Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2015 Wasserschaden im Markgräflichen Opernhaus Bayreuth Vor dem Hintergrund, dass sich die Wiedereröffnung des Markgräflichen Opernhauses in Bayreuth aufgrund eines Wasserschadens von Mitte 2017 auf voraussichtlich April 2018 verschieben wird, frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie und wodurch kam es zu besagtem Wasserscha- den? 1.2 Was genau passierte in der Nacht zum 23. November 2014? 2.1 Wer trägt in den Augen der Staatsregierung die Ver- antwortung für den Schaden und die daraus resultierende Verzögerung? 2.2 Welche Konsequenzen und Auswirkungen hat das Ereignis auf die zukünftige Bauplanung? 2.3 Wer ist im vorliegenden Fall in Regress zu nehmen und wurden dementsprechende Ansprüche geltend gemacht? 3.1 Welche zusätzlichen Kosten sind durch den Wasser- schaden und die Verzögerung entstanden (bitte um Auflistung)? 3.2 Wie sieht der genaue Zeitplan bis zur Eröffnung aus? 4.1 Gab es eine Untersuchung des Unfalls und von wem wurde diese durchgeführt? 4.2 Zieht ein etwaiges Gutachten menschliche Fehler in Betracht? 4.3 Wie wird sichergestellt, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.06.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Übersichtlichkeitsgründen die Beantwortung von Fragen gebündelt erfolgt, da sich die Fragen teilweise inhaltlich überschneiden. 1.1 Wie und wodurch kam es zu besagtem Wasserschaden ? 1.2 Was genau passierte in der Nacht zum 23. November 2014? 4.1 Gab es eine Untersuchung des Unfalls und von wem wurde diese durchgeführt? 4.2 Zieht ein etwaiges Gutachten menschliche Fehler in Betracht? 4.3 Wie wird sichergestellt, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann? Am Samstagabend, 22.11.2014, löste sich ein Endstück einer noch aus Brandschutzgründen in Betrieb befindlichen Löschwasserleitung DN 150, die im Zuge der weiteren Generalsanierung ausgetauscht werden sollte. Aufgrund des Zeitpunktes am Wochenende konnte das Schadensereignis erst spät entdeckt werden. Über einen Zeitraum von mehreren Stunden ist im Keller des Markgräflichen Opernhauses Bayreuth Wasser in erheblicher Menge ausgetreten und hat den Technikkeller unter der Bühne des Markgräflichen Opernhauses, den Keller des Redoutenhauses sowie die benachbarte Mikwe der Israelitischen Kultusgemeinde überflutet. Im Technikkeller und den angrenzenden Verteilungskanälen standen die neu installierte Haustechnik, die Steuerungstechnik sowie die Lüftungstechnik unter Wasser. Das kulturhistorische „Herz“ des Weltkulturerbes, d. h. das vornehmlich aus Holz bestehende prachtvolle Logenhaus, wurde ebenso wenig wie andere historische Einbauten beschädigt . In mehreren Ortsterminen unter Beisein von Baufachleuten wurde die Schadensursache untersucht und im Auftrag der Bayerischen Verwaltung für Schlösser und Seen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Wasserversorgung begutachtet. Der Gutachter untersuchte die Schadensursache samt der Möglichkeit menschlichen Fehlverhaltens. Im Ergebnis kommt die Untersuchung zu der Schlussfolgerung, dass das Schadensereignis auf einem Unglücksfall beruht und weder vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten schadensursächlich war. Die Löschwasserleitung wurde nach dem Schadensereignis sofort außer Betrieb genommen und wieder drucksicher verschlossen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6957 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6957 2.1 Wer trägt in den Augen der Staatsregierung die Verantwortung für den Schaden und die daraus resultierende Verzögerung? 2.3 Wer ist im vorliegenden Fall in Regress zu nehmen und wurden dementsprechende Ansprüche geltend gemacht? Im Ergebnis kommt die Untersuchung zu der Schlussfolgerung , dass das Schadensereignis auf einem Unglücksfall beruht. 2.2 Welche Konsequenzen und Auswirkungen hat das Ereignis auf die zukünftige Bauplanung? Durch den Wasserschaden vom 22.11.2014 sind an den neu installierten Anlagen durch Überflutung des gesamten Untergeschosses weitreichende Schäden entstanden. Eine Behebung der durch den Wassereinbruch entstandenen Schäden an Bauwerk und technischen Anlagen ist zwingend notwendig. Mit Behebung der Schäden ist eine einwandfreie Funktion aller Anlagen wiederherzustellen und die Gewährleistung durch die Firmen sicherzustellen. Daher ist die komplette Erneuerung weitgehend zerstörter technischer Anlagen erforderlich. So ist z. B. ein fast vollständiger Austausch von Lüftungskanälen, elektrischen Anlagen und Steuerungstechnik erforderlich, um Folgeschäden an den Anlagen, Gefahren für das Baudenkmal oder spätere Betriebseinschränkungen zu vermeiden. 3.1 Welche zusätzlichen Kosten sind durch den Wasserschaden und die Verzögerung entstanden (bitte um Auflistung)? Durch den Wasserschaden sind insgesamt Mehrkosten von rd. 1.730 Tsd. € entstanden. Im Einzelnen sind dies rd. 1.130 Tsd. € für die Behebung der durch den Wassereinbruch entstandenen Schäden an Bauwerk und technischen Anlagen sowie ca. 600 Tsd. € Mehrkosten im Zuge der anteiligen Erhöhung der Baunebenkosten (Planerhonorare, Sicherheitsdienst, Projektsteuerer, u. a.) und der um zehn Monate verlängerten Bauzeit. Diese Kosten wurden vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags im Rahmen der Hochbauvorlage entsprechend dem üblichen Verfahren in der Sitzung am 20. Mai 2015 genehmigt. 3.2 Wie sieht der genaue Zeitplan bis zur Eröffnung aus? Bisher war die bauliche Fertigstellung für Ende des Jahres 2016 und die Wiedereröffnung im Juni des Jahres 2017 vorgesehen. Nun ist geplant, alle Bau-, Installations- und Restaurierungsmaßnahmen bis Juli 2017 fertigzustellen und die Mängelbehebung bis Oktober 2017 abzuschließen. Danach folgt eine halbjährige Inbetriebnahmephase bis einschließlich März 2018. Die Wiedereröffnung wird frühestens im April 2018 erfolgen können.