Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.03.2015 Studiengänge für beruflich Qualifizierte Nach meinen Informationen beträgt der Anteil Studierender an deutschen Universitäten und Fachhochschulen ohne Abitur gerade mal 1–3,3 %, obwohl Meister und staatlich geprüfte Techniker mit dem jeweiligen Abschluss eine Hochschulreife besitzen. Außerdem ist ein Studium im Regelfall ausschließlich dafür konzipiert, theoretisches Wissen zu vermitteln, was den Bedürfnissen von Meistern nach praktischem Wissen entgegensteht. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um ein Studium für beruflich Qualifizierte attraktiver zu gestalten ? 2. Ist in Bayern ein Modell wie in Niedersachsen, bei dem man an einer Hochschule gleichzeitig einen Bachelor of Engineering und einen Meisterbrief erwerben kann, ebenfalls möglich? 3. Bewertet die Staatsregierung es als zielführend, duale Studiengänge besonders zu fördern? 4. Ist es in Bayern möglich, einen dualen Masterstudiengang anzubieten, der speziell auf die Bedürfnisse von Meistern angelegt ist? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.06.2015 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um ein Studium für beruflich Qualifizierte attraktiver zu gestalten? A. Hintergrund I. Gesetzliche Regelung des Hochschulzugangs in Bayern Gemäß § 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes , des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 7. Juli 2009 (GVBl S. 256) wurde der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Art. 45 BayHSchG neu geregelt. Danach erhalten Meisterinnen und Meister, Absolventinnen und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen sowie Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und Fachakademien den allgemeinen Hochschulzugang, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. Absolventinnen und Absolventen einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, erhalten den fachgebundenen Hochschulzugang, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben und die Hochschule entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr die Studieneignung festgestellt hat. Beruflich Qualifizierten wird im Gegensatz zu einer schulischen Hochschulreife nicht generell ihre Studieneignung attestiert, sondern bietet diesen die Chance, ihre individuelle Studieneignung unter Beweis zu stellen. II. Entwicklung der Studierendenzahlen beruflich Qualifizierter in Bayern und Ländervergleich Unmittelbare Folge der Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte in Bayern war ein signifikanter Anstieg solcher Studienanfänger/-innen (1. Hochschulsemester). Betrug deren Zahl im Jahr 2008 (also vor der Gesetzesänderung ) noch 204, hat sie sich bis zum Jahr 2014 mit 1.390 mehr als versechsfacht (Quelle: Statistisches Landesamt/ CEUS). Die Zahl der beruflich qualifizierten Studierenden insgesamt hat sich von 675 (2008) auf 4.581 (2014) ebenfalls mehr als versechsfacht. Auch wenn die Zahl der beruflich qualifizierten Studienanfänger/-innen in Relation zur Zahl der Studienanfänger/-innen insgesamt (jeweils 1. Hochschulsemester) bislang vergleichsweise niedrig ist (2008 0,37 %; 2014 1,9 % – die Relation der beruflich qualifizierten Studierenden zu den Studierenden insgesamt betrug 2014 1,24 %: Quelle: Statistisches Landesamt/CEUS), stellt die signifikante Steigerung einen beachtlichen Erfolg dar. Dies hat jüngst auch das Centrum für Hochschulentwicklung in einem Schreiben an Herrn Staatsminister Dr. Spaenle vom 29.04.2015 hervorgehoben: „Laut den jüngsten Zahlen [Anm.: das CHE legt noch die Zahlen aus 2013 zugrunde] liegt Bayern mit einem Anteil von 1,86 Prozent Studienanfänger(inne)n ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung im Bundesländervergleich auf dem achten Platz und damit fünf Plätze weiter oben als noch im Jahr 2011.