119 Dom. Republik 8 19 8 15 6 Ecuador 3 9 4 7 8 El Salvador 18 13 19 9 9 Eritrea 2 Estland 24 13 13 13 14 Ex-Jugoslawien 140 Finnland 44 42 40 37 35 Frankreich 390 428 325 372 308 Gambia 1 1 Georgien 38 51 73 50 51 Ghana 5 3 3 Griechenland 239 232 257 268 288 Guatemala 1 1 Haiti 1 Holland 598 594 602 615 639 Honduras 8 Indien 42 35 23 14 17 Indonesien 12 4 9 6 15 Irak 109 40 28 27 20 Iran 17 24 24 26 20 Irland 59 49 57 73 34 Island 2 5 3 4 8 Israel 70 53 55 67 91 Italien 1.172 1.107 1.026 1.024 980 Japan 62 43 59 26 24 Jemen 8 2 11 20 12 Jordanien 24 17 18 19 25 Kambodscha 3 2 2 3 Kamerun 1 8 1 2012 2011 2010 2009 2008 Kanada 107 93 112 118 78 Kasachstan 127 126 62 75 101 Katar 134 105 130 72 50 Kenia 7 10 11 3 7 Kirgistan 8 Kiribati 2 4 Kolumbien 8 9 8 2 2 Kongo 1 2 5 Kosovo 50 Kroatien 202 160 214 214 181 Kuba 6 7 4 2 4 Kuwait 116 103 169 89 100 Laos, Dem. VR 1 Lettland 63 63 35 26 26 Libanon 16 16 3 3 10 Liberia 1 1 15 8 7 Libyen 186 72 47 37 39 Liechtenstein 7 14 5 12 16 Litauen 52 39 28 26 33 Luxemburg 126 121 124 121 85 Madagaskar 1 Malaysia 5 Malta 10 5 5 11 5 Marokko 22 9 11 13 14 Mauritius 1 3 1 5 4 Mazedonien 41 36 34 46 9 Mexiko 21 10 15 13 19 Moldau 30 18 6 9 7 Monaco 6 5 16 7 6 Myanmar 3 1 Mongolei 5 2 9 2 2 Nepal 1 1 1 1 Neuseeland 28 17 17 6 15 Niger 1 Nigeria 18 14 19 7 10 Norwegen 91 68 69 73 35 Oman 105 85 106 67 108 Österreich 4.599 4.381 4.320 3.907 3.816 Pakistan 6 8 4 3 3 Panama 3 Paraguay 3 1 2 3 2 Peru 6 2 3 5 7 Philippinen 1 11 1 5 4 Polen 971 869 758 620 735 Portugal 111 87 72 70 71 Ruanda 3 Rumänien 773 822 719 621 495 Russische Föderation 2.655 2.028 1.699 1.479 1.340 Sambia 1 1 2 Saudi-Arabien 247 209 193 148 198 Schweden 155 103 112 81 102 Schweiz 916 891 807 700 647 Senegal 1 1 2 2 Seychellen 3 2 2 4 1 Sierra Leone 4 2 2 2 Singapur 9 29 7 7 2 Slowakei 13 14 129 101 102 Slowenien 334 292 98 102 96 Spanien 366 358 297 309 277 Südafrika 20 24 32 13 26 Drucksache 17/692 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 2012 2011 2010 2009 2008 Sudan 7 4 7 10 2 Südkorea 6 5 13 9 3 Swasiland 3 5 3 1 2 Syrien 14 20 8 13 20 Tadschikistan 14 Taiwan 12 Tansania 3 1 1 2 1 Thailand 9 22 10 11 7 Togo 3 Tschechische Republik 569 483 418 387 378 Tunesien 19 11 11 5 7 Türkei 367 212 176 137 192 Turkmenistan 6 Uganda 4 6 3 273 1 Ukraine 361 303 259 232 227 Ungarn 388 314 266 11 212 Uruguay 1 4 Usbekistan 32 Vatikanstadt 1 Venezuela 9 6 4 849 4 Ver. Arabische Emirate 1.736 1.445 1.076 380 794 Vereinigtes Königreich 465 439 413 939 418 Verein. Staaten 873 797 934 7 749 Vietnam 19 14 3 28 10 Weißrussland 43 49 24 18 37 Zypern 48 36 33 18 nicht zugeordnet 0 355 316 309 345