Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 06.05.2015 Ankauf des Geländes „Auf AEG“ in Nürnberg – Kosten und Altlasten Die Staatsregierung hat im April 2015 das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt , in Verhandlungen über einen Ankauf des Geländes „Auf AEG“ in Nürnberg zu treten. Dort sollen u. a. weitere Einrichtungen der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg an- bzw. dorthin umgesiedelt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann wird das Gesamtkonzept zu Ankauf, Weiterentwicklung und künftiger Nutzung des Areals „Auf AEG“ dem Landtag vorgestellt? 2. Wurde das fragliche Gelände bereits vollständig auf Altlasten untersucht? a) Wenn nein, warum nicht, und ist dennoch sicherge- stellt, dass entsprechende Untersuchungen noch vor dem Ankauf abgeschlossen werden? b) Wenn ja, wann und von welcher Stelle wurde die Belastung des Areals mit Altlasten in welcher Form überprüft? 3. Wo auf dem Areal befinden sich nach jetzigem Kennt- nisstand Altlasten und wie groß ist die mit Altlasten belastete Fläche? 4. Welche Schadstoffkonzentrationen wurden im Erd- reich gemessen und wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte für diese Substanzen? 5. Wurde vor Ort auch eine Belastung des Grundwassers auf Schadstoffbelastung geprüft, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 6. Ist eine vollständige Beseitigung der Altlasten auf dem AEG-Areal vorgesehen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, bis wann ist diese vorgesehen und welche Methoden sollen zum Einsatz kommen? c) Mit welchen Kosten ist zu rechnen? 7. Von welchen Beseitigungskosten geht die Staatsregie- rung derzeit aus und wer hat im Falle eines Kaufs des Geländes „Auf AEG“ die Kosten für eine Beseitigung der Altlasten zu tragen? 8. Worauf beruht die von Staatsminister Dr. Söder ge- genüber Medien geäußerte Kostenschätzung von etwa 100 Millionen Euro für den Ankauf der Flächen „Auf AEG“ und beinhaltet diese Summe auch die Kosten für die ggf. anfallenden Sanierungsmaßnahmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.06.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL, vom 6. Mai 2015 betreffend „Ankauf des Geländes ‚Auf AEG‘ in Nürnberg – Kosten und Altlasten“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Ankauf des ehemaligen AEG-Geländes in Nürnberg dient der Umsetzung des von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) vorgeschlagenen Konzepts „Vision FAU 2030“. Dieses Konzept wurde der Öffentlichkeit mehrmals vorgestellt, u. a. am 23.09.2014 auf einer Pressekonferenz im Nürnberger Dienstgebäude des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat , im Nürnberger Stadtrat am 22.10.2014 und im Rahmen der Akademischen Jahrfeier der FAU am 04.11.2014. Die kompakte Darstellung des Konzepts, die der damalige Präsident der FAU im Rahmen seines bei dieser Veranstaltung erstatteten Berichts zur Lage der Universität gegeben hat, ist im Internetauftritt der Hochschule für jedermann zugreifbar (https://www.fau.de/files/2014/10/Bericht-des-Präsidentenzum -Dies-academicus-2014.pdf, dort insbesondere auf den Seiten 7 bis 12). Zu 2. bis 7.: Bisher steht eine orientierende Altlastenuntersuchung der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) zur Verfügung. Darüber hinaus wurden tiefer gehende Untersuchungen hinsichtlich Altlasten und Schadstoffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zu 8.: Der genannte Betrag beruht auf einer Abschätzung der Gesamtkaufpreisforderung basierend auf bislang vom Verkäufer kommunizierten Kaufpreisvorstellungen für die Teilbereiche des Geländes. Das Ergebnis der von staatlicher Seite beauftragten Wertermittlung bleibt abzuwarten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6956 Bayerischer Landtag