“ Dass der Anteil beruflich Qualifizierter sowohl bei den Studienanfängerzahlen als auch bei den Studierendenzahlen insgesamt in anderen Bundesländern zum Teil deutlich höher liegt, hat vor allem statistische und strukturelle Gründe. Denn die statistischen Zahlen belegen nicht die Studierneigung bayerischer beruflich Qualifizierter, sondern die Zahl beruflich Qualifizierter, die an bayerischen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6966 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6966 Hochschulen (also Hochschulen, die in Bayern ihren Sitz haben) studieren. Dies hat zur Folge, dass in Bayern ansässige beruflich Qualifizierte, die sich für ein Studium an der Fernuniversität Hagen immatrikulieren, statistisch von der Zahl beruflich qualifizierter Studierender in NordrheinWestfalen erfasst sind. Gleiches gilt für Studierende der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM), die in Bayern zwar mehrere Studienstandorte (Augsburg, München und Nürnberg) unterhält, ihren Stammsitz aber in Essen (ebenfalls NRW) hat sowie für eine beachtliche Zahl weiterer (meist nichtstaatlicher) Hochschulen in Deutschland (z. B. Hamburger Fern-HS, Steinbeis-Hochschule Berlin , DIPLOMA-Hochschule Nordhessen, etc.). Allen diesen meist bundesweit aktiven Hochschulen ist gemein, dass sie ihr Studienangebot explizit auf eine berufstätige Zielgruppe ausrichten (zum einen durch stark frequentierte Fächer und zum anderen durch berufsbegleitende bzw. Fernstudiengänge ) und damit für beruflich Qualifizierte besonders attraktiv sind. In Bayern gibt es (bezogen auf die Einwohnerzahl bzw. Studierendenzahl) vergleichsweise wenige solcher Hochschulen . Infolgedessen haben traditionell die Stammsitzländer dieser Hochschulen zum Teil deutlich höhere Quoten beruflich Qualifizierter, etwa Nordrhein-Westfalen mit 4,3 % (Fernuni Hagen, FOM), Hamburg mit 4,87 % (Hamburger Fern-HS; Europäische Fern-HS Hamburg), Berlin mit 4,25 % (Steinbeis-Hochschule) (Quelle jeweils: CHE, abgerufen unter www.studieren-ohne-abitur.de (Stand: 19.05.2015)). Insofern ist der Ländervergleich nur bedingt aussagekräftig. III. Entwicklungspotenzial im Bereich Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte war ein wichtiger Schritt in Richtung Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Er bietet insbesondere karrierewilligen und leistungsbereiten beruflich Qualifizierten die Möglichkeit, sich akademisch weiterzuentwickeln, ohne die zeitlich aufwendige schulische Hochschulreife nachzuholen. Gleichwohl spielt dieser Bildungsweg im Vergleich zu einer schulischen Hochschulreife bzw. zum „Zweiten Bildungsweg “ (Nachholen der schulischen Hochschulreife im Anschluss an eine Berufsausbildung) nur eine untergeordnete Rolle. Dies liegt zum einen an der zunehmenden Zahl junger Menschen, die ihre Schulausbildung mit der Hochschulreife abschließen, und zum anderen daran, dass das Nachholen der Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg auch unspezifischen Studienwünschen in höherem Maße Rechnung trägt und insbesondere eine umfassendere Vorbereitung auf das Studium darstellt. Ähnlich beurteilt dies auch der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zur Gestaltung des Verhältnisses von beruflicher und akademischer Bildung “ (vgl. Empfehlungen zur Gestaltung des Verhältnisses von beruflicher und akademischer Bildung, Erster Teil der Empfehlungen zur Qualifizierung von Fachkräften vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, WR-Drs. 3818- 14, S. 64 ff., abrufbar unter http://www.wissenschaftsrat.de/ download/archiv/3818-14.pdf (Stand: 19.05.2015)). B. Maßnahmen der Staatsregierung Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) hat sich nicht auf die rechtliche Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte beschränkt, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket entwickelt und durchgeführt , um beruflich Qualifizierten ein Studium an bayerischen Hochschulen zu ermöglichen und zu erleichtern. Der Schwerpunkt dieser zum Teil sehr spezifischen Maßnahmen lag in der Zeit von 2010 bis 2013, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Neuregelung des Hochschulzugangs . Der daraus resultierende Veränderungsprozess (insbesondere an den bayerischen Hochschulen) wirkt jedoch nachhaltig fort und wird vor allem durch strategische und strukturelle Maßnahmen des StMBW ergänzt. I. Einführung von spezifischen Studienangeboten Beruflich Qualifizierte haben aufgrund ihrer familiären und/ oder beruflichen Verpflichtungen meist andere Vorstellungen von