Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander König CSU vom 08.05.2015 Liegenschaften des Freistaats Bayern unter Verwaltung der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung in München und oberfränkischen Oberzentren Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Liegenschaften des Freistaates Bayern in Mün- chen werden von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung verwaltet? 2. Welche Liegenschaften des Freistaates in den Oberzent- ren Oberfrankens werden von der Bayerischen Schlösser - und Seenverwaltung verwaltet? 3. Welche Personal-, Verwaltungs- und Investitionskosten sind in den letzten Jahren bei den vorgenannten Objekten angefallen? 4. Wann wurden die vorgenannten Objekte der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung aus welchem Rechtsgrund unterstellt? 5. In welchem Oberzentrum Oberfrankens gibt es keine Lie- genschaft der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung , welche Liegenschaften dort sind mit den von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung in den anderen Oberzentren Oberfrankens vergleichbar und was zeichnet das eine Oberzentrum Oberfrankens, welches seine Liegenschaften auf eigene städtische Rechnung erhalten und verwalten darf, aus? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 09.06.2015 Vorbemerkung: Nach „Anhang 1 – Zentrale Orte“ des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 1. September 2013 gibt es im Regierungsbezirk Oberfranken die Oberzentren Bamberg , Bayreuth, Coburg, Hof, Kulmbach und Marktredwitz/ Wunsiedel. 1. Welche Liegenschaften des Freistaates Bayern in München werden von der Bayerischen Schlösserund Seenverwaltung verwaltet? Verwaltung der Liegenschaften nach Außenverwaltungen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Schlösserverwaltung): • Schloss- und Gartenverwaltung (SGV) Nymphenburg: Schloss und Park Nymphenburg, Schloss Blutenburg. • Verwaltung des Englischen Gartens: Englischer Garten, Maximiliansanlagen, Hofgarten, Dichtergarten (ehem. Finanzgarten ). • Verwaltung der Residenz München: Residenz, Feldherrnhalle , Ruhmeshalle und Bavaria. 2. Welche Liegenschaften des Freistaates in den Oberzentren Oberfrankens werden von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung verwaltet? • SGV Bamberg: Neue Residenz mit Rosengarten und Alte Hofhaltung in Bamberg. • SGV Bayreuth-Eremitage: Neues Schloss und Hofgarten, Altes und Neues Schloss und Hofgarten Eremitage und Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth sowie Plassenburg in Kulmbach. • SGV Coburg: Schloss Ehrenburg und Veste in Coburg. 3. Welche Personal-, Verwaltungs- und Investitionskosten sind in den letzten Jahren bei den vorgenannten Objekten angefallen? Die Kostenermittlung erfolgte bei der Schlösserverwaltung für die Außenverwaltungen ohne Aufgliederung nach den einzelnen Standorten. Bei den nachfolgend genannten Kosten für die Außenverwaltungen der Schlösserverwaltung in Oberfranken sind daher auch Standorte außerhalb der Oberzentren mit enthalten: SGV Bamberg: Burg Lauenstein, Schloss Seehof. SGV Bayreuth-Eremitage: Plassenburg ob Kulmbach, Schloss- und Park Fantaisie, Burg Zwernitz mit Felsengarten und Morgenländischem Bau. SGV Coburg: Schloss und Park Rosenau. Als Investitionskosten sind die Bauausgaben dargestellt (alle Zahlen in Millionen Euro, gerundet). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6970 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6970 Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg in München 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 2,2 2,2 2,3 2,3 2,3 Verwaltungskosten 1,7 1,7 1,7 1,8 1,7 Bauausgaben 2,2 2,2 3,2 4,0 4,4 Verwaltung des Englischen Gartens in München 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 2,1 2,2 2,2 2,3 2,3 Verwaltungskosten 0,6 0,7 0,6 0,8 0,6 Bauausgaben 0,6 0,6 0,5 1,4 4,9 Verwaltung der Residenz in München 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 2,3 2,5 2,4 2,6 2,6 Verwaltungskosten 3,0 3,2 3,3 3,7 4,0 Bauausgaben 5,6 5,6 5,9 5,3 6,0 SGV Bamberg (mit Burg Lauenstein, Schloss Seehof) 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 Verwaltungskosten 0,4 0,4 0,5 0,4 0,5 Bauausgaben 0,5 0,9 1,0 1,6 2,6 SGV Bayreuth-Eremitage (mit Plassenburg ob Kulmbach, Schloss- und Park Fantaisie, Burg Zwernitz mit Felsengarten und Morgenländischem Bau) 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 Verwaltungskosten 0,9 0,9 0,9 1,0 1,1 Bauausgaben 1,6 1,8 2,4 6,5 5,1 SGV Coburg (mit Schloss und Park Rosenau) 2010 2011 2012 2013 2014 Personalkosten 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 Verwaltungskosten 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 Bauausgaben 0,7 0,5 0,5 0,7 0,7 4. Wann wurden die vorgenannten Objekte der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung aus welchem Rechtsgrund unterstellt? Die Schlösserverwaltung ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Krongutsverwaltung, in deren Obhut nach dem Ende der Monarchie am 8. November 1918 die ehemals königlichen Liegenschaften durch Staatsvertrag überführt worden sind. Seit 1932 trägt die Verwaltung offiziell den Namen „Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen“. Folgende Liegenschaften in den Oberzentren Oberfrankens wurden erst später übernommen: • Plassenburg ob Kulmbach: Die Plassenburg diente zu- nächst als Zuchthaus. Nach dessen Auflösung hat das Justizministerium die Burg im Jahr 1929 der ehemaligen Krongutsverwaltung übertragen. • Markgräfliches Opernhaus: Das Opernhaus wurde durch die Schlösserverwaltung im Jahr 1935 übernommen. Nach der Beschlagnahme durch die US-Militärregierung nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebäude im Juni 1947 wieder freigegeben. • Veste und Ehrenburg in Coburg: Diese ehemaligen Residenzen der Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha wurden im Vollzug des Staatsvertrags vom 1. Juli 1920 zunächst an die Coburger Landesstiftung als Rechtsnachfolgerin des Freistaats Coburg und von dort in den 1940er-Jahren an die Schlösserverwaltung übertragen. Das Nutzungsrecht obliegt weiterhin der Coburger Landesstiftung . 5. In welchem Oberzentrum Oberfrankens gibt es keine Liegenschaft der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung , welche Liegenschaften dort sind mit den von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung in den anderen Oberzentren Oberfrankens vergleichbar und was zeichnet das eine Oberzentrum Oberfrankens , welches seine Liegenschaften auf eigene städtische Rechnung erhalten und verwalten darf, aus? In den oberfränkischen Oberzentren Hof und Marktredwitz/ Wunsiedel gibt es keine Objekte der Schlösserverwaltung. Es gibt dort keine vergleichbaren Liegenschaften zu den von der Schlösserverwaltung in Bamberg, Bayreuth, Kulmbach und Coburg verwalteten Objekten.