einem Studium als Personen, die sich (etwa nach dem Abitur) ausschließlich dem Studium widmen können. Ihre Schul-, Aus- oder Fortbildung liegt in der Regel schon längere Zeit zurück, sodass sie nicht aus einem organisierten Lernprozess heraus in das Studium starten können. Schließlich müssen beruflich Qualifizierte aufgrund der fehlenden schulischen Hochschulreife bestehende Wissenslücken kompensieren, um im Studium erfolgreich zu sein. Dies führt dazu, dass ein klassisches Vollzeitstudium für beruflich Qualifizierte meist nicht infrage kommt. Deshalb hat das StMBW für die erforderlichen Rahmenbedingungen gesorgt, um ein adäquates Angebot an spezifischen Studienangeboten zu schaffen. In der Hauptsache handelt es sich um Maßnahmen zur Einführung von berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen. 1. Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 102) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einrichtung von berufsbegleitenden grundständigen Studiengängen angepasst . Seither haben die Hochschulen die Möglichkeit, den teilweise erheblichen Mehraufwand, der aus einer berufsbegleitenden Studierbarkeit resultiert, über die Erhebung von Gebühren zu kompensieren (vgl. Art. 71 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes – BayHSchG). Auch personelle Engpässe, die die Durchführung berufsbegleitender Studiengänge hindern, wurden mit der Möglichkeit , Lehr- und Unterrichtstätigkeiten im Bereich des berufsbegleitenden Studiums als Nebenamt zu übertragen, beseitigt (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes – BayHSchPG). 2. Förderung von berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen und quantitative Entwicklung Zum Wintersemester 2010/11 (also noch vor der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen) wurden die ersten berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge vom StMBW finanziell gefördert und konzeptionell eng begleitet. Es handelte sich um vier Pilotstudiengänge mit insgesamt 81 Studierenden . Zum Wintersemester 2011/12 wurden vom StMBW weitere sieben Studiengänge anschubfinanziert. Seither wächst die Zahl an berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen kontinuierlich, von 12 im Wintersemester 2011/12 auf mittlerweile 32 im Wintersemester 2014/15. Weiteres Wachstum bei der Zahl an berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen ist aufgrund der derzeit laufenden Einvernehmensverfahren absehbar. Auch die Zahl der Studienanfänger/-innen und Studierenden in berufsbegleitenden Studiengängen ist aufgrund des immer größer werdenden Angebots stark gewachsen. Drucksache 17/6966 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Waren es im Wintersemester 2011/12 noch 253 Studienanfänger und 357 Studierende insgesamt, stieg die Zahl bis zum Wintersemester 2013/14 auf 408 Studienanfänger und 1.156 Studierende an (Zahlen zum Wintersemester 2014/15 liegen derzeit noch nicht vor). Leider ist der Anteil an beruflich Qualifizierten statistisch nicht ermittelbar. Eine stichprobenartige Erhebung an den Hochschulen lässt jedoch darauf schließen, dass der Anteil an genuin beruflich Qualifizierten (je nach Studienrichtung) in berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen bei ca. 40 bis 50 % liegt, also um ein Vielfaches höher als im Bereich der Vollzeitstudiengänge. 3. Didaktik und berufsbegleitende Studierbarkeit Bei der Erteilung des Einvernehmens von berufsbegleitenden Studiengängen achtet das StMBW auf eine gute Vereinbarkeit des Studiums mit beruflichen und familiären Verpflichtungen. Hierzu zählen die Konzentration der Präsenzveranstaltungen auf Abendstunden, Wochenenden oder in mehrtägige Blöcke, ein erhöhter Anteil an virtueller Lehre und ein Konzept zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Studium. Es soll einerseits vermieden werden, dass die generelle Arbeitsbelastung pro Semester zu hoch wird (so dürfen die Studienkonzepte einen Umfang von 20 Leistungspunkten pro Semester nicht übersteigen, im Vollzeitstudium sind es 30), andererseits sollte das Studium innerhalb eines akzeptablen Zeitraums abgeschlossen werden können. Daneben wird erwartet, dass die Hochschule sowohl die Studieninhalte wie auch die didaktische Vermittlung auf eine berufstätige Zielgruppe ohne schulisch erworbene Hochschulreife hin ausrichtet. 4. Erfahrungsaustausch zum Studienmodell berufsbegleitender Bachelor Angesichts des noch jungen Studienmodells eines berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs wie auch der bislang noch geringen Erfahrungen mit einer berufstätigen bzw. beruflich qualifizierten Zielgruppe an den Hochschulen lädt das Staatsministerium einmal jährlich zu einem Netzwerktreffen „berufsbegleitender Bachelor“ ein, unter anderem um die Erfahrungen der einzelnen Hochschulen zu bündeln und gegenseitig zugänglich zu machen. Diese Netzwerktreffen stoßen bei Hochschulen, die berufsbegleitende Bachelorstudiengänge in ihrem Angebotsportfolio haben, auf sehr große Resonanz. Insbesondere wird als positiv hervorgehoben , dass Vertreter des StMBW daran teilnehmen und dadurch den Entwicklungsprozess unmittelbar begleiten. Darüber hinaus entfalten solche Veranstaltungen auch eine motivatorische Wirkung. Das StMBW sendet durch seine Beteiligung den Hochschulen ein Signal, wie wichtig spezifische Studienangebote für diese Zielgruppen sind. Damit wird die nachhaltige Entwicklung solcher Studienangebote befördert. An dem Erfahrungsaustausch im Mai 2014 nahm auch Herr Staatssekretär Sibler teil. Dabei hat er ausdrücklich das Engagement der Hochschulen in diesem Bereich gelobt und betont, dass das berufsbegleitende Studium eine wichtige Säule für die Entwicklung des lebenslangen Lernens an Hochschulen in Bayern darstellt. II. Verbesserung der Studieneinstiegsphase Beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulreife fällt aufgrund bestehender Wissenslücken oft der Einstieg in ein Studium schwer. In berufsbegleitenden Studiengängen (siehe oben I.) wird daher dem Umstand, dass beruflich Qualifizierte keine schulische Oberstufe besucht haben, im Regelfall Rechnung getragen. Dagegen bauen klassische Vollzeitstudiengänge auf dem Wissens- und Kenntnisstand der schulischen Hochschulreife auf. Eine Möglichkeit, für beruflich Qualifizierte hier bessere Ausgangsbedingungen zu schaffen, stellen Vor- oder Brückenkurse dar. Hier sollen in kompakter Weise bestehende Wissenslücken, die für das Verständnis der Studieninhalte unumgänglich sind, beseitigt werden. Da solche Vorkurse typischerweise neben einigen Hochschulen auch von anderen nichthochschulischen Bildungsträgern angeboten werden (etwa den Bildungswerken von Kammern und Wirtschaftsverbänden oder der Volkshochschule), wurde im StMBW im Jahr 2012 eine Arbeitsgruppe eingerichtet , die hinsichtlich der Anforderungen an Vorkurse Qualitätskriterien entwickelt und veröffentlicht hat. Diese können unter http://www.weiter-studieren-in-bayern.de/studieninteressierte /qualitaetskriterien-fuer-vorkurse eingesehen und heruntergeladen werden. Die Arbeitsgruppe hat während ihrer Tätigkeit drei Sichtweisen in den Blick genommen, nämlich die der Studieninteressierten, der Hochschulen und der nichthochschulischen Kursanbieter. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Vorkurse bedarfsgerecht entwickelt, angeboten, durchgeführt und auch nachgefragt werden. Statistischen Auswertungen zufolge ist die Studienabbruchhäufigkeit in den MINT-Studiengängen mit am höchsten. Gerade auch den beruflich qualifizierten Studierenden fällt ein Studienstart in diesen Fachdisziplinen oft nicht leicht. Gerade deshalb hat das StMBW in diesem Bereich der MINT-Studiengänge eine Vielzahl von konkreten Verbesserungen und Studienhilfen umgesetzt. So wurden mit dem aktuellen Projekt zum „MINT-Abschluss an bayerischen Hochschulen“ zusätzliche Beratungsstellen aufgebaut , Vor- und Brückenkurse sowie Online-Selfassessments angeboten, Studienbegleitungs-Tutorien und Mentoringprogramme gestartet. III. Öffentlichkeitsarbeit Das MBW legt großen Wert auf eine gute Information der beruflich Qualifizierten. 1. Informationshomepage Das Staatsministerium unterhält eine Homepage im Internet , die über alle Formen der akademischen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens umfassend informiert, www. weiter-studieren-in-bayern.de. Auf dieser Seite sind neben den Zugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte auch spezifische Studienangebote, die Möglichkeiten von Vorkursen sowie Finanzierung eines Studiums näher beschreiben. Die Homepage weist über die Stichwortsuche ein gutes Ranking in den gängigen Suchmaschinen auf und ist daher für Studieninteressierte gut recherchierbar. 2. Faltblätter Vom Staatsministerium wurden zwei Faltblätter aufgelegt, mit denen Hochschulen, Arbeitsämter und Bildungswerke kurz und knapp beruflich Qualifizierte über Studienmöglichkeiten informieren können: das Faltblatt „Studieren ohne Abitur. DAS GEHT!“ und das Faltblatt „Studieren und Beruf. DAS GEHT!“. Diese Faltblätter werden auf der Homepage www.weiter-studieren-in-bayern.de beworben und zum Herunterladen bereitgestellt und können auch über den Broschürenversand der Staatsregierung (ggfs. auch in größerer Stückzahl) geordert werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6966 3. Informationskampagne Im Jahr 2013 hat das StMBW darüber hinaus auch eine sehr erfolgreiche bayernweite Informationskampagne mittels Radiowerbung und Großflächenplakate/City-Light-Poster durchgeführt, die von einzelnen Hochschulen um lokale Maßnahmen ergänzt wurde. IV. Strukturelle Förderung der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens an bayerischen Hochschulen Übergreifend fördert das StMBW Maßnahmen an Hochschulen , die die Verbesserung der Weiterbildungsinfrastruktur und/oder die Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zum Gegenstand haben. Darunter fallen auch Projekte, die zu einer Verbesserung der Studiensituation beruflich Qualifizierter führen, etwa im Bereich der Beratung, der Studiengangentwicklung , der Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen sowie der Didaktik. Das Fördervolumen beträgt insgesamt für alle bayerischen Hochschulen 1,5 Mio. p. a. Erst im April 2015 wurden für die Jahre 2015–2017 wieder 15 neue Strukturprojekte bewilligt (vgl. Pressemitteilung des StMBW Nr. 110 vom 8. April 2015). Die Projekte werden vom StMBW begleitet. V. Fazit Die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte hat das Angebotsportfolio nachhaltig verändert. Zum einen steigt mit dieser neuen Studierendengruppe die Nachfrage nach berufsbegleitenden grundständigen Studiengängen, sodass sich (insbesondere an den anwendungsorientierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften) zunehmend berufsbegleitende Bachelorstudiengänge etablieren. Zum anderen steht die Öffnung der Hochschulen im Gesamtkontext des Bologna-Prozesses, sodass diese auch Teil der Entwicklung hin zu einer Kultur des lebenslangen Lernens darstellt. Flankiert durch den Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, an dem auch bayerische Hochschulen maßgeblich partizipieren, sowie durch die oben beschriebenen Maßnahmen der Staatsregierung während der vergangenen fünf Jahre wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der auch der Verbesserung der Rahmenbedingungen für neue (heterogene) Zielgruppen dient. Die Hochschulen reagieren darauf mit spezifischen Beratungs-, Betreuungs- und Brückenkursangeboten für die neuen Zielgruppen, einer breiteren Akzeptanz der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium, neuen zielgruppenspezifischen Studienangeboten inklusive neuen, zielgruppenadäquaten Lehr- und Unterrichtsformen. Es erfolgte eine Aufwertung des lebenslangen Lernens und der akademischen Weiterbildung in Form von Professional Schools, zentralen Weiterbildungseinrichtungen , Kooperationen mit Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie Unternehmen. Es ist davon auszugehen , dass mit der weiteren Digitalisierung der Lehre speziell auch beruflich qualifizierte ausgerichtete, individualisierte Lehr- und Lernformen dem angesprochenen Personenkreis den angestrebten akademischen Abschluss noch besser erreichbar machen. 2. Ist in Bayern ein Modell wie in Niedersachsen, bei dem man an einer Hochschule gleichzeitig einen Bachelor of Engineering und einen Meisterbrief erwerben kann, ebenfalls möglich? Das MBW vermutet, dass diese Frage auf das sog. „triale Studium“ Bezug nimmt (www.triales-studium.de). Dieses Studium zeichnet sich dadurch aus, dass parallel eine Berufsausbildung sowie zusätzlich ein Meisterbrief erworben werden. Vor dem Hintergrund der übergeordneten Fragestellung „Studiengänge für beruflich Qualifizierte“ sei vorweg angemerkt, dass sich solche Studienmodelle primär nicht an beruflich Qualifizierte richten, sondern an Personen , die nach Erwerb der Hochschulreife sowohl im Bereich der beruflichen Bildung wie auch der akademischen Bildung umfassende Fertigkeiten und Kompetenzen von Grund auf erwerben wollen. Insbesondere für kleine bis mittlere Unternehmen sind solche Absolventen interessant, da sie neben ihrem akademischen Aufgabenfeld auch die gesamten handwerklichen und betrieblichen Abläufe kennen und verstehen . Beruflich Qualifizierte zeichnen sich dagegen dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung mit den betrieblichen und handwerklichen Abläufen gut vertraut sind. Ein Großteil von ihnen hat bereits die Meisterausbildung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildung absolviert, welche ihnen gerade den Zugang zur Hochschule ermöglicht. Daher legen beruflich Qualifizierte vor allem Wert auf ein praktikables und zügig realisierbares Studium, das auf den bereits bestehenden beruflichen Kompetenzen aufbaut. Ob es für beruflich qualifizierte Studierende, die noch keinen Meisterbrief erworben haben, attraktiv ist, neben dem Studium (und ggfs. dem Beruf) auch noch eine berufliche Fortbildung zu absolvieren und ob dies für sie einen beruflichen Mehrwert bietet, kann aus hiesiger Sicht nicht abschließend beurteilt werden. Befragungen bei den Hochschulen haben jedenfalls gezeigt, dass die Studierenden in ihrer jeweiligen beruflichen Situation überwiegend das Studium als eine attraktive Alternative zum Meister verstehen. Es darf nicht vergessen werden, dass sowohl der Meisterbrief wie auch das Bachelorstudium zu einem Kompetenzniveau der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens führen und somit gleichwertig sind. Unabhängig davon wäre es aber hochschulrechtlich zulässig , ein Bachelor- bzw. auch ein Masterstudium so zu konzipieren, dass der parallele Erwerb eines Meisterbriefes denkbar erscheint. Es wäre auch möglich, dies als Modell zu institutionalisieren, also etwa durch Kooperationsverträge der Hochschulen mit Meisterschulen, regelhafter Anrechnung von Kompetenzen und der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Vorlesungszeiten und Stundenpläne. Ein solches Studienmodell wurde von den bayerischen Hochschulen bislang noch nicht dem Staatsministerium vorgelegt , es sind auch keine Planungen bekannt, wonach eine Hochschule ein solches Modell anstrebt. Die bundesweite Seltenheit solcher Modelle zeigt, dass es hierfür offenbar nur einen sehr eng begrenzten Bedarf gibt. 3. Bewertet die Staatsregierung es als zielführend, duale Studiengänge besonders zu fördern? Mit der Einführung des dualen Studiums in Bayern sollte den Unternehmen ein attraktives und kooperatives Instrument zur Nachwuchsgewinnung angeboten und umgekehrt für leistungsstarke Studierende ein Studienmodell mit hohem Praxisbezug und Karrierechancen entwickelt sowie der Wissenstransfer zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft institutionalisiert werden. Daraus ist ein bayerisches Drucksache 17/6966 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Erfolgsmodell entstanden mit positiver Resonanz und Akzeptanz der dualen Studienmodelle bei den Hochschulen, bei Schülerinnen und Schülern, bei den Studierenden und vor allem bei den Unternehmen. Das duale Studium schlägt eine tragfähige Brücke zwischen der beruflichen und der akademischen Ausbildung. Konkret fordert, fördert und verbindet es einen qualitätsvollen akademischen Abschluss mit fundierten Praxiselementen bis hin zu einer von den Kammern anerkannten Berufsausbildung . Das duale Studienangebot in Bayern bietet als große Besonderheit zu Modellen anderer Bundesländer neben dem Verbundstudium die Variante des Studiums mit vertiefter Praxis. Kernelement des bayerischen dualen Modells in all seinen Varianten ist gegenüber Modellen anderer Länder, wie auch Baden-Württemberg, dass es keine Schmälerung des Theorieanteils in der akademischen Ausbildung und insofern keinen Verzicht auf Breite und Qualität des Studiums gibt. Vor wenigen Jahren noch im Anfangsstadium, erfreut sich das duale Studium auch im neunten Jahr in Folge immer größer werdender Beliebtheit, belegt durch steigende Nachfragezahlen. So verzeichnete hochschule dual einen Anstieg bei den Studierendenzahlen. Im Wintersemester 2014/15 waren mehr als 6.000 Studierende eingeschrieben, was im Vergleich zum Gründungsjahr 2006 mit damals 650 Studierenden fast eine Verzehnfachung darstellt. Tabelle 1: Verhältnis zwischen Verbundstudierenden und Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis Die bayerischen staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften bieten an 19 Hochschulen insgesamt ca. 160 duale Studiengänge an. 68 % der Studierenden wählen dabei ein Verbundstudium, bei welchem sie nach nur 4,5 Jahren Regelstudienzeit einen Bachelorabschluss sowie eine vollwertige Ausbildung erwerben. Die anderen 32 % absolvieren ein Studium mit vertiefter Praxis, bei dem das Hochschulstudium mit betrieblicher Praxis verknüpft wird. Insgesamt kooperieren ca. 1.100 Unternehmen und Organisationen mit den staatlichen bayerischen Hochschulen. Im bundesweiten Vergleich liegt Bayern bezüglich der Anzahl der Studiengänge und den Studierendenzahlen in der Spitzengruppe. Die Staatsregierung begleitet und unterstützt die positive erfolgreiche Entwicklung des dualen Studiums. Die dual Studierenden legen mit dieser Art Studium einen wichtigen Grundstein für ihre zukünftige Karriere. Umgekehrt können die bayerischen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größen auf diese Art eine nachhaltige spezifische Personalpolitik betreiben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken . Mit Unterstützung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. entwickelten die bayerischen Hochschulen beim Projekt hochschule dual international auch die Internationalisierung im dualen Studium. Abschließend darf auf die positiven Ergebnisse der Studierendenbefragung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) aus dem Jahr 2014 hingewiesen werden, die nicht zuletzt auch die gute Entwicklung der dualen Studienangebote und die hohe Zufriedenheit der Studierenden belegen. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6966 4. Ist es in Bayern möglich, einen dualen Masterstudiengang anzubieten, der speziell auf die Bedürfnisse von Meistern angelegt ist? Zunächst sei vorausgeschickt, dass nach bayerischem Hochschulrecht ein unmittelbarer Zugang von Meistern zum Masterstudium nicht möglich ist (anders als in einigen Bundesländern, in denen Meister unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen ein weiterbildendes (kein konsekutives ) Masterstudium aufnehmen können, ohne zuvor ein grundständiges Studium absolviert zu haben). Hauptgrund , weshalb sich Bayern gegen einen unmittelbaren Masterzugang von Meistern ausspricht, ist die Tatsache, dass ein Masterstudium ein postgraduales Studium darstellt und folglich auch so konzipiert sein muss, dass die dort zu erwerbenden Kompetenzen auf den in einem grundständigen Studiengang erworbenen akademischen Fähigkeiten aufbauen. Ließe man den unmittelbaren Zugang zu, müsste man bei der Studiengangkonzeption eine nichtakademische Zielgruppe berücksichtigen und das akademische Niveau des Masterstudiengangs senken. Würde aber das Niveau aufrechterhalten, bestünde die Gefahr, dass die nicht akademisch Vorgebildeten das Studienziel nicht erreichen. Daher ist aus Sicht des StMBW der unmittelbare Zugang von Meistern zum Masterstudium für den Hochschulstandort Bayern, der seinen Studierenden eine exzellente qualitative Ausbildung sowie hervorragende Studienbedingungen bietet , nicht empfehlenswert und abzulehnen. Folglich erscheint – bezogen auf die Zielgruppe Meister – ein duales Masterstudium wenig zielführend, da die Meister zuvor jedenfalls ein Bachelorstudium zu absolvieren haben. Ein duales Bachelorstudium liegt aus Sicht eines Meisters ebenfalls nicht nahe, da der Meister (wie unter der Antwort zu Frage 2 schon ausgeführt) die betrieblichen und handwerklichen Fähigkeiten bereits beherrscht, die zu erwerben eine der Zielsetzungen des dualen Studiums darstellt.